klausm Geschrieben 20. August 2007 Geschrieben 20. August 2007 hier mal ein beispiel, wie es die politik auch mal gut meint mit den mountainbikern ..... http://www.nachrichten.at/regional/salzkammergut/582479 Zitieren
headhand Geschrieben 20. August 2007 Geschrieben 20. August 2007 Auszug: "Das Land Oberösterreich bezahlt für die Nutzung 134.442 Euro." Das ist ja auch nicht gerade wenig (fast 2Mio ATS für alle, die noch immer umrechnen). Die Erwähnung des Betrages wirft für mich wieder ein ganz anderes Licht auf die als MTB-Strecken gekennzeichneten Wege und die Jäger- bzw. Försterschaft: Somit ist ein MTB-Weg ein zusätzliches Einkommen für den Forstbesitzer???? 20,84€/km und Jahr. D.h ich kauf mir einen Wald, lege MTB-Wege in Schlangenlinien zwischen den Bäumen an und verdien ein Vermögen für nichts. Noch dazu zahlt eigentlich das Land an den Bund?, Umschichtung innerhalb des Staates. Da regen sich noch manche Förster über die MTBer auf - die verdienen ja an uns Zitieren
bigair Geschrieben 20. August 2007 Geschrieben 20. August 2007 Auszug: "Das Land Oberösterreich bezahlt für die Nutzung 134.442 Euro." Das ist ja auch nicht gerade wenig (fast 2Mio ATS für alle, die noch immer umrechnen). Die Erwähnung des Betrages wirft für mich wieder ein ganz anderes Licht auf die als MTB-Strecken gekennzeichneten Wege und die Jäger- bzw. Försterschaft: Somit ist ein MTB-Weg ein zusätzliches Einkommen für den Forstbesitzer???? 20,84€/km und Jahr. D.h ich kauf mir einen Wald, lege MTB-Wege in Schlangenlinien zwischen den Bäumen an und verdien ein Vermögen für nichts. Noch dazu zahlt eigentlich das Land an den Bund?, Umschichtung innerhalb des Staates. Da regen sich noch manche Förster über die MTBer auf - die verdienen ja an uns 20€ pro km sind aber kein wirklicher gewinn für irgendwelche forste. Zitieren
headhand Geschrieben 20. August 2007 Geschrieben 20. August 2007 20€ pro km sind aber kein wirklicher gewinn für irgendwelche forste. Das stimmt, nur finde ich diese Vorgangsweise etwas sonderbar, Land zahlt an Bund. Wenn ich mich nicht ganz täusche steht im Forstgesetz, dass ein Forst, welcher sich z.B. um Städte befindet, besonders auch im Hinblick als Erholungsgebiet zu pflegen ist. Bekommt der Frostbesitzer dann eine Aufwandsentschädigung für den zusätzlichen Aufwand? Für mich, sowie für viele andere ist MTB ein wichtiger Erholungsfaktor, nicht physisch aber mental. Nur steht noch nichts davon im Forstgesetz . Zitieren
hachac Geschrieben 21. August 2007 Geschrieben 21. August 2007 20€ pro km sind aber kein wirklicher gewinn für irgendwelche forste. Das seh ich aber anders. Viele MTB Strecken sind bestehende Forststraßen, die Bundesforste müssen diese also sowieso instandhalten (im eigenen Interesse). NUR jetzt bekommen Sie durch die MTB Strecken für Instandhaltungsarbeiten die sie sowieso durchführen müssen 20€/km. Ist vielleicht kein Gewinn aber ein Kostenreduktion. Bei Trails uä wird sowieso nichts getan (braucht´s auch nicht), damit auch keine Kosten. Das der OÖ Landeshauptmann (ÖVP) den ÖBF (ÖVP nah) gern das Geld bezahlt ist auch klar - der wird sein Wählerklientel nicht verägern. Eine generelle Streckenfreigabe wird es nicht geben solange Forstbesitzern gutes Geld (für -fast- keinen Mehraufwand) bezahlt werden muss. Und die Land- und Forstwirtschaftslobby wird schon dafür sorgen dass es so bleibt ... Zitieren
shroeder Geschrieben 21. August 2007 Geschrieben 21. August 2007 Eine generelle Streckenfreigabe wird es nicht geben solange Forstbesitzern gutes Geld (für -fast- keinen Mehraufwand) bezahlt werden muss. Und die Land- und Forstwirtschaftslobby wird schon dafür sorgen dass es so bleibt ... dazu möcht ich ganz wertfrei a prinzipfrage aufwerfen: warum soll man nicht entgelt zahlen, wenn man das eigentum anderer nutzt; bzw. warum solls jemandem nicht vorbehalten sein sein eigentum nach eigenem gutdünken so zu verwerten wie ers für richtig hält? Zitieren
hachac Geschrieben 21. August 2007 Geschrieben 21. August 2007 .. warum soll man nicht entgelt zahlen, wenn man das eigentum anderer nutzt; bzw. warum solls jemandem nicht vorbehalten sein sein eigentum nach eigenem gutdünken so zu verwerten wie ers für richtig hält? Da sollte man sich auch die Prinzipfrage stellen wem gehört der Wald, die Seen, die Berge, die gute Luft, die Städte, das Land und wer darf diese wie nutzen? Und wer entscheidet das? Wanderer dürfen kostenfrei in den Wald, Mountainbiker nicht? Bergsteiger dürfen gratis auf den Berg, Paragleiter nicht? Grundsätzlich hast Du natürlich recht und es wird lediglich nach den Gesetzten der Marktwirschaft gehandelt. Anderseits bezahlst Du bereits für die Nutzung der bundeseigenen Forste da Du der Rep.Österreich Steuern bezahlst. Zitieren
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