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Der Selberbruzzler Thread - Eine Chronologie des Scheiterns


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Thom,

 

die beiden Böcke für das Tretlager sitzen ja auf einer Platte. An diese wiederum ist von unten ein Profil angebracht, dieses Profil sorgt für die Führung. Das länger zu machen stört nicht, kostet nichts und verbessert die Genauigkeit. Meine Lehre ist in diesem Bereich ja prinzipiell genauso aufgebaut. Ich habe das Führungsprofil schlicht so lang wie möglich gemacht, wird ja nur besser...

 

Viele Grüße,

Georg

 

Servus Georg,

 

ja, der Neigungsmesser ist nur zur Kontrolle.

Ich länge immer meine Rohre auf Maß ab, bringe das Rohr samt Klemmblock auf der Fräse in die ermittelte Neigung, taste mit der Lochsäge am nächsten Punkt des Rohres an, stelle das Maß für die Gehrung zu und schneide unter Strühnebel die Gehrung.

Das ist ziemlich genau.

 

Welches Führungsprofil meinst du?

Das wo die Längenausdehnung aufgenommen wird?

Das misst 150mm, ist das zu kurz?

Der Teil in dem die Bohrungen für die Schraube sind auf der die Zylinder für´s BB

aufgefädelt werden wird noch auf die Grosse Platte geschweisst (150x180mm).

 

Lg, Thom.

Geschrieben (bearbeitet)

Servus Georg,

 

hast recht, ich werde mal schauen was da noch drin ist.

Richtung Steurrohr jedenfalls noch einiges.

Da kann das Profil sicher noch 300mm wachsen.

Werde das auch bei der Fixatur des Sitzrohres checken.

Danke, an die Option hatte ich nicht gedacht :)

 

Lg, Thom.

Bearbeitet von thomsen
Geschrieben (bearbeitet)
Ich hab keine Ahnung, was ein "high" directmount ist. Die Angaben für den normalen front derailleur directmount hab ich (wie auch diverse andere Umwerfer und Bremsstandards) einfach immer dem Shimano framebuilders-manual entnommen. Als zusammengeschrumpfte Essens u.a. auf Peter Verdones wiki. Bearbeitet von MiWisBastelbude
Geschrieben
Ich hab keine Ahnung, was ein "high" directmount ist. Die Angaben für den normalen front derailleur directmount hab ich (wie auch diverse andere Umwerfer und Bremsstandards) einfach immer der Shimano framebuilders-manual entnommen. Als zusammengeschrumpfte Essens u.a. auf Peter Verdones wiki.

 

...ist eh der gleiche DM.

Auf die Shimano FB-manual Seite bin ich zu meinem Entsetzten erst heute aufmerksam geworden :D

 

Lg, Thom.

Geschrieben

Ich hätte eine Frage in die Runde.

Seit Gestern besuche ich einen Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung im Metallbau um eines Tages eine Gewerbe im

metallverarbeitendem Bereich anmelden zu können und um noch einiges zu lernen.

Heute wurde darüber gerätselt ob die DIN EN 1090 für tragende Metallbauwerke auch im nicht Hoch-/Tiefbaubereich

wie z.B. dem Rahmenbau Voraussetzung werden wird.

Ich glaube nicht, bin aber nicht sicher.

Kann für Kleinstbetriebe m.M.n. zu einem Problem werden.

@Georg

Wie siehst du das?

Es würde dich ja betreffen.

 

Lg, Thom.

Geschrieben
Heute wurde darüber gerätselt ob die DIN EN 1090 für tragende Metallbauwerke auch im nicht Hoch-/Tiefbaubereich

wie z.B. dem Rahmenbau Voraussetzung werden wird.

 

Ad hoc würde ich das klar mit nein beantworten. Bei der EN 1090 geht es um Stahlbau im eigentlichen Sinn wie Bauwerke, Tragwerke usw.

Rahmenbau fällt da sicher nicht darunter. Autos oder allgemeiner Fahrzeuge fallen da auch nicht hinein.

Ich kann mir aber unter der Woche einmal den Geltungsbereich genauer durchlesen.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich bin zwar weder Georg, noch Kleinbetrieb, dennoch bestimmt dieses Thema immer wieder meinen Arbeitsalltag, daher gebe ich mal meine Einschätzung zum Thema ab - eine unter vielen.

 

Normen sind Empfehlungen. Nicht mehr, nicht weniger, es sei denn ihre Einhaltung wird vertraglich vereinbart.

 

Als sagen wir mal "Schaffender" oder Produktanbieter oder Hersteller (wie auch als Planer), bist Du gehalten nach den anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten, herzustellen, zu planen,.... was auch immer.

 

Normen, ob nun DIN oder EN, können mal über diese anerkannten Regeln der Technik hinaus gehen, manchmal hinterher hinken, manchmal konträres beinhalten.

Ein schönes Beispiel ist da die Terassentür. Die eine Richtlinie fordert eine Schwellenhöhe von min. 15cm über wasserführender Schicht außen - Terassenoberbelag - damit keine Nässe ins Bauwerk gelangt. Die nächste Norm (Handlungsempfehlung) fordert im Sinne der Barierrefreiheit eine max. Schwellenhöhe von 2 cm damit Omma mit dem Rollator raus auf den Balkon und auch wieder rein kommt.

 

So musst Du also zwischen der einen Handlungsempfehlung und der anderen, die hier konträr zueinander stehen, hin und her lavieren und abwägen.

 

Im Grunde kannst Du also wieder nur und musst nach dem gesunden Menschenverstand abwägen.

 

Du mußt am Ende keine Norm einhalten sondern ein Produkt herstellen, was den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Was das genau meint steht nirgendwo geschrieben. Wenn Du alles nach Norm machst, dein Quad aber unter irgendwem zusammenbricht, weil er schwerer als die Norm ist, hast Du dennoch ein Problem.

 

Wenn Du deine Quad-Rahemen nun nicht nach der Norm baust wird ja auch kein Normenbeachtungsundeinhaltungsausschuss bei Dir anklopfen und den Laden dicht machen

Die Frage ist also eher die, was passiert, wenn ein Schadensfall eintritt und jemand vor Gericht zieht.

Dann wird ein Gutachter dein Werk auf Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik begutachten. Das er dabei die EN für Stahlbautragwerke zugrunde legt erscheint mir persönlich eher unwahrscheinlich.

 

Er wird sich eher an den Prüfverfahren für Fahrräder oder Rollstühle orientieren. Wie dann ggfs ein Richter recht sprivht ist noch mal eine andere Frage.

 

"Das ist ein weites Feld" kann man da nur sagen.

Wichtiges Fakt ist: Normen sind keine Gesetze sondern Richtlinien. Deren Einhaltung ist manchmal ebenso geboten, wie deren fundierte Missachtung (Bsp. Terassentür im Seniorenwohnungsbau).

 

Meine 50 Cents...

 

Schönes Restwochenende!

Eike

Bearbeitet von eoo
Geschrieben

So verstehe ich das nach 5 Minuten Googlen auch. Man muß Sachen herstellen, die der Bauaufsicht unterliegen.

 

Zum Glück baue ich keine hochkomplizierten Treppenhandläufe, sondern sondern nur Fahrräder. :-)

 

Viele Grüße,

Georg

 

Ad hoc würde ich das klar mit nein beantworten. Bei der EN 1090 geht es um Stahlbau im eigentlichen Sinn wie Bauwerke, Tragwerke usw.

Rahmenbau fällt da sicher nicht darunter. Autos oder allgemeiner Fahrzeuge fallen da auch nicht hinein.

Ich kann mir aber unter der Woche einmal den Geltungsbereich genauer durchlesen.

Geschrieben

Das sieht doch äußerst passabel aus. Das Werkzeug paßt auch hervorragend an die Werkzeugwand der strengen Kammer. :-)

 

Viele Grüße,

Georg

 

Prototyp einer Gehrungsfeile für die Feinarbeit und ein Probestück:

Funktioniert super, jetzt muss ich das in den vielen verschiedenen Durchmessern machen...

Geschrieben

Danke für eure Meinungen/Ansichten zu dem Thema.

Ich habe natürlich auch als erstes das allwissende Orakel befragt und

bin auch der Meinung, daß die EN1090 meine künftige Arbeit nur am Rande bis garnicht

beeinflussen sollte. Wollte das aber nochmal diskutieren.

 

@Eike:

...unsere Terassentür liegt natürlich nahezu auf Ebene Terasse.

Wir haben allerdings eine wasserdurchlässige Auflage (Holzkonstruktion) auf der wasserführenden Schicht (Betonplatte)

als Niveauausgleich.

Geschrieben
Prototyp einer Gehrungsfeile für die Feinarbeit und ein Probestück:

Funktioniert super, jetzt muss ich das in den vielen verschiedenen Durchmessern machen...

...fuktioniert wie es soll, schaut spitze aus, was will man mehr von einem Werkzeug :toll:

Saubere Arbeit!

 

Lg, Thom.

Geschrieben

@Eike:

...unsere Terassentür liegt natürlich nahezu auf Ebene Terasse.

Wir haben allerdings eine wasserdurchlässige Auflage (Holzkonstruktion) auf der wasserführenden Schicht (Betonplatte)

als Niveauausgleich.

Aah, ihr habt den Schwarzen Peter also dem Schreiner zugeschoben...:D

Geschrieben (bearbeitet)

Schnee bleibt allerdings auf dem Holz liegen. Dann fängt es an zu tauen... Ist keine 100% sichere Lösung.

Man macht dann i.d.R. eine Rinne zwischen Terrassentür und Holzbelag. Das ist in der Tat "Stand der Technik". Dennoch ist es auch hier schon zu Urteilen gegen den planenden Architekten gekommen, weil eben doch ein Schaden entstanden ist.

 

Wie gesagt: Ein weites Feld...

 

Eike

 

Edith meint noch, das es eher den Fenster(ein-)bauer treffen wird, oder den Terassenabdichter, wenn darunter genutzte Räume sind, als den Schreiner...

Bearbeitet von eoo
Geschrieben

S.g. Herr Doktor Bastl,

 

ich gehe wohl richtig in der Annahme, dass du mehrere Sätze dieser Wunderwuzzifeilen vorbereitest, damit auch die neidische Sinnesgemeinschaft an diesem Meilenstein der Rahmebauerkunst teilhaben kann.

 

:D

 

Prototyp einer Gehrungsfeile für die Feinarbeit und ein Probestück:

[ATTACH=CONFIG]147288[/ATTACH][ATTACH=CONFIG]147289[/ATTACH][ATTACH=CONFIG]147290[/ATTACH][ATTACH=CONFIG]147291[/ATTACH][ATTACH=CONFIG]147292[/ATTACH]

Funktioniert super, jetzt muss ich das in den vielen verschiedenen Durchmessern machen...

 

 

Gesendet von meinem Transformer TF101G mit Tapatalk 4

Geschrieben
S.g. Herr Doktor Bastl,

 

ich gehe wohl richtig in der Annahme, dass du mehrere Sätze dieser Wunderwuzzifeilen vorbereitest, damit auch die neidische Sinnesgemeinschaft an diesem Meilenstein der Rahmebauerkunst teilhaben kann.

 

:D

 

Wenn ich dann einmal einen vollständigen Satz aller Durchmesser die ich benötige habe (nach erster Schätzung 8 verschiedene Durchmesser), bin ich gerrne bereit die eine oder andere am Mittwoch in die strenge Kammer mitzubringen. Aber Serienproduktion mach ich damit sicher keine auf, dafür is mir die Arbeit zu fad ;)

Geschrieben
...ich kenne mich baurechtlich nicht so gut aus, aber für mich schaut es nach einer Lösung des Normenwiederspruchs aus, oder?

 

Lg, Thom.

nein, denn die norm verlangt 15cm hochzug von der obersten schicht, nicht von der wasserführenden ebene ;)

das macht durchaus sinn, das beispiel schnee wurde ja schon gebracht.

die lösung sind rigole, die eine bestimmte breite und tiefe haben müssen, direkt vor der terrassentür angeordnet. dann gibts nur mehr bestimmungen betreffend überstand bei türleibungen ....

 

@nemil: der nächste architekt in dieser runde?

Geschrieben
nein, denn die norm verlangt 15cm hochzug von der obersten schicht, nicht von der wasserführenden ebene ;)

das macht durchaus sinn, das beispiel schnee wurde ja schon gebracht.

die lösung sind rigole, die eine bestimmte breite und tiefe haben müssen, direkt vor der terrassentür angeordnet. dann gibts nur mehr bestimmungen betreffend überstand bei türleibungen ....

 

@nemil: der nächste architekt in dieser runde?

 

Aaaahhhh - ich liebe diese Balkonplattendetails! ;-)

 

Ulrich

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