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Geschrieben
und woher nimmst du dieses wissen? ich sag nur: ha! zerst erkundigen!

 

also ich habe jetzt drei zitate gefunden, die das gegenteil besagen:

"Da die StVO auf Forststraßen derzeit noch immer in Geltung sei, komme es manchmal zu absurden Situationen, führte Christian Brawenz aus. So müsse etwa bei unübersichtlichen Stellen gehupt werden, was im Waldgebiet wohl wenig wünschenswert sei."

http://www.konvent.gv.at/portal/page?_pageid=908,260645&_dad=portal&_schema=PORTAL

 

"Gestattet der Waldeigentümer das Befahren der Forststraße mit Fahrrädern, so werden die Bestimmungen der STVO (Bestimmungen über das Überholen, Vorbeifahren, Fahren auf Sicht, Halte- und Parkverbote, behördliche Bewilligungen für verkehrsfremde Nutzung der Straße)sehr wohl bedeutsam (Fahrräder bewegen sich rascher)."

http://www.besserbiken.at/standard.xml?vpID=439

 

"Verkehrsregeln auf Forststraßen und Waldwegen

Bei den Forststraßen oder sonstigen Waldwegen handelt es sich um nichtöffentliche Straßen mit öffentlichem Verkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO), da diese zumindest für Fußgänger allgemein zugänglich sind. Es gelten somit, sofern diese Wege nicht gesperrt sind (z.B. befristet für Holzerntearbeiten), grundsätzlich alle Normen der StVO. Dies ist speziell bei der Freigabe von Forststraßen für den Radfahrverkehr zu beachten."

http://www.bljv.at/infoblaetter/infoblatt2006_01/inf_aktuelles_radfahren_wald.htm

 

also was jetzt? wenn man die quellen der zitate durchliest, stößt man darauf, dass "besserbiken" von einer gänzlichen geltung der stvo aufgrund eines vwgh-urteiles spricht, während der gute mann des "lebensministeriums" von einer "grundsätzlichen" anwendung der stvo spricht.

 

da liegt - zumindest für den juristen - ein wenig ein unterschied begraben!

 

nett jedenfalls, dass ersterer (besserbiken) die vwgh-quelle nicht angibt und zweiterer (der mann aus dem waldesminsiterium) das "grundsätzlich" nicht weiter erläutern will oder kann..

Geschrieben

Ich habe mir jetzt da diese reflektierenden Kleberlen raufklebt und in die

Felgen diese stifte (die ich glaub ich wieder abmontier weil des meine Felge verunstaltet) und war jetzt bei der Polizei des herzeigen, und de lassen des nit gelten.. (er hat gmeint de Reflektoren sind zu klein... wahhhhhhhhh :aerger: )

Geschrieben
Ich habe mir jetzt da diese reflektierenden Kleberlen raufklebt und in die

Felgen diese stifte (die ich glaub ich wieder abmontier weil des meine Felge verunstaltet) und war jetzt bei der Polizei des herzeigen, und de lassen des nit gelten.. (er hat gmeint de Reflektoren sind zu klein... wahhhhhhhhh :aerger: )

 

vielleicht postest mal die reflektoren, wie du sie angebracht hast - aber die (wenn es geht vielleicht auch noch juristisich halbwegs korrekte) begründung dafür würd i gerne hören... :mad: :s:

Geschrieben

meinst du diese reflektoren?

http://www.fahrradteile.com-onlineshop.com/onlineshop/product_info.php/products_id/2011

 

wenn du 4 an jedem radl hast, sind die sicha nicht zu klein: 20 cm2 pro radl und seite sind gefordert - 4 x 10 cm länge x 0,5 cm breite sind = 20 cm2

ausserdem heisst es im text: "oder mit anderen ... die der wirkung der zuvorgenannten entsprechen." bei anderen steht dann gar nichts mehr von der größe.... (die staberl sind eben solche entsprechende )

 

ob du nat. vorne und hinten (weiss und rot) die 20 cm2 erreicht hast - weisst nur du (die pickerl kann man ja auch kleiner machen :-) - aber bei mir gehts es sich aus....

 

und bei den pedalen gibts ka größenvorgabe....

 

o.k. so weit die theorie.... wenn du nat. einen auf stur schaltenden polizisten begegnest wird dir das nicht viel helfen.... da kannst du die strafe höchstens beeinspruchen. (und nicht vorher zahlen, denn damit erledigt sich alles.)

 

meine Meinung: gilt aber nur für Wien: in Wiens sinds ja froh wenn du überhaupt etwas hast - wenn ich mir manche radln so anschaue.... die haben ja gar nichts oben.

ausserdem ist mir in der stadt noch nie ein biker ("mit einem gscheiden bike") in der nacht/am abend ohne licht begegnet. aber hausfrauenradln (sorry :D ) ohne licht gibts zu hauf am abend

Geschrieben
("mit einem gscheiden bike")

 

Also mir is es schon öfter einmal passiert, dass ich men Licht vergessen bzw. länger als erwartet unterwegs war und dann ohne licht gefahren bin... :rolleyes:

 

@ Reflektoren: Auf meine "gscheiden" Geräte kommen sicher keine drauf, beim stadtrad find ichs nicht schlecht, glaub alelrdings dass ein Licht reicht ;)

Geschrieben

Zitat von Loco

Dann musst Du Dir den Geltungsbereich der StVO mal durchlesen... §1(1): "Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr....". Daher kannst Du wegen fehlender Ausstattung im Wald nicht belangt werden, sondern nur auf der Straße.

 

deshalb fahr ich in der Stadt auch aufn Gehsteig... :holy:

 

Nein, aufgehalten habens mich erst zweimal, und zwar auch nur zufällig als sie grad einen anderen dawischt haben, und mich dann beim Vorbeifahren auch aufghalten haben... zahlt hab ich nichts... se haben nur gsagt, nachdem ich höflich hinterfragt hab, was leicht fehlt auf meinem bike, ich solls mir nachrüsten und haben mir a paar sachen aufzählt... das meiste was in dem link dort am anfang vom thread steht, haben sie aber eh auch nicht gewußt, bzw. mir nicht mal gsagt...

 

Das zweite mal wars in der Nacht, und ich natürlich ohne Licht und ohne Reflektoren und sonst was, war ich grat am Heimfahren und bin grad bei der Kiwarei-Station neben uns vorbeigekommen als sie ausgfahren sind... aber hehe, da bin ich dann abgrissen weil ich gwußt hab, das es desmal zum zahlen wird, also bin ich gleich in den hof daneben einbogen, übern parkplatz, und hinterm Haus vorbei, wo's z'eng für die Autos ist... da hats aba s herz a scho gscheit pumpat daun...^^

Geschrieben

ja de staberln hab ich... die haben auch gepasst (obwohl ich nur 2 pro Rad habe)

Was ihm nicht gepasst hat war der reflektierende Kleber hinten...

(ich hab ihn auch relativ klein ausgeschnitten... :D )

 

 

und von wegen Hausfraunradl.... :spinnst?:

 

wünsch dir trotzdem ein schönes wochenende... :D

i geh jetzt biken

mir is des jetzt wurscht

Geschrieben
Also mir is es schon öfter einmal passiert, dass ich men Licht vergessen bzw. länger als erwartet unterwegs war und dann ohne licht gefahren bin... :rolleyes:

 

@ Reflektoren: Auf meine "gscheiden" Geräte kommen sicher keine drauf, beim stadtrad find ichs nicht schlecht, glaub alelrdings dass ein Licht reicht ;)

 

von vorne betrachtet geb ich dir recht --> licht besser

von hinten... geb ich dir recht... --> licht besser

 

aber wennst als radlfahrer von der seite kommst, sind reflektoren schon sinnvoll....

Geschrieben
deshalb fahr ich in der Stadt auch aufn Gehsteig... :holy:

 

 

...das war hoffentlich ein Scherz?

 

Denn das ist nicht nur ziemlich dumm, sondern auch ganz dezidiert verboten lt. StVO!

 

und bei aller Diskutirerei und (auch aus meiner Sicht nicht einsehbarer Benachteiligung der Nicht-Rennradfahrer in der StVO...) dürfen wir eines nicht vergessen: das dient ja schließlich auch zu unserem eigenen Schutz udn Sicherheit, sowohl rechtlich als auch gesundheitlich!

 

Und die (Volksgesundheit) und Verkehrssicherheit ist dem Gesetzgeber ZU RECHT wichtiger als stylische Fragen bei der Radgestaltung!

Geschrieben
...das war hoffentlich ein Scherz?

 

Denn das ist nicht nur ziemlich dumm, sondern auch ganz dezidiert verboten lt. StVO!

 

!

 

du, vieleicht fährt er ja dauernd quer? das darf er ja..... braucht er halt sehr lang - aber auch kleinvieh macht mist und der km-zähler frägt am ende der saison nicht nach dem zustandekommen.....

Geschrieben

@fox-riderin

wie gehts denn bei euch in Hall/Absam zu... as radl vorführen... des hab ich ja noch gar nie gehört, ist ja normal bei mopeds üblich...... da hast wohl einen überfleißigen dawischt... :f:

 

mich haben sie noch nie aufgehalten und ich habe auch 'nur' die bremsen, welche korrekt sind laut StVO... aber da is noch nie etwas gesagt worden... teilweise sind sie auch schon a zeitl hintermir gefahren mit dem streifenwagen, aber i glaub so lang man halbwegs mit hirn fährt und ihnen das gefühl gibt ein 'braver' biker zu sein, drückens schon ein auge zu...

weil wenn einer wie ein Irrer mitn radl am weg ist, da is es schon wurscht ob er licht/reflektoren hat oder nicht (unterm tag mein ich jetzt)... ;) am abend is es natürlich was anderes...

 

bezügl. gehsteig fahren...

bei uns in der Volksschule, hat die gendermarie gesagt (das war in der zeit wo wir den radlführerschein gmacht haben), wenn am gehsteig (gehsteig neben der bundesstraße, nicht wie in einer stadt, i komm ja vom land..) nix/wenig los is, und man vorsichtig fahrt (also nicht dahinspinnt wie es manche auch am gemischten radweg machen), dann ist es kein problem... weil es sicherer ist als wie auf der straße...

ich persönlich fahre deswegen auch hin und wieder am gehsteig... nicht in städten weil da gibt es eh so gut wie immer einen radweg (und am gehsteig is da auch einfach zuviel los)... aber sonst wenn neben der bundesstraße ein gehsteig/gehweg ist, der breit genug ist, dann verwend ich den schon auch.... ohne schlechtes gewissen... ;)

Geschrieben
naja aber kennst du unseren tollen sheriff in der fuzo..

 

der ist doch sowas von lächerlich.. der hat sich einmal aufgregt weil ich durch die fuzo durchgfahren bin...

 

gibts den eig. immernoch?

 

hehe... hat er bei mir auch mal gemacht.

 

den sollts eigentlich schon noch geben.

Geschrieben
hehe... hat er bei mir auch mal gemacht.

 

den sollts eigentlich schon noch geben.

 

 

heut hab ich nen anderen gsehen.. ned mehr den ärger lächerlichen..

 

naja aber außer unnütz sein tut der eig. eh nix..

 

lustig wärs würd der am abend herumgehn.. dann hätt er sicherlichs hcon gekündigt :D

Geschrieben
(auch ich mach's aber hin und wieder -- ist manchmal einfach sicherer bzw. nötig, um gewisse Orte zu erreiche

 

Außerdem ist er meistens trockener wenns regnet (geregnet hat) als die straße...Wenns in der Stadt regnet fahr ich auch oft am Gehsteig, einfach dass ich von unten net so viel angepisst werde. ;)

Geschrieben
@fox-riderin

wie gehts denn bei euch in Hall/Absam zu... as radl vorführen... des hab ich ja noch gar nie gehört, ist ja normal bei mopeds üblich...... da hast wohl einen überfleißigen dawischt... :f:

 

 

--> ja super ge...

des Problem is der is genau vorm Büro gstanden und lasst in der Früh immer die Schüler übern Zebrastreifen, und ich bin da am Gehsteig (soviel zur Diskussion) dahergradlt...

naja und der steht da fast jeden Tag ...

mir scheint er mag mich nicht so gern (versteh i jetzt nit ... :D )

Geschrieben
...das war hoffentlich ein Scherz?

 

das dient ja schließlich auch zu unserem eigenen Schutz udn Sicherheit, sowohl rechtlich als auch gesundheitlich!

 

 

na wemma am gehsteig fahren brauch ma aber weder licht noch reflektoren

außadem is noch ana gscheitn ausfahrt eh nurmehr die hälfte oben

Geschrieben

wie wir alle in der fahrschule gelernt haben, gehört der gehsteig auch zur strasse ;) (das was ihr meint ist wohl die fahrbahn)

 

...

 

außerdem kann man unter hinweis auf §21 VStG (Verwaltungsstrafgesetz) um eine mündlich ebelehrung ersuchen :)

 

Absehen von der Strafe

 

§ 21. (1) Die Behörde kann ohne weiteres Verfahren von der Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind. Sie kann den Beschuldigten jedoch gleichzeitig unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens mit Bescheid ermahnen, sofern dies erforderlich ist, um den Beschuldigten von weiteren strafbaren Handlungen gleicher Art abzuhalten.

 

(1a) Die Behörde kann von der Einleitung und Durchführung eines Strafverfahrens absehen, wenn die Verfolgung aussichtslos erscheint oder der hiefür erforderliche Aufwand in einem Missverhältnis zum Grad und zur Bedeutung der in der Verwaltungsübertretung liegenden Verletzung öffentlicher Interessen steht.

 

(1b) Unter den in Abs. 1 genannten Voraussetzungen können die Verwaltungsbehörden von der Erstattung einer Anzeige absehen.

 

(2) Unter den in Abs. 1 angeführten Voraussetzungen können die Organe der öffentlichen Aufsicht von der Verhängung einer Organstrafverfügung oder von der Erstattung einer Anzeige absehen; sie können den Täter in solchen Fällen in geeigneter Weise auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens aufmerksam machen.

 

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