carver Geschrieben 3. August 2009 Teilen Geschrieben 3. August 2009 Ich muß jetzt meinen Frust ablassen und eure Meinung hören/lesen Also-ich habe mir hier von der "Bikebörse" eine gebrauchte Fatty Ultra DLR um 290EURO gekauft .Als ich mir die Gabel geholt habe,hat mir der Typ versichert daß die Gabel in Ordnung ist und er hat auch ein Service gemacht. Aber dannn-bei der 1: Ausfahrt ist mir die Gabel schon irgendwie komisch vorgekommen--Lockout,Fderung,usw,.. Ich habe die Gabel in den Ellmauurlaub mitgenommen und bin nach Kitzbühel zum Heimi(eighty-aid) gefahren. Die Gabel war totaler "Schrott"und hat mir 235EURO gekostet,für die Luftpatrone kommen noch 60EURO dazu.Er hat die Gabel eher zerstört als repariert. Ich habe jetzt zu Hause den Typen kontaktiert,er soll sich wenigstens bei den Reparaturkosten beteiligen---natürlich ist der total uneinsichtig und gibt mir keinen Cent zurück. So das wars in groben Zügen Übrigens,er verkauft in der Börse öfters CD Teile.Namen gebe ich vielleicht später bekannt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-philipp- Geschrieben 3. August 2009 Teilen Geschrieben 3. August 2009 Du hast also 290 Euro für die Gabel + 235 für das Service + 60 für die Patrone gezahlt? Ich hätte beim Kauf vereinbart, dass ich die Gabel checken lasse und wenn's nicht passt, er sie zurücknehmen musst, oder eine Preisminderung hergibt. Im Nachhinein ist's immer schwer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carver Geschrieben 4. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 4. August 2009 Ja-war ein Fehler,ich hab mich leider auf den Typen verlassen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-philipp- Geschrieben 4. August 2009 Teilen Geschrieben 4. August 2009 Hmm. Das ist a ärgerliche Sache. Ich würde zumindest eine nachträgliche Preisminderung fordern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carver Geschrieben 4. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 4. August 2009 Probiere ich schon die ganze Zeit,hat aber keinen Sinn. Ich maile mit ihm schon 3 Tage hin und her. Der bezahlt mir nichts zurück. Übrigens er bietet seinen Teile in der Bikebörse unter dem Namen "DeJo" an und ist aus Wien. Also Aufpassen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 4. August 2009 Teilen Geschrieben 4. August 2009 Gibts einen schriftlichen Kaufvertrag? Gewährleistungsausschluss? Wenn nein....:s: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
exotec Geschrieben 4. August 2009 Teilen Geschrieben 4. August 2009 Wenn nein....:s: bezieht sich auf den käufer oder verkäufer? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 4. August 2009 Teilen Geschrieben 4. August 2009 Auf den Verkäufer... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carver Geschrieben 5. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 5. August 2009 Gibts einen schriftlichen Kaufvertrag? Gewährleistungsausschluss? Wenn nein....:s: Kaufvertrag gibts natürlich keinen,den habe ich hier auch noch nicht gebraucht So wie ich nur Teile verkaufe die in Ordnung sin,erwarte ich mir das auch von anderen Verkäufern Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 5. August 2009 Teilen Geschrieben 5. August 2009 Demnach wurde die Gewährleistung auch nicht ausgeschlossen und der Verkäufer schuldet(e), wenn nichts anderes vereinbart ist, eine gebrauchte, aber funktionsfähige Gabel.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carver Geschrieben 6. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 6. August 2009 Demnach wurde die Gewährleistung auch nicht ausgeschlossen und der Verkäufer schuldet(e), wenn nichts anderes vereinbart ist, eine gebrauchte, aber funktionsfähige Gabel.... Und was kann oder soll ich jetzt machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carver Geschrieben 6. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 6. August 2009 Demnach wurde die Gewährleistung auch nicht ausgeschlossen und der Verkäufer schuldet(e), wenn nichts anderes vereinbart ist, eine gebrauchte, aber funktionsfähige Gabel.... Und was kann oder soll ich jetzt machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
treboR Geschrieben 14. August 2009 Teilen Geschrieben 14. August 2009 Frist setzen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Siegfried Geschrieben 14. August 2009 Teilen Geschrieben 14. August 2009 Ist es jetzt schon üblich, dass man zwischen privaten Verkäufern einen Kaufvertrag verwendet? Ich mein, alle Deals, die über die Börse abgeschlossen werden (zumindest zwischen Privaten) laufen eigentlich ab, ohne dass ich vorab in einer PN einen Haftungsausschluss vereinbare. Bzw. gibts viell. inden AGB`s/Forenregeln/??? vom Bikeboard (sofern es sowas gibt?) einen generellen Haftungsausschluss bei Geschäften zwischen Privaten? Auf Ebay hat man ja standardmäßig so ein G´satzl dabei, damit nix ist, wenn was wäre. Aber wie ist das jetzt wirklich, wenn ich was gebraucht von privat kaufe, das nicht offensichtlich zum Zeitpunkt des Kaufs defekt war? Bin da nicht ich als Käufer in der Beweislast, nach zu weisen, dass es zum Zeitpunkt des Kaufes schon defekt war, und nicht durch meine Behandlung? ...könnte man nämlich angesichts der Verwendung im Urlaub durchaus so sehen, wenn man will. Ich glaub, so einfach wirst da nicht an irgendwelche Kohle kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carver Geschrieben 14. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 14. August 2009 Ist es jetzt schon üblich, dass man zwischen privaten Verkäufern einen Kaufvertrag verwendet? Ich mein, alle Deals, die über die Börse abgeschlossen werden (zumindest zwischen Privaten) laufen eigentlich ab, ohne dass ich vorab in einer PN einen Haftungsausschluss vereinbare. Bzw. gibts viell. inden AGB`s/Forenregeln/??? vom Bikeboard (sofern es sowas gibt?) einen generellen Haftungsausschluss bei Geschäften zwischen Privaten? Auf Ebay hat man ja standardmäßig so ein G´satzl dabei, damit nix ist, wenn was wäre. Aber wie ist das jetzt wirklich, wenn ich was gebraucht von privat kaufe, das nicht offensichtlich zum Zeitpunkt des Kaufs defekt war? Bin da nicht ich als Käufer in der Beweislast, nach zu weisen, dass es zum Zeitpunkt des Kaufes schon defekt war, und nicht durch meine Behandlung? ...könnte man nämlich angesichts der Verwendung im Urlaub durchaus so sehen, wenn man will. Ich glaub, so einfach wirst da nicht an irgendwelche Kohle kommen. Ich nehme aber auch an,wenn ich vom Bikeboard etwas gebrauchtes kaufe,daß die Ware in Ordnung ist. Aus Fehlern lernt man Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoStyle Geschrieben 14. August 2009 Teilen Geschrieben 14. August 2009 Ist es jetzt schon üblich, dass man zwischen privaten Verkäufern einen Kaufvertrag verwendet? Ich mein, alle Deals, die über die Börse abgeschlossen werden (zumindest zwischen Privaten) laufen eigentlich ab, ohne dass ich vorab in einer PN einen Haftungsausschluss vereinbare. Bzw. gibts viell. inden AGB`s/Forenregeln/??? vom Bikeboard (sofern es sowas gibt?) einen generellen Haftungsausschluss bei Geschäften zwischen Privaten? Auf Ebay hat man ja standardmäßig so ein G´satzl dabei, damit nix ist, wenn was wäre. Aber wie ist das jetzt wirklich, wenn ich was gebraucht von privat kaufe, das nicht offensichtlich zum Zeitpunkt des Kaufs defekt war? Bin da nicht ich als Käufer in der Beweislast, nach zu weisen, dass es zum Zeitpunkt des Kaufes schon defekt war, und nicht durch meine Behandlung?auch von privat an privat hast eine gewährleistung, soweit ich weis 2 jahre. wenn du die als verkäufer nicht ausschließt, ist das, wenn was ist, blöd. ...könnte man nämlich angesichts der Verwendung im Urlaub durchaus so sehen, wenn man will. Ich glaub, so einfach wirst da nicht an irgendwelche Kohle kommen. ein kaufvertrag muss nicht zwingend schriftlich sein wenn die gabel nicht dem beschriebenen Zustand entspricht ist das ein grund für einen rücktritt, zumindest aber ein grund für wandlung. wenn der verkäufer nicht einsichtig ist, bleibt dir leider nur der weg über den rechtsverdreher. hast eine rechtschutzversicherung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carver Geschrieben 14. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 14. August 2009 Im Urlaub habe ich nur die Fatty mitgenommen,damit ich sie zu eighty-aid zum Service bringe.Der Heimi hat mir dann den Schaden und die Kosten mitgeteilt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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