Fl0 Geschrieben 29. November 2006 Geschrieben 29. November 2006 gestern wurde mein gips downgegraded und jetzt wollt ich wissen, ob ich mit dem autofahren darf oder nicht. Funktioniern würde es ja. Nur wie sihts da rechtlich aus??? Zitieren
kunschi Geschrieben 29. November 2006 Geschrieben 29. November 2006 wissen tu ichs nicht, aber ich glaub nicht dass es da probleme geben sollte... bzw. wo kein kläger da kein richter Zitieren
bigair Geschrieben 29. November 2006 Geschrieben 29. November 2006 kannst du alles mit der hand machen was du machen musst? also in wiefern ist die beweglichkeit eingeschränkt? Zitieren
mafa Geschrieben 29. November 2006 Geschrieben 29. November 2006 bei einem unfall hast an kläger und an richter, daher find ichs schon legitim das im vorhinein abklären zu wollen Zitieren
endurance Geschrieben 29. November 2006 Geschrieben 29. November 2006 wenn du nen unfall hast und nicht schuld bist, wirsd du vor gericht trotzdem schuld bekommen... mit 90% sicherheit... es ist nicht so direkt verboten, aber ach nicht erlaubt, würde auf jeden fall aufpassen Zitieren
Gast gabri86 Geschrieben 29. November 2006 Geschrieben 29. November 2006 naja mit einer hand sollte man schon fahren können solange du schalten, blinken etc. kannst gibts da kein prob. mM weil wennst am radio drückst fährst auch nur mit einer hand! blöd is halt wenn unfall und sie kommen draf dass das wegen der nicht zu 100% funktionierenden hand ist! Also ich würd fahren wenn ich damit gang schalten kann ! Zitieren
fullspeedahead Geschrieben 29. November 2006 Geschrieben 29. November 2006 Ich weiß zu 100% dass man mit einem Gips am Arm nicht fahren darf. Ob jetzt so ein SoftCast Dings auch noch als Gips gilt - würde eher auf ja tippen, frag aber einfach einmal bei der Versicherung nach - fragen kost' nix (im Falle eines Unfalls wird dir nämlich ein "hab ich ned gewusst" sowieso nix bringen) - und wär nett, wenn du das Ergebnis hier postest! Finds ja ganz nett wie das manche auf die leichte Schulter nehmen, wennst einen Unfall mit 5000€ Sachschaden hast, was sehr schnell einmal zamkommt und die Versicherung verweigert dann die Zahlung (was sie eben bei einem Gips zu 100% macht), dann wirds richtig schmerzhaft! Von noch größeren Unfällen oder Personenschäden will ich gar nicht reden... Zitieren
Christoph Geschrieben 29. November 2006 Geschrieben 29. November 2006 Wenn die Versicherung auch nur die geringste Vermutung hat, dass der Unfall ohne Gips nicht oder anders passiert wäre, hast den Arsch offen. Ganz einfach. Gilt übrigens auch für Stöckelschuhe und Flip Flops. Wenn Dich ein Polizist mit Gips im Auto sieht, hast aber auch einigen Erklärungsnotstand Zitieren
FloImSchnee Geschrieben 29. November 2006 Geschrieben 29. November 2006 Wenn Dich ein Polizist mit Gips im Auto sieht, hast aber auch einigen Erklärungsnotstand Ist das wirklich so? Wenn man problemlos Lenken/Schalter bedienen/Schalten kann? Eeeeelmar, wo bist du...? Zitieren
Christoph Geschrieben 29. November 2006 Geschrieben 29. November 2006 Ist das wirklich so? Wenn man problemlos Lenken/Schalter bedienen/Schalten kann? Wennst beide Hände voll verwenden kannst, ist's ja ok. Aber das wirst ihm Vorführen dürfen Wennst einen so dicken Gipssteg beim Daumen hast, dass Du das Lenkrad kaum halten kannst, schaut's eher blöd aus Zitieren
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