TomCool Geschrieben 29. Februar 2008 Geschrieben 29. Februar 2008 Frage: Wie lange darf eigentlich ein Auto mit blauen Taferln auf der Straße stehen ohne sich fortzubewegen? Und kann es sein, dass blaue Taferln vor Strafe schützen, wenn das Pickerl 1,5 jahre abgrennt ist? :confused: Die Kistn steht da nämlich schon seit über einem halben Jahr mit Pickerl 8/06! Und der Besitzer lässt jeden abschleppen, der auf der anderen Seite der Einfahrt 2 cm über die Bordsteinschräge lugt. http://farm3.static.flickr.com/2065/2301047216_ae09662d7b.jpg http://farm3.static.flickr.com/2131/2301053842_c531314da0.jpg Zitieren
jogul Geschrieben 29. Februar 2008 Geschrieben 29. Februar 2008 länger als 3 tage darf man sowieso nicht am gleichen fleck parken Zitieren
TomCool Geschrieben 29. Februar 2008 Autor Geschrieben 29. Februar 2008 länger als 3 tage darf man sowieso nicht am gleichen fleck parkenDas ist eine urban legend. Zitieren
bigair Geschrieben 29. Februar 2008 Geschrieben 29. Februar 2008 ich würd sagen, der darf dort so lange stehen wie wer will. genauso wie mit einem anderen auto (angemeldet + normales kennzeichen) aber ist nur eine vermutung. Zitieren
jogul Geschrieben 29. Februar 2008 Geschrieben 29. Februar 2008 najaaaa, mit abgelaufenem pickerl darfst glaub ich ned stehen, oder? Zitieren
bigair Geschrieben 29. Februar 2008 Geschrieben 29. Februar 2008 najaaaa, mit abgelaufenem pickerl darfst glaub ich ned stehen, oder? mit blauen taferln schon, soweit ich weiß. darfma auch ohne zulassen fahren damit... Zitieren
steve4u Geschrieben 29. Februar 2008 Geschrieben 29. Februar 2008 Und der Besitzer lässt jeden abschleppen, der auf der anderen Seite der Einfahrt 2 cm über die Bordsteinschräge lugt. Ich tät ihm die Luft rauslassen, aus mind. 2 Reifen, wenn der mein Auto mal abschleppen hätt lassen, ehrlich! Zitieren
Vani Geschrieben 1. März 2008 Geschrieben 1. März 2008 Ich tät sagen, mit abgelaufenen Pickerl darfst dort gar nimmer stehen. Und wenn er schon die ganze Zeit mit blauen Nummertafeln dort steht, die eigentlich für eine Probefahrt bzw. Zustellung gedacht sind, dann gehören die normalerweise auch runter. Daher darf er dort nimmer parken. Zitieren
bigair Geschrieben 1. März 2008 Geschrieben 1. März 2008 stimmt Wird ein Fahrzeug mit Probekennzeichen im Zuge einer Probefahrtunterbrechung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr abgestellt, so ist die Bescheinigung über Beginn und Ende der Probefahrt im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe gut sichtbar zu hinterlegen. Bei einspurigen Fahrzeugen ist sie an einer sonst geeigneten Stelle gut wahrnehmbar anzubringen. aus §45...KFG natürlich Zitieren
bike charly Geschrieben 1. März 2008 Geschrieben 1. März 2008 ich schätze mal daß der abgebildete Nissanhttp://www.smileygarden.de/smilie/Autos/189.gif zur Werkstätte im Hintergrund gehört! somit hat es der Besitzer etwas leichter mit den blauen Kennzeichen (Fahrtenbuch....) ist zwar nicht ganz richtig aber machen wirst nix können:mad: Zitieren
TomCool Geschrieben 1. März 2008 Autor Geschrieben 1. März 2008 Ich tät ihm die Luft rauslassen, aus mind. 2 Reifen, wenn der mein Auto mal abschleppen hätt lassen, ehrlich! Wird ihm wurscht sein, nachdem die Kiste sowieso nie bewegt wird. :f: §45 ist aber schon mal gut. :devil: Zitieren
citrone Geschrieben 1. März 2008 Geschrieben 1. März 2008 Das abgelaufene Pickerl wäre ein Grund dass das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Grund Parken darf. Eine Probefahrt darf auch nicht länger als 72 stunden andauern. Und Blaue Taferln schützen keineswegs vor strafen. Aber wenns niemanden stört wird die Behörde auch nichts unternehmen Zitieren
propain Geschrieben 1. März 2008 Geschrieben 1. März 2008 naja das ist eben die frage wenn der nachbar so ein gelangweilter abschleppenlasser ist. das sind ja nur überstellungskennzeichen, theoretisch könnte er also anzeigen wenn er beobachtet, dass der besitzer öftermal damit wegfährt und sich wieder hinstellt zu diesem maximal 3 tage parken, wo kommt das eigentlich her? ich steh oft länger auf dem selben platz, was hätte ich dann bei meinem 2 wöchigen spitalsaufenthalt gemacht *g* und den will ich mal sehen der mich straft, vorallem weil ich jährlich 192€ fürs parkpickerl ausgeb Zitieren
sts9 Geschrieben 1. März 2008 Geschrieben 1. März 2008 Ich sehe das so: § 45KFG Probefahrten Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit oder der Leistungsfähigkeit von Fahrzeugen oder ihrer Teile oder Ausrüstungsgegenstände oder Fahrten, um Fahrzeuge vorzuführen. Ist - so finde ich - selbsterklärend... Als Probefahrten gelten auch: 4. das Überlassen des Fahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3 500 kg an einen Kaufinteressenten für die Dauer von bis zu maximal 72 Stunden, wobei auch Fahrtunterbrechungen zulässig sind. Glaube nicht, dass der Kaufinteressent, das Fzg direkt vor dem Laden wo er es sich zwecks Probefahrt ausleiht auch gleich wieder parkt (Fahrtunterbrechung). Wäre interessant was im Fahrtenbuch steht. (Wer macht denn zur Zeit eine Probefahrt?). Habe noch kaum ein Fahrtenbuch gesehn, welches 'lückenlos' ausgefüllt war (Abgesehen die von großen Autohäusern) Außerdem muß bei der Probefahrtunterbrechung gem. § 45 Abs. 1 Zi 4 KFG, lt. § 45 Abs. 1a KFG die Bescheinigung lt. § 102 Abs. 5 lit. c KFG (also der Probefahrtschein) hinter der Windschutzscheibe deutlich sichtbar hinterlegt werden. (Anzeigegrund) Ansonsten würde das Ganze in Richtung Gebrauchsabgabegesetz (Unterschied Gemeindestraßen > Es wird jedenfalls zuviel Schindluder mit den blauen Taferln getrieben. Warum?: blaue Taferl kosten (angeblich) nur um die €550,--/Jahr. Es mutet schon eigenartig an, dass das blaue Taferl auf einem alten Nissan Prairie hängt. "Normalerweise" hat es der typische Blaue-Taferl-Lenker auf den 7er BMW oder die S-Klasse montiert und gast damit unentwegt über den Gürtel. Schau doch mal auf der nächsten Polizeiinpektion vorbei und schildere das Problem... vielleicht triffst du auf einen engagierten Polizisten (soll's auch noch geben) der sich der Sache annimmt. Zitieren
shroeder Geschrieben 1. März 2008 Geschrieben 1. März 2008 mit welcher berechtigung lässt er abschleppen? ich vermute mal, dass er für die zum betrieb gehörige gehsteigauf- und überfahrt brav seine gebühren abliefert, und auch aus verschiedenen gründen dran intressiert ist, dass der bereich für den er zahlt frei bleibt. was die "blauen" betrifft, auch diese kosten zwar steuer und versicherung, und meines wissens nach mehr als "normale" (zumindest in der ps-klasse des nissans), berechtigen aber genau genommen auch nicht zum dauerparken jedenfalls kann man dem mann derart moralisch verwerfliche verhaltensweisen und parkgebräuche vorhalten, dass eine ausführliche diskussion mit anschliessender verurteilung des übeltäters durchaus gerechtfertigt ist; jedenfalls sollte man, wie vom worredner angeregt) unbedingt unsere unterbeschäftigte exekutive sofort mit der causa beschäftigen Zitieren
umberto Geschrieben 1. März 2008 Geschrieben 1. März 2008 @tomcool ist der vorfallsort in der kuefsteingasse?? Zitieren
NoGrain Geschrieben 1. März 2008 Geschrieben 1. März 2008 unbedingt unsere unterbeschäftigte exekutive sofort mit der causa beschäftigen sofern die ned damit beschäftigt sin die schmiergelder des herrn bròz auszugeben.. i kenn im übrigen wen der wegen "normalem" (~20min) parken mit blaue taferl a ticket kriegt hat.. Zitieren
sts9 Geschrieben 1. März 2008 Geschrieben 1. März 2008 i kenn im übrigen wen der wegen "normalem" (~20min) parken mit blaue taferl a ticket kriegt hat.. Es gibt sie also doch noch... die engagierten Polizisten... Und kann es sein, dass blaue Taferln vor Strafe schützen, wenn das Pickerl 1,5 jahre abgrennt ist? Jein… Schützen können sie nicht. Jedoch braucht das Fzg. keine gültige Begutachtungsplakette, da es ja nicht zum Verkehr zugelassen ist. Zitieren
monsterTv8 Geschrieben 1. März 2008 Geschrieben 1. März 2008 stimmt, Pickerl braucht er natürlich keines, und solang eine Berechtigung über Erteilung von Probefahrten hinter der Windschutzscheibe liegt kann er dort im Prinzip noch hundert Jahre und einen Tag stehen! (Ich weiss es aus eigener Erfahrung) Und natürlich gehört der zum Broz! Zitieren
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