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STVO Klingel / Hupe


tanjalieb
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:D

 

sind die luftdruckhupen überhaupt erlaubt ?

 

nachdem ich heute zur arbeit wieder mal schön lecker einen kofferraum in meinem vorderrad fast hatte, weil dieser typ mit einem a6 nicht überholen kann ..... werde ich schön langsam wütend.

bei 30km/h wäre es sinnvoll mit 50 zu überholen und nicht bei der rettung -münzgrabenstr. gleich vor ort einen unfall bauen....

..

na wenigstens sind meine scheibenbremsen jetzt ordentlich eingefahren :D

 

es :k: mich an, wenn einem die forfahrt genommen wird, vorbeigeschnitten wird, vielleicht noch vor einem rechts abbiegen und der lenker schleift schon bei der autotür etc etc....:jump:

 

solange kein schaden - kein kläger .. ist klar .

 

konstruktive kritik was man gegen solche autofahrer machen kann/ sollte ....

 

ist ja nicht ladylike mit so einem ding , aber 100db klingen auch durch die scheibe :devil: :toll::klatsch:

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meines wissens ist eine hupe auch erlaubt.

 

willkommen an board!

 

ps:

zit aus der sog "fahrradverordnung"

 

§ 1. (1) Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muss - sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt - ausgerüstet sein:

1. ....

2. mit einer Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen;

3.

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akustische warnzeichen :D

ruhestörung wegen 100DB und keine stvo-zulassung ...

:p

 

es liegt nicht an meiner fahrsicherheit....das bike habe ich sehr gut unter kontrolle !

das quäntchen sicherheit ist natürlich immer dabei, aber noch einmal anfahren lassen und dann fahrerflucht .. das brauch ich nicht mehr ...

 

klingt blöd ist aber so ... überfahren lassen und dann merkt autofahrer mal was wirklich dran ist ...

 

oder stützräder, blindenschleife und invalidenausweiss ...

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Gemäß Fahrradverordnung muss ein Fahrrad, das im Straßenverkehr bewegt wird, wie folgt ausgestattet sein:

 

  • 2 unabhängige Bremssysteme
  • Vorrichtung zur Abgabe akustischer Warnzeichen (also was, is defacto wurscht)
  • Mit einem hell leuchtenden, mit dem Fahrrad verbundenen Scheinwerfer (nach vorne mit gelbem oder weißen Licht)
  • Mit einem roten Rücklicht
  • Mit einem weißen Rückstrahler nach vorne
  • Mit einem roten Rückstrahler nach hinten
  • Mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen (oder gleichwertiger Einrichtung)
  • Mit Reifen mit reflektierenden Seitenwänden oder den "Katzenaugen" (oder gleichwertigen Einrichtungen)

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Gemäß Fahrradverordnung muss ein Fahrrad, das im Straßenverkehr bewegt wird, wie folgt ausgestattet sein:

 


     
  • Vorrichtung zur Abgabe akustischer Warnzeichen (also was, is defacto wurscht) hab ich mich selbst, zählt das auch ? :D
  • Mit einem hell leuchtenden, mit dem Fahrrad verbundenen Scheinwerfer (nach vorne mit gelbem oder weißen Licht) - siehe unten
  • Mit einem roten Rücklicht - siehe unten
  • Mit einem weißen Rückstrahler nach vorne - siehe unten
  • Mit einem roten Rückstrahler nach hinten - auch bei Tag? Oder muss es da nur mitgeführt werden ?
  • Mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen (oder gleichwertiger Einrichtung) - habsch net

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:devil: gas gas gas :bounce: speed up

 

na das teilchen ist ja auch nicht stylisch , anderer verbau wäre interessant für den hupen- auslöser ...

glaub da biegts auch den lenker mit 100db wenn man einen kurz mal einen warnhinweis abgibt..

 

hab nur keine lust einmal in der woche halb überfahren zu werden ...

und eine vollbremsung hinlegen ....

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Ob legal oder nicht wäre mir in so einem Fall reichlich blunzn -- wer soll einen da schon strafen...

Auch moralisch sehe ich kein Problem, sofern man sie nicht zum Leute-Erschrecken einsetzt.

 

Die rechtl. Situation in Deutschland ist übrigens für Ö. irrelevant. Dort gibt's ja bspw. auch eine (in meinen Augen unsinnige) Leistungsbegrenzung von 5W für Radbeleuchtung, die's bei uns nicht gibt.

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Ob legal oder nicht wäre mir in so einem Fall reichlich blunzn -- wer soll einen da schon strafen...

Auch moralisch sehe ich kein Problem, sofern man sie nicht zum Leute-Erschrecken einsetzt.

 

Die rechtl. Situation in Deutschland ist übrigens für Ö. irrelevant. Dort gibt's ja bspw. auch eine (in meinen Augen unsinnige) Leistungsbegrenzung von 5W für Radbeleuchtung, die's bei uns nicht gibt.

seh ich genauso.

 

Solang du nicht einen Unfall verursachst, weil du die Airzound direkt vor einem Passanten "zündest" und der sich in der Panik auf die Straße wirft kanns wurscht sein.

 

Und sie ist ja nur eine Druckluft-Hupe - kein Treibgas etc.

 

Zudem ist eine Autohupe zwar von der Tonhöhe weniger penetrant, allerdings nicht schwächer. Und die Airzound kann man auch in der Stärke dosieren - wenn man will :D.

 

 

Am interessantesten wäre noch immer eine Helmcam für die Stadt. Hatte im letzten Monat 2 Fälle, wo ich mit Videobeweis auf alle Fälle zur Polizei und von mir aus bis vor Gericht gegangen wäre.

 

 

Übrigens Willkommen im Bikeboard! :wink::)

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danke für die reichlichen stellungsnahmen :)

 

sehe viele punkte auch so:

 

Solang du nicht einen Unfall verursachst, weil du die Airzound direkt vor einem Passanten "zündest" und der sich in der Panik auf die Straße wirft kanns wurscht sein. :toll:

 

Und sie ist ja nur eine Druckluft-Hupe - kein Treibgas etc. :toll:

 

Airzound kann man auch in der Stärke dosieren - wenn man will :D. :toll:

:bounce:

Am interessantesten wäre noch immer eine Helmcam für die Stadt.

das wäre effektiv! mit so einer aktion kann man wirklich das fahrverhalten nachvollziehen und die beweisgrundlage ist sicherlich gegeben...

 

tatsache polizei:

möchte eine anzeige machen mit zeugen: vorfall - wurde geschnitten - der fahrer ist mit seinem auto rechts abgebogen auf dieser kreuzung.. seine hintertür hat sicherlich im blech locker 5mm tiefen eindruck bis zum kofferraum - von autofahrersicht aus rechte seite -einen langen rampfer....

also zu schnell, rechtsabgebogen - nötigung, fahrerflucht..

zwischen auto-randstein war eine lenkerbreite luft und man schleift dann so dahin und bremst auf karacho weil der gute mann immer näher kommt und die reifen schleifen schon am randstein...... feeling wie wenn man in eine schiene kommt :f:

keine möglichkeit zum Ausweichen,

neuer reifen ... danke guter mann, seinen silberlack konnte ich noch runterkratzen vom lenker ..

dann brav gas geben ... aussauge- augenzeugen- fussgänger, autofahrer der auf der kreuzung wartete, und noch in erster position

ein anderer verkehrsteilnehmer, die nur mehr den kopf schüttelten- austiegen weil´s mich dann auf der kreuzung brav mit einer rolle in die kreuzung als showeinlage rein-würfelte.... ( will ja nicht den verkehr regeln ) verkehr stand still trotz ampelumschaltung.. fahrrad runterkratzen vom strassenbelag und mal auf die seite gehen. - die standen brav noch ein weilchen ob ein notartztwagen in der kreuzung campiert und waren schockiert wie man in den gesichtsausdrücken erkannte....

dank den handschuhen...

zitat: sie können gerne eine anzeige machen - es wird ihnen aber nicht viel helfen, da sich normalerweise der autofahrer als erster bei uns melden wird- der schaden beim auto ist sicherlich teurer als bei ihnen- ausserdem - wie ich sehe ist ihnen nichts passiert - seins froh, fahrens langsamer, ( aha - 30km/h hab ich sicherlich eingehalten :sm: und in maximal 2 meter auf fast 0 ) :rofl: wir nehmen gerne ihre daten auf, viel bringen wird es aber nicht - das kann ich ihnen gleich jetzt sagen. zizat ende.

 

sprachlos .....

 

 

 

es geht nicht darum oma&opa&wauzi von der fahrradspur wegzupusten, sondern wie es auch beim auto ist- einen warnhinweis abzugeben...

als verkehrserzieher bin ich nicht befugt und interessiert mich auch nicht...

 

abstandsmessung, drängeln, schneiden usw kann beim Autofahren auch teuer kommen.

wenn man als ich fahr mal aus und schau die schöne gegend an weil gerade die sonne scheint und beobachte gerade die vögel, tel. nebenbei usw .. die kennt ja jeder .

wenn man aber im stadtverkehr unterwegs ist, legt man entweder ein tempo an den tag, passt das fahrverhalten an, +eine kleine sicherheitsoption oder man nimmt ein 30 kilo waffenrad aus stahl und roooooooolllllllllllllllllt dahin.

 

als liebe experten.

 

stvo und zulassung der airzound ...

( wenn es wirklich mal raschelt, dann fängt man ja immer schön brav mal am fahrzeug an ob alles vorhanden ist / der stvo entspricht)

 

 

mein zitat heute:

stop&go = Teilzeitstress

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natürlich....

leider hatte ich kein kennzeichen .. nur die marke des autos, die farbe, und die schilderung...& sinnlosen kosten fürs bike und sachen ...

die 2 freundlichen autofahrer hatte ich mit.

anonyme anzeige ...

keine überwachungs-cam in der nähe, oder ampel-cam für was handfestes.... oder helm-cam.....

 

ein bisserl gehts mir da ums prinzip .....

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Ob legal oder nicht wäre mir in so einem Fall reichlich blunzn -- wer soll einen da schon strafen...

Auch moralisch sehe ich kein Problem, sofern man sie nicht zum Leute-Erschrecken einsetzt.

 

Die rechtl. Situation in Deutschland ist übrigens für Ö. irrelevant. Dort gibt's ja bspw. auch eine (in meinen Augen unsinnige) Leistungsbegrenzung von 5W für Radbeleuchtung, die's bei uns nicht gibt.

 

Aehm, de.rec.fahrrad ist keine rein deutsche Gruppe und dort

posten auch sehr viele Österreicher.

 

Ok, bisserl komisch sinds dort allerdings, vor allem was Helme

anbelangt ;)

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