Blackburger Geschrieben 19. Juli 2010 Geschrieben 19. Juli 2010 Hallo. Hätte vor am Wochenende mit den Bikes zum Gardasee zu fahren und dazu meinen Heckträger zu benutzen. Darauf ist ein rotes Kennzeichen angebracht. Frage 1: Weiß jemand aus zuverlässiger Quelle ob ich mit diesem in Italien fahren darf. Frage 2: Auf einer anderen HP habe ich gelesen, dass man in I auch noch ein zusätzliches Schild (für Überlänge) verwenden muß. Weiß jemand ob das wirklich erforderlich ist? Wird das eng gesehen? Mille Grazie! Zitieren
bikeopi Geschrieben 19. Juli 2010 Geschrieben 19. Juli 2010 ITALIEN: Jede Ladung, die nach hinten überragt (Surfbretter, Fahrradträger), muss mit einer 50 x 50 cm großen rot-weiß-roten, reflektierenden Warntafel gekennzeichnet sein. Überdies darf keine Ladung die vordere Kante des Fahrzeugs überragen. Ladungen, welche die gesamte Fahrzeugbreite abdecken, benötigen zwei Tafeln, die quer an den beiden äußeren Enden der Ladung anzubringen sind. quelle: http://www.oeamtc.at wird meines wissens mancherorts rigoros gehandhabt. apropos - auch interessant: in italien benötigen fahrer, die nicht zulassungsbesitzer sind, eine imternationale vollmacht. Zitieren
Lebiminatore Geschrieben 20. Juli 2010 Geschrieben 20. Juli 2010 Meine Info vom ÖAMTC aus dem Jahr 2009: Das am Heckträger angebrachte Nummernschild bildet den Abschluss des Fahrzeuges, somit stehen keinerlei Fahrräder über die "Fahrzeuglänge" hinaus. Eine Kennzeichnung mittels Warntafel ist daher nicht nötig. Anders verhält es sich natürlich bei Heckträgern die mittels Spannsystem am Fahrzeug befestigt werden. Da kein Kennzeichen vorhanden ==> Warntafel anbringen. Die Info müsste so auch korrekt sein, da ich die letzten 2 Wochen in Italien verbracht habe und des öfteren mit den Bikes vor den Carabinieri sowohl auf der autostrada als auch normalen Strassen gefahren bin. Angaben dennoch ohne Gewähr :-) Zitieren
schwarzerRitter Geschrieben 20. Juli 2010 Geschrieben 20. Juli 2010 Meine Info vom ÖAMTC aus dem Jahr 2009: Das am Heckträger angebrachte Nummernschild bildet den Abschluss des Fahrzeuges, somit stehen keinerlei Fahrräder über die "Fahrzeuglänge" hinaus. Eine Kennzeichnung mittels Warntafel ist daher nicht nötig. Angaben dennoch ohne Gewähr :-) Hmm, aber eine Lenkerhälfte ragt ja trotzdem über die hintere Heckträgerkante hinaus Wie es gesetzlich genau bestimmt ist weiß ich nicht, von Bekannten die schon einige Male mit einem AHK Träger in IT waren wurde mir gesagt ich soll diese Tafel montieren. Hat beim Birner nur ein paar Euro gekostet und ist schnell mit 4 Kabelbindern montiert. Wie streng das wirklich kontrolliert wird kann ich nicht sagen, nur so viel: an einem Tag haben wir den Träger an einem andern Auto montiert ohne die Nummerntafel zu ändern (hab ich zwecks klapperfrei mit Doppelklebeband angeklebt) und auch keinen Adapter für die Stromversorgung mitgehabt - ist auch keinem aufgefallen. Sonst noch wichtig für Italien: außerorts gilt Licht am Tag Warnwesten für alle Personen die im Falle einer Panne das Auto verlassen Zitieren
Blackburger Geschrieben 20. Juli 2010 Autor Geschrieben 20. Juli 2010 Danke für die Antworten. Werde mich an Lebiminatore halten... Das mit Licht am Tag und Warnwesten ist sicherlich auch hilfreich. lg Zitieren
Blackburger Geschrieben 3. Juli 2012 Autor Geschrieben 3. Juli 2012 (bearbeitet) so ich wärme jetzt den thread wieder auf nachdem ich heuer wieder nach italien fahre. bis jetzt bin ich ohne warnschild durchgekommen. diesmal fahre ich aber etwas weiter als südtirol. jetzt mach ich mir wieder gedanken wegen dem schild. kann irgendjemand definitiv sagen dass für einen radträger a la thule euroway mit eigener beleuchtung und nummernschild ein solches schild erforderlich ist oder nicht. die rechtsauskünfte die ich im netz gefunden haben, besagen dass für JEDE ladung die über das fahrzeugheck hinausragt ein solches schild erforderlich ist. eine entsprechende ausnahme habe ich bis jetzt noch nicht gefunden... ich hab nur diese auslegung (quelle: ADAC): Kennzeichnung von überstehender Ladung Alle Ladungen und Dachlasten, die nach hinten über die im Kfz-Schein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausstehen, sind mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß schraffierten, reflektierenden und typengenehmigten Warntafel zu kennzeichnen, die ständig quer zur Fahrtrichtung verbleiben muss. Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite abdecken, benötigen zwei Tafeln, die an den seitlichen Enden der Ladung anzubringen sind. Demnach würde für den Fahrradtransport gar zwei Schilder benötigt. mmmhhh Bearbeitet 3. Juli 2012 von Blackburger Zitieren
yellow Geschrieben 3. Juli 2012 Geschrieben 3. Juli 2012 Warnwesten für alle Personen die im Falle einer Panne das Auto verlassenverdammt, jetzt hab ich den anderen Quatsch vergessen, den ich grad kürzlich zu Italien gelesen hab, aber ad Warnwesten: das gilt für Österreich, in Italien: für jede im Fahrzeug mitfahrende Person muss eine dabei sein Zitieren
schwarzerRitter Geschrieben 3. Juli 2012 Geschrieben 3. Juli 2012 Aus einem anderen Thread "gestohlen": (Anhang)fahrradtraeger_rotekennzeichentafel.pdf Zitieren
Frank Starling Geschrieben 3. Juli 2012 Geschrieben 3. Juli 2012 Demnach würde für den Fahrradtransport gar zwei Schilder benötigt. mmmhhh naja.. ich war heuer bereits 2x am lago mit kupplungsträger (darauf 3 bikes) und EINER warntafel. hab auch kein auto mit zwei tafeln gesehen... Zitieren
wolfzauner Geschrieben 4. Juli 2012 Geschrieben 4. Juli 2012 so ich wärme jetzt den thread wieder auf nachdem ich heuer wieder nach italien fahre. bis jetzt bin ich ohne warnschild durchgekommen. diesmal fahre ich aber etwas weiter als südtirol. jetzt mach ich mir wieder gedanken wegen dem schild. kann irgendjemand definitiv sagen dass für einen radträger a la thule euroway mit eigener beleuchtung und nummernschild ein solches schild erforderlich ist oder nicht. die rechtsauskünfte die ich im netz gefunden haben, besagen dass für JEDE ladung die über das fahrzeugheck hinausragt ein solches schild erforderlich ist. eine entsprechende ausnahme habe ich bis jetzt noch nicht gefunden... ich hab nur diese auslegung (quelle: ADAC): Kennzeichnung von überstehender Ladung Alle Ladungen und Dachlasten, die nach hinten über die im Kfz-Schein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausstehen, sind mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß schraffierten, reflektierenden und typengenehmigten Warntafel zu kennzeichnen, die ständig quer zur Fahrtrichtung verbleiben muss. Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite abdecken, benötigen zwei Tafeln, die an den seitlichen Enden der Ladung anzubringen sind. Demnach würde für den Fahrradtransport gar zwei Schilder benötigt. mmmhhh Wir fahren seit mehreren Jahren mit Wohnmobil und Motorrad auf einem im Typenschein eingetragenen Heckträger durch/nach Italien................... dabei haben wir EINE Tafel, beim ÖAMTC gekauft, montiert. Das mit den 2 Schildern habe ich dann heuer auch mal irgendwo gefunden........ , bei meiner Nachfrage beim ÖAMTC konnte sich dort niemand vorstellen, dass man 2 Tafeln haben müßte. Mir wäre auf vielen Autobahnkilometern kein Fahrzeug mit 2 Tafeln aufgefallen, eher schon welche die sich trauen ohne Tafel zu fahren. Ich bin bei bei solchen Fragen sehr gern auf der sicheren Seite, aber ich habe kein schlechtes Gewissen wenn wir mit nur einer Tafel unterwegs sind wolf Zitieren
Blackburger Geschrieben 4. Juli 2012 Autor Geschrieben 4. Juli 2012 Alles klar. Offenbar war ich bis jetzt tatsächlich immer illegalerweise ohne Warntafel unterwegs. Ich werde mir diese Woche eine besorgen. danke für die Beiträge! Zitieren
Fetzpetz Geschrieben 4. Juli 2012 Geschrieben 4. Juli 2012 Demnach würde für den Fahrradtransport gar zwei Schilder benötigt. mmmhhh Das kommt von aus dem Transportgewerbe. Bei breiten (überbreiten sowieso) LKW-Ladungen, wie Baumaschinen, Kisten, Träger, etc. die über das Heck hinausragen und die (nahezu) volle Fahrzeugbreite benötigen, sind beidseitig diese Warntafeln anzubringen. Transportiert ein LKW z.B. einen Bagger, dessen Löffelstiel nur fahrzeugmittig hinten rausragt, reicht auch in Italien nur eine Warntafel ... Zitieren
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