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Stopp der Rennrad-Trainingsausfahrt durch ungerechtfertige Amtshandlung der Exekutive


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Nicht? :confused:

 

stimmt, die Novellen :)

 

noch eine interessante Formulierung gefunden, in:

 

http://www.kfv.at/uploads/media/01_03_20.pdf

 

Rennfahrräder auf Trainingsfahrt

 

Werden Rennfahrräder zu Trainingszwecken benützt, sind diese von der Benützungspflicht von Radfahranlagen ausgenommen. Eine Trainingsfahrt liegt nur dann vor, wenn die Fahrt systematisch geplant und methodisch gezielt zur Steigerung und Optimierung der sportlichen Leistung durchgeführt wird. Zu diesem Zweck darf mit Rennrädern auch nebeneinandergefahren werden, was mit „normalen“ Fahrrädern nur auf Radwegen und in Wohnstraßen erlaubt ist.

Geschrieben

naja wird schon ein wort das andere ergeben haben - und bekanntlich *wie man in den wald reinschreit*...obwohl ich natürlich nicht dabei war.....

 

und ausweisverpflichtung (auch bei verwaltungsübertretungen) gibts schon immer meine herren!!

Geschrieben

und ausweisverpflichtung (auch bei verwaltungsübertretungen) gibts schon immer meine herren!!

 

Nope.

In Österreich gibt es definitiv keine Ausweispflicht, wenn man sich im öffentlichen Raum bewegt.

 

Nicht immer den falschen Kram einfach nachpalavern.

Geschrieben
NIG

 

ich plapper nyx nach, lies halt im vstg nach bevorst gscheit antwortest....

 

Wo wir gerade beim Thema "gscheit" sind - hierzulande reicht auch ein Identitätszeuge.

Du bist nicht verpflichtet, im öffentlichen Raum einen Ausweis mit dir zu führen.

Geschrieben
NIG

 

ich plapper nyx nach, lies halt im vstg nach bevorst gscheit antwortest....

..g'hörst du leicht zu der gattung "kieberer" ?

weil so gescheit wie du da im BB immer auftrittst würde es mich nicht wundern :f:

 

ebenfalls einen schönen BB befreiten abend

Geschrieben

nig

 

du verwechselst die gesetze.....ich schrieb vstg NICHT spg

 

JIMMY

und weil du immer so einen schönen umgangston an den tag legst, hege ich meine zweifel, wegen sonst nyx :D

 

schönen abend noch

Geschrieben
nig

 

du verwechselst die gesetze.....ich schrieb vstg NICHT spg

 

Und im VStG steht in § 35 "Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen außer den gesetzlich besonders geregelten Fällen Personen, die auf frischer Tat betreten werden, zum Zweck ihrer Vorführung vor die Behörde festnehmen, wenn

 

1. der Betretene dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist oder"

 

Das SPG mit seinen Einschränkungen, wann die Polizei sich wichtig machen darf, bleibt natürlich trotzdem aufrecht.

Geschrieben
Und im VStG steht in § 35 "Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen außer den gesetzlich besonders geregelten Fällen Personen, die auf frischer Tat betreten werden, zum Zweck ihrer Vorführung vor die Behörde festnehmen, wenn

 

1. der Betretene dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist oder"

 

Das SPG mit seinen Einschränkungen, wann die Polizei sich wichtig machen darf, bleibt natürlich trotzdem aufrecht.

 

der wollt wahrscheinlich dass sich einer bei seinem organ anhält

Geschrieben

Irgendwie passt der Artikel zum Thema!

 

Medienwirksames vermarkten und so:

 

http://vorarlberg.orf.at/stories/359716/

 

2. Absatz!:f:

 

Freihändiges Fahren: 10 Euro

Die Strafen für Fehlverhalten als Radler im Vorarlberger Straßenverkehr muten im Vergleich zu Strafen für Autofahrer günstig an. So kostet etwa das Verwenden eines nicht vorschriftsmäßig ausgerüsteten Fahrrads zehn Euro, ebenso viel bezahlt man für das vorschriftswidrige Mitführen einer Person, für Nebeneinanderfahren oder freihändiges Fahren. Zwanzig Euro werden bei einer Straßenüberquerung bei Rotlicht oder beim Radeln ohne Licht fällig.

Geschrieben
Und im VStG steht in § 35 "Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen außer den gesetzlich besonders geregelten Fällen Personen, die auf frischer Tat betreten werden, zum Zweck ihrer Vorführung vor die Behörde festnehmen, wenn

 

1. der Betretene dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist oder"

 

1. geht's hier um eine Festnahme aufgrund einer Straftat, und von einer Festnahme waren die Jungs wohl weit entfernt. ;)

 

2. gibt es in Österreich sehr wohl eine Ausweispflicht. Und zwar für Ausländer. Und dass der NoPain a oida Tschusch is, is doch offensichtlich. Da kann man schon mal einen Ausweis verlangen. ;) :devil:

 

3. @ Dienstaufsichtsbeschwerde, der einzige richtige Weg. :toll:

 

4. Der liebe Herr Wachtmeister hofft vermutlich immer noch, dass Österreich bei der EM ins Finale kommt. Denn während der EM gab es, wenn ich mich recht erinnere, eine generelle - in den Medien auch kolportierte - Ausweispflicht auch für Österreicher. ER wird noch nicht bemerkt haben, dass die EM schon wieder vorbei ist.

Geschrieben

hab mir grad die bestimmungen ausgedruckt, werd ich noch folieren und immer mithaben.

 

 

 

blöde frage, aber wie schauts mitn mtb aus, trifft das gleiche zu, gewicht und co. würden passen:confused:

Geschrieben

Das ist ein netter Versuch.

Aber unser aller Sonnenkönig und gütige Landeshäuptling wird das alles nicht interessieren.

Deswegen wird einfach gar nichts passieren, ausser man nimmt sich ein paar Jahre dafür Zeit.

Im Endeffekt: Was sind schon fünf Zeugen gegen einen echten Polizisten?

 

Ich wünsch euch viel Erfolg.

Geschrieben
:( das heißt, da hilft nicht einmal der schmale carbonflatbar

felgebreite würde sich sogar ausgehen

 

Außerdem erkennen die das Teil auf Anhieb als MTB. Dann wirst vermutlich im Zweifelsfalle vermessen bis dir die Ohren einschlafen, irgendwas finden sie dann schon.

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