bikerswife Geschrieben 12. Januar 2010 Teilen Geschrieben 12. Januar 2010 Das bp Navi ist ex gegangen. kein gps empfang mehr. also sendet einermeiner es zur mir von bp mitgeteilten adresse wo in öschiland die bp navis kontrolliert werden und dann ein kv übermittelt wird. kv kommt und der herzkasper ist da. kosten 198,11. am kv keine details nur...fremdreparatur...inkl märchensteuer 198,11 euro.das teil kostete vor ca 2 jahren ca 300 euro. ich will wissen was kauptt und welche teile so teuer sind...nach langen hinundhermail kommt raus. nicht die öschifirma macht die kontrolle, kv und reparatur sondern blaupunkt deutschland!!!die firma in österreich sendet das teil nach deutschland, bekommt nur den kv den sie dann an den kunden weiterleitet:spinnst?:. so habe nun nach deutschenlanden geschrieben, dass ich einen ordentlichen kv haben will, der auch seine 36 euro, die muss man bei nichtreparaturauftrag berappen, auch verdient. will heissen, wir wollen wissen, was kaputt ist und wieviel die teile und die arbeitszeit kostet. muss man so einen unvollkommenen kv zahlen? anbei der kv, dass ihr etwas zum lachen habt.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Siegfried Geschrieben 12. Januar 2010 Teilen Geschrieben 12. Januar 2010 Das ist ungefähr so, wie wenns dir auf a Rolle Klopapier "Mit freundlichen Grüßen" drauf schreiben Is ja genau garnix wert der Fetzen, geschweigedenn, dass das irgendwie offiziell aussieht. Kein Briefkopf und garnix; ich tät das nichtmal als KV verstehen sondern als Telefonnotitz; weil mehr is das echt nicht. Bei Elektronik-Kleingeräten ist es leider häufig so, dass sich eine Reparatur garnimmer auszahlt, weils was Aktuelles - in deinem Fall mit aktuellstem Kartenmaterial - ums selbe Geld oder günstiger gibt. ...leider eine Begleiterscheinung der Wegwerfgesellschaft. Aber in Zeiten der Wirtschaftskrise muss ma einfach schauen, was man um sein Geld bekommt. Bzw. hab ich schon erlebt, dass es so kleine Elektro/Elektronik-Zangl-Betriebe gibt, die den Leiterplatten und so noch echt mit Lötkolben und Lupe zu Leibe rücken; soll ma garned glauben, was die noch alles so zum Laufen bringen. Macht aber auch nur Sinn, wenns ned allzu teuer wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bikerswife Geschrieben 12. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 12. Januar 2010 briekopf ist drauf, habe ihn nur abgeschnitten, weil ich der öschifirma da eigentlich net soo böse sein kann und auch nix böses will. ausser eben, dass wir da hin dann die 36 öcken zahlen müssen...wobei ich eh net weiss, obs die net dann bp wieder zurückzahlen müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hermes Geschrieben 12. Januar 2010 Teilen Geschrieben 12. Januar 2010 steht da nicht drauf, dass ihr ein neues gerät bekommt? um 198 eigentlich ein faires angebot - ich würde zuschlagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
steve4u Geschrieben 12. Januar 2010 Teilen Geschrieben 12. Januar 2010 steht da nicht drauf, dass ihr ein neues gerät bekommt? um 198 eigentlich ein faires angebot - ich würde zuschlagen. 198 + 36, oder? Trotzdem noch einiges billiger als das Originalgerät! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hansibub Geschrieben 12. Januar 2010 Teilen Geschrieben 12. Januar 2010 briekopf ist drauf, habe ihn nur abgeschnitten, weil ich der öschifirma da eigentlich net soo böse sein kann und auch nix böses will. ausser eben, dass wir da hin dann die 36 öcken zahlen müssen...wobei ich eh net weiss, obs die net dann bp wieder zurückzahlen müssen. Schau dir mal den § 5 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) an, dort steht, dass ein Kostenvoranschlag nur dann kostenpflichtig ist, wenn er Verbraucher vorher darauf hingewiesen wurde. Außerdem ist das gar kein KV. Der Oberste Gerichtshof sagt nämlich: Ein Kostenvoranschlag liegt nicht schon dann vor, wenn der Preis einer größeren Arbeit in verschiedene Teilpauschalpreise aufgegliedert ist, sondern nur bei einer Aufgliederung der Preiserstellung nach Menge, Art, dem Preis des Materials, Entlohnung der erforderlichen Arbeitsstunden, Regiezuschläge usw. Über die Beurteilung von Richtpreisen. (OGH 18.04.1951 1 Ob 394/50) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
maoam Geschrieben 12. Januar 2010 Teilen Geschrieben 12. Januar 2010 realistisch gesehen wurde dein auftrag wahrscheinlich von einer angelernten Hilfskraft bearbeitet, und nicht von einem ausgeblideten Fachkraft. Und die kann die nur einen vorgefertigten Brief zu schicken. Ich trau mich fast wetten, dass diesen Brief schon hundert andere bekommen haben. Ist leider die traurige Wahrheit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bikerswife Geschrieben 12. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 12. Januar 2010 habe jetzt einmal der arbeiterkammer geschrieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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