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Stopp der Rennrad-Trainingsausfahrt durch ungerechtfertige Amtshandlung der Exekutive


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Geschrieben
... Dennoch ist es nicht gerechtfertig, dass wir uns einen schönen Sonntag von einem mangelhaft eingeschulten Beamten verderben lassen müssen ...

 

na so dramatisch hat sich der Sonntag nicht verschlimmert, oder? :zwinker:

 

ihr seid's weiter gefahren, seid's jetzt die Helden mit der Dienstaufsichtsbeschwerde (die ich allerdings ganz ok find), und wir können uns jetzt im BB das maul zerreißen.

 

passt doch so, oder? :D

Geschrieben

könnte jemand von euch die Möglichkeit schaffen, den entsprechenden Bereich in der StVO ins Netz zu stellen, in einen kompakten Form. Denke, wäre sinnvoll den Ausdruck im "Ernstfall" dabei zu haben.

 

Ich wurde auch - vor ca. einer Woche - Verbal "unsanft" - von einem netten Beamten - auf einen Radweg verwiesen, obwohl im im Teamdress & mit RR ganz vorschriftsmäßig unterwegs war.

Geschrieben
na so dramatisch hat sich der Sonntag nicht verschlimmert, oder? :zwinker:

 

ihr seid's weiter gefahren, seid's jetzt die Helden mit der Dienstaufsichtsbeschwerde (die ich allerdings ganz ok find), und wir können uns jetzt im BB das maul zerreißen.

 

passt doch so, oder? :D

 

ich seh´s auch etwas lockerer, obgleich - wenn man selber betroffen ist - sieh´ts dann schon anders aus. Kann nat. auch sein, dass ihr gleich nach der Anhaltung mit den entsprechenden §§ angefangen habt, könnt scho sein, mit a bisserl mehr Freundlichkeit, wärs vielleicht net so weit gekommen??? Is nur a Vermutung, war ja selber nicht dabei........................

Geschrieben
na so dramatisch hat sich der Sonntag nicht verschlimmert, oder? :zwinker:

 

Ganz so einfach ist es nicht.

Wenn das Schnittlauch da weniger gefestigte Persönlichkeiten vor sich stehen hat kann das ganz schnell ausarten.

 

Es muß wirklich nicht jeder Koffer Polizist werden.

Geschrieben

Hat voriges Jahr ein Gespräch mit einem Juristen vom UVS (unabhängiger Verwaltungssenat), der sich auch mit Verkehrsfragen beschäfftigt.

 

Der hatte auch keine Ahnung von der Rechtslage (Nebeneinanderfahren). Ich denke, dass auch mindestens 70% der Exekutive das nicht weiss.

Geschrieben
Hat voriges Jahr ein Gespräch mit einem Juristen vom UVS (unabhängiger Verwaltungssenat), der sich auch mit Verkehrsfragen beschäfftigt.

 

Der hatte auch keine Ahnung von der Rechtslage (Nebeneinanderfahren). Ich denke, dass auch mindestens 70% der Exekutive das nicht weiss.

 

Nur 70%?

 

Mich wollte die Straßengestapo mal aus dem Sattel schießen, weil ich es gewagt habe, gegen die Einbahn zu fahren.

OK, war eine Wohnstraße und damit legal, aber bis ich sie davon überzeugt hatte...

Geschrieben
könnte jemand von euch die Möglichkeit schaffen, den entsprechenden Bereich in der StVO ins Netz zu stellen, in einen kompakten Form. Denke, wäre sinnvoll den Ausdruck im "Ernstfall" dabei zu haben.

 

...

 

Bedeutende Änderungen des Verkehrsrechts

Rechtsgrundlagen:

• 20. StVO-Novelle BGBl I 1998/92 vom 21.7.1998

• 20. KFG-Novelle BGBl I 1998/93

• 2. FSG-Novelle BGBl I 1998/94 vom 21.7.1998

(alle in Kraft getreten am 22.7.1998)

• 44. KDV-Novelle BGBl II 1998/136 vom 30.4.1998

20. KFG-NOVELLE:

Neue Regeln für Radfahrer:

Klarere Fahrordnung auf Radfahranlagen:

Änderungen bei der Benutzungspflicht von

Radfahranlagen (§ 68 Abs 1):

• Ab jetzt darf die Radfahranlage auch mit Fahrrädern mit

einem Anhänger, der nicht breiter als 80 cm ist, benutzt

werden.

• Bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern entfällt die

Benützungspflicht.

• Für alle anderen einspurigen Fahrräder ohne Anhänger

gilt weiterhin die Benützungspflicht.

Nebeneinanderfahren für Radrennfahrer erlaubt:

• Radfahrer dürfen bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern

auf Straßen mit öffentlichem Verkehr neben

einander fahren; dabei ist der äußerste rechte Fahrstreifen

zu benutzen (§ 68 Abs 2).

Geschrieben
... Ich denke, dass auch mindestens 70% der Exekutive das nicht weiss.

 

So was dacht ich mir schon.

 

Und wahrscheinlich 0,7% können einen trainierenden Rennradler von einem Spazierfahrer bzw. ein Rennrad von einem Citybike unterscheiden.

 

... 1998 ...

 

ojeh! :( Dann weiß das so gut wie keiner der Führerscheinbesitzer wahrscheinlich. Aber hoffentlich ein paar ausgebildete Verkehrswächter ...

 

War es nicht zumindest früher notwendig, daß man Lizenzfahrer ist, um eine Trainingsfahrt für sich beanspruchen zu können?

 

Würd mich auch interessieren.

Geschrieben

http://www.bmvit.gv.at/verkehr/ohnemotor/recht/fahrradverordnung.pdf

 

hier steht es nochmal ganz genau.

 

Ich selbst fahre auch selbst meist auf der Straße. Das auch deshalb, weil es einfach viel zu gefährlich ist, wenn man mit High-Speed fährt => Stichwort Linksfahrer. Es gibt da zb noch den Punkt der Unzumutbarkeit der Benutzung.

Ist zb dann der Fall, wenn der Radweg nicht gereinigt wird oder mit Schlaglöchern und Bodenwellen überseht ist.

 

Da fällt mir noch was ein:

 

Auf der linken Straßenseite zu fahren, fällt wohl keinem ein, der vernünftig denken kann, aber auf dem Radweg kümmert das sehr viele überhaupt nicht. Da gibts Leute, denen Bodenmarkierungen einfach "sch***egal" sind. Da sollten die netten Herren von der Exekutive mal einen Blick darauf werfen. Wäre eine hübsche Einnahmequelle.

 

Ich selbst hatte noch nie ein Problem mit den Beamten. Zumindest bei uns in der Gegend scheint das außer ein paar verärgerten (besserwissenden etc.) Autofahrern, die sich lautstark bemerkbar machen, keinen zu stören.

Aber ich werd sie mal drauf ansprechen, wie es um das Wissen dieser Verordnung bei ihnen steht.

Geschrieben
Ganz so einfach ist es nicht.

Wenn das Schnittlauch da weniger gefestigte Persönlichkeiten vor sich stehen hat kann das ganz schnell ausarten.

 

gefestigt waren wir auf jeden fall .... der SAMC hat der frau inspektor gleich ma vor die füße gerotzt :rofl: :rofl: :rofl::rofl:

Geschrieben
Da steht leider nicht, ob für eine Trainingsfahrt eine Lizenz nötig ist.

 

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336

 

darin §68 StVO : keine Lizenz erforderlich, siehe: Abschnitt (2)

 

§ 68. Verhalten der Radfahrer.

 

....

 

(2) Radfahrer dürfen nur auf Radwegen und in Wohnstraßen sowie auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren; beim Nebeneinanderfahren darf nur der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werden.

Geschrieben
gefestigt waren wir auf jeden fall .... der SAMC hat der frau inspektor gleich ma vor die füße gerotzt :rofl: :rofl: :rofl::rofl:

 

Deeskalation par excellence.

Möglicherweise wären die Bullen ohne diese vertrauensschaffende Maßnahme ja netter gewesen?

 

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336

 

darin §68 StVO : keine Lizenz erforderlich, siehe: Abschnitt (2)

 

§ 68. Verhalten der Radfahrer.

 

....

 

(2) Radfahrer dürfen nur auf Radwegen und in Wohnstraßen sowie auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren; beim Nebeneinanderfahren darf nur der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werden.

 

Danke für die Info!

Geschrieben

...sehts,genau aus diesem grund und noch einiger anderen,scheiss ich bald aufs RR fahren,

depade kieberer die null ahnung der rechtslage haben,sind meiner meinung nach aber das grösste :k:

 

..und wenn nicht mal unsere vertreter des gesetzes bescheid wissen,

wie sollen dann die "normalen autofahrer" davon ahnung haben ????

 

geht nix über MTB,da triffst maximal einmal im jahr an angschlagelten förster oder waldaufsichtsorgan :rofl:

Geschrieben
Ich bleib dem Radweg also fern. :s:

Herr Inspektor, ham's mich gern.

 

Hallo - so einfach ist das nicht :)

 

Abschnitt (1) verlangt:

 

(1) Auf Straßen mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger die Radfahranlage zu benützen

 

steht irgendwo, daß Rennradler sich nicht daran halten müssen ?

Ich seh es nicht.

Geschrieben

(1) Auf Straßen mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger die Radfahranlage zu benützen

 

steht irgendwo, daß Rennradler sich nicht daran halten müssen ?

Ich seh es nicht.

 

Nicht? :confused:

 

..

Neue Regeln für Radfahrer:

Klarere Fahrordnung auf Radfahranlagen:

Änderungen bei der Benutzungspflicht von

Radfahranlagen (§ 68 Abs 1):

...

Bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern entfällt die

Benützungspflicht.

...

Geschrieben
Scheint tatsächlich eine Ausnahme gewesen zu sein, ich hatte bis dato nie Probleme. Nur mit selbstgerechten Pensionisten, denen man offenbar nicht zumuten kann, zum Überholen von Radfahrern aus die Überholspur zu wechseln. Dann reagieren sie mit hysterischem Hupen.

Brief ist super in Ordnung. Danke für die Infos!

...naja so eine ausnahme ist das nicht,ich erinnere mich nur an eine geschichte,die sich erst vor kurzem zugetragen hat,eh da im BB gepostet wurde !

 

klosterneuburg,eine nebeneinander herfahrende RR gruppe,nachfahrende kieber,die diese zur rede stellten,selbe gschicht,null ahnung der gesetzeslag,was RR fahren betrifft...

 

ich glaub diese idioten brauchen einmal eine nachschulung :o

 

 

geh reini,kannst du da ned was machen :rofl:

Geschrieben
Hallo - so einfach ist das nicht :)

 

Abschnitt (1) verlangt:

 

(1) Auf Straßen mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger die Radfahranlage zu benützen

 

steht irgendwo, daß Rennradler sich nicht daran halten müssen ?

Ich seh es nicht.

 

dochdoch-irgendwo steht(ich schau jetzt nicht nach) dass mans nicht benutzen muss. wenn es sich um eine trainingsausfahrt handelt blabla...

 

ich hatte selbst mal wickeln-nur bin ich beim PSV(so ein ausweis hilft immer)

Geschrieben
vielleicht wäre es günstig, sich trikots mit dem paragrafen der StVo bei ausfahrten anzuziehen. :f: ist ja nicht nur die polizei mit der es regelmäßig brösel gibt. :f:

..ja,aber als bildergeschichte,weil lesen können solche typen mit sicherheit nicht :devil:

Geschrieben
dochdoch-irgendwo steht(ich schau jetzt nicht nach) dass mans nicht benutzen muss. wenn es sich um eine trainingsausfahrt handelt blabla...

 

ich hatte selbst mal wickeln-nur bin ich beim PSV(so ein ausweis hilft immer)

 

Wenn ich mal kontrolliert werden sollte pfeffer ich denen meinen Chaotenausweis hin.

Ein derart seriöser Verein macht garantiert mächtig Eindruck! :D

Geschrieben
vielleicht wäre es günstig, sich trikots mit dem paragrafen der StVo bei ausfahrten anzuziehen. :f: ist ja nicht nur die polizei mit der es regelmäßig brösel gibt. :f:

 

Hats sowas ned schon mal gegeben? :confused:

 

Ich glaub ich hab grad a Deschawü (wenn ma das so schreibt)

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