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Geschrieben

Bei den von der Fürerscheinbehörde eventuell vorgeschrieben Auflagen zum Lenken einens KfZ (Code im Führerschein) steht unter dem Code 01.04 'OPAKGLÄSER'

 

Was zum Teufel ist das? :confused:

Geschrieben

Ein Opak-Glas ist im allgemeinen Fachmund ein getrübtes Glas, kein getöntes Glas (wie bei einer Sonnenbrille). Die Eigenschaften von Opak-Glas sind nämlich vornehmlich, dass es KEIN Licht durchlässt.

 

Mir ist nicht klar, was diese Auflage im Führerschein zu suchen hat, aber ich würd das auf jeden Fall mal mit einem Optiker besprechen und nötigenfalls den Führerschein ändern lassen.

Geschrieben

Gott behüte... ich habe diesen Code nicht eingetragen.

 

Nur... beim Schmökern der FSG-DV ist's mir aufgefallen...

 

Werde bei Gelegenheit mal einen Optiker befragen... Vielleicht kann mir dieser eine 'sinnvolle' Erklärung liefern....

Geschrieben

Werde bei Gelegenheit mal einen Optiker befragen... Vielleicht kann mir dieser eine 'sinnvolle' Erklärung liefern....

 

Ich bin jetzt weiß Gott kein Optiker, aber ich hab schon genug Scherereien mit den Augen gehabt.

 

Getrübte/getönte Gläser setzt man ein, wenn das Zusammenspiel beider Augen ned richtig funktioniert.

 

Z.B. wenn ein Auge mehr Sehkraft (ned Dioptrien!!) hat, als das andere wird das bessere Auge mit einem getrübten- oder Stiftoptik-Glas abgeschirmt, sodass das zweite Auge mehr "arbeiten" muss.

 

Ich nehme an, dass diese Vorschrift für irgendwelche "Schasaugerten" gerichtet ist, die beim Autofahren nur mit 1 Auge sehen dürfen/sollen.

Geschrieben
Ich nehme an, dass diese Vorschrift für irgendwelche "Schasaugerten" gerichtet ist, die beim Autofahren nur mit 1 Auge sehen dürfen/sollen.

"Schasaugert", "schasaugert", in welchem Zusammenhang hab ich den Ausdruck schon mal gehört... :confused:

 

 

http://www.wdr.de/themen/panorama/personen/heino/_img/heino_ddp_400q.jpg

 

:D

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