sts9 Geschrieben 29. September 2007 Geschrieben 29. September 2007 Bei den von der Fürerscheinbehörde eventuell vorgeschrieben Auflagen zum Lenken einens KfZ (Code im Führerschein) steht unter dem Code 01.04 'OPAKGLÄSER' Was zum Teufel ist das? Zitieren
paul1649345178 Geschrieben 29. September 2007 Geschrieben 29. September 2007 http://www.koch-werkstatt.de/wp-content/uploads/2006/12/brille.jpg Zitieren
Zacki Geschrieben 29. September 2007 Geschrieben 29. September 2007 berechtigt dich zum Lenken von Kirchen und Kapellen, aber nur an Sonn und Feiertagen von 7.45-11.00 und 16.30-18.00 >KLICK Zitieren
milesdavis Geschrieben 29. September 2007 Geschrieben 29. September 2007 berechtigt dich zum Lenken von Kirchen und Kapellen, aber nur an Sonn und Feiertagen von 7.45-11.00 und 16.30-18.00 Hier die Gscheitmeier-Erklärung Zitieren
Zacki Geschrieben 29. September 2007 Geschrieben 29. September 2007 ...und ned vergessen, a Christophorus-Plakette am Rückspiegel von der Kirchn hängen, des schützt vor Zusammenstössen mit anderen Kirchen.... Zitieren
okolopo Geschrieben 29. September 2007 Geschrieben 29. September 2007 http://www.koch-werkstatt.de/wp-content/uploads/2006/12/brille.jpg geil.. wo gibts das ding zu kaufen Zitieren
sts9 Geschrieben 29. September 2007 Autor Geschrieben 29. September 2007 Hier die Gscheitmeier-Erklärung Auf gut Deutsch 'Eine Sonnenbrille'? Hab ich das richtig verstanden? Zitieren
Siegfried Geschrieben 29. September 2007 Geschrieben 29. September 2007 Ein Opak-Glas ist im allgemeinen Fachmund ein getrübtes Glas, kein getöntes Glas (wie bei einer Sonnenbrille). Die Eigenschaften von Opak-Glas sind nämlich vornehmlich, dass es KEIN Licht durchlässt. Mir ist nicht klar, was diese Auflage im Führerschein zu suchen hat, aber ich würd das auf jeden Fall mal mit einem Optiker besprechen und nötigenfalls den Führerschein ändern lassen. Zitieren
sts9 Geschrieben 29. September 2007 Autor Geschrieben 29. September 2007 Gott behüte... ich habe diesen Code nicht eingetragen. Nur... beim Schmökern der FSG-DV ist's mir aufgefallen... Werde bei Gelegenheit mal einen Optiker befragen... Vielleicht kann mir dieser eine 'sinnvolle' Erklärung liefern.... Zitieren
Siegfried Geschrieben 29. September 2007 Geschrieben 29. September 2007 Werde bei Gelegenheit mal einen Optiker befragen... Vielleicht kann mir dieser eine 'sinnvolle' Erklärung liefern.... Ich bin jetzt weiß Gott kein Optiker, aber ich hab schon genug Scherereien mit den Augen gehabt. Getrübte/getönte Gläser setzt man ein, wenn das Zusammenspiel beider Augen ned richtig funktioniert. Z.B. wenn ein Auge mehr Sehkraft (ned Dioptrien!!) hat, als das andere wird das bessere Auge mit einem getrübten- oder Stiftoptik-Glas abgeschirmt, sodass das zweite Auge mehr "arbeiten" muss. Ich nehme an, dass diese Vorschrift für irgendwelche "Schasaugerten" gerichtet ist, die beim Autofahren nur mit 1 Auge sehen dürfen/sollen. Zitieren
milesdavis Geschrieben 30. September 2007 Geschrieben 30. September 2007 Ich nehme an, dass diese Vorschrift für irgendwelche "Schasaugerten" gerichtet ist, die beim Autofahren nur mit 1 Auge sehen dürfen/sollen. "Schasaugert", "schasaugert", in welchem Zusammenhang hab ich den Ausdruck schon mal gehört... http://www.wdr.de/themen/panorama/personen/heino/_img/heino_ddp_400q.jpg Zitieren
step Geschrieben 30. September 2007 Geschrieben 30. September 2007 ich sag nur: Joo Janta 200 Super-Chromatic Peril-Sensitive Sunglasses Zitieren
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