Zum Inhalt springen

Übertretung d. Kurzparkzonenabgabegesetztes


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hab heut einen Bescheid erhalten, das ich am 16.10.2006 unsachgemäß :D in de Kurzparkzone geparkt habe.

 

Das sind 6 Monate !!!!

 

Kann ich meine Haut retten (weils ja wirklich schon seeeeehr lange her ist )? :D

Geschrieben

Das sind 6 Monate !!!!

 

Das ist wurscht. Im Verwaltungsstrafrecht gibts keine halbjährlichen Verjährungsfristen. Das ist bei solchen Delikten sicher mal mindestens ein Jahr; bin zwar kein Jurist aber mit 6 Monaten is da nix.

 

Am g´scheitesten wird sein, du zahlst den Schmarrn und gut is.

 

Gäbe zwar noch Rechtsmittel, die du ergreifen könntest, aber das kost mehr als es bringt.

Geschrieben
Die Verfolgungsverjährung bei Verwaltungsübertretungen beträgt meist 6 Monate (wie in deinem Fall): § 31 VStG (www.ris.bka.gv.at). Du musst also genau schauen wann die Behörde das Schriftstück datiert hat. :wink:

 

dacht ich's mir doch!

 

Die Schweine haben den Wisch mit 13.04.2007 datiert....3 Tage VOR Ablauf der Frist also :mad: :mad: :mad:

 

DANKE jedenfalls für deine Anteilnahme :D

Geschrieben
Die Verfolgungsverjährung bei Verwaltungsübertretungen beträgt meist 6 Monate (wie in deinem Fall): § 31 VStG (http://www.ris.bka.gv.at). Du musst also genau schauen wann die Behörde das Schriftstück datiert hat. :wink:

 

Aber die Verjährungsfristen für hinterzogene (= nicht entrichtete Abgaben) ist weitaus länger.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...