AlphaSL Geschrieben 31. Juli 2008 Geschrieben 31. Juli 2008 Hm, war schon auf der wien.gv.at-Seite, aber so richtig gefunden habe ich nichts - nur einen alten Eintrag im Archiv. Na wie auch immer, kennt wer die Auflagen für ein Lagerfeuer im Garten? Eh nur ein kleines Letztens waren wir bei einem Freund in der Pampa eingeladen, und da war's echt gemütlich um's Feuer rumzusitzen. Aber wie ich Wien kenne ist da wieder mal alles anders, und man braucht wohl zwei Feuerwehrmänner gebucht die daneben stehen (den einen als Rauchmelder der andere hält den Wasserkübel). Aber bevor ich da spekuliere - weiß wer was? Merci Zitieren
beb73 Geschrieben 31. Juli 2008 Geschrieben 31. Juli 2008 Ach bitte, ein paar holzscheitln aufstapeln, benzin drüber und - flusch. dann geht die post ab im schrebergarten!:devil: Zitieren
AlphaSL Geschrieben 31. Juli 2008 Autor Geschrieben 31. Juli 2008 Und die Tante Mitzi von nebenan holt die Feuerwehr weil die arme Schnurlikatze eine Rauchvergiftung bekommt... na ich weiß nicht Zitieren
BigBikerBoy Geschrieben 1. August 2008 Geschrieben 1. August 2008 Und die Tante Mitzi von nebenan holt die Feuerwehr weil die arme Schnurlikatze eine Rauchvergiftung bekommt... na ich weiß nicht ...am Bisamberg war's bis jetzt kein Problem (2m Flamme...ohne Benzin) = ist aber auch ein bisserl versteckt (nicht von aussen einsehbar) und die gschaftigen Nachbarn werden nur nervös, wenn'ma z.Mittag die Motorsense anwirft :devil: Zitieren
linzerbiker Geschrieben 1. August 2008 Geschrieben 1. August 2008 §10 http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/b4400400.htm ich weiss aber nicht ob das noch gilt http://www.kfv.at/eigentum-feuer/brand-im-freien/landwirtschaft/ Zitieren
linzerbiker Geschrieben 1. August 2008 Geschrieben 1. August 2008 http://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=122697 hier noch ein link aus linz... aber nachdem es ein bundesgesetz zu sein scheint... Zitieren
Randolph_Carter Geschrieben 4. August 2008 Geschrieben 4. August 2008 In Österreich ist alles verboten was nicht per Bundesgesetz gestattet ist. geh auf Amt und Du musst wahrscheinlich musst Du Dein Lagerfeuer beim Wiener Bürgermeister ein jahr im Voraus anmelden! Rede vorher freundlich mit den Nachbarn, dass ihr Euch ein bissl draussen zusammensetzt und ein kleines Lagerfeuer machts. Dann ist die Luft raus und keiner kann sich aufregen, weil Ihr verbrennts ja keine Gartenabfälle, sondern nur Holscheite aus dem Baumarkt und einen Gartenschlauch hab ihr ja in der Nähe... PS: Jedes offene Feuer muß von einer erwachsenen, hiezu befähigten Person ständig überwacht werden. Und bitte NICHT SO: http://www.clipfish.de/player.php?videoid=MzU1MjU0fDY3Mjk4Ng%3D%3D Zitieren
Chris64 Geschrieben 4. August 2008 Geschrieben 4. August 2008 Geh bitte, was tuast Dir an? Klar is Wien anders, weil da geht imma a bisl was... Und mia habn schon in Wien im Garten Lagerfeuer gemacht mitten in der Nacht, da ist keiner gekommen sich aufregen. Zitieren
wildflowersoul Geschrieben 4. August 2008 Geschrieben 4. August 2008 In Österreich ist alles verboten was nicht per Bundesgesetz gestattet ist. Und ich dachte immer, es sei umgekehrt... Zitieren
soulman Geschrieben 6. August 2008 Geschrieben 6. August 2008 lt. §§2, artikel I, §10 kanns ka problem sein, solangst des feuer mitten im garten machst und den gartenschlauch daneben hast. und obst es jetzt mit schiesspulver, grillanzünder oder napalm entzündet hast sicht ja nachher kana mehr. wennst dann no die nachbarn auf a kühles blondes einlädst, kanns nur mehr gmiatlich wern. Zitieren
AlphaSL Geschrieben 6. August 2008 Autor Geschrieben 6. August 2008 lt. §§2, artikel I, §10 kanns ka problem sein, solangst des feuer mitten im garten machst und den gartenschlauch daneben hast. und obst es jetzt mit schiesspulver, grillanzünder oder napalm entzündet hast sicht ja nachher kana mehr. wennst dann no die nachbarn auf a kühles blondes einlädst, kanns nur mehr gmiatlich wern. Die kühle blonde Nachbarin einladen? Hmm, gute Idee Also gut, dank eurer Antworten werd ich demnächst mal den Garten abfackeln Zitieren
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