Rasu Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 Eine frage an die experten hier im forum Ich hab gestern mein urlaubsgeld bekommen:jump:, leider hätt ich mir mehr erwartet:confused: ich hab die ersten vier monate des jahres ca. 800€ im Monat verdient und seit 2 monaten bekomm ich ein stipendium, arbeite weniger und verdiene nur noch 350€. Jetzt hab ich 350€ urlaubsgeld bekommen (700€ mit meinem Gehalt zusammen), meiner meinung nach berechnet sich doch das urlaubsgeld am durchschnittlichen jahresgehalt, oder??, das heißt es müsste doch zumindest ein bisschen mehr sein als mein aktuelles monatsgehalt. Ich werd natürlich in der Buchhaltung bei mir im büro auch mal nachfragen, aber ich bin dort erst nächste woche wieder, deshalb frag ich erstmal hier und hoffe dass mir jemand mit meiner durchschnittsgehalttheorie rechtgibt, sonst wirds nämlich nix mit den neuen scheibenbremsen, und da meine aktuelle vorderbremse leider den geist aufgegeben hat ( siehe http://nyx.at/bikeboard/Board/BremsversagenDisc-th86892) wär das schon extremst übel:( Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hermes Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 google ist dein freund http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-920.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rasu Geschrieben 1. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 danke für den link, aber soweit war ich gestern auch schon Es sind neben Grundlohn/Grundgehalt auch der Durchschnitt von allfälligen unregelmäßigen Entgeltbestandteilen (zB Prämien, Provisionen, Akkordlöhnen, Zulagen und Überstunden) zu berücksichtigen. Aufwandsentschädigungen wie Kilometergeld und Diäten werden nicht eingerechnet. ich hab ja leider keine prämien oder ähnliches bekommen, das hieße für mich dass das grundgehalt zur berechnung des urlaubsgeldes herangezogen wird, aber eben das hat sich ja im verlauf des jahres halbiert, daher bleibt für mich die frage ob es um das durchschnittliche oder das aktuelle grundgehalt geht, vielleicht bin ich einfach zu blöd und kapiers nicht, aber diese frage wird hier nicht beantwortet ps. google ist eh meine erste anlaufstelle für solche fragen, aber da hab ich nix gefunden, und meinen diestvertrag bzw. den kollektivvertrag hab ich auch nicht entdeckt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rasu Geschrieben 1. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 so hab gard meinen kollektivvertrag im i net entdeckt, da stehen sich nun die folgenden 2 aussagen gegenüner 1.2) Der Berechnung der Weihnachtsremuneration ist das im November gebührende Monatsgehalt (Lehrlingsentschädigung, Fixum) zugrunde zu legen. Der Berechnung des Urlaubszuschusses ist das im Monat Mai gebührende Monatsgehalt (Lehrlingsentschädigung, Fixum) zugrunde zu legen. Bei der Berechnung von Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss ist der Durchschnitt aus den Zulagen des § 4 Abs. 10 und 11 sowie der Überstunden der letzten 12 Monate einzubeziehen. 2.5) Für Angestellte, die während des Kalenderjahres von einer Vollbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung oder umgekehrt übertreten, setzt sich das 13. und 14. Monatsgehalt jeweils aus dem der Dienstzeit im Kalenderjahr entsprechenden Teil des 13. und 14. Monatsgehaltes vor dem Übertritt und dem entsprechenden Teil nach dem Übertritt (Auszahlungsmonat) zusammen. Also müßt ich doch mehr bekommen als das aktuelle grundgehalt. Oh mann ich hoff meine Buchhaltung hat da irgendwie gepfuscht, ich binb doch jung und brauche das geld!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
morty Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 .. daher bleibt für mich die frage ob es um das durchschnittliche oder das aktuelle grundgehalt geht ... leider das aktuelle. (und ich glaub nicht dass sich da die letzten jahre etwas geändert hätte die ich nicht mehr in der lv bin). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
morty Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 2.5) Für Angestellte, die während des Kalenderjahres von einer Vollbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung oder umgekehrt übertreten, setzt sich das 13. und 14. Monatsgehalt jeweils aus dem der Dienstzeit im Kalenderjahr entsprechenden Teil des 13. und 14. Monatsgehaltes vor dem Übertritt und dem entsprechenden Teil nach dem Übertritt (Auszahlungsmonat) zusammen. Also müßt ich doch mehr bekommen als das aktuelle grundgehalt. interessant, na dann geh zur lv und reklamiere viel glück! welcher kv ist das? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Smelly20 Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 leider das aktuelle. (und ich glaub nicht dass sich da die letzten jahre etwas geändert hätte die ich nicht mehr in der lv bin). dann krieg ich die Woche, viel Urlaubsgeld ! Danke, Morty.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
morty Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 dann krieg ich die Woche, viel Urlaubsgeld ! Danke, Morty.... kommt auf deinen kv an wie oben zu lesen ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Smelly20 Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 kommt auf deinen kv an wie oben zu lesen ist kollektiv vertrag is :toll: etz muss nur noch mit meiner schönheit klappen !! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rookie2006 Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 Also müßt ich doch mehr bekommen als das aktuelle grundgehalt. nein - du warst ja vorher auch nicht vollzeit beschäftigt (nehme ich aufgrund der gehaltshöhe mal an). Also bist du nicht von vollzeit auf teilzeit gewechselt. Somit zieht paragraph 1.2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rasu Geschrieben 1. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 ab wann ist man vollzeit beschäftigt?? ich war davor 30 stunden die woche im büro (scheiß gehalt, ich weiß) wenn ich jetzt kündigen würde hättt ich doch auch anspruch auf weihnachtsgeld, obwohl ich dann im november 0€ verdienen würde, oder? verdammt!!! ich hab mir grad meine gehaltszettel von 2006 durchgeschaut, damals hab ich von 20 auf 30 stunden die woche gewechselt (im mai) und hab dann im juni auch das volle urlausgeld ausgezahlt bekommen (mehr als der durchschnitt), leider kann ich mich jetzt wohl kaum beschweren, wenn um gekehrt genauso verrechnet wird. Naja, wirds halt statt der neuen bremsen nur neue beläge geben:(:( Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rookie2006 Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 vollzeit sind je nach kollektiv 38,5 h - xx stunden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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