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veröffentlichen von Fotos


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Geschrieben (bearbeitet)

ich habe mir vom Glocknerkönig die CD und das Download gekauft! nun würde mein Sponsor gerne die Fotos veröffentlichen. muss in diesem Fall der Fotograf am Foto vermerkt werden? ich denke nicht, weil ich die Fotos ja bezahlt und sie daher mein Besitz sind. oder liege ich falsch?

 

Danke im Voraus.

Bearbeitet von outmen
Geschrieben
muss ich noch mal schauen, explizit wäre mir jetzt kein Vertrag aufgefallen. man überweist Geld, gibt Mail und Adresse bekannt und bekommt 2 Wochen später die CD bzw. gleich den Zugangscode zum Online runterladen.
Geschrieben

Du hast sicher die AGB akzeptiert, dort findest du alles dazu.

 

Normalerweise (Sportograf) darfst du es veröffentlichen, aber nicht zu kommerziellen Zwecken, du darfst es nicht verändern und musst den Urheber angeben.

Geschrieben
ok demnach sind die Fotos für meinen eigenen Gebrauch und dürfen nicht Kommerziell oder anderwärtig durch mich oder dritte genutzt werden! eine sehr dehnbare Angelegenheit, denn ein Bericht über mich, ist ja Nutzung durch mich, aber eben von dritten die dann wiederum damit werben. also dürfte ich nur auf der sicheren Seite sein, wenn der Urheber am Foto vermerkt wird, auch wenn mir das ehrlich gesagt gegen den Strich geht, weil ich die Fotos ja bezahlt habe und sie als mein uneingeschränktes Eigentum ansehe!
Geschrieben

Ok, ich fasse zusammen:

-du hast Fotos "gekauft"

-die AGBs akzeptiert aber nicht gelesen

-es stört dich wenn du bei der Veröffentlichung den Urheber angeben musst

 

 

Irgendwie endet da mein Verständnis...

Geschrieben

normalerweisee gehören dir die Fotos (die kopien) die du hast; aber du hast nicht alle verwertungsrechte.

Du kannst dir ja auch eine Musik CD kaufen, aber wenn du die nun öffentlich wo abspielst und Eintritt verlangst, ist diese Art der Musikverwertung nicht mit de mCD Kauf abgedeckt.

 

Ähnliches gibts bei Bildern auch.

soch mal im Wiki nach Verwertungsrecht und "royality free"

Geschrieben
normalerweisee gehören dir die Fotos (die kopien) die du hast; aber du hast nicht alle verwertungsrechte.

Du kannst dir ja auch eine Musik CD kaufen, aber wenn du die nun öffentlich wo abspielst und Eintritt verlangst, ist diese Art der Musikverwertung nicht mit de mCD Kauf abgedeckt.

 

Ähnliches gibts bei Bildern auch.

soch mal im Wiki nach Verwertungsrecht und "royality free"

 

ja danke, so sehe ich das an Hand der AGB auch und werde den Urheber vermerken lassen, auch wenn ich diese Gesetzeslage hinterfrage.

Geschrieben
Mit dee nennung des fotografen allein ist's nicht getan, weil urheberrecht (das "erlischt" nur gegen ganz wenige, idr fürstlich bezahlte knebelverträge) ist nicht gleich nutzungsrecht. Ersteres hast du ziemlich 100% nicht erworben, letzteres eingeschränkt (und der von dir anvisierte verwendungszweck ist darin nicht inkludiert). Des rätsels lösung: fotograf eruieren, kontaktieren und fragen, ob du darfst. Meistens sind das nette menschen, die eh (gegen *urheberrechtsnennung) zustimmen.
Geschrieben
Mit dee nennung des fotografen allein ist's nicht getan, weil urheberrecht (das "erlischt" nur gegen ganz wenige, idr fürstlich bezahlte knebelverträge) ist nicht gleich nutzungsrecht. Ersteres hast du ziemlich 100% nicht erworben, letzteres eingeschränkt (und der von dir anvisierte verwendungszweck ist darin nicht inkludiert). Des rätsels lösung: fotograf eruieren, kontaktieren und fragen, ob du darfst. Meistens sind das nette menschen, die eh (gegen *urheberrechtsnennung) zustimmen.

 

pfuh, jetzt wird es mühsam, aber dann werde ich das wohl machen :rolleyes:

danke jedenfalls für die aufschlussreiche Antwort :toll:

 

mit dem Gedankengang eines Laien auf diesem Gebiet, frage ich mich jetzt gerade, was ich bei Nennungen zu Rennen (in punkto Nutzung meiner Fotos) für Knebelverträge unterschreibe? die Fotografieren Teilnehmer und nutzen die Fotos wann, wofür und wo immer sie wollen! ich kaufe meine Fotos dann um teures Geld und muss noch Knierutschen, dass ich sie nutzen darf.

 

für alle Oberlehrer, nein ich lese die AGB nicht wenn ich wo nenne, so wie das offensichtlich sonst "immer alle" Teilnehmer machen :devil:

Geschrieben
... der aber § 10 (2) nicht aushebelt - private Nutzung ...

 

Ob der aber weiter Gültigkeit hat, wenn der Sponsor, der das Sponsoring ja nicht nur als Privatengagement sondern zu Werbe-/Marketingzwecken betreiben wird, die Bilder veröffentlicht?

Geschrieben (bearbeitet)
Der Fehler ist, es sind nicht "deine" Fotos weil du drauf bist, es sind die Fotos vom Fotografen weil er auf den Auslöser gedrückt hat.

 

der Unterschied liegt offensichtlich in einer Art Verzichtserklärung die bei der Nennung unterschrieben wird, denn sonst dürfte der Fotograf, Fotos von fremden Menschen ohne deren Zustimmung, merines Wissens nicht veröffentlichen.

muss mir Zukünftig wirklich die Mühe machen und solche Nennungen genau lesen, nur zwecks Interesse.

 

 

Finales Update:

habe die Firma nun angeschrieben und mitgeteilt, was ich mit den Bildern machen möchte und ob man mir bitte den Namen des Fotografen nennen könnte. man hat sich für die Höflichkeit meiner Anfrage bedankt und mir mitgeteilt, dass es reicht den Firmennamen zu nennen.

Bearbeitet von outmen

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