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Versandkosten Retoursenden - Wer zahlt?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

Trotz Internetrecherche bin ich zu keinem Ergebnis gekommen: wer zahl die Versandkosten bei einer Retoursendung, z.B. bei rund 70 Euro Wahrenwert? In Deutschland gibt es offensichtlich eine Regelung, dass ab 40€ der Verkäufer die Kosten übernehmen muss. Aber wie sieht es in Österreich aus?

 

Grüße

Geschrieben
Hallo,

 

Trotz Internetrecherche bin ich zu keinem Ergebnis gekommen: wer zahl die Versandkosten bei einer Retoursendung, z.B. bei rund 70 Euro Wahrenwert? In Deutschland gibt es offensichtlich eine Regelung, dass ab 40€ der Verkäufer die Kosten übernehmen muss. Aber wie sieht es in Österreich aus?

 

Grüße

Von Ö nach D oder innerhalb Österreichs?

Geschrieben
bei einer berechtigten Rücksendung (falsche Ware erhalten, Ware defekt, etc...) zahlt der Verkäufer beide Postwege, ansonsten gelten die AGBs der Verkäufer und die fallen recht unterschiedlich aus
Geschrieben

Eines Mal vorweg: es geht nur um ein paar Euro für die Rücksendung einer defekten Ware und mich interessiert grundsätzlich nur die Rechtslage; ich werde die Versandkosten zahlen damit die Sache schnell erledigt ist.

 

revilO: hast du dafür eine verlässliche Quelle? Ich habe mir diverse AGBs von österreichischen Händlern angeschaut und teilweise müssen die Versandkosten ab 40€ nicht gezahlt werden, bei den meisten sind die Kosten aber zu bezahlen. Aber AGBs sind ja dafür bekannt, dass sie manchmal gesetzteswiedrig sind.

Geschrieben

wenn du einen defekten Artikel erhalten hast, muss dir der Verkäufer auch die Versandkosten rückerstatten - das sagt mir mein Hausverstand (der sich freilich täuschen kann)

 

sonst könnte ein Vesandhaus nur defekte Artikel verschicken und von einer Kooperation mit der Post leben

Geschrieben

warten wir, bis sich jemand zu Wort meldet, der sich wirklich auskennt und seine Aussagen auch belegen kann

 

ich habe jedenfalls noch immer die Versandkosten rückerstattet bekommen, wenn ich defekte oder falsch ausgeführte Ware erhalten habe

Geschrieben

Das ist eine Deutsche Seite und es gibt keinen Hinweis darauf, daß die Information auch auf Österreich anwendbar ist.

Ich würde auch darum bitte nicht mit "Hausverstand" zu antworten wenn jemand um eine Rechtsaufkunft bittet. Manchmal ist keine Antwort nämlich besser als eine falsche.

Geschrieben
Das ist eine Deutsche Seite und es gibt keinen Hinweis darauf, daß die Information auch auf Österreich anwendbar ist.

Ich würde auch darum bitte nicht mit "Hausverstand" zu antworten wenn jemand um eine Rechtsaufkunft bittet. Manchmal ist keine Antwort nämlich besser als eine falsche.

das mag in ernsten Fällen zutreffen, aber nicht, wenn es darum geht, ob ich 5 Euro Versand vom Verkäufer zurückfordern kann oder nicht

Geschrieben
Hallo,

 

Trotz Internetrecherche bin ich zu keinem Ergebnis gekommen: wer zahl die Versandkosten bei einer Retoursendung, z.B. bei rund 70 Euro Wahrenwert? In Deutschland gibt es offensichtlich eine Regelung, dass ab 40€ der Verkäufer die Kosten übernehmen muss. Aber wie sieht es in Österreich aus?

 

Grüße

 

warum fragst nicht einfach den händler um den es geht oder schaust auf dessen website?

Geschrieben
warum fragst nicht einfach den händler um den es geht oder schaust auf dessen website?

Der Händler zahl die Versandkosten nicht. Und wie schon erwähnt, interessiert mich die rechtliche Lage im Allgemeinen.

Geschrieben

Dass dieses Recht international ist, davon kann man ausgehen, weil alles andere jeder Vernunft entbehren würde.

 

http://www.arbeiterkammer.at/online/gewaehrleistung-2340.html

 

"Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs (insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten) sind vom Unternehmer zu tragen. Weitere mit der Mängelbehebung zusammenhängende Kosten muss ebenfalls der Unternehmer tragen."

 

Die Schwierigkeit besteht darin, nachzuweisen, ob der Artikel tatsächlich schadhaft war oder erst durch unsachgemäßen Gebrauch schadhaft wurde.

Geschrieben (bearbeitet)

http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_fernabsatz01.htm

 

da steht alles. insbes. §5g Abs 2!

 

dh wenn ihr nichts anderes vereinbart habt, bezahlt der verkäufer.

das ganze hat übrigens nichts mit gewährleistung zu tun. man kann ohne angabe von gründen von den meisten geschäften innerhalb einer frist (in der regel 7 werktage) zurücktreten.

Bearbeitet von bikeopi
Geschrieben
das ganze hat übrigens nichts mit gewährleistung zu tun. man kann ohne angabe von gründen von den meisten geschäften innerhalb einer frist (in der regel 1 woche) zurücktreten.

man kann schon zurücktreten, aber die Versandkosten trägt man dann selber (die meisten Versandhäuser bieten eine Versandpauschale, bei denen eine Rücksendung bereits inkludiert ist - vor allem bei Textilien, wo man eben erst anprobieren muss)

 

denn sonst könnte man auf diese Art und Weise böswillig jeden Versandhandel ruinieren

Geschrieben (bearbeitet)
man kann schon zurücktreten, aber die Versandkosten trägt man dann selber (die meisten Versandhäuser bieten eine Versandpauschale, bei denen eine Rücksendung bereits inkludiert ist - vor allem bei Textilien, wo man eben erst anprobieren muss)

 

denn sonst könnte man auf diese Art und Weise böswillig jeden Versandhandel ruinieren

 

es steht alles in diesem gesetz.

(dass versandfirmen einen gewissen prozentsatz an rückläufern einkalkulieren, ist das ei, wenn man davon ausgeht, dass die henne zuerst da war).

Bearbeitet von bikeopi
Geschrieben
es steht alles in diesem gesetz.

(dass versandfirmen einen gewissen prozentsatz an rückläufern einkalkulieren, ist das ei, wenn man davon ausgeht, dass die henne zuerst da war).

Es steht zwar alles im Gesetz, aber es steht auch die gesamte Ilias in einem Griechisch-Wörterbuch ;)

 

Soweit ich das jetzt verstanden habe, bedeutet das:

 

Bei fristgerechtem Rücktritt auch ohne Angabe von Gründen muss der Händler die Lieferkosten rückerstatten. ("Nur so werde verhindert, dass der Verbraucher von der Ausübung seines Rücktrittsrechts abgehalten werde."). Das muss ich zugeben, hätte ich so nicht für möglich gehalten. Für die Rücksendekosten muss der Händler allerdings nicht aufkommen. "An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben."

 

Bei unter Gewährleistung fallenden Geschäften zahlt der Händler beide Versandwege.

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