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Geschrieben

Eine gute Bekannte von mir ist sowohl US als auch österreichische Staatsbürgerin.

 

Meine Frage an die Zollexperten, muss sie die Sachen verzollen, oder fällt kein Zoll an da US Staatsbürgerin? In concreto ginge es um eine etwas teurere Armbanduhr, die drüben aufgrund des Wechselkurses ca 35% günstiger zu haben ist, da ist feilschen noch nicht eingerechnet...

 

Vielen Dank!

Geschrieben
Eine gute Bekannte von mir ist sowohl US als auch österreichische Staatsbürgerin.

 

Meine Frage an die Zollexperten, muss sie die Sachen verzollen, oder fällt kein Zoll an da US Staatsbürgerin? In concreto ginge es um eine etwas teurere Armbanduhr, die drüben aufgrund des Wechselkurses ca 35% günstiger zu haben ist, da ist feilschen noch nicht eingerechnet...

 

Vielen Dank!

Ein Grieche muß ja auch in Griechenland bei der Einreise Zoll zahlen.

Geschrieben
Eine gute Bekannte von mir ist sowohl US als auch österreichische Staatsbürgerin.

 

Meine Frage an die Zollexperten, muss sie die Sachen verzollen, oder fällt kein Zoll an da US Staatsbürgerin? In concreto ginge es um eine etwas teurere Armbanduhr, die drüben aufgrund des Wechselkurses ca 35% günstiger zu haben ist, da ist feilschen noch nicht eingerechnet...

 

Vielen Dank!

 

Dem Zollbeamten in seiner natürlichen Umgebung ist es an sich egal welchen Pass Du, ich oder egal wer einstecken hast. Wichtig ist: Man hat einen und Rechnungen zu den zeug das gekauft wurde.

Geschrieben

wurscht WER was mitbringt.

fakt is, dass ein artikel aus einem non-EU land importiert wird und somit zoll u. mwst. fällig wird.

ob des trumm jetzt der papst, mickey mouse oder die marx brothers mit einazahn, is powidl.

Geschrieben
Naja... sofern sie den Hauptwohnsitz in Amerika hat, und die Uhr ihr persönliches Eigentum ist, muss sie die Uhr nicht verzollen.

 

hauptwohnsitz interessiert kan bewohner des zentralafrikanischen kontinets.

der begriff persönl. eigentum ist dehnbar bis er reisst.

die 800kg koks die von der DEA kürzlich beschlagnahmt worden sind, waren auch persönl. eigentum von dem schwindlichen kolumbianer!

wenn ihr der zöllner bei der einreise aufd zechen steigt, sollte sie den erwerb mittels RE tunlichst belegen können.

wenn nicht kann sich der zöllner mit ihr an lustigen tag machen.

Geschrieben
hauptwohnsitz interessiert kan bewohner des zentralafrikanischen kontinets.

der begriff persönl. eigentum ist dehnbar bis er reisst.

die 800kg koks die von der DEA kürzlich beschlagnahmt worden sind, waren auch persönl. eigentum von dem schwindlichen kolumbianer!

wenn ihr der zöllner bei der einreise aufd zechen steigt, sollte sie den erwerb mittels RE tunlichst belegen können.

wenn nicht kann sich der zöllner mit ihr an lustigen tag machen.

 

Einfach mal zum Nachdenken...

 

Sie zeigt bei der Kontrolle den amerikanischen Pass, spricht englisch und sagt sie kommt auf Besuch.

Hat eine schöne Uhr am Handgelenk...

 

Was meinst du wird passieren?

 

Ich glaube der Zöllner wird ihr einen schönen Aufenthalt in Österreich wünschen.

Geschrieben
Einfach mal zum Nachdenken...

 

Sie zeigt bei der Kontrolle den amerikanischen Pass, spricht englisch und sagt sie kommt auf Besuch.

Hat eine schöne Uhr am Handgelenk...

 

Was meinst du wird passieren?

 

Ich glaube der Zöllner wird ihr einen schönen Aufenthalt in Österreich wünschen.

 

Frau mit Männeruhr kann auffallen wenn du Pech hast.

Dann muß sie das Teil auch wieder ausführen.

Die Jungs vom Zoll haben leider einen Blick für Luxusartikel.

Geschrieben
Frau mit Männeruhr kann auffallen wenn du Pech hast.

Dann muß sie das Teil auch wieder ausführen.

Die Jungs vom Zoll haben leider einen Blick für Luxusartikel.

 

Das wäre allerdings ein Haken, ja. :zwinker:

 

Am Besten wäre es sowieso wenn sie das Teil deklariert. Aufgrund des Umrechnungskurses müsste schon noch ein bisschen was übrig bleiben von der Ersparnis.

 

Wirst wohl so um die 30% zahlen vom Kaufpreis. Am besten einmal beim ZA Flughafen/Wien anrufen und unverbindliche Auskunft verlangen.

 

Wenn nicht angemeldet und erwischt kostet der Spaß dann bis zum Doppelten oder bei ganz teuren Sachen können die sogar beschlagnahmt werden.

 

Wie teuer ist die Uhr eigentlich?

Geschrieben
Ich würd im Zoll ausnahmslos nur Frauen an-/einstellen. :devil:

 

:zwinker: Ne das bringt nichts. Die solidarisieren sich zu schnell mit den Schmugglerinnen, da sie ja nichts falsches darin sehen, Schuhe im Wert von 1000,- in Amerika zu kaufen...

Geschrieben

Vielen Dank einmal!

 

Natürlich würde sie die Uhr mit Rechnung kaufen, macht sonst ja auch keinen Sinn!

 

Ihr Hauptwohnsitz ist tatsächlich noch immer USA, da es steuerlich viel attraktiver ist.

 

Meine Überlegung war, wenn sie mir das mitbringt, muss sie vl keinen Zoll zahlen; anscheinend dürfte das nur gehen, wenn sie die selber am Handgelenk tragen kann, richtig?

 

mfg

Geschrieben

 

Wie teuer ist die Uhr eigentlich?

 

Wie schon zu Beginn geschrieben, wenn ich drüben den Listenpreis zahle, dann erspare ich mir 1.000,- gegenüber dem hier vom Juwelier bereits um 15% vergünstigten Preis.

 

In Summe sollten sich ca 2.000 - 2.500 Ersparnis ausgehen.

 

mfg

Geschrieben
Wie schon zu Beginn geschrieben, wenn ich drüben den Listenpreis zahle, dann erspare ich mir 1.000,- gegenüber dem hier vom Juwelier bereits um 15% vergünstigten Preis.

 

In Summe sollten sich ca 2.000 - 2.500 Ersparnis ausgehen.

 

mfg

 

:confused:

 

Bekommst noch was vom Finanzamt dazu?

Geschrieben
Vielen Dank einmal!

 

Natürlich würde sie die Uhr mit Rechnung kaufen, macht sonst ja auch keinen Sinn!

 

Ihr Hauptwohnsitz ist tatsächlich noch immer USA, da es steuerlich viel attraktiver ist.

 

Meine Überlegung war, wenn sie mir das mitbringt, muss sie vl keinen Zoll zahlen; anscheinend dürfte das nur gehen, wenn sie die selber am Handgelenk tragen kann, richtig?

 

mfg

 

Sobald sie die Uhr dir mitbringt, und sie hier lässt, fällt der Zoll an. Egal ob sie sie tragen kann oder nicht.

 

Soviel ich weiss muss man auch für gebrauchte Güter Zoll zahlen, ausser sie fallen in die Reisefreimenge.

 

Wenn aber jemand zb ein Jahr in Amerika gelebt hat, kann er Gegenstände die länger als ein halbes Jahr in seinem Besitz waren als Übersiedlungsgut deklarieren.

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