hans4073 Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 ein waldeigentümer in kirchdorf an der krems praktiziert das schon seit längerem - mit dem gewünschten erfolgt: in dessen wald fahrt keiner mehr, der nur halbwegs aus der gegend ist An genau diesen Kirchdorfer Menschenfreund dachte ich bei meinem Eingangsposting Zitieren
NoDoc Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 nachdem hier offenbar ein bisschen unklarheit herrscht und einiges nicht ganz richtiges weitergegeben wird: anzeige gibts in solchen fällen üblicherweise nicht. das entsprechende verwaltungsdelikt ist nämlich nur mit geringer strafe bedroht. ein waldeigentümer, der das ernst meint, macht eine besitzstörungsklage. für die besitzstörungsklage reicht die kennzeichennummer eines autos nicht. eine klage, die nicht namen und adresse des beklagten anführt, überlebt den ersten halbtag nach eingang bei gericht nicht. ob der waldeigentümer ein foto von euch machen darf oder nicht, ist dem gericht ziemlich wurscht. in österreich gilt, dass auch gesetzwidrig erlangte beweismittel als beweis verwertbar sind. foto oder kennzeichennummer übergibt der waldeigentümer einem privatdetektiv. der versucht, den radfahrer auszuforschen. wenn das gelingt, wird ein anwalt mit der klagseinbringung beauftragt. auskunft von fahrzeughalter über kennzeichen wird von den verwaltungsbehörden gegen gebühr erteilt. gebühr, detektiv- und anwaltkosten, sind "schaden", den der biker verursacht hat und werden miteingeklagt. wer über kennzeichen ausgeforscht wird, hat noch glück gehabt, weil die gebühr günstiger ist, als wenn der privatdetektiv lange alle möglichen offenen informationsquellen durchsucht (zb bikeboard!) und dadurch der "schaden" zumindest hinsichtlich der detektivkosten bei ausforschung über das kennzeichen vergleichsweise günstig ist. diese vorgangsweise ist gängige praxis. ein waldeigentümer in kirchdorf an der krems praktiziert das schon seit längerem - mit dem gewünschten erfolgt: in dessen wald fahrt keiner mehr, der nur halbwegs aus der gegend ist. sämtliche juristische grundlagen, die man braucht, um mit diesem vorgehen erfolgreich zu sein, ist (meist in anderem zusammenhang) ständige rechtsprechung - und der folgen grundsätzlich alle gerichte (außer es gibt einen eindeutigen juristischen grund, im einzelfall von dieser rechtsprechung abzuweichen). so gesehen haben wir also in österreich sehr wohl auch ansätze eines case-law-system. das zitieren von leitentscheidungen und gängiger rechtsprechung ist nun mal das tägliche handwerk aller juristen (egal ob anwalt, richter oder verwaltungsjurist). ich hatte bisher meist mit freundlich grüßen erfolg, einmal war die diskussion gröber, aber da war mein blitzstart mitten aus der diskussion phänomenal und ich einfach mit dem bike schneller als der grüne herr mit suv und fotoaparat. der wegblockierenden verstärkung im tal bin ich durch einen kleinen hopp durch den graben entkommen (bremsen wär sich im verfolgungsjagdfieber nimmer ausgegangen). fahrtechnik hilft also auch in solchen situationen:D. die raddress hab ich anschließend längere zeit nicht mehr getragen (wer weiß, obs nicht ein rückenfoto von mir gibt) die andere möglichkeit ist meiner meinung, kooperativ zu sein, den namen anzugeben und am nächsten tag einen eingeschriebenen brief mit rückschein an den herrn zu schicken, in dem man behauptet, keinesfalls und nie und nimmer nochmals dort zu fahren. warum? deshalb: für detektivbeauftragung besteht kein anlass mehr - ich hab meine identität ja offengelegt. für eine besitzstörungsklage fehlt die wiederholungsgefahr - ich werd dort ja nicht mehr fahren (funktioniert zumindest bis man das nächste mal vom selben grantler im selben wald erwischt wird). es besteht daher auch kein anlass mehr, einen anwalt zu beauftragen. wer ohne anlass detektiv und anwalt beauftragt, muss die kosten selbst tragen. die fallen also mal weg. bleibt maximal die gefahr einer verwaltungsstrafe. und die (siehe oben) hab das zwar nie im detail geprüft, bin mir aber ziemlich sicher, dass das die einzige möglichkeit ist, der zahlung von einigen hundertern auszukommen (außer man vertraut auf die unfähigkeit des detektivs). Am besten irgendwo kopieren ums gleich wieder verwenden zu können, weil all die leidigen Diskussionen kommen immer wieder und wieder und..... Nur eine Anmerkung: So ganz Bagatelle sind die Verwaltungsverfahren mM nach nicht, Immerhin ist das Befahren einer für den Verkehr erkennbar gesperreten Forststraße (Schranke) mit bis zu 730EUR belegt (dagegen ist das Waldwegerl mit € 150 geradezu ein Lercherl... ForstG 3) Eine Verwaltungsübertretung begeht ferner, wer a) Wald zu Erholungszwecken entgegen dem Verbot des § 33 Abs. 2 oder ohne die gemäß Abs. 3 vorgesehene Zustimmung, entgegen deren Inhalt oder unter Außerachtlassung der nötigen Vorsicht benützt, gemäß § 34 Abs. 1 gesperrte Waldflächen oder gemäß Abs. 7 gesperrte Wege benützt oder entgegen dem Verbot des Abs. 9 von Wegen abweicht oder den Wald trotz gemäß § 112 lit. a erfolgter Ausweisung innerhalb von 24 Stunden wieder betritt; b) unbefugt im Walde 1. eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße befährt, Fahrzeuge abstellt, Tore oder Schranken von Einfriedungen nicht wieder schließt oder neue Steige bildet, ...... e) Wald entgegen dem Verbot des § 33 Abs. 3 im Bereich von Aufstiegshilfen außerhalb markierter Pisten oder Schirouten benützt. Diese Übertretungen sind in den Fällen 1. der lit. a, der lit. b Z 2 und der lit. c mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro, 2. der lit. b Z 1, 3 und 4 und der lit. d und e mit einer Geldstrafe bis zu 730 Euro oder mit Arrest bis zu einer Woche, ... Zitieren
bikeopi Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 man kann in solchen fällen nur empfehlen möglichst freundlich zu sein, da man im unrecht ist. auch den tipp von berggassigeher (danke für deine kompetente ausführung!) kann man gleich beherzigen und (mit gekreuzten fingern) schwören, nie wieder an dieser stelle zu biken. (die chance den gleichen typen noch mal zu treffen ist ja eher gering). damit funktioniert es in der regel bestens. falls man ein angebot zum photoshooting bekommt (hatte ich auch einmal), rad schultern und freundlich in die kamera schauen. das bild kann sich der hobbyfotograf dann in der jagdstube zu den anderen heiligen:D über die eckbank hängen - juristisch betrachtet ist es wertlos. Zitieren
hans4073 Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 Da einige nicht ganz so schnelle hier trotz der ausführlichen Darstellung durch mehrere User noch immer nicht ganz dabei sind, hier nochmal eine Klarstellung: Das Bild dient definitiv nicht als Beweisfoto, sondern dient zu Identifizierung des Besitzstörers. Zitieren
fokus Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 @edwardje: Ich nehme an Du bist von Kapfenberg raufgefahren? Wo hat Dich der Bikehasser aufgehalten? Zitieren
bikeopi Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 Da einige nicht ganz so schnelle hier trotz der ausführlichen Darstellung durch mehrere User noch immer nicht ganz dabei sind, hier nochmal eine Klarstellung: Das Bild dient definitiv nicht als Beweisfoto, sondern dient zu Identifizierung des Besitzstörers. für die superschnellen: trotzdem muss dir die besitzstörung vor gericht nachgewiesen werden. Zitieren
Joker Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 Soeinen Bullshit hab ich überhaupt noch nicht gelesen. Wenn man sich an die Gesetze hält, darf man mit einem Mtb nichtmal auf die Strasse, geschweige denn auf einen Waldweg. Also wie sollte das dann deiner Meinung nach aussehen? Unter Gesetze halten meine ich, wenn es der Waldbesitzer erlaubt, dann ist es ok! Reiß dich ein bissl in deiner Wortwahl zam, wir san do kane Rozbuam Zitieren
hans4073 Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 für die superschnellen: trotzdem muss dir die besitzstörung vor gericht nachgewiesen werden. pn für dich Zitieren
bikeopi Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 pn für dich danke. du hast mit den "nicht ganz so schnellen" angefangen, was mmn nicht gerade eine respektbezeugung gegenüber den mitdiskutanten ist. deshalb meine kleine retourkutsche. sorry. um auf den inhalt dieses freds zurückzukommen: der kollege, der diesen fred eröffnet hat, stellte ua die frage, ob so ein foto überhaupt erlaubt sei. berggassigeher hat klar gestellt, dass das in einem allfälligen verfahren keine rolle spielt. und ich wollte mit meiner aussage darauf hinweisen, dass das fotografiertwerden, kein problem darstellt, solange man neben oder unter dem fahrrad steht/sitzt/liegt. selbst wenn ein derartiges foto nur der identitätssicherung dient, wie in dem anderen geschilderten fall, wo der beschuldigte dann via kfz kennzeichen ausgeforscht wird, so steht der beweis der besitzstörung immer noch aus, solange man nicht radelnd geknipst wurde. (den einzigen schluss den ein unabhängiges gericht daraus ziehen kann: herr x hat sein auto a an der stelle y geparkt und wurde vom förster z neben seinem rad stehend im wald w fotografiert. ein rechtsbruch ist daraus nicht zu erkennen). ps: von mir aus können wir differenzen gern in der öffentlichkeit austragen. kein problem. man muss ja nicht immer der gleichen meinung sein. Zitieren
Sleipnir Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 Unter Gesetze halten meine ich, wenn es der Waldbesitzer erlaubt, dann ist es ok! Reiß dich ein bissl in deiner Wortwahl zam, wir san do kane Rozbuam Solche Waldbesitzer gibt es nicht. Fakt bleibt, sobald man nicht auf einer der wenigen offiziellen Strecken unterwegs ist, verstösst man gegen das Gesetz. Und zaht damit, wie du es beschreibst, das Image des MTBers in den Dreck. Es gibt nur "fahren" oder "nicht fahren". Mit blöd stellen und freundlich grinsen ist man auch nicht weniger illegal unterwegs. Zitieren
Bernhard_K Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 Man muss mMn einfach damit leben, dass man so gut wie immer illegal unterwegs ist. Wenn man erwischt wird sollte man daher versuchen sich freundlcih rauszureden. Im Wienerwald ist Radfahren fast immer und überall verboten! Einzig im sommer darf man ein paar stunden am tag auf ein paar gekennzeichneten wegen fahren. Zur Erholung vielleicht nett aber wer im Raum wien trainiert ist illegal und muss damit leben. Wie es in anderes regionen ist kann ich nicht sagen. zitat HP: 1. Wir befahren nur markierte Routen und nur im März bzw. Oktober von 9.00 bis 17.00 Uhr, im April bzw. September von 8.00 bis 18.00 Uhr, von Mai bis August von 7.00 bis 19.00 Uhr. ... ein paar recht vernünftige punkte ... 5. Radfahren abseits der Routen und außerhalb der freigegebenen Zeiten macht uns zu illegalen Bikern. Zitieren
jour-li Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 @berggassigeher + nodoc thx für die ausführliche beschreibung:toll: und wir sehen: alles kein einzelfall und der waldeigentümer ist im recht - also mund halten, freundlich und höflich sein und auf toleranz hoffen - oder nur auf offiziellen strecken fahren Zitieren
Sleipnir Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 Die Regelung im Wienerwald ist eh schon sehr radlerfreundlich. Zitieren
el presidente Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 In den letzten Jahren bin ich nur 2 Mal aufgehalten worden. Einmal von einem sehr alten Mann von der Naturwacht, der wild gestikulierend mir entgegen gekommen ist. Dachte zuerst, der hat Probleme mit dem Kreislauf, nö, der hatte ein Problem weil ich gemütlich entgegengekommen bin. Mit ihm ein kleines Gespräch geführt, dann hat´s schon gepasst. Schließlich kann man sich basisdemokratisch absprechen. Ein anderes Mal auf einer Hütte mit einem der Waldbesitzer resp. Pächter. Ein paar Safterl, wiederum mit basisdemokratischer Diskussion über Gott und die Welt (Agnostiker hätten damit Probleme) und seitdem ist´s kein Problem, dass ich auf dessen Grundstücken unterwegs bin. Zitieren
edwardje Geschrieben 23. November 2009 Autor Geschrieben 23. November 2009 Ihr Solltet Dieses mal lesen: http://www.bmlfuw.gv.at/article/articleview/16836/1/4997 Wie ist das eigentlich mit die Tourskifahrer??? Das heisst doch auch Fahren?? Durfen die dann auch Überall kreuz und quer durch dem wald. Und was heisst beschädigungen machen. Reicht eine radreifen, macht das wirklich mehr aus als ein Schuh von ein Fette Wanderer?? Meiner meinung ist das die Gesetze aus der steinzeit sind wo man das rad noch nicht erfunden hatte. Heute ist es Fast 2010, da gibt es nur einmal solche sportarten wie Mountainbiken, dann sollte mann auch etwas tollerantere Gesetze bekommen. Immerhin ist Österreich ein Ürlaubsland und wird auch viel gewinn gemacht mit dem. Ich würde Ganz gern eine Vingette zahlen als Ich damit in die meiste gebieten legal fahren könnte. In den Niederlände gibt es schon so was seit Über 10 Jahre suf eine strecke. Da Zahlst du 10 euro für das ganze Jahr. Die Förstler kontrollieren ob du bezahlt hast und Ärger wird damit verholfen. Wo Bleiben die Internationale Radorganisationen die Unsere bedürfnissen mal vertreten wollen?? Es wird zeit das die welt nur mal versteht Ich mit mein enduro nicht auf schotterstrasse fahren mag. Mountainbiken ist nur mal anders als die meiste leute glauben. Für mich ist es ein lebensfilosofie, deswegens bin Ich nach Österreich gezogen, und Ich liebe es noch immer. Trotzdem werde Ich keine waldbesitzer belästigen die das nicht möchten. Übrigens auf das foto stehe Ich neben mein Rad und Autokennzeichen von mir hat keiner weil Ich mit dem Radl zum Berg gefahren bin Zitieren
Sleipnir Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 edwardje Wald ist nichts anderes als landwirtschaftliche Fläche zur Holzgewinnung, wo halbwilde Tiere gezüchtet werden, mit dem Zweck sie zu gegebener Zeit abzuschiessen. Und weil die Jäger im Wald bei ihrem Treiben gerne unter sich bleiben, hat ein Mountainbiker dort nichts verloren. Ist einfach so. Daran wird sich auch nie etwas ändern. Im übrigen stimme ich mit allen von dir genannten Punkten überein. Zitieren
ulmus Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 ... auf toleranz hoffen ... ein Waldbesitzer geht mit der Duldung ein Risiko ein - wenn er duldet haftet er! Beispiel: Waldbesitzer trifft Biker und duldet. Biker stürzt im Anschluss auf der Forststraße infolge eines Schlaglochs und verletzt sich dabei schwer. Der Waldbesitzer haftet für Schäden. Und das ist das Problem bei der ganzen Geschichte! Zitieren
ulmus Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 edwardje Wald ist nichts anderes als landwirtschaftliche Fläche zur Holzgewinnung, wo halbwilde Tiere gezüchtet werden, mit dem Zweck sie zu gegebener Zeit abzuschiessen. Und weil die Jäger im Wald bei ihrem Treiben gerne unter sich bleiben, hat ein Mountainbiker dort nichts verloren. Ist einfach so. Daran wird sich auch nie etwas ändern. Im übrigen stimme ich mit allen von dir genannten Punkten überein. Wald ist keine landwirtschaftliche Fläche. Wald ist kein Gehege wo Tiere gezüchtet werden. Jagd ist eine Forstschutzmaßnahme, um Wildschäden im Wald zu minimieren. Hast du schon einmal was von Waldeigentum gehört? Zitieren
Sleipnir Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 ein Waldbesitzer geht mit der Duldung ein Risiko ein - wenn er duldet haftet er! Beispiel: Waldbesitzer trifft Biker und duldet. Biker stürzt im Anschluss auf der Forststraße infolge eines Schlaglochs und verletzt sich dabei schwer. Der Waldbesitzer haftet für Schäden. Und das ist das Problem bei der ganzen Geschichte! Was mit einem Haftungsausschluss "befahren auf eigene Gefahr" leicht zu umgehen wäre. Aber wo kein Wille, da auch kein Weg (für Radfahrer). Zitieren
rolando68 Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 @ edwardje holländer reden hören ist lustig, das aber lesen müssen ist brutal. sorry. aber du bist entschuldigt! ein paar fakten: skitouren gehen zählt zum "begehen" des waldgebietes und das ist unbeschränkt erlaubt - bis auf gekennzeichnete wildruhezonen und aufforstgebiete. jedes "befahren" (auch biken) ist ohne ausdrückliche erlaubnis auf privatgrund verboten. es gibt aber (wenige) öffentliche forststrassen und wege, dann steht auch kein fahrverbotsschild. all deine überlegungen sind richtig aber die rechtslage hilft dem grundbesitzer. änderung ist keine in sicht ich sag es mal vorsichtig: hobby-biken hat im österr. radverband keine lobby und alpine vereine scheuen auch die herausforderung .... Zitieren
jour-li Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 Was mit einem Haftungsausschluss "befahren auf eigene Gefahr" leicht zu umgehen wäre. Aber wo kein Wille, da auch kein Weg (für Radfahrer). nein, das hält meines wissens nach leider nicht - da gibts meines wissens nach schon ausjudizierte fälle, bei denen irgend ein radfahrer, dens im wald gschmissen hat, den besitzer wegen des schlechten straßenzustandes geklagt hat - war aber glaub ich auf einer offiziellen route und da hats eine versicherung dafür gegeben, die dann wirklich gezahlt hat unter dem aspekt versteht man dann manchmal doch die waldeigentümer Zitieren
el presidente Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 nein, das hält meines wissens nach leider nicht - da gibts meines wissens nach schon ausjudizierte fälle, bei denen irgend ein radfahrer, dens im wald gschmissen hat, den besitzer wegen des schlechten straßenzustandes geklagt hat - war aber glaub ich auf einer offiziellen route und da hats eine versicherung dafür gegeben, die dann wirklich gezahlt hat unter dem aspekt versteht man dann manchmal doch die waldeigentümer So ein Blödsinn. Sowas könnt höchstens nur dann vorkommen, wenn hinter einer Kurve ein 10m tiefes Loch ist, mit dem niemand rechnen konnte. Ansonsten gibt´s gem § 1319a ABGB die genaue Regelung. Bei einem offiziellen Weg sieht das ähnlich aus, auch hier muss der Weg nicht wie eine Autobahn sein. Zitieren
murdoc Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 jour-li hat schon recht. Ich glaube irgendwo im Atterseegebiet war das heuer im Sommer. Da hat es einen deutsche Touristen auf die Birne gehaut und er hat die beiden Bürgermeister der für den Radweg zuständigen Gemeinden angezeigt. Ob das schon verhandelt wurde oder das Verfahren eingestellt wurde weiß ich leider nicht. Muß mal ein bisschen googlen wenn ich Zeit habe. Zitieren
Intrud0r Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 Ich frag mich wie fad solchen Leuten sein muss und was generell bei denen schief gegangen ist. Ich hab einige Leute in der Familie die ein bissl Wald besitzen. Da wird dann ein paar mal hingefahren, Holz verarbeitet und die Geschichte is erledigt. Es gibt nicht den geringsten Grund irgendwelche Biker anzuzeigen. Zitieren
fredf Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 jour-li hat schon recht. Ich glaube irgendwo im Atterseegebiet war das heuer im Sommer. Da hat es einen deutsche Touristen auf die Birne gehaut und er hat die beiden Bürgermeister der für den Radweg zuständigen Gemeinden angezeigt. Ob das schon verhandelt wurde oder das Verfahren eingestellt wurde weiß ich leider nicht. Muß mal ein bisschen googlen wenn ich Zeit habe. Berufung läuft http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/2146768/buergermeister-haftet-fuer-unfall.story http://www.salzburg.com/online/freizeit/reiseinfo/Das-kann-sich-niemand-leisten.html?article=eGMmOI8VeGH0atchXsICrPkKxXR6TfS8U2GQc1P&img=&text=&mode=& Zitieren
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