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Geschrieben

hallo!

 

habe mir gerade überlegt, falls ich die fahrradverordnung einhalten möchte, wo ich den weissen vorderen rückstrahler befestigen sollte? hinten gehts an der sattelstütze, aber wo bitte vorne.

die einzige möglichkeit scheint mir noch der lenker, aber was machen leute mit tacho, pulsmesser und vielleicht noch licht?

 

da ich mein stadtrad legalisieren werde, bitte ich um lösungsvorschläge.

Geschrieben

ich hab schon welche gesehen, die man am gabelholm befestigen kann.

weiss nicht mehr genau, ob die geklebt waren oder mit kabelbinder befestigt wurden. sah recht brauchbar aus, nur die 20cm² hatte der sicher nicht ...

Geschrieben

du brauchst NICHT beides (rückstrahler und licht) wenn das licht einen integrierten rückstrahler hat! die meisten LED-leuchten haben das meines wissens nach... also: keep cool!

mike

 

ps: hier der entsprechende gesetzestext:

 

"5. mit einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2; der Rückstrahler darf mit dem Scheinwerfer verbunden sein; "

Geschrieben

Ich hab vor kurzem die bikes mener Eltern nach der neuen Verordnung ausgerüstet. Ich hab beim Eybl die 3M Folien besorgt und diese an die Gabelholme geklebt. Die haben genau die 20cm² Fläche und sind leicht zu montieren. ;)

 

ahab

Geschrieben
Original geschrieben von mex

rückstrahler vorne und das bei tageslicht - also wenn sich ein beamter wegen dem fehlenden teil aufregt, hat er absolut keinen hausverstand.

 

... aber gesetzliche Rückendeckung

 

wö Vurschrift is Vurschrift

Geschrieben

Also auf meine Gabel pick' ich sicha nix!!

 

Aber wegen Rücklicht, meine Freundin hat des hinten am Werkzeugtascherl ein geklemmt, ist sogar extra vorgesehn dafür.

Des Licht ist ganz leicht und ausgeschaltet sieht mans kaum (Rückstrahler ist schon auch dabei)

 

Licht vorne will ich keines, bzw. wozu? Ich weiss, des Gsetz.....

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