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Helmpflicht durch die Hintertür


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Soweit klar, soweit gut. Jedoch die schwere der Verletzungen wäre eben geringer ausgefallen, somit steht nicht der volle Ersatz zu. Wie beim Verkehrsunfall mit einer Teilschuld, ist ja nichts anderes. Über das Verhältnis 50:50 kann man gerne streiten, das finde ich auch recht hart und schwerlich nachzuvollziehen.

 

 

"Vielleicht" vielleicht aber auch nicht (das die Verletzung um so viel geringer wäre, bei 30KmH statt 35 KmH davon bin ich nicht überzeugt, dass hängt nicht so sehr an der Geschwindigkeit) - das *ist der Knackpunkt - aber darauf stützt sich der OGH ja garnicht nur, sondern auch auf die Frage ob es in das allgemeine Bewusstsein des betreffenden Kreises fällt ob man mit oder ohne Schutzmaßnahme dran ist oder nicht. Das wird aus einer angeblichen Umfrage geschlossen...

 

Ich teile ja die Meinung dass jeder das beste für seine Gesundheit tun soll aber wenn man das konsequent weiterführt kommt man unweigerlich zu den Schnitzelfressern.*

 

Unterm Strich bleibt, was mehrmals geschrieben wurde, der der Schuld hat, sollte die meiste Schuld auf sich nehmen, weil er gegen ein bestehendes Gesetz verstoßen hat, nicht weil einer eine vermeintlich FREIE Entscheidung richtig getroffen hat oder nicht!*

Bearbeitet von Reini Hörmann
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Bitte tuts mich nicht hauen, wenn ich etwas "spekulier":

 

Das ältere Mädchen wird vom Gericht befragt, wie denn ihre Vermögensverhältnisse seien. Ihr Anwalt gibt an, es gäbe eine Haushaltsversicherung, die prinzipiell aus dem Titel "Haftpflicht" eine Summe X bezahlen muß. Diese Summe ist aber bloß Y/2 des Schadens, den der Radler erlitten hat. Daraus folgt ...

 

Vermutlich wird sehr oft auf dieser Basis geurteilt.

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Die Ursache des Unfalls ist in allen genannten Fällen nicht der Radfahrer oder das paar das am Rande der Piste steht, sondern der oder die jenige die schwer verantwortungslos handeln..und das hatte schwere Verletzungen des Betroffenen zur Folge,welcher ohne die äußere Intervention niemals verletzt worden wäre.

 

schon klar, aber muss der mündige bürger ned damit rechnen, dass ihm z.bsp. die ausnahmen aus dem vertrauensgrundsatz begegnen und er aus der begegnung schaden erleiden kann?

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schon klar, aber muss der mündige bürger ned damit rechnen, dass ihm z.bsp. die ausnahmen aus dem vertrauensgrundsatz begegnen und er aus der begegnung schaden erleiden kann?

 

Willst du darauf hinaus, dass das Leben lebensgefährlich ist? ;-)

 

Hunde Katzen hasen Rehe - brauchen nicht geschult werden, die Versicherungen steigen eh aus..

 

Es muss also nur der sportliche rennradfahrer mündig sein u billige Schutzmaßnahmen treffen, der langsame aber dafür patscherte reiseradler legt sich beim gleichen Unfall hin und dem wird nicht vorgeworfen, dass er sich nicht geschützt hat!

Bearbeitet von Reini Hörmann
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hier ein link für Leute, die ihre sinne schärfen wollen - hinsichtlich der Justiz in ö.

 

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Neustädter_Tierschützerprozess

(hat nichts mit dem Radfahrer fall zu tun - ist aber eine interessante Sache, aus welcher man erkennen kann, dass weder Ermittlungen noch Prozessführungen frei von Kritik sind - weil der verdacht besteht, es könnte Einflüsse von aussen geben.)

 

vom fall Peter Heidegger garnicht zu reden..

 

 

 

ich selber glaube an recht und Gerechtigkeit, auch grundsätzlich an jenes in unserem land, aber ein wenig überblick verschaffen schadet nicht.

der link soll hier auch keine Diskussion auslösen - ich finde es lediglich Lesens und bemerkenswert.

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hier ein link für Leute, die ihre sinne schärfen wollen - hinsichtlich der Justiz in ö.

 

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Neustädter_Tierschützerprozess

(hat nichts mit dem Radfahrer fall zu tun - ist aber eine interessante Sache, aus welcher man erkennen kann, dass weder Ermittlungen noch Prozessführungen frei von Kritik sind - weil der verdacht besteht, es könnte Einflüsse von aussen geben.)

 

vom fall Peter Heidegger garnicht zu reden..

 

 

 

ich selber glaube an recht und Gerechtigkeit, auch grundsätzlich an jenes in unserem land, aber ein wenig überblick verschaffen schadet nicht.

der link soll hier auch keine Diskussion auslösen - ich finde es lediglich Lesens und bemerkenswert.

 

angesichts ders ersturteils ein schönes beispiel für die weisungsfreiheit und unabhängigkeit unserer richter :D

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angesichts ders ersturteils ein schönes beispiel für die weisungsfreiheit und unabhängigkeit unserer richter :D

 

sag shroeder, warst du damals nebendarsteller von kevin kostner in "die unbestechlichen" ?? ;o))))

 

ps: was immer dahinter war, mich schockieren die folgen (finanziell, psychisch- existenzgefährdend) für die frei gesprochenen..

Bearbeitet von Reini Hörmann
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sag shroeder, warst du damals nebendarsteller von kevin kostner in "die unbestechlichen" ?? ;o))))

 

ps: was immer dahinter war, mich schockieren die folgen (finanziell, psychisch- existenzgefährdend) für die frei gesprochenen..

 

rofl, das ganze war, vom ermittlungsverfahren angfangen bis zum prozess, eine katastrophe, die sich hoffentlich nie wiederholen wird.

aber genau deshalb sind die freisprüche so wichtig. schön wär natürlich a entschädigung, und das aufdecken zumindest jener täterschaften, was die tatsächlichen sachbeschädigungen betrifft.

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