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Stopp der Rennrad-Trainingsausfahrt durch ungerechtfertige Amtshandlung der Exekutive


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Was haltet Ihr von der Idee, ein BB-Trikot produzieren zu lassen? Am Rücken prangt groß der Nebeneinanderfahr-Paragraph, darunter etwas kleiner der ganze dazu passende Text-Abschnitt. Da hat man das Gesetz quasi immer mit.

Geschmackvoll gestaltet in den BB-Farben grau-weiß-rot, auf dem Ärmel der BB-Anmelde-Blutbeutel etc.

Geschrieben
Was haltet Ihr von der Idee, ein BB-Trikot produzieren zu lassen? Am Rücken prangt groß der Nebeneinanderfahr-Paragraph, darunter etwas kleiner der ganze dazu passende Text-Abschnitt. Da hat man das Gesetz quasi immer mit.

Geschmackvoll gestaltet in den BB-Farben grau-weiß-rot, auf dem Ärmel der BB-Anmelde-Blutbeutel etc.

 

der nächste der auf die glorreiche Idee kommt....

schau mal da http://nyx.at/bikeboard/Board/BB§§Trikot-th51714 das wundersame bb-§§-Trikot.

 

Die ganze Problematik entsteht ja nur dadurch, dass im Gesetzestext nicht Klartext steht. Mit Rennrädern darf man im Packl fahren. So einfach wäre das. Aber nein, das steht was von "Trainingsausfahrten" (was is das?) und "Nebeneinanderfahren" (man stellt sich vor eine geordnete Zweierreihe) "am äußersten Fahrrand" wie weit ist außen...

ah vergiss es

Geschrieben
Was haltet Ihr von der Idee, ein BB-Trikot produzieren zu lassen? Am Rücken prangt groß der Nebeneinanderfahr-Paragraph, darunter etwas kleiner der ganze dazu passende Text-Abschnitt. Da hat man das Gesetz quasi immer mit.

Geschmackvoll gestaltet in den BB-Farben grau-weiß-rot, auf dem Ärmel der BB-Anmelde-Blutbeutel etc.

 

Falls du schon den Oscar für Originalität bestellt haben solltest, ruf gleich nochmal an und bestell ihn ab.

 

http://nyx.at/bikeboard/Board/BB§§Trikot-th51714

 

:D

Geschrieben
Bist du immer so super druaf oder haben's dir grad dein Radl gefladert? :s:

 

ja der ist immer so gut drauf. Mittlerweile macht er auch immer schön brav die Lach-Smileys dazu, damit die Leute merken, dass es lustig gemeint ist.

Hast ein Problem damit? :D

Geschrieben

Nebeneinander: ist bei Trainingsfahrten (und das ist fast immer der Fall) erlaubt. Dass man dann den ganzen Fahrstreifen braucht, ist sogar legetim

ich fürchte, dass man bei solcher Auslegung das Gesetz falsch verstanden hat

Gast User#240828
Geschrieben
... Ihr dürft auch während dem RR-Fahren Handy-Telefonieren, wenn eine Hand am Lenker bleibt und IHr beim Abbiegen trotzdem Handzeichen gebt. Also macht ein Rundstreckentraining handytelefonierend durch Gföhl, falls der Ort überhaupt so gross ist, dass es mehr als eine Durchzugsstrasse gibt *ggg*. Oder i wandelt alles überhaupt zu einer Demo-Fahrt um, die Ihr natürlich anmeldet *ggggggg*

 

:devil::devil::devil::devil::devil::devil::devil:

 

dann könnt ihr vielleicht noch mit nem Ghettoblaster das nette Gföhl etwas beschallen... vielleicht mit dem schönen Liedchen von Bodycount :

 

http://www.youtube.com/watch?v=otuapLEde6I :U:

 

 

Oh yeah, keep on rockin' ya smalltired Racebikes *headbang*

 

der uvs stellt nicht fest, ob ein beamter rechtswidrig gehandelt hat, sondern ob eine gesetzlich an sich umfasste befungnis zu unrecht angewandt wurde..(zu einen post dazwischen) - alles andere wäre ein fall für gerichte..und der uvs ist kein gericht...

 

so kann schon die frage nach dem namen - wenn der eindruck entstehen könnte, der beamte habe das recht namen einzufordern -schon eine ungerechtfertigte handlung sein...aus der sicht des uvs..

rechtswidrig ist die frage aber nicht...

 

ob das tel. mit dem handy auf dem rad rechtskomform ist, wäre ein streitpunkt..grundsätzlich kann es erlaubt sein, es kann in gewissen situationen aber mit sicherheit strafbar sein, je nach verkehrsdichte..bei erhöhten aufmerksamkeitserferdernissen...stassenebeschaffenheit etx..beim abbiegen hätt ich schon bedenken..

 

ansonsten alles sehr akurat auf den punkt gebracht..wenn auch mit etwas arg viel vertrauen in sachen gesetzesauslegung..

Geschrieben
ja der ist immer so gut drauf. Mittlerweile macht er auch immer schön brav die Lach-Smileys dazu, damit die Leute merken, dass es lustig gemeint ist.

.

 

 

...denn hinter all der Fassade aus Sarkasmus und Ironie

ist das Leben gar nicht immer so bitter wie Chicorée.

Geschrieben
... hey hey Bernhard, Du wirst ja noch zum StVO-Spezialisten !! ... hab gerade nachgelesen und ja Du hast recht, solang es sich auf einen Fahrstreifen (bei mehreren der äusserst rechte) beschränkt können auch noch mehr nebeneinanderfahren ... !

 

Habe nicht vor zum Juristen zu verkommen. werden. :rofl:

 

Ist mMn eh Theorie weil sich mehr als 2 eh fast nirgends am 1. Streifen ausgehen.*

Aber wennst schon bei den anderen so haglich bist....

 

Edit: Zumindest bei ausreichend sicherheitsabstand. Oder gibts dazu auch an spruch vom Verwaltungsgerichtshof, dass rennradler dabei ausgenommen sind?

Gast User#240828
Geschrieben
Habe nicht vor zum Juristen zu verkommen. werden. :rofl:

 

Ist mMn eh Theorie weil sich mehr als 2 eh fast nirgends am 1. Streifen ausgehen.*

Aber wennst schon bei den anderen so haglich bist....

 

Edit: Zumindest bei ausreichend sicherheitsabstand. Oder gibts dazu auch an spruch vom Verwaltungsgerichtshof, dass rennradler dabei ausgenommen sind?

 

 

rennradler sind von keinerlei sicherheitsbestimmungen ausgenommen..sie verfügen lediglich über einen boni der das leistungsorientierte training auf öst. strassen möglich machen soll...

 

es können natürlich mehr als 2 nebeneinanderfahren..solange sie am äusserst rechten fahrstreifen bleiben..ich würde aber schon aufgrund der gefährdung durch autos drauf verzichten..und 2er reihe ist ausreichend..um gut zu trainieren..

Geschrieben

Zache Gschicht, NoPain.

 

Da ging es darum, dass ein MTB kein RR ist. Im Falle des Falles wird ein Zeitfahrer zu 99.9% als "Rennrad" nach Fahrradverordnung bzw. das Hirschgeweih als Rennlenker anerkannt.

 

Ehrlichgesagt blick ich da noch immer nicht durch...

Mein Fixie ist mein Rennrad.

 

Problem: ich hab einen Riserlenker drauf, weil der für mich mehr Vorteile als Nachteile hat.

 

1. Kann mein Radl im Zweifelsfall trotzdem als Rennrad durchgehen, alle Punkte bis auf den Rennlenker erfüllt es einwandfrei?

 

2. was kann man alles als Trainingsausfahrt deklarieren? - da wäre das pdf, das der Ran gepostet hat, bzw. das vom revilO gepostete pdf hilfreich.

 

Mir gehts eigentlich darum, dass die Benutzung einiger Radwege in der Stadt bei der von mir gefahrenen Geschwindigkeit einfach zu gefährlich ist (egal ob ich zur Uni, als Fahrrad-Bote oder zu einer tatsächlichen Trainingsausfahrt unterwegs bin). Aber ich würd das gern legal machen. Berufung auf Trainingsausfahrt wird also relativ schwierig, wie schauts mit Berufung auf Unzumutbarkeit, oder wie auch immer das heißt, aus?

Oder gibts sonst noch eine Möglichkeit? :confused::(

Geschrieben
rennradler sind von keinerlei sicherheitsbestimmungen ausgenommen..sie verfügen lediglich über einen boni der das leistungsorientierte training auf öst. strassen möglich machen soll....

 

Naja wenn man von Gesetzen bezüglich Sicherheitsabstand tatsächlich ausgenommen ist...

 

Edit: Nochmal dazugesagt, dass es eh wichtig und super wäre ausgenommen zu sein, da man sonst ja nicht trainieren kann! (interessiert mich nur ob ich legal unterwegs bin)

Gast User#240828
Geschrieben
Naja wenn man von Gesetzen bezüglich Sicherheitsabstand tatsächlich ausgenommen ist...

 

Edit: Nochmal dazugesagt, dass es eh wichtig und super wäre ausgenommen zu sein, da man sonst ja nicht trainieren kann! (interessiert mich nur ob ich legal unterwegs bin)

 

ich fürchte da hab ich dich jetzt nicht verstanden..von welchem sicherheitsabstand sind radfahrer ausgenommen?

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