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Meldepflicht innerhalb der EU ....


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Geschrieben
Moment, hier muss man unterscheiden.

Es gibt zum einen die Meldepflicht, wo man nur sagt "Ich wohne jetzt an Adresse XY" und zum anderen die Aufenthaltsbewilligung, wo man nachweisen muss, dass man längere Zeit selbstständig hier wohnen kann - das ist schon detaillierter.

 

das mit den 3 Tagen stimmt - mittler Weile auch für EU Bürger!!!

 

wir (Arbeit) können davon ein Lied singen, da sich nun auch unsere Incoming-Studierenden aus der EU innerhalb dieser 3 Tage melden müssen (mit Nachweis von Unterkunft, und in diesem Fall Imatrikulation)

Geschrieben

Ich sag ja auch garnicht das es falsch ist - aber es gibt einen Unterschied zwischen der Anmeldung des Wohnsitzes (was man z.B. auch im Rathaus machen kann) und der Bewilligung der Aufenthaltsgenehmigung (was afaik nur die Fremdenpolizei in der BH machen kann - kann, nicht muss).

 

Niemand kann dich hindern, dich in Ö wohnhaft zu melden, aber ob du bleiben darfst ist eine andere Sache (trotz EU).

 

Ich hoffe ich hab das jetzt verständlicher ausgedrückt ;)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Ich sag ja auch garnicht das es falsch ist - aber es gibt einen Unterschied zwischen der Anmeldung des Wohnsitzes (was man z.B. auch im Rathaus machen kann) und der Bewilligung der Aufenthaltsgenehmigung (was afaik nur die Fremdenpolizei in der BH machen kann - kann, nicht muss).

 

Niemand kann dich hindern, dich in Ö wohnhaft zu melden, aber ob du bleiben darfst ist eine andere Sache (trotz EU).

 

Ich hoffe ich hab das jetzt verständlicher ausgedrückt ;)

 

Eine Lösung hätten wir jetzt, aber sie passt nicht zum Problem..

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