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ÖRV-RUNDSCHREIBEN Nr. 2/2009


Kettenstreber
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C) Teilnahme an Radrennen für lizenzierte RennfahrerInnen

 

Die Teilnahme für lizenzierte RadfahrerInnen an Strassen- und MTB-Rennen ist nur dann möglich, wenn die

Veranstaltung im ÖRV-Sportadapter den Status „Ausschreibung genehmigt“ aufweist. Wurde ein Rennen nicht

ordnungsgemäß von den zuständigen Instanzen (Landes-Radsport-Verband, ÖRV) genehmigt, respektive

nehmen lizenzierte AthletenInnen an nicht ÖRV-gemeldeten Rennen teil und verstossen somit gegen den Artikel

1.2.019 des UCI-Reglements („Verbotene Rennen“) sowie 1.1.09 der ÖRV-Wettkampfbestimmungen, tritt

folgende Vorgangsweise in Übereinstimmung mit den o. a. Reglementen mit Beginn der Saison 2009 in Kraft:

 

- Erstmaliger Verstoß: Schriftliche Abmahnung des Athleten/der Athletin und Aufnahme in eine ÖRV-Liste

- Zweiter Verstoß: Startverbot für 4 Rennen lt. Urteil (ÖRV.12.3.04) + Geldstrafe von € 35 bis € 70 (UCI

1.2.021

 

:toll::klatsch:

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die regelung gibts in der tat schon länger, nur praktiziert wurde sie m.w. noch nie - denn zu den verbotenen rennen zählen fast alle strassenmarathons, und da stehen jedesmal 10-20 c- oder masterfahrer bzw. heuer amateur-fahrer am start. und ich seh da auch kein problem darin... wenn ein veranstalter jmd. nicht starten lassen will, kann er denjenigen ja ausschliessen, ansonsten sollts jedem selbst überlassen sein...
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die regelung gibts in der tat schon länger, nur praktiziert wurde sie m.w. noch nie - denn zu den verbotenen rennen zählen fast alle strassenmarathons, und da stehen jedesmal 10-20 c- oder masterfahrer bzw. heuer amateur-fahrer am start. und ich seh da auch kein problem darin... wenn ein veranstalter jmd. nicht starten lassen will, kann er denjenigen ja ausschliessen, ansonsten sollts jedem selbst überlassen sein...

 

Aber ein Straßenmarathon ist doch kein Rennen, es dient ja mehr dem Breitensport. Auch wenn er nie nur aus "Breitensportgründen" gefahren wird.....Also sollten "wir Lizenzfahrer" da auch mitfahren können. Zum Beispiel als Training, was spricht dagegen? In Deutschland wird man auch nicht gleich gesperrt, wenn man eine RTF als Lizenzfahrer fährt.

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Aber ein Straßenmarathon ist doch kein Rennen, es dient ja mehr dem Breitensport. Auch wenn er nie nur aus "Breitensportgründen" gefahren wird.....Also sollten "wir Lizenzfahrer" da auch mitfahren können. Zum Beispiel als Training, was spricht dagegen? In Deutschland wird man auch nicht gleich gesperrt, wenn man eine RTF als Lizenzfahrer fährt.

 

ist vll. falsch rübergekommen - ich meinte eh, ich seh kein problem wenn lizenzfahrer bei einem marathon stehen - denn in der regel ist deren niveau ein wenig, aber nicht extrem höher. conti-team fahrer sind ja ohnehin selten dabei.

 

aber wie gesagt - wurde die letzten jahre nicht überwacht und wirds sehr wahrscheinlich auch in zukunft nicht.

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gilt das nur für rennen oder auch für andere radsportveranstaltungen, im zuge derer zb lediglich zum spass oder zu trainingszwecken bei einem kleinen teil der veranstaltung zeit genommen wird?

 

kann ein lizenz-fahrer bei einer derartigen veranstaltung mitfahren, wenn er "außer wertung" fährt oder ist das auch schon ein verstoß:confused:

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:rofl::rofl::rofl::D:D:D:rofl::rofl::rofl:

 

Die vom ÖRV schneiden sich damit nur selber ins Fleisch. Bei so einer neuen Bestimmung/Reglement, werde nicht mehr viele eine Lizenz lösen......................oder gar nur mehr Tageslizenzen kaufen!

Jetzt schauts so schon schlecht aus mit dem ÖRV oder seinen Rennen und dann machen sie auch noch soetwas????!!!!!

 

Bei denen wärs gescheiter, wenn sie mal ihr ganzes System ändern würden!

Bin schon gespannt wie das mit denen weiter geht!

 

:toll:

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"verboten" sind alle rennen, die nicht vom örv genehmigt wurden = nicht im sportadapter stehen. egal ob marathon, gaudi-bergrennen oder sonstwas.

 

um meine frage zu präzisieren:

 

was ist mit veranstaltungen, bei denen der renncharakter im hintergrund steht?

 

was ist mit veranstaltungen, die primär anderen inhalt haben (training, radwandertag, gemeinsam herumhängen und schlammig werden, usw), im zuge derer man aber einen parcour auch mit zeitnehmung fahren kann (was aber zb lediglich einen bruchteil der veranstaltungszeit ausmacht)?

 

was ist mit reinen benefizveranstaltungen (zb vip-benefiz-"rennen" wie das möchtegern-promi-schirennen am semmering, wo sogar der lugner auf allen vieren runterwabert)?

 

und, falls das alles unter diese bestimmung fällt: sind lizenzfahrer teilentmündigt?

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um meine frage zu präzisieren:

 

was ist mit veranstaltungen, bei denen der renncharakter im hintergrund steht?

 

was ist mit veranstaltungen, die primär anderen inhalt haben (training, radwandertag, gemeinsam herumhängen und schlammig werden, usw), im zuge derer man aber einen parcour auch mit zeitnehmung fahren kann (was aber zb lediglich einen bruchteil der veranstaltungszeit ausmacht)?

 

was ist mit reinen benefizveranstaltungen (zb vip-benefiz-"rennen" wie das möchtegern-promi-schirennen am semmering, wo sogar der lugner auf allen vieren runterwabert)?

 

und, falls das alles unter diese bestimmung fällt: sind lizenzfahrer teilentmündigt?

 

GRATULIERE!!!!

Genau das meinte ich mit meinem Schreiben :toll:

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:rofl::rofl::rofl::D:D:D:rofl::rofl:

Die vom ÖRV schneiden sich damit nur selber ins Fleisch. Bei so einer neuen Bestimmung/Reglement, werde nicht mehr viele eine Lizenz lösen......................oder gar nur mehr Tageslizenzen kaufen!

Jetzt schauts so schon schlecht aus mit dem ÖRV oder seinen Rennen und dann machen sie auch noch soetwas????!!!!!

 

Bei denen wärs gescheiter, wenn sie mal ihr ganzes System ändern würden!

Bin schon gespannt wie das mit denen weiter geht!

 

:toll:

 

es sind , und bleiben halt , die dümmsten !! :f:

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Die Regelung gibts ja schon länger nur hat sich bis jetzt keiner darum gekümmert.

Ich werd mal den NeusiedlerRM fahren und abwarten ob eine Abmahnung kommt.

 

Was ist da jetzt eigentlich mit dem Route666 Cup. Hab mich dort ja unter "Lizenz" angemeldet, die Veranstalltungen sind aber auch nicht im Sportadapter, also ist mein Start dort auch illegal! Edit: Duke dito!

 

:confused:

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Die Regelung gibts ja schon länger nur hat sich bis jetzt keiner darum gekümmert.

Ich werd mal den NeusiedlerRM fahren und abwarten ob eine Abmahnung kommt.

 

Was ist da jetzt eigentlich mit dem Route666 Cup. Hab mich dort ja unter "Lizenz" angemeldet, die Veranstalltungen sind aber auch nicht im Sportadapter, also ist mein Start dort auch illegal! Edit: Duke dito!

 

:confused:

 

DUKE ist beim ÖRV gemeldet und auch genehmigt

 

sihe hier:

Titel KUOTA Duke im Park

Termin

Sa,21.3.2009 ÖRV Genehmigungsnummer: 7-2/2009

Veranstalter 2RadChaoten.com

Kontakt Martin Ganglberger

1220 Wien, St. Wendelin Platz 6

0664/544 89 32 (Tel.) - +43 1 25330339 666 (Fax)

martin@nyx.at

http://www.2radchaoten.com

Start-Ziel 1220 Wien, Aupark, Stadlauer Straße / Am Krautgarten

Disziplin Offroad - MTB - Cross Country

Nenngeldüberw. Lizenz/Unlizensiert: Mini €3,-/€7,- Fun €3,-/€7,- SOFTEGG €9,-/€13,- HERO €11,-/€15,-

BLZ/Kto 14000 /01810665536

IBAN/BIC AT361400001810665536/BAWAATWW

Nennungen Martin Ganglberger, 1220 Wien, St. Wendelin Platz 6

martin@nyx.at - 0664/544 89 32

Nennschluss 19.3.2009 - 22 Uhr

Rennbüro Start/Ziel - 8-15 Uhr

Startnr. Ausgabe Start/Ziel - 8-13 Uhr

Duschen in Hauptschule gegenüber

Anti-Dopingkontr. brauchen wir nicht, sind alle 100% clean

Quartiere Quartiere

Anmerkungen http://www.the-duke.at

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Ich werd mal den NeusiedlerRM fahren und abwarten ob eine Abmahnung kommt.

 

Da du dich bei keinem RM legimitieren musst = keine Lizenz wie bei einem Elite Rennen oder einen Ausweiß vorlegst wird nix kommen,

weil wie soll der ÖRV kontrollieren ob Du tatsächlich beim Neusiedler am start warst?!

 

ein Name auf einer Eregnisliste zählt nix...:zwinker:

 

 

P.S. mir ist so oder so wurscht weil ich keine Rm mehr fahre :qualm:

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Da du dich bei keinem RM legimitieren musst = keine Lizenz wie bei einem Elite Rennen oder einen Ausweiß vorlegst wird nix kommen,

weil wie soll der ÖRV kontrollieren ob Du tatsächlich beim Neusiedler am start warst?!

 

ein Name auf einer Eregnisliste zählt nix...:zwinker:

 

 

also da würde ich mich nicht drauf verlassen, ich wurde vor Jahren schon einmal anhand einer Ergebnisliste eines RM gesperrt; war aber eine Namensgleichheit!!!!:aerger: - zum Glück war ich am gleichen Tag bei einem ÖRV-Rennen auch im Ergebnis und das ganze hat sich dann aufgelöst.

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ich denke mal, dem örv geht es in erster linie darum, dass es möglichst wenige "schwarze" rennen gibt.

ein rennen beim örv anzumelden kostet ja nicht wirklich die welt und dafür sollte eigentlich in jedem budget platz sein.

im gegensatz zu einer weit verbreiteten meinung, denke ich, dass es im örv durchaus sehr gute und engagierte rennleiter gibt!

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es sind , und bleiben halt , die dümmsten !! :f:

 

Da ich seit Jänner durch meine Tätigkeit beim LRV NÖ (Vizepräsident und für den Bereich MTB zuständig) ein wenig die Strukturen des ÖRV kennengelernt habe. Stimme ich euch teilweise zu aber teilweise auch nicht.

 

1) das leichteste für den normalen Biker ist natürlich die Schuld dem System zu geben

 

2) Das System der verschiedenen Lizenzen (Straße, MTB, Downhill, Bmx ............) ist sicherlich zu überdenken in Zukunft. Gutes Beispiel ist der ÖSV

 

3) Versicherungsschutz ist nicht zu verachten, vor allem in Zeiten wie diesen (Egal ob Betreuer oder Sportler)

 

4) Um aus der vorhandenen Quantität auch Qualität zu bekommen sollte jede Veranstaltung beim ÖRV gemeldet werden.

 

5) MTB vor allem XCO ist Olympisch, dh. es wird und muss immer Richtlinien und Einschränkungen geben. Der MTB Sport ist in den letzten Jahr explodiert, die Strukturen und die richtigen Rahmenbedingungen sind aber noch in der Entwicklungsphase. Aber ich denke wenn wir alle zusammenarbeit, a bissl weniger sudern dann schaffen wir es das auch der MTB Sport den Stellenwert in der Gesellschaft bekommt wie der Skisport.

 

Aber wie gesagt ich lade euch gerne ein mitzumachen :klatsch:

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Da ich seit Jänner durch meine Tätigkeit beim LRV NÖ (Vizepräsident und für den Bereich MTB zuständig) ein wenig die Strukturen des ÖRV kennengelernt habe. Stimme ich euch teilweise zu aber teilweise auch nicht.

 

Frage an den Fachmann: Heißt das eigentlich, dass ich als Besitzer einer Straßenlizenz auch bei keinem nicht-ÖRV gemeldeten MTB-Bewerb teilnehmen darf?:confused:

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