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Geschrieben

@Tyrolens

Sehr interessante Urteilsbegründung. :toll:

 

Eure vielen Postings bestärken meine Vermutung, sich eigentlich nur von Besitzstörungsklagen zu fürchten, da diese doch kostspielig sind.

Das Ausforschen der ID wird wahrscheinlich möglich sein, vor allem in heimatlichen Gefilden, auch diese Kosten fallen einem mit Sicherheit auf den Kopf.

Die Verwaltungsstrafen sind sind dagegen recht harmlos.

 

Scheine ich also nicht ganz falsch zu liegen. Und die paar Hunderter sind durch die Rechtschutzversicherung in der Regel abgedeckt.

Hier ist wiederum die Frage, ob auch bei vorsätzlichem Mißachten des Fahrverbots die Verfahrenskosten usw. bezahlt werden?

Geschrieben
@333

 

ehrlich gesagt die reifen wuerd ich mir niemals aufschlitzen lassen! :rolleyes:

und bei einem gerichtsverfahren steht aussage gegen aussage, kann auch nit viel passieren, es sei denn es gibt zeugen.

auch die flucht vor einer bedrohung AUF dem bike bleibt sicher straffrei.

woher hast du die geschichte??

Dies ist keine Geschichte sondern meinem Arbeitskollegen am Montag passiert. Am Dienstag dann nochmals zur Polizei.....
Geschrieben
Scheine ich also nicht ganz falsch zu liegen. Und die paar Hunderter sind durch die Rechtschutzversicherung in der Regel abgedeckt.

 

 

Was insofern wurscht ist, weil es ja jedem frei steht, auch auf Unterlassung zu klagen.

 

 

Viele Grüße

 

Thomas

Geschrieben

Servus,

 

Nein, wir drehen uns hier überhaupt nicht im Kreis, auch wenn uns das als MTBer viel lieber wäre. Schau dir das von mir gepostete Erkenntnis an. Da wird sehr schön begründet, warum (in diesem Fall) eine Unterlassungsklage zulässig war. Und das ist schon fast skandalös, wie dort an den Haaren herbeigezerrt wurde.

 

 

Viele Grüße

 

Thomas

 

 

PS Ich werd´ mir morgen mal durchrechnen, wieviel so eine Besitzstörungsklage im Endeffekt kosten würde. ;)

Geschrieben
Nicht angeblich, sondern wirklich. Und btw. Besitzstörungsklagen ahben einen gesetzlichen Streitwert von € 580,-- für das Anwaltshonorar und € 694,-- für die Gerichtsgebühr, wohlgemerkt: Bemessungsgrundlage nicht Zahlbetrag. Wire also eine Besitzstörungsklage auf ein "paar Tausender" kommen soll, weiß ich nicht, aber ein paar Hunderter könnens schon werden..

 

Doc, nachdem ich wie fast jeder aufrechte Mitteleuropär Rechtsschutzversichert bin.... Kann ich einfach sagen: "Heast oida, Freund der Berge, ich ruf jetzt zeast mei Versicherung an und dann mein Kumpel den Nodoc, der ziagt da donn des Hemad über die Kiemen!"

 

?? Ich mein... geht das??

Geschrieben

Gute Frage. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten, wenn vorsätzlich gehandelt wurde, bzw. liegt überhaupt Vorsatz vor wenn ich im Wald eines anderen gefahren bin, obwohl ich ich zB ein Fahrverbotsschild gesehen habe oder, wie´s meistens sein wird, sehen hätte müssen, oder auch ganz interessant, wenn der Hüttenwirt mich kennt und der für´n Hüttenverpächter (= Waldeigentümer) immer brav protokolliert hat, wann ich über diesen einzigen zur Hütte führenden Weg gefahren bin, und zwar eh jeden zweiten Sonntag des Monats?

Und wenn das ersten mal funktioniert, funktioniert das auch beim zweiten mal?

 

 

Viele Grüße

 

Thomas

Geschrieben
Schau dir das von mir gepostete Erkenntnis an. Da wird sehr schön begründet, warum (in diesem Fall) eine Unterlassungsklage zulässig war.

 

 

Ich hab versucht, das zu kapieren, aber das Juristendeutsch is mir zu hoch gewesen, ich hab´s dann aufgegeben :D

Ich steh halt mehr auf eine einfache, verständliche Sprache, die jeder gleich kapiert, auch Förster, die mit Gewehrkolben oder Messer auf Biker losgehen.... ;)

Geschrieben
Gute Frage. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten, wenn vorsätzlich gehandelt wurde, bzw. liegt überhaupt Vorsatz vor wenn ich im Wald eines anderen gefahren bin, obwohl ich ich zB ein Fahrverbotsschild gesehen habe oder, wie´s meistens sein wird, sehen hätte müssen, oder auch ganz interessant, wenn der Hüttenwirt mich kennt und der für´n Hüttenverpächter (= Waldeigentümer) immer brav protokolliert hat, wann ich über diesen einzigen zur Hütte führenden Weg gefahren bin, und zwar eh jeden zweiten Sonntag des Monats?

Und wenn das ersten mal funktioniert, funktioniert das auch beim zweiten mal?

 

 

Viele Grüße

 

Thomas

 

Erster hit beim googlen....

 

Wer wissentlich und willentlich handelt und die möglichen Folgen billigt, handelt mit Vorsatz.

 

Der aktive Straf-Rechtsschutz (Opferrechtsschutz) setzt die vorsätzliche und rechtswidrige Begehung der Tat gegenüber dem Opfer (dem Versicherungsnehmer) voraus.

 

Der passive Straf-Rechtsschutz schützt bei verkehrsrechtlichen Vergehen auch gegen den Vorwurf einer vorsätzlichen Begehung, doch entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Handlung rückwirkend der Versicherungsschutz.

 

Bei sonstigen Vergehen sind solche von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen, die nur vorsätzlich begangen werden können.

 

Ist neben der vorsätzlichen Begehung auch eine fahrlässige möglich, wird beim Vorwurf einer vorsätzlichen Handlung Versicherungsschutz rückwirkend nur dann gewährt, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wurde, dass eine vorsätzlich Begehung vorlag.

 

Ist in Rechtsschutzfällen der meisten anderen Leistungsarten ein ursächlicher Zusammenhang zu einer vorsätzlich begangenen Straftat gegeben, fallen diese unter die ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten.

Geschrieben

Zacki wie er leibt und lebt. :D

 

Ist ja schön und gut, dass du mit Förstern sozusagen auf selben Niveau streiten kannst, nur, wenn der Hundling dann zum Rechtsanwalt rennt, hilft dir das auch nix mehr.

Ich denke, darum geht´s ja bei der ganzen Diskussion. Können die dir auf zivilrechtlicher Ebene einen Strick drehen, ja oder nein. Und kann das dann (finanziell) lebensbedrohlich sein, ja oder nein?

 

 

Viele Grüße

 

Thomas

Geschrieben
Zacki wie er leibt und lebt. :D

 

Ist ja schön und gut, dass du mit Förstern sozusagen auf selben Niveau streiten kannst, nur, wenn der Hundling dann zum Rechtsanwalt rennt, hilft dir das auch nix mehr.

Ich denke, darum geht´s ja bei der ganzen Diskussion. Können die dir auf zivilrechtlicher Ebene einen Strick drehen, ja oder nein. Und kann das dann (finanziell) lebensbedrohlich sein, ja oder nein?

 

 

Viele Grüße

 

Thomas

 

Hast scho recht, mir fällt´s halt schwer, dieses Gesocks mit ihren stinkenden 2,5t-Kübeln ernst zu nehmen, das mir erklären will, ich mach mit meinem Radl den Wald kaputt, normalerweise gehört so einer in die Klapse, aber stattdessen dürfen´s noch Waffen tragen und auf jeden ungestraft damit losgehen.

Ich hatte ja selber noch nicht das "Vergnügen", mit so einem bewaffneten Alkoholiker zusammenzurasseln, aber nach dem, was man hier und anderswo so liest und sieht und hört, wär ich ja der Meinung, man sollte Förster und Jäger mal generell erst einsperren, dann fragen, leider isses aber so, dass das österreichische Recht nur für Reiche gemacht ist, also hat der Wald"Besitzer" eh immer recht, und der Kleine is immer angeschissen, is aber eh in jedem Bereich so, also is´ eigentlich wurscht :rolleyes:

 

Alle Macht dem Volk! http://cosgan.de/images/midi/figuren/c010.gif

 

 

 

:D

Geschrieben
@Zacki Ganz Recht! Is a genau mei Meinung! Wenns mi wo aufprackt(alan), dann is mei anzige Sorge wies mir selber danach geht. Käme nicht auf die Idee jemanden deswegen möglicherweise zu verklagen(Grundbesitzer,Pächter).
Geschrieben
Bezieht sich aber nur auf Staftaten, oder?

 

 

Viele Grüße

 

Thomas

 

Ja. Ich find iS Verwaltungsrechtsschutz auch nur Angaben zu Verkehrsrechtlichem. Und da auch nur bei zugelassenen Fahrzeugen. Aber vlt. liest ja ein Konzipient mit dem fad is und der is so knieweich und holt Auskunft ein. Ich mag mein Versicherungsheini net anrufen, da sag ich dann schon zum 250mal "Schens WE, wiederhören" und der hört net auf zu singen. :f:

Geschrieben
@Zacki Ganz Recht! Is a genau mei Meinung! Wenns mi wo aufprackt(alan), dann is mei anzige Sorge wies mir selber danach geht. Käme nicht auf die Idee jemanden deswegen möglicherweise zu verklagen(Grundbesitzer,Pächter).

 

 

Du vielleicht nicht, aber solche Fälle gibts, und wenns hart auf hart geht und wie immer ums liebe Geld....:rolleyes:;)

Geschrieben
Is auch klar! Deswegen debatiern ja alle scho seit Jahren rundums Thema.. Aber eigentl. isses mir dan auch irgendwann einfach zu blöd, und ich mach so weiter wie seit eh&je, in der (GanzEinfachen) Meinung - da nie Probleme zu kriegen..
Geschrieben
Du vielleicht nicht, aber solche Fälle gibts, und wenns hart auf hart geht und wie immer ums liebe Geld....:rolleyes:;)

 

 

und möglichweise klagst gar nicht du, sondern deine Kranken/Unfallvers. oder im worst case deine Hinterbliebenen, z.B. Kinder vertreten durch das Gericht. Will damit sagen, die Rechtslage gehört so geändert (siehe Bayern), dass dem Grundeigentümer -außer bei Vorsatz = Strick absichtlich spannen, nichts passieren kann.

Geschrieben

In dem u. geschilderten Fall geht es zwar nicht ums biken, aber um eine Klage wegen Hausfriedensbruch:

 

Meine Tante wohnt in einem Reihenhaus und "teilt" sich mit dem Nachbarn die Wiesenfläche vor dem Haus. Am nachbarlichen Grundstück stand ein "Feuerdorn", das ist ein 08/15-Busch um 20 EUR. Meine Tante hat es gewagt die verdorrten Äste welche über ihren Eingangsweg hingen zu schneiden und hat sich dann gedacht, "na schneid ich die anderen VERDORRTEN Äste auch noch zurück."

 

2 Wochen später flattert eine Klage wegen Besitzstörung und Vandalismus ins Haus. Der Nachbar klagt auf 100.000 EUR (!), weil das Haus jetzt nicht mehr verkäuflich sei bzw. der Wert gemindert sei.

Die Kalage wurde nicht abgewiesen, da meine Tante ja die "Tat" begangen hat. Der Streitwert von 100.000 wird derzeit von zig Sachverständigen geprüft, ob ein Busch um 20 EUR ein Haus um 100.000 aufwerten kann.

 

Wahrscheinlich wird es so sein, dass meine Tante den Busch ersetzen muss (obwohl er ja eh gedeiht). Die Kosten werden vielleicht 100-150 Euro inkl. Gärtner sein, aber die Gerichtskosten werden in die Tausende gehen.

 

Ich schreib das, weil genau so könnte es den MTBlern ja auch ergehen. Bei Gericht kommt raus, er/sie hat nix an Schaden verursacht, aber es war Besitzstörung. Somit ist keine Wiedergutmachung zu leisten, aber die Gerichtskosten sind zu zahlen.

Geschrieben
Eh!

 

aber dagegen bin ich ja Rechtsschutzversichert... gegen das Zahlen der Gerichtskosten.

 

Die meisten RSV zahlen bei genau diesen Dingen nicht - "vorsätzlich" oder wenn es den Haushalt betrifft!

 

Aber egal, RSV ist heute notwendig

Geschrieben
Über solche Nachbarn kann man sich total freuen, s'Leben könnt ja fad werden, ich frag mich grad wie so ne "Feuerdornsache" in den USA eventl. ausgegangen wär.. Handfeuerwaffenbesitz sag ich nur.
Geschrieben
Über solche Nachbarn kann man sich total freuen, s'Leben könnt ja fad werden, ich frag mich grad wie so ne "Feuerdornsache" in den USA eventl. ausgegangen wär.. Handfeuerwaffenbesitz sag ich nur.

 

 

Wenn man sowas liest, kann mans kaum glauben!!:rolleyes: Ist der Nachbar so verzweifelt? Und dass das Gericht die Klage annimmt.....

 

 

Naja, für solche Fälle kenn ich (über drei Ecken) den "Mike" - er ist Problemlöser und kümmert sich dann drum....:D

Geschrieben
Über solche Nachbarn kann man sich total freuen, s'Leben könnt ja fad werden, ich frag mich grad wie so ne "Feuerdornsache" in den USA eventl. ausgegangen wär.. Handfeuerwaffenbesitz sag ich nur.

 

KNALLERBSENSTRAUCH

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