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detektiv auf biker angesetzt...


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Geschrieben

@elmar :

 

habs rausgefunden durch einen juristen freund es kommt zwar nicht die stpo zu tragen aber er kann dich sehr wohl anhalten und das mit dem mittel das notwendig ist. wenn er dich am arm packt und du weglaufen willst und des leiberl zerreist selbst schuld, und ja er kann wenn es notwendig ist sich sogar auf dich draufsetzten bis die pol. kommt.

 

wäre ja sonst ziemlich einfach für uns denn dann würd ich immer davon laufen und hätte wenn man mich nicht ausforscht nix zu befürchten. also obacht.

Geschrieben
geh du nicht übertreiben, hier gehts um forstgebiet. mich wundert nur wo ihr euer hobby ausübt?

 

 

ich beschwer mich aber auch nicht über strafen wenn ich erwischt werden. das ist das risiko das man eingeht. egal ob falschparken, schnell fahren oder privatbesitzstörung. man verstösst gegen ein gesetz u. muss die konsequenzen tragen. wer das nicht will solls lassen anstatt hinterher zu suddern.

Geschrieben
:spinnst?::spinnst?:

 

gehts noch? wenn du ein gesetz brichst - u. das war hier der fall - was willst da gegenklagen??

 

 

z.B. Nötigung, etc.

 

in Österreich haben nur sich im dienst befindliche Exekutivbeamten das anhalte & auskunftsrecht.

 

dieser bauser hatte kein recht den MTBler anzuhalten, schon gar nicht unter gewaltandrohung oder ähnlichem, was bei solchen sachen fast immer dabei ist.

Geschrieben
habs rausgefunden durch einen juristen freund es kommt zwar nicht die stpo zu tragen aber er kann dich sehr wohl anhalten und das mit dem mittel das notwendig ist.

Hab nyx anderes behauptet! Aber das mit dem Mittel, welches notwendig ist, stimmt so nicht. Die StPO erlaubt dir da sogar eine Körperverletzung, wenns notwendig ist. Beispiel: Ein Bankräuber flüchtet, du hälts ihn an und ringst ihn zu Boden. Dabei brichst ihm den Finger. Wird dir nichts passieren.

Brichst einem den Finger, nur weil er dein Grundstück betreten hat, wirds eng...

 

in Österreich haben nur sich im dienst befindliche Exekutivbeamten das anhalte & auskunftsrecht.
Du irrst. Lies dir bitte die Strafprozeßordnung durch ;)
Geschrieben
z.B. Nötigung, etc.

 

in Österreich haben nur sich im dienst befindliche Exekutivbeamten das anhalte & auskunftsrecht.

 

dieser bauser hatte kein recht den MTBler anzuhalten, schon gar nicht unter gewaltandrohung oder ähnlichem, was bei solchen sachen fast immer dabei ist.

das anhalte recht hat jedermann du wie ich, ein exekutivorgan hat aber eben weitreichendere rechte.

 

das hab ich schon beim bh gelernt bei der wache und jetzt bin i bei der exekutive.

 

ANbei bemerkt: Forstorgane der bundesforstaufsicht haben auch ne menge rechte:

ist ganz interessant man höre:

 

wegweißerecht aus dem wald, beschlagnahmung von forstwerkzeugen und vorübergehende beschlagnahmung von bikes auch, durchsuchen von behältnissen und sie dürfen auch strafen verhängen nicht alle aber gewisse

 

deswegen immer freundlich sein sonst gemma zu fuß heim

Geschrieben
Hab nyx anderes behauptet! Aber das mit dem Mittel, welches notwendig ist, stimmt so nicht. Die StPO erlaubt dir da sogar eine Körperverletzung, wenns notwendig ist. Beispiel: Ein Bankräuber flüchtet, du hälts ihn an und ringst ihn zu Boden. Dabei brichst ihm den Finger. Wird dir nichts passieren.

Brichst einem den Finger, nur weil er dein Grundstück betreten hat, wirds eng...

 

Du irrst. Lies dir bitte die Strafprozeßordnung durch ;)

is richtig ist aber eben auch abhängig von dem maß an gewalt dass der flüchtende selbst an den tag legt deswegen ......

 

shcnell fahren :wink::wink::wink:

Geschrieben
z.B. Nötigung, etc.

 

in Österreich haben nur sich im dienst befindliche Exekutivbeamten das anhalte & auskunftsrecht.

 

dieser bauser hatte kein recht den MTBler anzuhalten, schon gar nicht unter gewaltandrohung oder ähnlichem, was bei solchen sachen fast immer dabei ist.

 

auf privatgrund is das ein bisserl anders. du hast sehr wohl die möglichkeit im besitzrecht.

 

wenn dir jemand das bike klaut oder ständig vor die haustür scheisst kannst sehr wohl einen detektiv ansetzen um ihn auszuforschen.

Geschrieben
ich beschwer mich aber auch nicht über strafen wenn ich erwischt werden. das ist das risiko das man eingeht. egal ob falschparken, schnell fahren oder privatbesitzstörung. man verstösst gegen ein gesetz u. muss die konsequenzen tragen. wer das nicht will solls lassen anstatt hinterher zu suddern.

 

also mich hats (noch) nicht erwischt (hab wohl glück gehabt, ich fahr da sehr oft), zweitens sudder ich auch nicht... :confused:

 

man ärgert sich halt über solche leute, so einfach ist das. das musst du mir zugestehn. wenn nicht bist du irgendwie im falschen forum, ich seh das natürlich aus der sicht eines radfahrers...

Geschrieben
deswegen immer freundlich sein sonst gemma zu fuß heim
Deshalb die Quintessenz: Nur net erwischen lassen :D

 

Mich hat noch nie jemand erwischt, aber ich fahr auch großteils auf den beschilderten Mountainbikestrecken. Den Rest auf markierten Wanderwegen. Ok, ist nicht erlaubt, aber es stört niemanden. Ich grüße freundlich und erschrecke keinen Wanderer durch rüpelhaftes Vorbeidrängen...

 

Eine Ankündigung wie diese hier würde ich jedenfalls nicht ignorieren und einen Bogen um das Grundstück machen!

Die Tafeln lassen keinen Zweifel aufkommen: Doppelt ausgeschildert ist das Rad-Fahrverbot auf den Forstwegen eines Micheldorfer Waldbesitzers. "Bei Verstößen erfolgt ausnahmslos Besitzstörungs- und Unterlassungsklage", heißt es auf einer weiteren Tafel. Zusatz: "Nicht identifizierbare Personen werden kostenpflichtig ausgeforscht."

 

Obwohl ich mir noch nicht im Klaren bin, ob jemand die Kosten für die Ausforschung durch einen Detektiv tragen muss ? Ich sag ihm ja freiwillig meinen Namen und Adresse :devil: ... Ausweis muss ich nicht mitführen.

Geschrieben
auf privatgrund is das ein bisserl anders. du hast sehr wohl die möglichkeit im besitzrecht.

 

wenn dir jemand das bike klaut oder ständig vor die haustür scheisst kannst sehr wohl einen detektiv ansetzen um ihn auszuforschen.

 

nein, er darf versuchen mich ausfindig zu machen, er darf mich aber auf keinen fall zum anhalten zwingen, wenn er das macht ist das eine straftat

Geschrieben

ich frag mich, warum hier so viele aussagen tätigen, wie wenn sie es definitiv wissen würden, aber davon offensichtlich gar keine ahnung haben :confused::confused:

z.B. Verwaltunsstrafen werden von Gerichten ausgesprochen :k:

usw usw

 

 

(selbstverständlich handelt es sich hier um keine GERICHTLICHE straftat, daher ist auch die StPO NICHT anzuwenden)

Geschrieben

Mich würde nur interessieren, wie ein Detektiv einen vorbeirauschenden Biker mit Helm und Brille, ohne Autonummer o.Ä. nur mit einem Bild ausforschen will? Ich kenn mich ja nicht mal immer selber, wenn ich so in einer Auslage spiegelnd wo vorbeifahre....

 

LG

buffalo

Geschrieben
ich frag mich, warum hier so viele aussagen tätigen, wie wenn sie es definitiv wissen würden, aber davon offensichtlich gar keine ahnung haben :confused::confused:

z.B. Verwaltunsstrafen werden von Gerichten ausgesprochen :k:

usw usw

 

 

(selbstverständlich handelt es sich hier um keine GERICHTLICHE straftat, daher ist auch die StPO NICHT anzuwenden)

da die kritik an mich geht...

 

hab mich mitlerweile auch korrigiert, anhalten kann er dich trotzdem zwar nicht nach der stpo aber er kanns

Geschrieben

aber ich habe da schon eine idee wie ihr ihn pflanzen könnt (und ihm dann vielleicht die lust vergeht):

 

laut StVo ist jemand, der sein Rad schiebt ein Fußgänger.

 

Als Fußgänger (oder Wanderer) dürft ihr aber sein Grundstück betreten (irgend so ein altes Recht, steht auch in den OÖN bei diesem Fall). Schiebt euer Rad doch durch seine Landschaft. Kann er dann nichts machen, oder?. Und wenn er euch doch fotografiert... tja, dann sieht er nur einen schiebenden radfahrer der geht.......

 

aber wie gesagt, dass ist gemein :D:rolleyes: und ich möchte euch auch zu nichts anstiften - zumal ich ja ganz woanders wohne!!!

Geschrieben
@linzerbiker: Das ist nicht gemein, sondern normal ;) Wenn ich nicht fahren darf, aber unbedingt diesen Weg benützen will, muss ich absteigen und schieben / tragen. Ich für meinen Teil würd mir aber eine andere Strecke suchen :rolleyes:
Geschrieben

@linzerbiker

Was hat das für einen Sinn? Glaubst du im Ernst, der Besitzer sagt dann: "Na gut, wenn soviele wollen, dann geb' ich's frei"?

Gibt es nur diese eine Strecke in dieser Gegend dort? Ich würde mich auch freuen, wenn im Dunkelsteinerwald die ganzen Einfahrt-Verboten NICHT stehen würden und ich fahren dürfte. Es gibt einige Wege, wo nix steht und ich könnte mich dann darauf ausreden, dort hineingefahren zu sein und das mit dem Fahrverbot demnach nicht gewußt zu haben. Allerdings will ich aber in erster Linie trainieren und fahren und nicht ums Prinzip streiten, also suche ich mir andere Wege.

 

LG

buffalo

Geschrieben
anhalten kann er dich trotzdem zwar nicht nach der stpo aber er kanns

 

was verstehst unter "kann" :confused:

 

anhalten und dir sagen, dass du das grundstück verlassen sollst, darf er (wenns kein öffentlicher weg is); aber länger anhalten/festhalten, z.B. bis die Polizei kommt, darf er nicht, weil das wär nötigung (oder ä.) = gerichtliche straftat.

 

können tut er es wohl auch, wenn er mit auto und hund unterwegs is .... :D

Geschrieben

das wegerecht haben sich die bürgerlichen gegen die adeligen grundbesitzer im 19. JH erstritten -> gilt heute noch -> rad tragen auf alle fälle erlaubt wo man auch gehen darf (wie is das mitm schieben? weiß das jemand?)

 

 

 

anhalten darf mich mWn nur ein ausübender Exekutivbeamter, weil ja niemande anderer das recht hat mri was vorzuschreiben, rein theoretisch.

im endeffekt kann er nix tun wenn man nicht stehn bleibt.

Geschrieben
das wegerecht haben sich die bürgerlichen gegen die adeligen grundbesitzer im 19. JH erstritten
:confused:

 

roadrookie hat's eh schon geschrieben (#39): das Betretungsrecht des Waldes ist in den 70ern Gesetz geworden

Geschrieben
was verstehst unter "kann" :confused:

 

anhalten und dir sagen, dass du das grundstück verlassen sollst, darf er (wenns kein öffentlicher weg is); aber länger anhalten/festhalten, z.B. bis die Polizei kommt, darf er nicht, weil das wär nötigung (oder ä.) = gerichtliche straftat.

 

können tut er es wohl auch, wenn er mit auto und hund unterwegs is .... :D

Da geht es darum, dass du eine verwaltungsstrafe kassierts und er dich anzeigen kann. ausweißen musst du dich aber nich vor ihm und falls du flüchten willst um der anzeige zu entgehen, kann er dich je nachdem wie groß der widerstand ist solange festhalten bis die polizei kommt. vorraussetzung: er muss die polizei informieren wenn du dich nicht freiwillig ausweißt, und kann beim fluchtversuch dich festhalten. wennst dich wehrst selbst schuld. is so. sonst könnt ja jeder davonlaufen und straffrei davonkommen, schließlich simma nicht im busch

Geschrieben

kinder, kinder....

dabei steht eh alles in den gesetzbüchern.....

 

Jedermann kann bei begründeter Annahme, dass eine Person eine gerichtlich strafbare Handlung ausgeführt hat, diese anhalten, die Sicherheitsbehörden sind jedoch unverzüglich zu verständigen.

§ 86, Abs. 2 Strafprozessordnung:

„Liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor, dass eine Person eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung ausführe, unmittelbar vorher ausgeführt habe, oder dass nach ihr wegen einer solchen Handlung gefahndet werde, so ist Jedermann berechtigt, diese Person auf angemessene Weise anzuhalten. Er ist jedoch verpflichtet, die Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen.“

 

Jetzt ist also noch die Frage offen, ob das falsche (mit Rad) Betreten eines Grundstücks eine gerichtlich (!) strafbare Handlung ist. (Wenn es Hausfriedensbruch ist, ist es klar! --> JA). Das muss aber jetzt jemand anderer recherchieren - ich muss wieder arbeiten :-)

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