Tingeltangeltom Geschrieben 23. September 2008 Teilen Geschrieben 23. September 2008 Hallo Bikegemeinde, nach langer Abstinenz melde ich mich wieder mal hier im Forum, diesmal mit einer nicht so schönen Sache: Meine Freundin hatte eine Begegnung mit einem Radfahrer, und da will ich eure Meinung lesen, vielleicht ist ja ein Jurist oder ein Gerichtserprobter unter euch: Zur Situation: Es gibt auf einer Straße in Linz Urfahr 2 geradeaus Spuren, die rechte ist auch eine Rechtsabbiegespur. Meine Freundin steht auf dieser Spur, es wird Grün, und das Auto vor ihr biegt rechts ab, muss aber warten, weil Füßgänger die Straße queren. Meine Freundin blinkt, macht 3S blick, und will auf die 2. Geradeausspur biegen, um geradeaus zu fahren. Da hat sie aber einen Fahrradfahrer übersehen, der auf der 2. (!) Spur sie und das Auto vor ihr überholt, es kommt zum Zusammenstoß, Radfahrer stürzt und hat Prellungen davongetragen. (Ist ins Krankenhaus gekommen) Noch zu erwähnen ist, dass es einen RADWEG gegeben hätte, genau in die Richtung, in der auch der Radfahrer fahren wollte, parallel zur Fahrbahn. Also nochmal zum mitschreiben: Freundin hat Radfahrer übersehen, der auf der 2. Spur überholt hat, obwohl es einen Radweg gegeben hätte. Es war kurz vor 7- also noch recht dunkel, der Radfahrer hat aber nach eigenen Angaben ein Licht eingeschaltet gehabt. Was meine Ihr dazu, muss der Radfahrer den Radweg benützen, sind beide schuld, welcher mehr, welcher weniger. Bedanke mich für konstruktive Antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tingeltangeltom Geschrieben 23. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 23. September 2008 sorry, der Titel sollte wohl grammatikalisch richtig "Unfall mit Bike - wie seht ihr das" heißen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FloImSchnee Geschrieben 23. September 2008 Teilen Geschrieben 23. September 2008 2 Dinge: 1. Mir ist unklar, warum du von "2. (!) Spur" schreibst. Wenn's zwei markierte Fahrstreifen im Ortsgebiet gibt, herrscht ganz einfach freie Fahrstreifenwahl. Wechselt nun deine Freundin den Fahrstreifen und übersieht ein korrekt beleuchtetes Fahrzeug, ist sie grundsätzlich mal schuld. 2. Es gibt halt auch eine Radwegbenutzungspflicht. Fraglich also, wie das vor Gericht dann ausgelegt wird... Sollte es allerdings ein Rennradler "bei Trainingsfahrt" gewesen sein, sieht's wohl schlecht aus für deine Freundin, sofern er tatsächlich ausreichend beleuchtet war. Der darf immer auf der Straße fahren. Was meine Ihr dazu, muss der Radfahrer den Radweg benützen, sind beide schuld, welcher mehr, welcher weniger. Aus moralischer Sicht, sofern er wirklich ausreichend beleuchtet war: sie. Es hätte ja auch ein Motorradfahrer oder Mopedfahrer kommen können, ev. sogar noch schneller -- hätte sie dann auch übersehen. (aber schon klar, dass es hier nur um die rechtliche Lage geht) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tingeltangeltom Geschrieben 23. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 23. September 2008 2 Dinge: 1. Mir ist unklar, warum du von "2. (!) Spur" schreibst. Wenn's zwei markierte Fahrstreifen im Ortsgebiet gibt, herrscht ganz einfach freie Fahrstreifenwahl. Wechselt nun deine Freundin den Fahrstreifen und übersieht ein korrekt beleuchtetes Fahrzeug, ist sie grundsätzlich mal schuld. 2. Es gibt halt auch eine Radwegbenutzungspflicht. Fraglich also, wie das vor Gericht dann ausgelegt wird... Sollte es allerdings ein Rennradler "bei Trainingsfahrt" gewesen sein, sieht's wohl schlecht aus für deine Freundin, sofern er tatsächlich ausreichend beleuchtet war. Der darf immer auf der Straße fahren. Nein, wenn mehr als 2 gekennzeichnetr Fahrstreifen im Ortsgebiet vorhanden sind, dann herrscht freie Fahrstreifenwahl. Aber ist nebensächlich, weil er ohnehin "überholt" hat. Wollte damit nur ausdrücken, dass ich persönlich nicht auf der 2. Spur mit dem Rad fahren würde, schon gar nicht, wenn eh ein Radfahrweg vorhanden ist. Zum Rad: War ein uraltes Puch Rad, eine Stadtschlampe wahrscheinlich. Hat nicht wirklich wie ein Rennrad ausgesehen, die Gänge waren am Unterrohr zu wechseln, aber der Lenker war ein "normaler", kein Rennradlenker. Ab wann ist ein Rennrad ein Rennrad? Übrigens: Ich will hier niemanden gut oder schlecht reden, der Radfahrer ist prinzipiell auch ein netter. Meine Freundin ist auch mit ihm in (netten) Kontakt. Wollte nur mal wissen, wie bei einer ev. Gerichtsverhandlung argumentiert werden könnte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AB Geschrieben 23. September 2008 Teilen Geschrieben 23. September 2008 Nein, wenn mehr als 2 gekennzeichnetr Fahrstreifen im Ortsgebiet vorhanden sind, dann herrscht freie Fahrstreifenwahl. Sicher? Dann bitte ich um eine Quellenangabe. Mir hat man nämlich in der Fahrschule was anderes gelehrt. (Freie Spurenwahl) Zum Rad: War ein uraltes Puch Rad, eine Stadtschlampe wahrscheinlich. Hat nicht wirklich wie ein Rennrad ausgesehen, die Gänge waren am Unterrohr zu wechseln, aber der Lenker war ein "normaler", kein Rennradlenker. Ab wann ist ein Rennrad ein Rennrad? siehe -> http://www.argus.or.at/info/rechtStVO.html Rennfahrrad Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen: Gewicht höchstens 12 kg; Rennlenker; äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und äußere Felgenbreite höchstens 23 mm. Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne Licht und ohne Rückstrahler verwendet werden; FVO § 4. (Hier wurde die alte Rennfahrradverordnung übernommen, ohne zu aktualisieren – z. B. Mountainbikes gelten nach wie vor nicht als Rennräder.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 23. September 2008 Teilen Geschrieben 23. September 2008 Nein, wenn mehr als 2 gekennzeichnetr Fahrstreifen im Ortsgebiet vorhanden sind, dann herrscht freie Fahrstreifenwahl. Aber ist nebensächlich, weil er ohnehin "überholt" hat. Wollte damit nur ausdrücken, dass ich persönlich nicht auf der 2. Spur mit dem Rad fahren würde, schon gar nicht, wenn eh ein Radfahrweg vorhanden ist. Zum Rad: War ein uraltes Puch Rad, eine Stadtschlampe wahrscheinlich. Hat nicht wirklich wie ein Rennrad ausgesehen, die Gänge waren am Unterrohr zu wechseln, aber der Lenker war ein "normaler", kein Rennradlenker. Ab wann ist ein Rennrad ein Rennrad? Übrigens: Ich will hier niemanden gut oder schlecht reden, der Radfahrer ist prinzipiell auch ein netter. Meine Freundin ist auch mit ihm in (netten) Kontakt. Wollte nur mal wissen, wie bei einer ev. Gerichtsverhandlung argumentiert werden könnte. Ja, mehr als 2 ist wohl logisch. 1 Fahrstreifen ist ja immer für den Gegenverkehr. Der Floimschnee meint wohl, 2 Fahrstreifen in eine Fahrtrichtung. Ob das Rad ein RR oder so ist, ist eher sekundär. Entscheidend ist, ob es sich um eine Trainingsfahrt handelt, was mit einer Jeanhose als Bekleidung z.B. oder einer Lederjacke kaum der Fall sein wird. Aber wieso nicht auf der 2. Spur mit dem Fahrrad? Fahre in Graz öfters in dritter Spur und überhole duzende Autos dabei. Darf ich etwa nicht dort fahren, weil ich ein Radfahrer bin? Grundsätzlich wird ihr wohl mit hoher Sicherheit eine Teilschuld zugestanden werden, da sie, unabhängig dessen, ob der Radfahrer nur "jurstisch lupenrein" auf der Strasse unterwegs war (wenn ein Radfahrweg vorhanden war) oder nicht. Denn, schlußendlich hat sie ihn übersehen. Und, kurz vor 7 ist es jetzt noch nicht so dunkel, dass man einen Fahrradfahrer selbst ohne Beleuchtung nicht mehr sieht. Der muß da schon in Tarnkleidung daherkommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fl0 Geschrieben 23. September 2008 Teilen Geschrieben 23. September 2008 ausserdem könnte es ja noch sein, dass der radweg unbenutzbar oder unzumutbar war. wird natürlich schwer sein für den radfahrer das jetzt zu beweisen aber ausser acht lassen darf man das nicht. denn die allgemeine benützungspflicht ist bei diesen faktoren nicht gültig Ausserdem glaub darf man im kreuzungsbereich den fahrstreifen gar nicht wechseln, was sie aber anscheinend gemacht habe wenn sie an einem rechtsabbieger vorbeigefahren ist bzw. diesen überholt hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FloImSchnee Geschrieben 23. September 2008 Teilen Geschrieben 23. September 2008 Nein, wenn mehr als 2 gekennzeichnetr Fahrstreifen im Ortsgebiet vorhanden sind, dann herrscht freie Fahrstreifenwahl. Aber ist nebensächlich, weil er ohnehin "überholt" hat.Stimmt nicht. Freie Fahrstreifenwahl ist gegeben, wenn markierte Fahrstreifen im Ortsgebiet vorhanden sind. (3a) Im Ortsgebiet darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges auf Straßen mit mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien gekennzeichneten Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung den Fahrstreifen frei wählen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sudanger Geschrieben 23. September 2008 Teilen Geschrieben 23. September 2008 Nein, wenn mehr als 2 gekennzeichnetr Fahrstreifen im Ortsgebiet vorhanden sind, dann herrscht freie Fahrstreifenwahl. Aber ist nebensächlich, weil er ohnehin "überholt" hat. Wollte damit nur ausdrücken, dass ich persönlich nicht auf der 2. Spur mit dem Rad fahren würde, schon gar nicht, wenn eh ein Radfahrweg vorhanden ist. Also ich persönlich schon. Nämlich genau in einer Situation wie der geschilderten. Warum soll ich mich rechts hinten anstellen nur weil ein Auto hinter einem Abbieger warten muss und ich aber sowas von vorbei bin bevor der Geradeausfahrer weiterkommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tingeltangeltom Geschrieben 23. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 23. September 2008 OK, dann habe ich in der Fahrschule nicht aufgepasst. Ich glaub das mit mehr als 2 Fahrstreifen gilt bei rechts überholen...:f: Nochmal: ICH würde nicht auf der 2. Spur überholen, weil es mir zu gefährlich ist. Bin eben ein Hosenschisser im Dschungel des Straßenverkehrs. Dass der Radfahrer rechtlich dort fahren dürfte, habe ich ja nicht bestritten. Er war auf dem Weg zur Arbeit, hatte aber Radfahrbekleidung an. Dass meine Freundin schuldig ist, ihn übersehen zu haben, ist auch klar. Mir war nur nicht klar, inwieweit der Radfahrer schuldig ist. Das Argument mit den Personen auf dem Radweg habe ich mir auch schon gedacht, allerdings kann ich nicht abschätzen, inwieweit das wiegt bzw. zu beweisen ist. Und nochwas: Wenn herauskommt, das der Radfahrer den Radfahrstreifen benützen hätte müssen, inwieweit ist meine Freundin dann noch schuld, da ihr Fehler ja aufgrund seiner "Fehlers" passiert ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FloImSchnee Geschrieben 23. September 2008 Teilen Geschrieben 23. September 2008 Und nochwas: Wenn herauskommt, das der Radfahrer den Radfahrstreifen benützen hätte müssen, inwieweit ist meine Freundin dann noch schuld, da ihr Fehler ja aufgrund seiner "Fehlers" passiert ist.Ich würde vermuten, etwa zu gleichen Teilen. Sofern seine Beleuchtung korrekt war, hat sie ja auf jeden Fall einen schweren Fahrfehler begangen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deathhero Geschrieben 23. September 2008 Teilen Geschrieben 23. September 2008 min. eine teilschuld! wird aber auf den anwalt + richter ankommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chris64 Geschrieben 23. September 2008 Teilen Geschrieben 23. September 2008 Ich würds so sehen: Möglicherweise kriegt der Radfahrer eine Verwarnung dafür, weil er nicht den Radweg benutzt hat. Unabhängig davon hat das Auto den Radfahrer abgeschossen. Sonnenuntergang war in Linz, gestern am 22. September um 19:00. (siehe ZAMG Sonne/Mond) Es war also noch genug hell, volle Schuld beim Auto. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomCool Geschrieben 23. September 2008 Teilen Geschrieben 23. September 2008 Und nochwas: Wenn herauskommt, das der Radfahrer den Radfahrstreifen benützen hätte müssen, inwieweit ist meine Freundin dann noch schuld, da ihr Fehler ja aufgrund seiner "Fehlers" passiert ist. Teilschuld sollte ihr in jedem Fall bleiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tingeltangeltom Geschrieben 23. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 23. September 2008 Ich würds so sehen: Möglicherweise kriegt der Radfahrer eine Verwarnung dafür, weil er nicht den Radweg benutzt hat. Unabhängig davon hat das Auto den Radfahrer abgeschossen. Sonnenuntergang war in Linz, gestern am 22. September um 19:00. (siehe ZAMG Sonne/Mond) Es war also noch genug hell, volle Schuld beim Auto. Es war ziemlich genau 6.45 in der Früh. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chris64 Geschrieben 23. September 2008 Teilen Geschrieben 23. September 2008 Es war ziemlich genau 6.45 in der Früh. Die Sonne geht um 6:50 auf. Jetzt kommts darauf an, ob der Radfahrer glaubhaft versichern kann, dass er tatsächlich sein Licht eingeschaltet hat. Wenn ja, volle Schuld beim Auto, wenn nein, Teilschuld beim Radfahrer. Aber das ist meine persönliche Meinung ohne Anspruch auf irgendwas. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fullspeedahead Geschrieben 23. September 2008 Teilen Geschrieben 23. September 2008 Also ich persönlich schon. Nämlich genau in einer Situation wie der geschilderten. Warum soll ich mich rechts hinten anstellen nur weil ein Auto hinter einem Abbieger warten muss und ich aber sowas von vorbei bin bevor der Geradeausfahrer weiterkommt. Geht mir genauso. Und ich denke nicht, dass es 20m vor der Kreuzung verboten ist, den Fahrstreifen zu wechseln. Mein Beileid deiner Freundin, blöde Sache und kann "jedem Mal passieren". Ein Radfahrer ist halt nun einmal leichter zu übersehen als ein Autofahrer. Fürn Radler tuts mir aber definitiv noch mehr leid - aber scheinbar hat er ja eh keine gröberen Blessuren davongetragen. Vor Gericht könnte man wohl am ehesten damit argumentieren, dass der Radler dort gar nichts verloren hat. Allerdings wird wohl in keinem Fall deine Freundin von ihrer Schuld komplett freigesprochen (denn - es hätte ja auch ein Mopedfahrer sein können, den sie übersehen hat). Um das ganze aber zu relativieren: eine Bekannte ist vor wenigen Tagen mitten in der Nacht auf der Bundesstraße unterwegs gewesen. Da sie eine sehr vorsichtige Fahrerin ist, ist sie nur knappe 80km/h gefahren. Plötzlich taucht vor ihr in der Fahrbahnmitte ein komplett unbeleuchteter Radler auf. Sie bremst, aber freilich wars schon zu spät. Ums kurz zu halten: der Radler ist mittlerweile im Spital verstorben. Sie kann nicht mehr schlafen. Zusätzlich zum psychischen Schaden wird sie auch noch einen finanziellen Schaden haben - sie wird eine Teilschuld bekommen, da man nur mit Fernlicht 80km/h fahren darf, sie aber zu dem Zeitpunkt nur das Abblendlicht aufgedreht hatte (Stichwort: Fahren auf Sicht - Abblendlicht reicht auf unbeleuchteter Straße nur für 50km/h; dass es nicht unbedingt Usus ist bei Gegenverkehr immer auf 50km/h abzubremsen, ist zwar klar, aber gerichtlich irrelevant). Dass es für die Familie vom verstorbenen Radler noch weitaus schlimmer ist, will ich damit nicht bezweifeln, aber es ist halt auch für einen Autofahrer nicht schön, einen Radler niederzufahren weil der bei völliger Dunkelheit unbeleuchtet auf der Mitte des Fahrstreifens fährt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FloImSchnee Geschrieben 23. September 2008 Teilen Geschrieben 23. September 2008 Schreckliche Sache....sie wird eine Teilschuld bekommen, da man nur mit Fernlicht 80km/h fahren darf, sie aber zu dem Zeitpunkt nur das Abblendlicht aufgedreht hatte (Stichwort: Fahren auf Sicht - Abblendlicht reicht auf unbeleuchteter Straße nur für 50km/h; dass es nicht unbedingt Usus ist bei Gegenverkehr immer auf 50km/h abzubremsen, ist zwar klar, aber gerichtlich irrelevant)...Ich nehme an, du schließt das aus dem Fahrschulunterricht? Die Geschwindigkeitswerte dort sind mit sehr viel Toleranz gerechnet. Unter guten Bedingungen (trockene Straße, modernes Fahrzeug) sind wesentlich kürzere Bremswege erzielbar, als jene, mit denen in den Büchern gerechnet wird. Kann also durchaus sein, dass ihr keine Teilschuld zugesprochen wird. Dass ihr das die Sache aber nicht wirklich erleichtert, ist mir klar. Schrecklich, so eine Situation. Der Typ war einfach grenzenlos dumm, dennoch wird deine Freundin lange damit hadern und sich Vorwürfe machen... (dass es für seine Familie natürlich noch viel schlimmer ist, ist auch klar) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AB Geschrieben 24. September 2008 Teilen Geschrieben 24. September 2008 Ui ui ui... Mein Beileid! Blöde Frage: Wie kann man eigentlich ohne Zeugen beweisen, dass der Radfahrer unbeleuchtet unterwegs war? Hatte er überhaupt keine Reflektoren? Denn die reflektieren ja schon bei wenig Licht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 24. September 2008 Teilen Geschrieben 24. September 2008 Ui ui ui... Mein Beileid! Blöde Frage: Wie kann man eigentlich ohne Zeugen beweisen, dass der Radfahrer unbeleuchtet unterwegs war? Hatte er überhaupt keine Reflektoren? Denn die reflektieren ja schon bei wenig Licht!Genau das habe ich mir auch schon gedacht. Reflektoren oder diese Reflektorenbänder (wenn's nicht wirklich das billigste Zeug ist), reflektieren auf 100m und mehr schon soviel, dass man jedenfalls ein Hindernis (Person, Sache) erkennen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tingeltangeltom Geschrieben 24. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 24. September 2008 Um das ganze aber zu relativieren: eine Bekannte ist vor wenigen Tagen mitten in der Nacht auf der Bundesstraße unterwegs gewesen. Da sie eine sehr vorsichtige Fahrerin ist, ist sie nur knappe 80km/h gefahren. Plötzlich taucht vor ihr in der Fahrbahnmitte ein komplett unbeleuchteter Radler auf. Sie bremst, aber freilich wars schon zu spät. Ums kurz zu halten: der Radler ist mittlerweile im Spital verstorben. Sie kann nicht mehr schlafen. Zusätzlich zum psychischen Schaden wird sie auch noch einen finanziellen Schaden haben - sie wird eine Teilschuld bekommen, da man nur mit Fernlicht 80km/h fahren darf, sie aber zu dem Zeitpunkt nur das Abblendlicht aufgedreht hatte (Stichwort: Fahren auf Sicht - Abblendlicht reicht auf unbeleuchteter Straße nur für 50km/h; dass es nicht unbedingt Usus ist bei Gegenverkehr immer auf 50km/h abzubremsen, ist zwar klar, aber gerichtlich irrelevant). Dass es für die Familie vom verstorbenen Radler noch weitaus schlimmer ist, will ich damit nicht bezweifeln, aber es ist halt auch für einen Autofahrer nicht schön, einen Radler niederzufahren weil der bei völliger Dunkelheit unbeleuchtet auf der Mitte des Fahrstreifens fährt. Das tut mir leid, ich weiß welche Vorwürfe sich meine Freundin macht bei so einer "Kleinigkeit", wäre der Radler abgetreten, sie würde wohl nie wieder auf die Beine kommen. zu "unserem" Unfall: Ist eine unglückliche Sache, aber es war ihr erster Unfall, leider gleich mit einem Radfahrer, aber jeder hat mal einen Unfall, der eine mehrere, der andere wenigere. Und passiert ist gottlob nicht viel. Ich würde sagen, wenn der Radfahrer nicht den Radweg benützen hätte müssen -> 100% Schuld bei meiner Freundin häte er ihn benützen müssen-> wahrscheinlich 50% Schuld ist es nicht genau klar, ob er ihn hätte benützen müssen, wahrscheinlich eine Mischung aus beidem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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