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Recht auf das eigene Bild


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Oida Fux, das ich solche Sachen immer erst so spät find.

Jetzt kann ich wieder 2 h nachlesen, na is wurscht, des moch i in da Hockn :corn::D

 

 

es lohnt sich aber :toll:

Geschrieben
Oida Fux, das ich solche Sachen immer erst so spät find.

Jetzt kann ich wieder 2 h nachlesen, na is wurscht, des moch i in da Hockn :corn::D

 

 

ja ich bin auch grad erst fertig geworden - aber es erleichtert den wochenbeginn - immerhin schreib ich bereits 1 h arbeitszeit :rofl:

Geschrieben

Stell bitte SOFORT das Senden von PMs mit Drohungen an mich ein...meine Mailbox quillt über und ich will auf keinen Fall die Berichte

eines befreundeten Naturforschers und Fotografen über

den aktuellen Stand der Ameisenpopulation in Papua Neuguinea

versäumen....

Geschrieben
Pulsi? Das intressiert mich!

 

 

 

 

 

 

 

 

Das mit der Ameisnpopu Lation? Hat das was mit Poppn zu tun?

 

:D

 

 

Kloa, de mochn des oft, sunst gabat´s ned so vüle.... :D

 

@ Reini: wird ma schwerfallen, da ich mich an die meisten Sachen eh nimmer erinnern kann... :U::D

Geschrieben
Was soll der Scheiß? Muss ich mich, nur weil ich auf ein im Internet geltendes Recht hinweise, beleidigen lassen??

 

Denk' mal darüber nach!

Du hast dich mit deiner Klagedrohnung ziemlich lächerlich gemacht.

 

Denk du mal drüber nach, was du hier eigentlich für einen Scheiß veranstaltest.

Dass du dafür noch länger aufgezogen wirst, sollte dir schon klar sein :D .

Das Schöne daran ist, dass Verarschungen wohl kaum klagbar sind :D .

Geschrieben

Hallo,

 

also ich finde den Wunsch, ein schlechtes Bild in einem Internetforum zu löschen ganz normal - und dem ist auch zu entsprechen.

 

Kuglblitz hat schon recht - was ist, wenn ein Personalchef, ein Vorgesetzter ein Familienm,itglied solche Bilder sieht, dann kann für den Betreffenden viel kaputtgehen.

 

Wir alle sehen doch manchmal echt bescheuert aus - oder? - Und niemand von uns möchte in so einem Moment gerne abgebildet und der Öffentlichkeit preisgegeben werden.

 

Bitte löscht kompromittierende Bilder - die Möglichkeit, jemanden öffentlich lächerlich zu machen, ungenutzt zu lassen, zeugt von wahrer Größe :toll:

 

Ich bin zum Glück sowieso total unfotogen und hab mich daran gewöhnt, auf den meisten Bildern "daneben" auszusehen.... Ich brauch sogar für ein Ausweisbild einen wirklich guten Fotografen, damit ich nicht bescheuert aussehe.....

Geschrieben

Ob ich etwas per PM oder ins Board schreibe überlasse bitte mir,ok?

 

und bitte unterlasse es sofort mir PMS zu schicken, ich könnte mich genötigt oder belästigt fühlen...man hört ja derzeit so viel darüber ;)

 

Friede ,Freude,Eierkuchen :cool:

Geschrieben

ist ja unbestritten, dass der KB und die Willka das Recht haben, ihre Fotos nicht im Netz sehen zu wollen, das bestreitet ja auch keiner, aber hier gleich mit Klagsdrohungen wild um sich zu werfen, nur weil man besoffen war und dabei nicht gut ausgesehen hat, is a bissl.....i sog nyx, sonst werd ich verklagt :D

 

Man hätt ja in normalem Ton darum bitten können, ned gleich klagen oder schimpfen (Kasperl, Arschloch, ect), der Ton macht immer die Musik...

Wenn man vermeiden will, in solch einer Situation geknipst zu werden, sollt man sich am Besten nicht in eine Solche begeben, zumal Tom´s Feten noch nie mit an Kindergeburtstag zu vergleichen waren, ich hab halt den Vorteil, ich mach mich immer zum Trottel, da kräht kein Hahn mehr danach, solang ich nicht den Wellensittich vergewaltige oder ähnliches... :D

 

Ich denk halt, dass hier mit schwerer Feldartillerie auf Spatzen geschossen wird...

Geschrieben
Du hast dich mit deiner Klagedrohnung ziemlich lächerlich gemacht.

 

Denk du mal drüber nach, was du hier eigentlich für einen Scheiß veranstaltest.

Dass du dafür noch länger aufgezogen wirst, sollte dir schon klar sein :D .

Das Schöne daran ist, dass Verarschungen wohl kaum klagbar sind :D .

Danke für die Blumen. http://www.cosgan.de/images/smilie/froehlich/a010.gif

 

Ließ Dir mal mein Eingangspostig durch. Klar ist's unbequem, deutlich auf Missstände hinzuweisen und dies auch argumentativ zu unterstreichen.

 

Und dass manche hier dies nicht verstehen und wie kleine Westnthalers agieren, indem sie sher schnell persönlich werden, muss ich halt in Kaum nehmen. Ich werd's überleben.

Geschrieben
ist ja unbestritten, dass der KB und die Willka das Recht haben, ihre Fotos nicht im Netz sehen zu wollen, das bestreitet ja auch keiner, aber hier gleich mit Klagsdrohungen wild um sich zu werfen, nur weil man besoffen war und dabei nicht gut ausgesehen hat, is a bissl.....

 

.....lächerlich, würde zumindest ich sagen.

 

Danke für diesen Absatz, ich hab´s in meinen ganzen bisherigen Postings leider nicht auf die Reihe bekommen, das so verständlich auszudrücken.

Geschrieben
ist ja unbestritten, dass der KB und die Willka das Recht haben, ihre Fotos nicht im Netz sehen zu wollen, das bestreitet ja auch keiner, aber hier gleich mit Klagsdrohungen wild um sich zu werfen, nur weil man besoffen war und dabei nicht gut ausgesehen hat, is a bissl.....i sog nyx, sonst werd ich verklagt :D

 

Man hätt ja in normalem Ton darum bitten können, ned gleich klagen oder schimpfen (Kasperl, Arschloch, ect), der Ton macht immer die Musik...

Wenn man vermeiden will, in solch einer Situation geknipst zu werden, sollt man sich am Besten nicht in eine Solche begeben, zumal Tom´s Feten noch nie mit an Kindergeburtstag zu vergleichen waren, ich hab halt den Vorteil, ich mach mich immer zum Trottel, da kräht kein Hahn mehr danach, solang ich nicht den Wellensittich vergewaltige oder ähnliches... :D

 

Ich denk halt, dass hier mit schwerer Feldartillerie auf Spatzen geschossen wird...

 

...bravo, hab mir mal das ganze dilemma durchgelesen und kann dir nur zustimmen... :toll:

Geschrieben
ist ja unbestritten, dass der KB und die Willka das Recht haben, ihre Fotos nicht im Netz sehen zu wollen, das bestreitet ja auch keiner, aber hier gleich mit Klagsdrohungen wild um sich zu werfen, nur weil man besoffen war und dabei nicht gut ausgesehen hat, is a bissl.....i sog nyx, sonst werd ich verklagt :D

 

Man hätt ja in normalem Ton darum bitten können, ned gleich klagen oder schimpfen (Kasperl, Arschloch, ect), der Ton macht immer die Musik...

Wenn man vermeiden will, in solch einer Situation geknipst zu werden, sollt man sich am Besten nicht in eine Solche begeben, zumal Tom´s Feten noch nie mit an Kindergeburtstag zu vergleichen waren, ich hab halt den Vorteil, ich mach mich immer zum Trottel, da kräht kein Hahn mehr danach, solang ich nicht den Wellensittich vergewaltige oder ähnliches... :D

 

Ich denk halt, dass hier mit schwerer Feldartillerie auf Spatzen geschossen wird...

Nana, mit Klagsdrohungen um sich werfen ist ein bisschen übertreiben. Und wenn Du meine Postigs liest, wirst Du bemerken, dass ich immer versuche, auf der Sachebene zu argumentieren und dies auch mit Quellenangaben unterstreiche.

 

Wenn's sonst aber keine Möglichkeit gibt, finde ich es legitim auf die Möglichkeit eine Klage prizipiell hinzuweisen. Schlielich liegt ja ein Gesetzesverstoß gegen §78 UHRG vor. Und wenn keine Bitten und nette Aufforderungen helfen, was bleibt dann sonst über im Rechtsstaat?

 

Und nochmals: Es geht nicht um das Recht, Bilder zu machen, sondern darum, sie weltweit im Internet zu veröffentlichen. Ein ziemlicher Unterschied.

Geschrieben

Gibts ab heute Fotogratafierverbot?

Weil dann könn ma unsere neue Digi weghaun :( .

weil SOLCHE Bilder lieben die Menschen :D

und solche Menschen sind net bös drüber....ODAAAAA :confused::D

IMG_2320.jpg

IMG_2130.jpg

Geschrieben
Nana, mit Klagsdrohungen um sich werfen ist ein bisschen übertreiben.

 

 

Ach ja? Weisst, Kumpel, nicht nur du kannst PM´s schicken, andere tun das auch...

Geschrieben
Gibts ab heute Fotogratafierverbot?

Weil dann könn ma unsere neue Digi weghaun :( .

weil SOLCHE Bilder lieben die Menschen :D

und solche Menschen sind net bös drüber....ODAAAAA :confused::D

 

ISA_tu

 

Du wirst vom Anwalt meines Schönheitschirurgen hören.... :wink:

Geschrieben
Es geht nicht um das Recht, Bilder zu machen, sondern darum, sie weltweit im Internet zu veröffentlichen. Ein ziemlicher Unterschied.

 

Bilder einer weltweit zugänglichen öffentlich vorangekündigten Party.

Wir haben hier also einen Kuglblitz erlebt, der im Nachhinein nichtmal dazu stehen will, in aller Öffentlichkeit zuviel getrunken zu haben. Tatsache ist, dass es da keinen Unterschied gibt zwischen den Partyaktivitäten selbst und den Fotos davon. Puncto weltweit öffentlich rangieren diese beiden Teile auf der selben Ebene.

Geschrieben

Oiso, waun i des do so les, brauch i a uuuuur dicke Haut bei euch!!!

 

Mi wunderts net, wenn sich so manche alteingesessene ausm Board nimma zu Wort melden.

 

I hob mir a amoi die Pappn do im Board verbrennt - i bin jo lernfähig... :rolleyes:

 

I hob net gaunz mitkriagt warum da Jimmy des Fake-Büdl auf seiner Homepage ausstellt - klärts mi bitte auf.

 

Irgendwie is des Ganze do a Kindagoatn - kaum homs wos gsoffn is in näxtn Tog scho wieder die Höll los!!!

 

Mochts eich des privat aus - net do in oller Öffentlichkeit!!!

 

Is echt a Witz - das do so manche ausn Board ohbiagn und sie nimma sehgn lossn wundert jo kan mehr. ODER?

 

Chaoten samma olle do, aber sowas...

...mir kommts :k:

 

Leider kann ich zu dieser Sachlage hier nichts konstruktives leisten.. :(

Geschrieben
Bilder einer weltweit zugänglichen öffentlich vorangekündigten Party.

Wir haben hier also einen Kuglblitz erlebt, der im Nachhinein nichtmal dazu stehen will, in aller Öffentlichkeit zuviel getrunken zu haben. Tatsache ist, dass es da keinen Unterschied gibt zwischen den Partyaktivitäten selbst und den Fotos davon. Puncto weltweit öffentlich rangieren diese beiden Teile auf der selben Ebene.

Du versteht es offensichtlich nicht oder willst es nicht verstehen.

Daher hier nochmals:

 

Recht am eigenen Bild (§ 78)

 

Diese Bestimmung ist ein Persönlichkeitsrecht, das systemwidrig im UrhG geregelt ist; es regelt den Schutz des Abgebildeten vor ungewollter Veröffentlichung des eigenen Bildes (nicht der Abbildung an sich). Dabei genügt es, dass die Person des Abgebildeten erkennbar ist. Die Veröffentlichung von Bildern mit Personen ohne Zustimmung der Abgebildeten ist aber nicht gänzlich untersagt, sondern hängt davon ab, ob dadurch "berechtigte Interessen" des Abgebildeten (oder im Todesfall) naher Angehöriger verletzt werden. Dabei kommt es auch auf den Zusammenhang der Veröffentlichung an (Text). Die Veröffentlichung ist etwa dann zulässig, wenn die Abbildung nicht in einem negativen Konnex erfolgt und auch nicht mit kommerziellen Absichten (Werbung). Dabei kommt es zwar nicht auf das subjektive Empfinden des Abgebildeten an, die Judikatur ist aber bei dieser Beurteilung ziemlich streng. Es empfiehlt sich daher in Zweifelsfällen immer die Zustimmung der Abgebildeten einzuholen, bevor man Personenbilder ins Internet stellt, es wäre denn, die Personen werden nur nebenbei mit abgebildet und nicht in einem negativen Zusammenhang dargestellt.

 

Die bisherigen Entscheidungen betreffen überwiegend Personen des öffentlichen Lebens (Politiker, Künstler, Straftäter) durch Zeitungen. Durch das Internet werden aber in viel größerem Umfang Personenfotos auch durch Private veröffentlicht. Durch das Aufkommen von Kamera-Handys bekommt das Recht am eigenen Bild eine ganz neue Dimension. Man kann noch nicht vorhersagen, wie die Rechtsprechung darauf reagieren wird und wo die Grenze zwischen Schutz der Privatsphäre und dem neuen Veröffentlichungstrend gezogen werden wird.

Unproblematisch sind etwa Aufnahmen an öffentlich zugänglichen Orten, wenn dabei zufällig auch Personen mit abgebildet werden.

OGH:

 

Durch § 78 soll jedermann gegen einen Missbrauch seiner Abbildung in der Öffentlichkeit geschützt werden, insbesondere auch dagegen, dass er durch die Verbreitung seines Bildnisses bloßgestellt, dass dadurch sein Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben oder sein Bildnis auf eine Art benützt wird, die zu Missdeutungen Anlass geben kann oder entwürdigend oder herabsetzend wirkt. Berechtigte Interessen sind verletzt, wenn bei objektiver Prüfung des Einzelfalles die Interessen des Abgebildeten als schutzwürdig anzusehen sind (stRsp ÖBl 1995, 91 - Leiden für die Schönheit mwN uva, 4 Ob 211/03p).

 

Für die Bejahung der Erkennbarkeit reicht es aus, dass die abgebildete Person von solchen Leuten beim Lesen erkannt (und später auch wieder erkannt) wird, die sie schon öfter gesehen haben; dazu gehören nicht nur die Angehörigen und Bekannten im engeren Sinne, sondern auch diejenigen Personen aus der näheren und weiteren Nachbarschaft, die dem Abgebildeten regelmäßig oder doch häufig - auf der Straße, in Geschäften, Verkehrsmitteln udgl. - begegnet sind, ohne den Namen und die sonstigen Verhältnisse dieses Menschen zu kennen (4 Ob 184/97f).

 

Der OGH hat § 78 analog auf den Schutz der Stimme angewendet (6 Ob 270/01a).

Geschrieben
Gibts ab heute Fotogratafierverbot?

Weil dann könn ma unsere neue Digi weghaun :( .

 

Schmeiß in mei Richtung :D

weil SOLCHE Bilder lieben die Menschen :D

und solche Menschen sind net bös drüber....ODAAAAA :confused::D

 

Pfff, du traust di was.

Einfach so Büdln zu veröffentlichen ohne, daß notarielle Einverständniß der Abgebildeten eingeholt zu haben. ;):D

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