Hawaii Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 tiroler1973 was machst, wenn auf das Haus noch 400.000€ Bankkredit drauf sind? was mich auch interssieren würde: Von welchem Betrag zahlts dann Grunderwerbssteuer etc.? Von 99€? ich sage ja nicht, dass 99€ kein Schnäppchen ist. Nur wird es nicht bei den 99€ bleiben. Und wenn jemand das Haus "gewinnt", der keine Kohle hat, dann wird es lustig! Weiterverkaufen = Spekulationssteuer? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tiroler1973 Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 tiroler1973 was machst, wenn auf das Haus noch 400.000€ Bankkredit drauf sind? Also bei mir ist es so, dass ich die Schulden habe und nicht mein Haus. Beim Auto habe auch ich die Schulden und nicht das Auto. Was interessieren mich die Schulden vom jetzigen Eigentümer? Gar nicht. Das wird ihm dann seine Bank schon sagen. Wenn man die Hütte weit unterm Preis weiter verkauft, bleiben immer noch mehrere 100.000,- Euronen. Was jucken denn dann die Peanuts mit der Steuer und Spekultaionssteuer gibts nur auf Aktien. So was nenne ich dann ein fettes Geschäft machen. Steuer zahlt nur der, der auch Geld verdient und das finde ich in einem Staat wie wir ihn hier in Österreich haben eigentlich auch gut - unser System funktioniert halt einmal so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawaii Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 tiroler 1) Steuer und Spekultaionssteuer gibts nur auf Aktien Gibts sehr wohl auch bei Haus- und Grundeigentum, wennst es nicht mindestens 10 Jahre besitzt! Zumindest war es so, wie wie wir unsere Eigentumswohnung und unser Haus verkauft haben. Da ist das Finanzamt auf der Matte gestanden und wollte eine Menge Kohle. 2) Was interessieren mich die Schulden vom jetzigen Eigentümer? Gar nicht. Das wird ihm dann seine Bank schon sagen. Da kenn ich 2 andere Fälle, wo dann die Bank und das Finanzsamt gekommen sind, um Schulden des Vorbesitzers einzutreiben! Aber es sind sicher versierte Juristen unter uns, die das besser beurteilen können als ich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoWin Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 tiroler 1) Gibts sehr wohl auch bei Haus- und Grundeigentum, wennst es nicht mindestens 10 Jahre besitzt! Zumindest war es so, wie wie wir unsere Eigentumswohnung und unser Haus verkauft haben. Da ist das Finanzamt auf der Matte gestanden und wollte eine Menge Kohle. 2) Da kenn ich 2 andere Fälle, wo dann die Bank und das Finanzsamt gekommen sind, um Schulden des Vorbesitzers einzutreiben! Aber es sind sicher versierte Juristen unter uns, die das besser beurteilen können als ich. ad 1) da gings wohl eher um die rückzahlung von wohnbauförderungen ad 2) wer nicht vorher ins grundbuch schaut, sollte sich auch kein los kaufen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomCool Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 Beim Auto gibt es eben kein Grundbuch, beim Grundstück schon. Somit kann beim Grundstück eine Schuld "drauf" sein zB ein Pfandrecht. Die allerdings vom Erlös aus dem Losverkauf bezahlt werden muss. Das wird die Bank auch nicht anders sehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawaii Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 Ich glaub, dass es der §30 ESTG war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
el presidente Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 tiroler 1) Gibts sehr wohl auch bei Haus- und Grundeigentum, wennst es nicht mindestens 10 Jahre besitzt! Zumindest war es so, wie wie wir unsere Eigentumswohnung und unser Haus verkauft haben. Da ist das Finanzamt auf der Matte gestanden und wollte eine Menge Kohle. 2) Da kenn ich 2 andere Fälle, wo dann die Bank und das Finanzsamt gekommen sind, um Schulden des Vorbesitzers einzutreiben! Aber es sind sicher versierte Juristen unter uns, die das besser beurteilen können als ich. ad 1) Fahaahalsch: Wennst das Zeugs selbst zu Wohnzwecken und als Haupwohnsitz hast, reichen 2 Jahre. Siehe § 30 Abs 2 Z 1 EStG ad 2) Hast schon mal was vom Grundbuch und den A, B und C-Blättern darin gehört???? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomCool Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 Eins ist fix. Das Haus wird verlost. Hätte mich auch gewundert, wenn die ihre 9999 lose nicht angebracht hätten. @Lars In zeiten von Bargeldmangel, wie wir sie heute haben, wird keine Bank darauf verzichten, das GEld sofort einzuheben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
el presidente Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 Die allerdings vom Erlös aus dem Losverkauf bezahlt werden muss. Das wird die Bank auch nicht anders sehen. In diesem Fall muss das dann der Verkäufer bezahlen. Aber beim Haus: Wird dieses besagte Objekt lastenfrei übergeben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawaii Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 el presidente! Der Ansatz meines Diskussionsbeitrages ist, dass wennst das Haus gewinnst, nicht gleich wieder weiterverkaufen kannst, ohne Finanzamt kräftigst zu verwöhnen. Hauptwohnsitz! Ziehst dann nach Klagenfurt? ad 2) Hast schon mal was vom Grundbuch und den A, B und C-Blättern darin gehört???? Nachdem ich mein Haus verkauft habe: JA nachdem ich ein Grundstück gekauft habe: JA nachdem ich ein Haus gebaut habe: JA nachdem wir noch eine Eigentumswohnung besitzen: JA Aber nochmals, mir ist es egal wer das Haus um 99€ gewinnt. Ich glaube aber, dass viele der Mitspieler keine Ahnung davon haben, welche Nebenkosten auftauchen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawaii Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 el presidente Hab ich jetzt vergessen: In diesem Fall muss das dann der Verkäufer bezahlen in den mir bekannten Fällen gings um Förderungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
el presidente Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 el presidente! Der Ansatz meines Diskussionsbeitrages ist, dass wennst das Haus gewinnst, nicht gleich wieder weiterverkaufen kannst, ohne Finanzamt kräftigst zu verwöhnen. Hauptwohnsitz! Ziehst dann nach Klagenfurt? Nachdem ich mein Haus verkauft habe: JA nachdem ich ein Grundstück gekauft habe: JA nachdem ich ein Haus gebaut habe: JA nachdem wir noch eine Eigentumswohnung besitzen: JA Aber nochmals, mir ist es egal wer das Haus um 99€ gewinnt. Ich glaube aber, dass viele der Mitspieler keine Ahnung davon haben, welche Nebenkosten auftauchen! Also, wenn ich diese Hütte ersteigern würd, dann wär die ein paar Tage später um sagen wir mal eine Hausnummer, um 400.000 Euronen zum Weiterverkauf ausgeschrieben und sämtliche anfallende Steuern und Gebühren darf der Käufer zahlen. Das ist mir dann egal und wär ein schöner Stundenlohn. Aber, naja, die Versteigerung ist erst nächstes Jahr, da muss der Verkaufspreis dann a bisserl erhöht werden. Außerdem: Wohnsitzverlegung? Warum nicht? Das wär das geringste Übel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
el presidente Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 el presidente Hab ich jetzt vergessen: in den mir bekannten Fällen gings um Förderungen. Ich hab das auf die Aussage vom kühlen Tom wegen eines Autos bezogen und nicht auf die Veräußerung einer Liegenschaft Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawaii Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 Dann good luck, ich halt die die Daumen, dass alles so einfach abläuft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
el presidente Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 Mit welchen Recht weicht sie von einer vereinbarten Zahlung ab? "Sofort einheben" ist nicht so einfach. Da geht´s dann eher darum, ob die Liegenschaft lastenfrei vom Verkäufer gestellt werden muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RM-rider67 Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 so oder so egal. die anmeldung für die verlosung ist bereits nimmer möglich da sich schon weit mehr eingetragen haben. drum wurde sie gestoppt und morgen schauen´s wer schon eingezahlt hat und wenn´s genug sind wird die hütten verlost. wenn kümmern schon irgendwelche nebengebühren wennst um €99.- a hütt´n um ca. 800000 gewinnst? wird nach allen abwicklungen (auch wenn´s dauert) immer ein ordentlicher gewinn sein (für alle seiten) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
el presidente Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 Dann good luck, ich halt die die Daumen, dass alles so einfach abläuft. Bin auch schon sehr gespannt, wie das alles funktionieren wird. Bin erst gestern auf diese Sache angesprochen worden, also, von der Grundidee find ich´s echt nicht blöd, Probleme würden´s nur bekommen, wenn die Teilnehmerzahl jetzt erhöht werden würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomCool Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 Ich hab das auf die Aussage vom kühlen Tom wegen eines Autos bezogen und nicht auf die Veräußerung einer Liegenschaft Ich hab über ein Auto geschrieben? Die Verlosung müsst eigentlich zu Weihnachten stattfinden. Da laut website alle Lose verkauft sind, sind noch 14 Tage Zeit. Bei 2 - 3 Werktagen zur Überprüfung des Bankeingangs der Anmeldungen spätestens vor Silvester. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
larissa Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 spekulationssteuer ist 1 jahr auf aktien und 10 jahre auf grundstücke/gebäude (§ 30 EStG). Und wenn jemand Schulden auf ein Haus hat, steht der Geldgeber wohl meist im Grundbuch. Lt. Teilnahmebedingungen ist das Haus frei von Belastungen. Bin schon gespannt, wann es zur Verlosung kommt. Dürfte ja nicht mehr lange dauern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomCool Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 Abgesehen davon kann sich der Gewinner (Käufer) jederzeit auf die verlosungsbedingungen berufen und die sagen eindeutig: 6. Welche weiteren Kosten kommen noch auf mich zu, falls ich das Haus gewonnen habe? KEINE!!!! Weil, folgende Kosten vom Veräußerer übernommen werden: Grunderwerbssteuer und Eintragungskosten im Grundbuch! Ebenso sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Verlosung! Auch wenn da von einer eventuellen Belastung im Grundbuch keine Rede ist, ist "Keine!!!" eine klare und gültige Aussage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
el presidente Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 Ich hab über ein Auto geschrieben? Die Verlosung müsst eigentlich zu Weihnachten stattfinden. Da laut website alle Lose verkauft sind, sind noch 14 Tage Zeit. Bei 2 - 3 Werktagen zur Überprüfung des Bankeingangs der Anmeldungen spätestens vor Silvester. Sorry, war ein Posting über Dir. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomCool Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 Zählen tut das Grundbuch. Im Grundbuch darf bei Übernahme des Gewinns nichts drinnen stehen. Sonst kannst Dich auf die Verlosungsbedingungen berufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
el presidente Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 spekulationssteuer ist 1 jahr auf aktien und 10 jahre auf grundstücke/gebäude (§ 30 EStG). Und wenn jemand Schulden auf ein Haus hat, steht der Geldgeber wohl meist im Grundbuch. Lt. Teilnahmebedingungen ist das Haus frei von Belastungen. Bin schon gespannt, wann es zur Verlosung kommt. Dürfte ja nicht mehr lange dauern. Schon mal versucht den ganzen Gesetzestext zu lesen? Ansonsten ein kleinre Tipp: Hab ein paar Postings davor die genaue gesetzliche Regelung erwähnt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
el presidente Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 Im Grundbuch darf bei Übernahme des Gewinns nichts drinnen stehen. Sonst kannst Dich auf die Verlosungsbedingungen berufen. "DARF" Ansonsten kannst den ganzen Vertrag wieder anfechten. Aber ich glaub kaum, dass sich die Veräßerer solche Späßchen erlauben werden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
el presidente Geschrieben 8. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2008 Aus den Verlosungsbedingungen ergibt sich nur ein Verhältnis/Anspruch gegenüber dem Verkäufer/Verloser. Ist das ein Pleitegeier, stehst an. Deswegen ist das Grundbuch so wichtig, weil es absolute Wirkung hat. Steht im Grundbuch nichts drinnen, bis Du völlig aus dem Schneider. Hast schon mal eine Grundbuchseintragung selbst gemacht? Weisst, welche Leut dort arbeiten? Darum ist´s ja so wichtig, dass man vor solchen Sachen sich darüber genau informiert und auch wenn man schon im Grundbuch steht, die sogenannten "Schreijahre" immer einhält, insbesondere wenn im Lastenblatt noch einige Forderungen stehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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