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Gebrauchte Fatty Ultra-Frust


carver
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Ich muß jetzt meinen Frust ablassen und eure Meinung hören/lesen

Also-ich habe mir hier von der "Bikebörse" eine gebrauchte Fatty Ultra DLR um 290EURO gekauft .Als ich mir die Gabel geholt habe,hat mir der Typ versichert daß die Gabel in Ordnung ist und er hat auch ein Service gemacht.

Aber dannn-bei der 1: Ausfahrt ist mir die Gabel schon irgendwie komisch vorgekommen--Lockout,Fderung,usw,..

Ich habe die Gabel in den Ellmauurlaub mitgenommen und bin nach Kitzbühel zum Heimi(eighty-aid) gefahren. Die Gabel war totaler "Schrott"und hat mir 235EURO gekostet,für die Luftpatrone kommen noch 60EURO dazu.Er hat die Gabel eher zerstört als repariert.

Ich habe jetzt zu Hause den Typen kontaktiert,er soll sich wenigstens bei den Reparaturkosten beteiligen---natürlich ist der total uneinsichtig und gibt mir keinen Cent zurück.

So das wars in groben Zügen

Übrigens,er verkauft in der Börse öfters CD Teile.Namen gebe ich vielleicht später bekannt

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Ist es jetzt schon üblich, dass man zwischen privaten Verkäufern einen Kaufvertrag verwendet?

 

Ich mein, alle Deals, die über die Börse abgeschlossen werden (zumindest zwischen Privaten) laufen eigentlich ab, ohne dass ich vorab in einer PN einen Haftungsausschluss vereinbare.

 

Bzw. gibts viell. inden AGB`s/Forenregeln/??? vom Bikeboard (sofern es sowas gibt?) einen generellen Haftungsausschluss bei Geschäften zwischen Privaten?

 

Auf Ebay hat man ja standardmäßig so ein G´satzl dabei, damit nix ist, wenn was wäre.

 

Aber wie ist das jetzt wirklich, wenn ich was gebraucht von privat kaufe, das nicht offensichtlich zum Zeitpunkt des Kaufs defekt war? Bin da nicht ich als Käufer in der Beweislast, nach zu weisen, dass es zum Zeitpunkt des Kaufes schon defekt war, und nicht durch meine Behandlung?

 

...könnte man nämlich angesichts der Verwendung im Urlaub durchaus so sehen, wenn man will.

 

Ich glaub, so einfach wirst da nicht an irgendwelche Kohle kommen.

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Ist es jetzt schon üblich, dass man zwischen privaten Verkäufern einen Kaufvertrag verwendet?

 

Ich mein, alle Deals, die über die Börse abgeschlossen werden (zumindest zwischen Privaten) laufen eigentlich ab, ohne dass ich vorab in einer PN einen Haftungsausschluss vereinbare.

 

Bzw. gibts viell. inden AGB`s/Forenregeln/??? vom Bikeboard (sofern es sowas gibt?) einen generellen Haftungsausschluss bei Geschäften zwischen Privaten?

 

Auf Ebay hat man ja standardmäßig so ein G´satzl dabei, damit nix ist, wenn was wäre.

 

Aber wie ist das jetzt wirklich, wenn ich was gebraucht von privat kaufe, das nicht offensichtlich zum Zeitpunkt des Kaufs defekt war? Bin da nicht ich als Käufer in der Beweislast, nach zu weisen, dass es zum Zeitpunkt des Kaufes schon defekt war, und nicht durch meine Behandlung?

 

...könnte man nämlich angesichts der Verwendung im Urlaub durchaus so sehen, wenn man will.

 

Ich glaub, so einfach wirst da nicht an irgendwelche Kohle kommen.

 

Ich nehme aber auch an,wenn ich vom Bikeboard etwas gebrauchtes kaufe,daß die Ware in Ordnung ist.

Aus Fehlern lernt man

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Ist es jetzt schon üblich, dass man zwischen privaten Verkäufern einen Kaufvertrag verwendet?

 

Ich mein, alle Deals, die über die Börse abgeschlossen werden (zumindest zwischen Privaten) laufen eigentlich ab, ohne dass ich vorab in einer PN einen Haftungsausschluss vereinbare.

 

Bzw. gibts viell. inden AGB`s/Forenregeln/??? vom Bikeboard (sofern es sowas gibt?) einen generellen Haftungsausschluss bei Geschäften zwischen Privaten?

 

Auf Ebay hat man ja standardmäßig so ein G´satzl dabei, damit nix ist, wenn was wäre.

 

Aber wie ist das jetzt wirklich, wenn ich was gebraucht von privat kaufe, das nicht offensichtlich zum Zeitpunkt des Kaufs defekt war? Bin da nicht ich als Käufer in der Beweislast, nach zu weisen, dass es zum Zeitpunkt des Kaufes schon defekt war, und nicht durch meine Behandlung?

auch von privat an privat hast eine gewährleistung, soweit ich weis 2 jahre. wenn du die als verkäufer nicht ausschließt, ist das, wenn was ist, blöd.

 

...könnte man nämlich angesichts der Verwendung im Urlaub durchaus so sehen, wenn man will.

 

Ich glaub, so einfach wirst da nicht an irgendwelche Kohle kommen.

 

ein kaufvertrag muss nicht zwingend schriftlich sein ;)

 

wenn die gabel nicht dem beschriebenen Zustand entspricht ist das ein grund für einen rücktritt, zumindest aber ein grund für wandlung.

 

wenn der verkäufer nicht einsichtig ist, bleibt dir leider nur der weg über den rechtsverdreher. hast eine rechtschutzversicherung?

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