Isa_tu Geschrieben 19. April 2007 Geschrieben 19. April 2007 Hab heut einen Bescheid erhalten, das ich am 16.10.2006 unsachgemäß in de Kurzparkzone geparkt habe. Das sind 6 Monate !!!! Kann ich meine Haut retten (weils ja wirklich schon seeeeehr lange her ist )? Zitieren
Siegfried Geschrieben 19. April 2007 Geschrieben 19. April 2007 Das sind 6 Monate !!!! Das ist wurscht. Im Verwaltungsstrafrecht gibts keine halbjährlichen Verjährungsfristen. Das ist bei solchen Delikten sicher mal mindestens ein Jahr; bin zwar kein Jurist aber mit 6 Monaten is da nix. Am g´scheitesten wird sein, du zahlst den Schmarrn und gut is. Gäbe zwar noch Rechtsmittel, die du ergreifen könntest, aber das kost mehr als es bringt. Zitieren
Da Klane Geschrieben 19. April 2007 Geschrieben 19. April 2007 Einspruch erheben. Mach ich öfter. Geht manchmal gut, manchmal nicht. Zitieren
Isa_tu Geschrieben 20. April 2007 Autor Geschrieben 20. April 2007 ich kann mich nicht erinnern, daß ich ein Strafmandat hinterm Scheibenwischer stecken hatte damals.... Zitieren
Silverblue Geschrieben 20. April 2007 Geschrieben 20. April 2007 Die Verfolgungsverjährung bei Verwaltungsübertretungen beträgt meist 6 Monate (wie in deinem Fall): § 31 VStG (http://www.ris.bka.gv.at). Du musst also genau schauen wann die Behörde das Schriftstück datiert hat. Zitieren
NoControl Geschrieben 20. April 2007 Geschrieben 20. April 2007 ich kann mich nicht erinnern, daß ich ein Strafmandat hinterm Scheibenwischer stecken hatte damals.... mach einen einspruch wegen "alters demenz" Zitieren
Isa_tu Geschrieben 20. April 2007 Autor Geschrieben 20. April 2007 Die Verfolgungsverjährung bei Verwaltungsübertretungen beträgt meist 6 Monate (wie in deinem Fall): § 31 VStG (www.ris.bka.gv.at). Du musst also genau schauen wann die Behörde das Schriftstück datiert hat. dacht ich's mir doch! Die Schweine haben den Wisch mit 13.04.2007 datiert....3 Tage VOR Ablauf der Frist also :mad: DANKE jedenfalls für deine Anteilnahme Zitieren
steve4u Geschrieben 20. April 2007 Geschrieben 20. April 2007 Ich sags ja: Verbrechen lohnt sich nicht!! Zitieren
NoDoc Geschrieben 21. April 2007 Geschrieben 21. April 2007 Die Verfolgungsverjährung bei Verwaltungsübertretungen beträgt meist 6 Monate (wie in deinem Fall): § 31 VStG (http://www.ris.bka.gv.at). Du musst also genau schauen wann die Behörde das Schriftstück datiert hat. Aber die Verjährungsfristen für hinterzogene (= nicht entrichtete Abgaben) ist weitaus länger. Zitieren
GO EXECUTE Geschrieben 22. April 2007 Geschrieben 22. April 2007 Ich sags ja: Verbrechen lohnt sich nicht!! Noch dazu wars ja klar wer das Auto fährt. Zitieren
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