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Fahradfahrer vs Fußgänger


Eraser
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An die Rechtsexperten!

Wie könnte folgender Fall für den Radfahrer ausgehn?

2 Radfahrer fahren in einem bewohntem Gebiet mit ca 30km/h hintereinader in eine Richtung. Von weiten ist eine Person am Strassenrand zu sehen die keine Anstalten macht die Strassenseite zu wechseln da in einem Gespräch verwickelt. Person setzt sich dann doch in bewegung und will die Strasse ohne zu schauen queren. Der erste Radfahrer kann gerade noch ausweichen. Der Fußgänger erschrickt und springt dem 2ten Radfahrer ins Rad. Fußgänger fällt zu Boden und erleidet möglicherweise eine Gehirnerschüterung. Radfahrer kommt ebenso zu Fall und erleidet Abschürfungen, desweiteren eine gebrochenes Carbonlaufrad und Kratzer am Carbonrahmen.

 

Im anschliessendem Gespräch gibt der Fußgänger alles zu und möchte den Unfall ohne Polizei und Rettung klären. Der Radfahrer besteht darauf die Rettung zu kontaktieren doch der Fußgänger winkt immer ab als ob er etwas zu verbergen hätte. Radfahrer kontaktieret daraufhin Polizei, weil sonst Fahrerflucht im Spiel wäre. Ein absolvierter Alkotest ergibt bei beiden Personen nichts.

 

Wie könnte diese Geschichte ausgehn??

Bearbeitet von Eraser
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das mitm windschatten is gut, so eigentlich wär ja windschattenfahrn prinzipiell und grundsätzlich verboten der stvo nach, ned wahr?

 

Naja, sonst wär ja der ERSTE Rennradler mitn Fussgänger zsammdeppert. Allerdings hat dieser ja ein Ausweichmanöver gemacht um den Unfall zu vermeiden... Der zweite Radler konnte dies nicht wegen schlechter Sicht(?!)... also doch net so gut?

 

Genauere Klärung bedarf wohl eines RA?

Bearbeitet von Ernie77
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Nachhinein ist man immer schlauer, aber in nur einen knappen Jahr Wien radfahren bin ich der felsenfeste Überzeugung dass man JEDER Fußgänger der sich weniger als 5m von meiner Fahrbahn befindet angeglockt bzw. laut angepfiffen werden muss.

Ins besonders wenn man mit über 25 km/h fährt und keine Felgenbremsen hat.

 

Es ist ein FATALER Fehler sich auch nur zur 1% auf andere mit denen man die Straßen teilen muss zu verlassen. Sie alle hassen, ignorieren oder verniedlichen die Radfahrer zur Spottfiguren im Verkehr, sogar die anderen Radfahrer. Deswegen fahre ich in meiner Freizeit so gut wie nie auf Verkehrstrassen, um den Stress auf einen Minimum zu halten.

 

Vorsicht: beim Regen werden viele Radglocken leiser, zum Teil gar nicht mehr wahrnehmbar.

 

Laut pfeifen MUSS man können als Radfahrer!

 

* * * * *

 

Was den Streitfall betrifft, ohne eine ausreichende Rechtsschutzversicherung ist jeder Gang zum RA teuer -> von € 60/h aufwärts.

 

Es gibt auch die Rechtshilfe für die die sich keinen RA leisten können/wollen.

Bearbeitet von gylgamesh
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Naja, sonst wär ja der ERSTE Rennradler mitn Fussgänger zsammdeppert. Allerdings hat dieser ja ein Ausweichmanöver gemacht um den Unfall zu vermeiden... Der zweite Radler konnte dies nicht wegen schlechter Sicht(?!)... also doch net so gut?

 

Genauere Klärung bedarf wohl eines RA?

 

Radfahrer 2 war ned im Windschatten sondern mehr in der Windkante. Er hat den Fußgänger ja auch schon vorher gesehn und ist auch rechtzeitig ausgewichen. Der Fußgänger ist dem Radfahrer ja ins Radgesprungen nachdem er sich vor Radfahrer 1 erschrocken hat.

 

Rechtschutzversicherung ist Vorhanden! Interessant wäre halt ob das Laufrad ersezt wird. Der Fußgänger hat keinen zahlungskräftigen eindruck gemacht!

Bearbeitet von Eraser
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Radfahrer 2 war ned im Windschatten sondern mehr in der Windkante. Er hat den Fußgänger ja auch schon vorher gesehn und ist auch rechtzeitig ausgewichen. Der Fußgänger ist dem Radfahrer ja ins Radgesprungen nachdem er sich vor Radfahrer 1 erschrocken hat.

 

Also seitlich rein? Dann wär m.E. klar der Fussgänger schuld.

Das Radl ersetzt die Versicherung... Probleme könnten evt. Verletzungen machen (Personenschaden)

 

AB ZUM RECHTSSCHUTZ!!

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Jo, wenns ne Versicherung gibt. Der Fussgaenger muesste ja haftpflichtversichert sein, ich hab sowas via Haushaltsversicherung erst seit kurzem. Davor haette man mich wohl pfänden muessen...

 

cu

martin

 

edit : heute erfahren: Fußgänger Arbeitslos und nicht Versichert!!!!

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VORSICHT!!!

Wenn der "schuldige Fußgänger " keine entsprechende Versicherung (Haushalt z.B.) oder kein entsprechendes Vermögen hat, bleibt bei einer Klage der "unschuldige RR Fahrer" auf sämtlichen Kosten sitzen.

Wichtig wäre - da zumindest ein Unfallbeteiligter verletzt ist handelt es sich vermutlich um § 88/1 StGB = fahrlässige Körperverletzung - sich einem eventuellen Strafverfahren als Privatbeteiligter anzuschließen (das kostet nichts und muß bei der Polizei angegeben werden).

Als Privatbeteiligter erhält man bei einem ev. Strafverfahren welches zu Gunsten des "RR Fahrers" abgehandelt wird einen sogenannten Rechtstitel zugesprochen. Das scheint im ersten Moment zwar gar nichts zu bringen, erleichtert aber jede privatrechtliche Klage ungemein.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, so wäre diese sofort zu kontaktieren. Auf keinen Fall eigenmächtige - wenn auch gutgemeinte - Telefonate, E-Mails oder sonstiges mit dem "Unfallgegener".

 

 

Und um den Postings " ... dann solltest du zu deinem Recht kommen ..." und ähnlichen mal ein klein wenig zu widersprechen: Klar kommt er zu seinem Recht. Nur nützt das herzlich wenig, wenn er "Recht" bekommt, aber keinerlei finanziellen Schadenersatz. In diesem Falle müßte der Geschädigte warten bis der Zahlungspflichtige ein pfändbares Einkommen hat .... da wünsche ich viel Glück und Ausdauer.

Bearbeitet von murdoc
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VORSICHT!!!

Wenn der "schuldige Fußgänger " keine entsprechende Versicherung (Haushalt z.B.) oder kein entsprechendes Vermögen hat, bleibt bei einer Klage der "unschuldige RR Fahrer" auf sämtlichen Kosten sitzen.

Wichtig wäre - da zumindest ein Unfallbeteiligter verletzt ist handelt es sich vermutlich um § 88/1 StGB = fahrlässige Körperverletzung - sich einem eventuellen Strafverfahren als Privatbeteiligter anzuschließen (das kostet nichts und muß bei der Polizei angegeben werden).

Als Privatbeteiligter erhält man bei einem ev. Strafverfahren welches zu Gunsten des "RR Fahrers" abgehandelt wird einen sogenannten Rechtstitel zugesprochen. Das scheint im ersten Moment zwar gar nichts zu bringen, erleichtert aber jede privatrechtliche Klage ungemein.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, so wäre diese sofort zu kontaktieren. Auf keinen Fall eigenmächtige - wenn auch gutgemeinte - Telefonate, E-Mails oder sonstiges mit dem "Unfallgegener".

 

 

Und um den Postings " ... dann solltest du zu deinem Recht kommen ..." und ähnlichen mal ein klein wenig zu widersprechen: Klar kommt er zu seinem Recht. Nur nützt das herzlich wenig, wenn er "Recht" bekommt, aber keinerlei finanziellen Schadenersatz. In diesem Falle müßte der Geschädigte warten bis der Zahlungspflichtige ein pfändbares Einkommen hat .... da wünsche ich viel Glück und Ausdauer.

 

1:1 heute vom Anwalt gehört!

Die Geschichte ist jetzt aber doch noch um einiges komplizierter. Kann ich aber leider nicht mehr öffentlich mitteilen! Ab jetzt falls einen Anwalt oder dergleichen interessiert --->PN

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