Sleipnir Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 Gestern abend ruft mich ein Freund an und macht unter anderem die nicht sehr Ernst zu nehmende Aussage, er eröffnet ein Bordell. Ich meinte darauf hin, dazu braucht man eine Gewerbeberechtigung für die Gastronomie. Er behauptet aber steif und fest, dass dem nicht so ist. Kennt sich jemand mit Gewerbeberechtigungen aus? Kann tatsächlich jeder ein Puff aufmachen, ganz ohne Unternehmerprüfung oder etwas ähnlichem? Zitieren
GO EXECUTE Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 Er behauptet aber steif und fest.... Das is immer gut Alles weitere können dir sicher die 10-15 BB (Bordellbesitzer) im BB (Bikeboard) erklären Zitieren
Gast quarz Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 na, auf die antworten bin ich auch schon gspannt:rofl: Zitieren
Weight Weenie Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 Ein reines Bordell wo nicht ausgeschenkt wird kann ich mir noch vorstellen so ganz ohne gastro gewerbeschein! Einen gewerbeschein anderer Art wird man trotzdem brauchen! Sobal man aber eine Bar hat und Alk (oder anderes) ausschenkt wird man auch einen Gastro GS brauchen! Er kann ja mal in einen Albanerpuff gehen und freundlich (aber bestimmt) fragen!:s: Zitieren
GO EXECUTE Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 Er kann ja mal in einen Albanerpuff gehen und freundlich (aber bestimmt) fragen!:s: He, Alder, du kommst hier ned rein Zitieren
steve4u Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 Gestern abend ruft mich ein Freund an und macht unter anderem die nicht sehr Ernst zu nehmende Aussage, er eröffnet ein Bordell. Ich meinte darauf hin, dazu braucht man eine Gewerbeberechtigung für die Gastronomie. Er behauptet aber steif und fest, dass dem nicht so ist. Kennt sich jemand mit Gewerbeberechtigungen aus? Kann tatsächlich jeder ein Puff aufmachen, ganz ohne Unternehmerprüfung oder etwas ähnlichem? Soll ein Laufhaus eröffnen, soweit ich weiss, brauchts da keinen Gewerbeschein, nur die Mädels sollten einen haben..... Zitieren
GO EXECUTE Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 Soll ein Laufhaus eröffnen, soweit ich weiss, brauchts da keinen Gewerbeschein, nur die Mädels sollten einen haben..... Da hätt ma also schon den ersten "In"sider Zitieren
-philipp- Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 @Stevi: Laufhaus? Sind da die Damen so hübsch, dass ma gleich die Flucht ergreift? Zitieren
GO EXECUTE Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 [quote name=';1592141]@Stevi: Laufhaus? Sind da die Damen so hübsch' date=' dass ma gleich die Flucht ergreift? [/quote'] Der sagt nyx mehr, sonst wiss ma gwiß , daß a si auskennt Zitieren
LBJ Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 zzzh, was die Kellerfestler jetzt schon alles machen wollen! naja einen Kerberos habens ja schon:D http://nyx.at/bikeboard/Board/showpost.php?p=1559669&postcount=94 http://nyx.at/bikeboard/Board/showpost.php?p=1559583&postcount=90 http://nyx.at/bikeboard/Board/attachment.php?attachmentid=84103&d=1208286956 TOP 6 - "Keller-Kerberos" Tel 0190 666666 Hi! Ich bin Kerberos und immer geil! Ich bin richtig temperamentvoll und leidenschaftlich , vor allem mag ich es besonders, wenn du ihn mir in den Arsch steckst! Mein Service: Naturfranzösisch mit Mundvollendung, Griechisch (MIT SCHUTZ), Sandwich, NS aktiv, erotische Massagen, Vibratorspiele, Verkehr in diversen Stellungen (NUR MIT SCHUTZ), Dessous.:D ... und der Racy ist die Puffmutti...ah... Voda:rofl: Zitieren
GO EXECUTE Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 Jürgi i muß di würgi. So was auf nüchternen Magen geht ja überhaupt ned Zitieren
Sleipnir Geschrieben 17. Mai 2008 Autor Geschrieben 17. Mai 2008 Ich dachte, wenn man sich in Ö (legal) unternehmerisch betätigt braucht man zumindestens einen Befähigungsnachweis in Form einer Unternehmerprüfung. Aber wenn ein Laufhaus auch so geht, dann kann er sein Püffchen ja aufmachen. Dann braucht er nurnoch das Haus und ein paar blondierte Damen, die gebrochenes Deutsch sprechen. Von denen kennt er ohnehin zur Genüge. Ich geb dann bekannt, wann Eröffnung ist. Gibt's Extrawünsche? @ LBJ Er ist kein Kellerfestler, das wäre ja zumindestens artverwandt mit einem Puff. Zitieren
LBJ Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 Jürgi i muß di würgi. So was auf nüchternen Magen geht ja überhaupt ned ...schaust noch was für eien Text ich danach noch drunter gesetzt hab, dann ... darfst gleich die Richtung in WC einschlagen:D... was du da machst, bleibt dir überlassen und musst ja nicht erzählen! Zitieren
GO EXECUTE Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 ...schaust noch was für eien Text ich danach noch drunter gesetzt hab, dann ... darfst gleich die Richtung in WC einschlagen:D... was du da machst, bleibt dir überlassen und musst ja nicht erzählen!Jetzt is scho wurscht; i hab schon gfrühstückt Zitieren
p-dorfbiker Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 fragt doch den XXXSeppl Resnik, der hatte doch irgendwo eine Blashüttn:toll: Zitieren
GO EXECUTE Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 fragt doch den XXXSeppl Resnik, der hatte doch irgendwo eine Blashüttn:toll: A Musikgschäft hat der auch noch ? Zitieren
derPaul Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 also eine puffettn zu eröffnen is in sachen genehmigungen etc. gar net so einfach! da muss sogar geografisch einiges passen: um umkreis von ???km darf keine kirche, schule, kindergarten, kein spielplatz, pflegeheim... sein. es gibt da so einen komischen ausdruck so ähnlich wie "orte von öffentlichem interesse" oder so. dann brauchst noch die genehmigung des bürgermeisters... alles in allem ist das heutzutage fast unmöglich ein neues püffchen zu eröffnen. außer man hat ein gebäude für das die entsprechenden genehmigungen schon vorliegen. eine gastgewerbe-konzession ist gegen entsprechende finanzielle zuwendung sogar problemlos zu mieten und alle anderen "gewerbeberechtigungen" müssen ja die girls haben! ach ja! nur falls jetzt jemand glaubt, einen stammgast enttarnt zu haben - ein guter freund von mir besitzt ein gebäude mit den erforderlichen genehmigungen und ich kann euch sagen, dass die pächter schlange stehen... Zitieren
bigair Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 und wer hat jetzt schon aller nachgefragt wegen prozenten? :D Zitieren
andreas999 Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 Das is immer gut Alles weitere können dir sicher die 10-15 BB (Bordellbesucher) im BB (Bikeboard) erklären FIXED Zitieren
noc Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 Unter Ausübung der Prostitution ist die gewerbsmäßige Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die gewerbsmäßige Vornahme sexueller Handlungen zu verstehen. Unter Anbahnung der Prostitution ist ein Verhalten in der Öffentlichkeit zu verstehen, das die Absicht erkennen lässt, die Prostitution ausüben zu wollen. Unter einem Bordell ist ein Betrieb zu verstehen, in dem die Prostitution durch mehr als eine Person ausgeübt werden soll. Als Bordell gelten auch bordellähnliche Einrichtungen. Unter einer bordellähnlichen Einrichtung ist ein Betrieb zu verstehen, * in dem sich zur Anbahnung der Prostitution regelmäßig eine oder mehrere Personen aufhalten, die sich auf Grund des Geschlechtskrankheitengesetzes, BGBI. Nr 152/ 1945, in der Fassung des Gesetzes BGBI. Nr 54/ 1946, regelmäßig Untersuchungen über das Freisein von Geschlechtskrankheiten unterziehen müssen, oder * von dem auf Grund sonstiger Umstände, wie etwa die Ausstattung, die Werbung oder die Art der gebotenen Unterhaltung, wie die Vorführung von Sexfilmen u. ä. sowie der entgeltlichen oder unentgeltlichen Abgabe von Getränken etwa in Klubräumen oder ähnlichen Lokalen angenommen werden kann, dass er auch der Anbahnung der Prostitution dienen soll. Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn die Anbahnung, Duldung oder Handlung wiederholt zu dem Zweck erfolgt, sich eine, wenn auch nicht regelmäßige, Einnahme zu verschaffen. Regelung in Kärnten: Bordell: Ein Bordell darf nur mit Bewilligung der Behörde (Bordellbewilligung) betrieben werden. Die Erteilung der Bordellbewilligung ist schriftlich bei der Behörde zu beantragen und hat der Antrag die Angaben nach den Bestimmungen des § 4 Kärntner Prostitutionsgesetzes, LGBl.Nr. 58/1990 i.d.g.F. zu enthalten. Die Behörde hat eine Bordellbewilligung zu erteilen, wenn die persönlichen und die sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Räume eines Bordells dürfen zur Ausübung der Prostitution nur Personen überlassen werden, die * von oben angeführten Verboten nicht erfasst sind und * jeweils durch eine höchstens eine Woche zurückliegende amtsärztliche Bescheinigung nachzuweisen vermögen, dass sie frei von Geschlechtskrankheiten sind. Wird ein Bordell ohne Bordellbewilligung oder abweichend von der Bewilligung betrieben, so hat die Behörde dessen Schließung zu verfügen. Derartige Gesetze mit ähnlichen Vorgaben gibt es in jedem Bundesland (siehe -> Übersicht Landesgesetze http://homepage.univie.ac.at/elisabeth.holzleithner/LG_Prostitution.htm) Zitieren
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