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rechtsfrage: busfahrer der wiener linien anzeigen?


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ich habe mich bei den wiener linien über das gefährliche fahrverhalten eines ihrer buslenker beschwert. weil er meine sachverhaltsdarstellung dementiert, hat mir die beschwerdestelle der wr. linien dazu geraten, anzeige zu erstatten. meine frage an erfahrene oder rechtskundige bikeboarder: macht das überhaupt sinn?

 

 

zum sachverhalt:

 

vor knapp zwei wochen hätte mich fast ein busfahrer der wiener linien über den haufen gefahren. ich war mit 30 bis 40 km/h mit dem renner unterwegs. dabei hat mich der bus mit derart wenig seitenabstand überholt, dass ich durch den sog ins trudeln kam, mit dem vorderrad den randstein streifte, einen sturz aber verhindern konnte.

 

gemäß stvo (wenn ich falsch liege, bitte korrigieren) hätte der busfahrer jedoch bei 35 km/h 1,85 m seitenabstand halten müssen.

 

an der nächsten ampel (es geschah in der computerstraße in richtung triesterstraße) hab ich aufgebracht (aber nicht unflätig!) an die einstiegstür des busses geklopft, und den lenker um erklärung gebeten. er hat den kopf geschüttelt, worauf ich mein handy zückte, und das kennzeichen des busses fotografierte. eine halbe stunde später habe ich ein mail an die wr. linien geschickt.

 

die konnten den fahrer schnell ausforschen (genaue uhrzeit, ort und fahrzeug hatte ich ja). der streitet alles ab, ließ sich durch den betriebsrat verteidigen. der mann am beschwerdetelefon hat mir aber dazu geraten, den lenker anzuzeigen. zuerst sagte ich zu ihm, dass ich dem fahrer ja nicht gerichtlich schaden will, sondern nur eine stellungnahme/entschuldigung von ihm verlange. der mann meinte aber weiter, dass die fahrer bei solchen sachen immer auf stur stellen und nur durchs gericht zur raision gebracht werden könnten.

 

 

nun mein problem: ich war (wie fast immer) allein unterwegs, habe also keinen zeugen. der mann am beschwerdetelefon meinte, dass richter in solchen fällen meist dem anzeiger recht geben. ich trau der sache aber nicht ganz. was meint ihr?

 

soll ich tatsächlich den lenker anzeigen?

was geschieht ihm, wenn er verliert? (ich will ja nicht seinen beruf zerstören)

was geschieht mir, wenn der richter der meinung ist, dass ich die story erfunden habe?

was kostet mich der "spaß"? ich frag auch deshalb, weil das, was ich ursprünglich erreichen wollte (eine entschuldigung) ja offenbar nicht mehr möglich ist.

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Ohne dir jetzt zu Nahe treten zu wollen, aber das ist genau wieder so eine Situation, wo du froh sein musst, das nix passiert ist, und es am sinnvollsten ist, die Sache so zu belassen, wie es ist.

 

Zum Einen bist du in Argumentationsnotstand ob er dich zu knapp überholt hat, und ob es angesichts der Situation "zu knapp" (nach Dafürhalten von WEM ist fraglich!!) war.

 

Zum Anderen kann der Busfahrer noch immer sagen, du seiest unvermittelt ausgeschert, und er hätte den Bus nicht so schnell verreissen können.

 

Ich hoffe, du siehst, dass das eigentlich eine ausweglose Situation ist, die dir bei weiterem Verfolgen nix als Frust und evtl. Kosten einbringen wird.

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andi - tu dir nichts an! anzeige und ev. gerichtsverhaldung ist nerven und zeitraubend! dem "guten" herrn ist nun eh klar, dass er was falsch gemacht hat und vielleicht reagiert er ja dementsprechend und ist ab nun ev. ein wenig rücksichtsvoller - wenn nicht, würde ihn eine anzeige wohl auch nicht zum einlenken bringen.

 

lg p

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Warum nicht? Wenn Du die Eier hast die Sache durchzuziehen...

 

Außerdem kannst ja mal auf der nächsten Wachstube freundlich mit den Polizisten reden und denen die Situation (inkl. der Stellungnahme der Wiener Linien) erklären. Die können Dir auch mögliche Folgen auseinandersetzen.

 

In jedem Fall würde ich (parallel?) an die Beschwerdestelle der Wiener Linien einen eingeschriebenen Brief mit der Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme schicken. Das ist immer was anderes als ein Telefonat.

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Außerdem inwiefern soll die Anzeige aussehen?

 

Schadenersatz kannst du nicht fordern, da kein realer Schaden entstanden ist und für immaterielle Schäden (zb. Schock) kann man nach öst. Recht keinen Ersatz fordern.

 

Also könnte man noch das Strafrecht bemühen, nur da hast erst recht wieder du nix davon und rauskommen wird auch nix.

 

Am gescheitesten wärs der Busfahrer entschuldigt sich und ihr seids beide froh das nix passiert is, aber das spielts eben in Österreich ned ..

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naja das ist ja keine Zivilrechtsssache die Du gegen jemanden anstrengst, sondern ein Offizialdelikt da es ein Verstoß gegen die StVO ist. In diesem Fall ist weniger die Frage nach den Kosten sondern, ob die Polizei Dir aufgrund der Beweislage glaubt und die Anzeige macht.

Danach wird Dir voraussichtlich eine Zeugeneinvernahme nicht erspart bleiben, aber keine Kosten erwachsen, da Du nicht der Kläger bist sondern nur ein Zeuge.

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...

gemäß stvo (wenn ich falsch liege, bitte korrigieren) hätte der busfahrer jedoch bei 35 km/h 1,85 m seitenabstand halten müssen.

...

Die Werte, die wir alle in der Fahrschule gelernt haben, sind nur Richtwerte, es gibt keine vorgeschriebenen Mindestabstände!

 

§ 15. Überholen

(4) Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der

Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug,

das überholt wird, einzuhalten.

 

Für den Rest:

Sei froh das nix passiert ist, und vergiss die Sache.

Eine Anzeige bringt wahrscheinlich nix.

Zacki mitnehmen wär die einzige Alternative :devil:

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naja das ist ja keine Zivilrechtsssache die Du gegen jemanden anstrengst, sondern ein Offizialdelikt da es ein Verstoß gegen die StVO ist. In diesem Fall ist weniger die Frage nach den Kosten sondern, ob die Polizei Dir aufgrund der Beweislage glaubt und die Anzeige macht.

Danach wird Dir voraussichtlich eine Zeugeneinvernahme nicht erspart bleiben, aber keine Kosten erwachsen, da Du nicht der Kläger bist sondern nur ein Zeuge.

 

Eben und genau das bringt nix ausser einen Zusatzaufwand..

und um persönlich einen "Nutzen" also zb. Geld zu erhalten fehlen einfach die Voraussetzungen.

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sagt mir wenn ich falsch liege, aber wenn Du keine ausreichende "Strassenausstattung" hast (Licht, Reflektoren, etc.) bist Du dann vielleicht auch noch der Dumme! Ich kann Dich super gut verstehen! Wäre auch saumässig grantig... aber persönlich würde ich eine Anzeige sein lassen.

 

So wie "Der Peter" geschrieben hat, würde ich maximal einen eingeschriebenen Brief oder Mail schicken! Ansonsten Stossgebet schicken und danken das Dir nichts passiert ist!

 

Ned ärgern...

LG

Roman

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Hallo!

 

1.) Vergiß das meiste, was dir bis jetzt geantwortet wurde.

 

2.) Der von dir errechnete Mindestabstand ergibt sich tatsächlich nicht direkt aus der StVO, indirekt aber sehr wohl. Nach deiner Schilderung dürfte der Abstand jedenfalls zu gering gewesen sein.

 

3.) Wenn du Anzeige erstattest, wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Der Beschuldigte wird geladen und vernommen oder muss sich schriftlich rechtfertigen, du wirst als Zeuge ebenfalls noch einmal geladen, sitzt ewig am Gang des Kommissariats herum, ... Jedenfalls musst du genaue Angaben machen (insb. über den tatsächlichen Abstand - also nicht: "sehr knapp" oder "so, dass ich ins Trudeln kam" sondern: "zwischen 30 und 50 cm ..."). Theoretisch kommt auch ein gerichtlich strafbares Verhalten in Frage - spontan fällt mir zB Nötigung ein.

 

4.) Meiner Erfahrung nach wird der Fahrer eher nicht bestraft, wenn Aussage gegen Aussage steht - aber ich halte eine Anzeige dennoch nicht für sinnlos. Er muss auf die Polizei, weiß einige Monate lang nicht, ob er nicht doch eine Strafe bekommt, ... Das schadet ihm nicht, das nächste Mal überlegt er sich dann vielleicht.

 

lg

 

Martin

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Was war´s für eine Linie?

 

Betriebsrat von der Speterkasern is bester Freind von mich.

Kann allerdings meist nur bei den Fahrern helfen die auch dort stationiert sind.

 

Wenn´s ´n 15a von der Rax war wirds kompliziert aber zur Redestellen fonktioniert sich.

 

Schickst ma Busnummer und das Zeug und I frag ihn mal.

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4.) Meiner Erfahrung nach wird der Fahrer eher nicht bestraft, wenn Aussage gegen Aussage steht - aber ich halte eine Anzeige dennoch nicht für sinnlos. Er muss auf die Polizei, weiß einige Monate lang nicht, ob er nicht doch eine Strafe bekommt, ... Das schadet ihm nicht, das nächste Mal überlegt er sich dann vielleicht.

 

ich hätte spontan auch eher abgeraten, aber punkt 4 ist ein starkes argument; auch wenn letztlich verständlicherweise wahrscheinlich nix rauskommt dabei...

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Hallo!

 

1.) Vergiß das meiste, was dir bis jetzt geantwortet wurde.

 

2.) Der von dir errechnete Mindestabstand ergibt sich tatsächlich nicht direkt aus der StVO, indirekt aber sehr wohl. Nach deiner Schilderung dürfte der Abstand jedenfalls zu gering gewesen sein.

 

3.) Wenn du Anzeige erstattest, wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Der Beschuldigte wird geladen und vernommen oder muss sich schriftlich rechtfertigen, du wirst als Zeuge ebenfalls noch einmal geladen, sitzt ewig am Gang des Kommissariats herum, ... Jedenfalls musst du genaue Angaben machen (insb. über den tatsächlichen Abstand - also nicht: "sehr knapp" oder "so, dass ich ins Trudeln kam" sondern: "zwischen 30 und 50 cm ..."). Theoretisch kommt auch ein gerichtlich strafbares Verhalten in Frage - spontan fällt mir zB Nötigung ein.

 

4.) Meiner Erfahrung nach wird der Fahrer eher nicht bestraft, wenn Aussage gegen Aussage steht - aber ich halte eine Anzeige dennoch nicht für sinnlos. Er muss auf die Polizei, weiß einige Monate lang nicht, ob er nicht doch eine Strafe bekommt, ... Das schadet ihm nicht, das nächste Mal überlegt er sich dann vielleicht.

 

lg

 

Martin

 

und was is daran jetzt völlig gegensätzlich zu allem bisherigen?

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sagt mir wenn ich falsch liege, aber wenn Du keine ausreichende "Strassenausstattung" hast (Licht, Reflektoren, etc.) bist Du dann vielleicht auch noch der Dumme! Ich kann Dich super gut verstehen! Wäre auch saumässig grantig... aber persönlich würde ich eine Anzeige sein lassen.

 

Ned ärgern...

LG

Roman

 

 

Wenn du eine ÖRV-Lizenz vorweisen kannst, dann nicht

 

lg michi :cool:

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Zum Thema Erfolgschancen einer derartigen Anzeige: grundsätzlich bist Du schon aufgrund DEINES aktiven Verhaltens (und nicht das des Busfahrers!) glaubwürdiger und der entspr. Jurist wird den Busfahrer sehrwohl belangen. Du brauchst dafür auch keine Zeugen, die exakte Schilderung reicht da voll aus - ich vermute auch mal, dass Du glaubwürdiger bist als der Busfahrer, das ist aber "komplizierter".

 

Ganz nebenbei hatte ich auch die letzten Jahre derartig viele Probleme mit Fahrern der Wr. Linien - v.a. Straßenbahn 71er: fährt z.B. einfach durch die Station durch, weil ich nicht gleich aufspringe als er einfährt, macht vor meiner Nase die Tür zu, nachdem er 7min am Ring steht und fährt davon (konnte aber bis zur 1. Station nachlaufen, und den Purschen zur Rede stellen).

 

Und mit den Bussen beim RR Fahren ist das auch so ne Sache. Wenn einer hinter mir kommt, versuche ich schon aus Sicherheitsgründen eher in der Mitte der Straße zu fahren, damit es eben nicht so eng wird. Dafür lass ich die immer aktiv vor, wenn es doch geht.

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