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Bikeboerse Eintraege: Details sollen nachtraeglich nicht mehr veraenderbar sein !!


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Geschrieben
Kurbel ist nicht gleich Kurbel.

 

bei manch alten Kurbeln weiß man, dass oft auch die Kurbelschrauben fehlen.

 

Eine Hollowtech II wird aber ausschließlich mit Innenlager verkauft, somit würde ich bei einer privaten Auktion auch davon ausgehen, wenn nix Gegenteiliges dabeisteht - ohne Zweifel, alles andere ist bewusste Täuschung des Käufers.

 

Eine klare Deklaration, wann etwas geändert wurde und was genau (wobei es reichen würde wenn letzteres nur für Mods erkenntlich ist (gottseidank kommt das ja nicht jeden Tag vor)) wäre sicherlich wünschenswert!

 

RICHTIG!

Bei einer Hollowtech II gehe ich davon aus, das das Lager dabei ist, wenn nicht anders angegeben.

Geschrieben

auch meine meinung:

 

Bei einem integrierten System, bei welchem auch das Original-Neuteil MIT Lager ausgeliefert wird (was bei HT-II eindeutig der Fall ist) ist mMn davon asuzugehen, dass das Lager dabei ist, wenn nicht darafu hingewiesen wird, dass dem nicht so ist.

 

Was anderes bei einem ISIS- oder Octalink-System, wo auch unterschiedlichste Kurbel mit unterschiedlichsten Lagern (jeweils verschiedenster Hersteller) kombiniert werden können UND der Originallieferumfang des Herstellers überwiegend ohne Lager erfolgt.

 

Außerdem ist es fairer und korrekter, dazuzuschreiben, dass der Verkauf ohne Lager erfolgt bzw. das Lager nicht im Preis inbegfriffen ist.-

Geschrieben

selbst wenn du schwarz auf weiß hättest das er das nachträglich hinzugefügt hat - was bringts dir?

 

"normalerweise ist bei soeiner art von kurbel ein lager dabei", ist nicht gerade ein schlagkräftiges argument

Geschrieben

kann man von einem internet geschaeft nicht binnen einer frist sogar ohne angabe von gruenden zuruecktreten (waren/geldrueckgabe)?? (dann waere der inhalt des inserats naemlich wurscht).

wann und fuer wen gilt das????

Geschrieben

bin zwar kein jurist, aber soweit ich mich erinnern kann:

 

B2C: Konsumentenschutzgesetz, man kann zurücktreten

B2B: per Vertrag kann man so ziemlich alles vereinbaren

C2C: ist ja erst in den letzen Jahren groß aufgekommen (ebay, P2P Netzwerke...), aber grundsätzlich kann man wieder vertraglich vereinbaren was man will

Geschrieben

Also, nachdem es sich hier um 2 "Privatleute" handelt, könnte man das KSchG nicht anwenden.

ABER: Wie schon in den letzten Postings angeführt, und das hauptsächlich nach dem "Billa-Hausverstand" aber dennoch grundsätzlich richtig, eine HT2 Kurbel ist mit Lager, alles andere ist auch bei sämtlichen Shops ausdrücklich anders erwähnt. Wenn der Verkäufer dann im Nachhinein das Anbot ändert, ohne den Käufer darauf hinzuweisen und ihn damit täuscht, die Ware verkauft, läuft das alles ganz einfach nach den §§ 870ABGB ff ab.

Vereinfacht ausgedrückt, der Verkäufer hat in diesem Fall ganz einfach die A....karte gezogen und wenn er nicht verklagt werden möchte, wäre es für ihn ganz einfach erstrebenswert, sich mit dem Käufer in Verbindung zu setzen und sich für seinen "Fauxpas" zu entschuldigen.

Ansonsten kann´s teuer für ihn kommen.

Schönen Abend noch.

:U:

Geschrieben
na bitte! jetzt muss aber der kaeufer vermutlich beweisen, dass er getaeuscht worden ist, oder? und das ist ja irgendwie die crux...

 

Eben nicht. Der Verkäufer hat ja auch noch überdies zugegeben, sein Angebot abgeändert zu haben. Hinsichtlich Täuschung: Mach ma´s wieder mit dem Billa-Hausverstand: Interessant ist der Preis mit und ohne Lager: Wenn der Preis so wäre, dass das Lager extra noch dazukommen würde, dann müßt´s ja nach wie vor unter einschlägigen Online-Angeboten liegen, weil sonst würd man ja gleich dort bestellen.

Aber das ist nicht der Punkt, worum es hierbei geht.

Es geht einzig und allein darum, dass der Verkäufer sein Angebot nach Abschluss des Rechtsgeschäftes einseitig geändert hat, ohne den Käufer auf diese wesentlichen Änderungen hinzuweisen und nach der hier dargelegten Sicht behauptet, dass er dies auch noch rechtmäßig gemacht hat.

Interessant wäre in diesem Falle, dass sich der Verkäufer auch mal zu Wort melden würde. Es kann ja schließlich nicht in seinem Interesse sein, sich jetzt zu verkriechen, zumal er, wie es, glaublich schon in einem der ersten Posts geschrieben, auch weitere Offerten laufen hat. Wenn sein Name hier auch mal fällt, wär das für denjenigen eher suboptimal und da nur wegen einer Lächerlichkeit eines Innenlagers? Das ist ja fast schon pitoresk.

Ich denke, die zwei Beteiligten sollten sich das in aller Ruhe nochmals ausmachen, und das wie vernünftige Personen regeln, ansonsten wäre es angebracht, den einen oder anderen Besachwaltern zu lassen, weil er nicht die Geschäfte des täglichen Lebens bestreiten kann, ohne sich selbst einen Schaden zuzufügen. Wär ja bitter sowas, oder?

:U:

Geschrieben

Der Verkäufer wird mir nun das fehlende Lager hoffentlich in den nächsten Tagen nachliefern

 

Ich glaubs erst wenns da ist:zwinker:

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