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Geschrieben

Hab aus gegebenem Anlaß (JoeDesperado und ich) eine Frage:

 

Wenn nach einem Rahmenbruch auf Garantie der Rahmen getauscht wird, gilt fĂŒr den Tauschrahmen dann eigentlich wieder die volle Garantiezeit oder nur mehr die Restzeit ?

 

Ich vermute die volle Garantiezeit, bin mir aber nicht sicher und das ist in meiner Situation nicht ganz unwesentlich.

 

lg, Supermerlin

Geschrieben

siehst, und im deutschen forum behauptet man das gegenteil - garantie gilt ab verkaufsdatum und wird nicht verlÀngert.

andererseits kann ich mir vorstellen, dass das vom hĂ€ndler abhĂ€ngt, da der ja die rechnung bei einem garantiefall nicht mitschicken wird! die beim hersteller / vertrieb wissen ja nicht, dass du schon den x-ten rahmen zurĂŒckschickst...

Geschrieben

Drum lass ich mir jeden Garantieabwicklungsvorgang bei diesem Rahmen auf der Rechnung mit genauem Datum und neuer Seriennummer des Rahmens vermerken.

 

Ist aber bald kein Platz mehr auf der Rechnung :D

 

lg, Supermerlin

Geschrieben
siehst, und im deutschen forum behauptet man das gegenteil - garantie gilt ab verkaufsdatum und wird nicht verlÀngert.

andererseits kann ich mir vorstellen, dass das vom hĂ€ndler abhĂ€ngt, da der ja die rechnung bei einem garantiefall nicht mitschicken wird! die beim hersteller / vertrieb wissen ja nicht, dass du schon den x-ten rahmen zurĂŒckschickst...

 

der Hersteller weiss aufgrund der Rahmennummer genau um welchen Rahmen es sich handelt und ob der Rahmen schon einmal auf Garantie ausgetauscht wurde.

und die meisten Hersteller wollen auch vom HĂ€ndler die Rechnung aber da hat man als HĂ€ndler ja etwas Spielraum;)

Ich habs zb bei einem von meinen Teamfahrern jedes Jahr mit der FSA Kurbel - da zerbröselts immer im Laufe eines Jahres das Pedalinsert beim Karbonkurbelarm und der bekommt halt jedes Jahr eine neue Kurbel - auf Garantie - is fein weil er noch nie neue KettenblÀtter gebraucht hat:D

Geschrieben
Wenn nach einem Rahmenbruch auf Garantie der Rahmen getauscht wird, gilt fĂŒr den Tauschrahmen dann eigentlich wieder die volle Garantiezeit oder nur mehr die Restzeit ?
Kann man das so pauschal beantworten? Wird sehr vom Hersteller abhÀngen sofern es gesetzlich nicht definiert ist ...

 

Hab gestern mit dem Komote drĂŒber geredet, dass er auch nachschauen soll weil jetzt die richtige Zeit dafĂŒr ist (Wetter und bevor es zu spĂ€t ist). Da stellte sich die Frage wann wĂ€re es zu spĂ€t (Roman hat ja auch schon das S-Works-Fabrikat getauscht).

Geschrieben
Also so weit ich informiert bin, ist sowieso die gesetzliche GewĂ€hrleistung von 2a das schlagendere Argument als die Garantie. Wobei bei der GewĂ€hrleistung die ersten 6 Monate (Beweislast beim HĂ€ndler, glaube ich) der interessante Zeitraum ist. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich habe mal gelesen, dasss bei einer Reperatur/Austausch des Produktes die GewĂ€hrleistung von neuem zu laufen beginnt. Aber da gibt es sicher im board kompetente Juristen, die darĂŒber genauere/fundiertere Auskunft geben können.
Geschrieben

Wenn du den Rahmen getauscht bekommst fÀngt die Garantie nicht wieder von vorne an! Du bekommst ja auch keine neue Rechnung.

 

Generell kann man sagen dass wenn man z.B. eine Federgabel einschickt und die Tauchrohre werden getauscht - dann hat man auf die tauchrohre wieder die volle Garantie - alles andere bleibt unverÀndert!

Geschrieben

Generell kann man sagen dass wenn man z.B. eine Federgabel einschickt und die Tauchrohre werden getauscht - dann hat man auf die tauchrohre wieder die volle Garantie - alles andere bleibt unverÀndert!

 

Naja in Analogie zu den Tauchrohren und umgelegt auf den Rahmen bedeutet dies ja, dass du dann auf den neu ausgewechselten Rahmen wieder die volle Garantie hast, oder seh ich das jetzt falsch?

Geschrieben
Naja in Analogie zu den Tauchrohren und umgelegt auf den Rahmen bedeutet dies ja, dass du dann auf den neu ausgewechselten Rahmen wieder die volle Garantie hast, oder seh ich das jetzt falsch?

 

Ich kann dir den genauen text nicht sagen. In der Praxis habe ich noch nie im Leben jemandem eine neue Rechnung gegeben wenn er was ausgetauscht bekommen hat!

 

WĂŒrde auch nicht funktionieren - im der Sportbranche wĂŒrde wohl nur noch betrogen werden.

 

Im alpinen Ski Bereich mit den Skiversicherungen lÀuft es ja genauso, leider!

Geschrieben
Wie lange man worauf Garantie hat steht in den Garantiebestimmungen und ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers/HĂ€ndlers, daher kann er sie ziemlich frei gestalten.

 

Der springende Punkt ist ja, ob die "freiwillige Zusatzleistung" mit dem Wechsel zu einem nagelneu ausgetauschten Rahmen im vollem Ausmaß greift, oder ob die "alte" "freiwillige Zusatzleistung" vom gebrochenen Rahmen weiterhin gilt.

Geschrieben
also i weiß net ... ich hatte nur mal ein erlebnis mit einem etwas störanfĂ€lligen handy :D ich hab JEDESMAL! fĂŒr das neu getauschte teil eine rechnung bekommen mit dem hinweis sie gut aufzuheben wegen der garantie :f:
Geschrieben
also i weiß net ... ich hatte nur mal ein erlebnis mit einem etwas störanfĂ€lligen handy :D ich hab JEDESMAL! fĂŒr das neu getauschte teil eine rechnung bekommen mit dem hinweis sie gut aufzuheben wegen der garantie :f:

 

Weil auf jeder Rechnung die IMEI-GerÀtenummer des "neuen" Mobiltelefons drauf ist. :look:

Geschrieben
ohne rechnung fĂŒr den neuen rahmen geh ich nicht aus dem laden ;) mehr als das datum muss ja eh ned obenstehn.

 

HÀtte ich dir als HÀndler nicht gegeben, 2 Jahre Garantie ab Kaufdatum! Kaufdatum wÀre bei mir eben das Kaufdatum und nicht das Austauschdatum.

 

Aber ich bin gespannt wie es ausgeht.

Geschrieben

Also ich hab mir bei jedem Garantiefall (und das waren beim ETS-X 70 jetzt bereits 2 FÀlle - also ich hab jetzt schon 2 mal einen niegel nagel neuen Tauschrahmen bekommen) den Vorgang auf der Rechnung bestÀtigen lassen.

 

RM gibt auf das ETS-X .. 5 Jahre Garantie. Und eigentlich mĂŒĂŸte mit dem Tausch die Garantie neu zu laufen beginnen. Wie auch immer - der jetzt aufgetretene 3. Rahmenbruch bei mir geht sich auch immer noch in der ersten 5-Jahresfrist aus.

 

Traurig ist nur, daß sie bei RM nicht in der Lage sind einen Lagerbock fĂŒr das untere Schwingenlager zu bauen, der nicht vom Rahmen abreißt. Aber Festigkeitslehre ist halt ein Hund.

 

lg, Supermerlin

Geschrieben

Der Fall ist wirklich nicht uninteressant.

 

Ich z.B. habe meine Digi Cam zum HÀndler gebracht. 3 Tage vor Ablauf der 2 Jahresgarantie ging sie kaputt. Sollte ich keine neue Rechnung bekommen dann hÀtte ich auf das AustauschgerÀt nur 3 Tage Garantie.

Geschrieben
Der Fall ist wirklich nicht uninteressant.

 

Ich z.B. habe meine Digi Cam zum HÀndler gebracht. 3 Tage vor Ablauf der 2 Jahresgarantie ging sie kaputt. Sollte ich keine neue Rechnung bekommen dann hÀtte ich auf das AustauschgerÀt nur 3 Tage Garantie.

Innerhalb von 2 Jahren gilt sowieso die GewÀhrleistung und die verlÀngert sich durch den Austausch.

Geschrieben
Traurig ist nur, daß sie bei RM nicht in der Lage sind einen Lagerbock fĂŒr das untere Schwingenlager zu bauen, der nicht vom Rahmen abreißt. Aber Festigkeitslehre ist halt ein Hund.

 

 

Hersteller wissen ja WIEVIEL zurĂŒckkommt und WORIN der Mangel besteht ...

 

Da muss man kein Statistikgenie sein um zu merken wenn sich etwas hĂ€uft. NĂ€chster Schritt ist, dass man aus eigenem Interesse (anstatt die Rahmen gratis austauschen zu mĂŒssen oder die Garantie zu verkĂŒrzen) die entsprechenden Teile so adaptiert, dass sie der Beanspruchung besser standhalten ...

 

Aber scheinbar reden die alle nicht miteinander, das nennt man dann total quality management :s:.

 

http://www.aei-tiem.de/mediac/400_0/media/DIR_10402/3_Stoff_Tiere2.jpg

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