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Die Titel der Österreicher...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

FloImSchnee

Ein Studienrat/Oberstudienrat (ist ein "Amtstitel", oder?) wie ihn ein Lehrer bekommen kann, ist mit Gehaltserhöhung verbunden? Wirklich?

Studienrat/Oberstudienrat sind Berufstitel, die haben mit mehr Kohle nur indirekt zu tun.

Diese Berufstitel kriegst ab einer gewissen dienstrechtlichen Einstufung.

Für diese dienstrechtliche Einstufung ist der Amtstitel Professort üblicherweise vorgesehen.

 

Analog dazu gibts den Schulrat/Oberschulrat (für Hauptschulen zum Beispiel). Hier gibts max. den Amtstitel HOL (Hauptschuloberlehrer).

Und damit es noch einfacher wird, gibt es die Möglichkeit (unter bestimmten Voraussetzungen) per Antrag an das Ministerium für Volksschul-, Hauptschul- und Sonderschullehrer (auch andere vergleichbare Schulen) den Diplomgrad Diplom-Pädagoge (Dipl.Päd.) verliehen zu bekommen. Das ist aber KEIN akademischer Grad.

 

D.h. zum Beispiel, dass der (mindestens 50jährige) AHS-Lehrer Werner Huber folgende Titel in dieser exakten Reihenfolge führen könnte:

Professor OStR Mag. Werner Huber

 

Da viele Personen (auch Lehrer, Direktoren und Mitarbeiter des Landesschulrates) aber wenig Ahnung von dieser Materie haben, gehen sie davon aus, dass der Professor der höherwertigere Titel ist und schreiben daher:

OStR Professor Mag. Werner Huber

und das ist schlichtweg falsch.

 

Weiters kann der Titel Professor in Österreich Amts- oder Berufstitel sein, aber niemals beides zugleich.

 

Grotesk aus protokollarischer Sicht wird es dann, wenn dieser fiktive Herr Huber auch Direktor einer Schule wäre.

Korrekt: Direktor Professor OStR Werner Huber

 

Oft gesehen, aber falsch:

OStR Direktor Professor Werner Huber

Geschrieben

Ah ok, danke für die Erläuterung.

 

(weil sonst hätte ich meinem Vater doch noch geraten, den Titel anzunehmen, den er auf Anfrage seines Vorgesetzten mit verdrehten Augen abgelehnt hat...)

 

 

Warum kennst du dich mit dem Thema eigentlich so genau aus?

Geschrieben

FloImSchnee

(weil sonst hätte ich meinem Vater doch noch geraten, den Titel anzunehmen, den er auf Anfrage seines Vorgesetzten mit verdrehten Augen abgelehnt hat...)

 

Mein Tipp: Immer annehmen, man braucht ihn ja nicht zu führen.

Aber wenn man ihn nicht annimmt, gibt es bei der Neidgenossenschaft immer die Gerüchte, dass man den Titel aus diesen und jenen Gründen eh nicht bekommen hätte.

 

 

Warum kennst du dich mit dem Thema eigentlich so genau aus?

Ich war 18 Jahre verantwortlicher Referent für Auszeichnungen und Titelfragen in einer Landesregierung

Geschrieben
Mein Tipp: Immer annehmen, man braucht ihn ja nicht zu führen.

Aber wenn man ihn nicht annimmt, gibt es bei der Neidgenossenschaft immer die Gerüchte, dass man den Titel aus diesen und jenen Gründen eh nicht bekommen hätte.

 

Mein Dad würd den Titel auch nicht annehmen, bei denen ists mehr wie eine Pensionierungsmarkierung unter den Kollegen, also von Neid kann da nicht gesprochen werden. :D

Geschrieben

Es gibt nur ganz wenige Berufstitel, die ausschließlich zur Pesionierung möglich sind:

Hofrat für Beamte der Dienstklasse VII

Amtsrat für Beamte der Verwendungsgruppe C

Kanzleirat für Beamte der Verwendungsgruppe D

 

Wäre es ein Amtstitel, so geht üblicherweise Hand in Hand damit auch die Ernennung in eine höhere Dienstklasse.

Aber das sollte eigentlich seit Jahren nicht mehr gehandhabt werden.

Geschrieben

Ich versteh´s nicht, warum man zu einem "Lehrerdodel" in einer AHS "Herr Professor" sagen musste. Für mein Empfinden ist so ein Titel nur für auf der Uni Lehrbeauftragte unter Erfüllung gewisser Voraussetzungen zu führen.

Ist eben meine Meinung. Aber der Titel Dipl. Päd. bei Lehrern kann auch was. Kenn ein paar, die waren unglaublich scharf darauf, dass sie sich den dann vor den Namen schreiben dürfen. Mir kommt Dipl. Päd. irgendwie wie Diplom Pädophiler vor, irgendwie stimmt´s ja eh auch.

:wink:

Geschrieben
Ebensowenig Verständnis hab ich für die Gattung "ewiger Student", die mit über 30 noch immer nicht fertig sind, obwohl sie mit 18 angefangen haben. Klar gibt es leichtere und schwerere Studien, aber wenn nach 12 Semestern noch immer kein Licht am Ende des Tunnels zu sehen ist, dann sollte man sich mal Gedanken machen, ob es nicht an einem selbst liegt...

 

Du hast bei Deiner FH Ausbildung schon mitbekommen, dass 2 Semester 1 Jahr sind, oder? Wenn jemand mit 18 ein Studium beginnt und dann 12 Semester studiert, ist diese Person nicht wie von Dir bravorös vorgerechnet 30 sondern 24 ;).

 

Da lob ich mir eine Universitätsausbildung :D

 

EDIT: Zu früh aufgeregt..

 

Das sollte auch 12 JAHRE heissen, nicht 12 Semester. Aber selbst wenn man jetzt 12 Semester heranzöge, heißt "Licht am Ende des Tunnels" zumindest, daß man mal den ersten und zweiten Studienabschnitte beendet haben sollte

 

Trotzdem: Befass Dich mal mit der Materie bevor Du hier solche Sachen von Dir gibst: Viele (die meisten) Studien bestehen heute nur mehr aus 2 Abschnitten (Bakk. und Master)...

Geschrieben

el presidente,

da hast vollkommen recht.

Aber fact ist, dass der "Professor" als Amtstitel und Berufstitel gesetzlich verankert ist.

 

Für Universitätsangehörige ist halt der Universitätsprofessor als Berufstitel vorgesehen.

 

Berufstitel Professor z.B.: Udo Jürgens

 

Dieser Berufstitel Professor kann auch an Mediziner verliehen werden, die aber Verdienste außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit vorweisen müssen.

Z.b. Zahlreiche Vorträge bei internationalen Kongressen über einen Zeitraum von zumindest 15 Jahren. So hat ein bekannter (und europaweit geachteter) Arzt diesen Berufstitel vor Jahren bekommen.

 

Insgesamt gibt es ihn Österreich etwa 900 gesetzlich geschützte Titel (kommen in Gesetzen und Verordnungen vor). Nicht geschützt sind etwa die Bezeichnungen "Direktor", "Vorsitzender", "Präsident", "Obmann", "Prokurist".

Geschrieben

tane

die ahs-professoren haben den titel angeblich (urban legend?) im jahre schnee anstatt einer gehaltserhöhung bekommen...

 

Die Geschichte stimmt grundsätzlich, geht aber auf den alten Freiherrn Hofrat(!) Wolfgang Goethe zurück. Sein Spruch lautete ungefähr so: "Wenn man ihn schon nicht bezahlen kann, dann soll er zumindest einen Titel bekommen."

 

Aber die geübte Praxis war bis vor einiger Zeit, dass man beim Übertritt in den Ruhestand den Amtstitel der nächsthöheren Dienstklasse bekommen hat, nicht aber die Bezahlung. Ein sogenannter Titel ohne Mittel.

 

Zu den Professor an AHS und ähnlichen Schulen:

Nicht alle sind Professoren von der dienst- und besoldungsrechtlichen Einstufung her, es hat sich aber eingebürgert zu jedem Lehrer Professor/-in zu sagen.

Wobei es auch viele AHS-Lehrer gibt, die aus dienstrechlichen Gründen (Ausbildung, Studium) nicht Professoren (Amtstitel) werden können. Ohne jetzt diskriminieren zu wollen, aber bei "Bildnerischer Erziehung" könnte es der Fall sein.

Daher der häufige Versuch, dieses scheinbare Manko durch den Berufstitel "Professor" zu umgehen, was aber nur in den seltensten Fällen klappt.

 

Kein Berufstitel und keine Auszeichnung (veraltete Bezeichnung: Orden) ist mit Geld verbunden. Ausnahmen bilden die Lebensrettermedaillen. Dort gibt es in den meisten Bundesländern eine Geldbelohnung für Lebensretter, aber in minimaler Höhe. So um die 200€.

 

Seitens der Republik Österreich wird durch den fachlich zuständigen Minister die "Goldene Medaille am weiß-roten Band" verliehen.

Diese Medaille wird auch als "Lebensrettermedaille" bezeichnet. Bis 1968 kam die Silberne Medaille am Roten Bande für Verdienste um die Republik Österreich zur Verleihung in einer Damen- und Herrenversion zur Verleihung.

Voraussetzung zur Verleihung: lebensrettende Tat unter Einsatz des eigenen Lebens.

Die ist mit keiner Prämie verbunden.

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