Eraser Geschrieben 9. August 2010 Teilen Geschrieben 9. August 2010 (bearbeitet) An die Rechtsexperten! Wie könnte folgender Fall für den Radfahrer ausgehn? 2 Radfahrer fahren in einem bewohntem Gebiet mit ca 30km/h hintereinader in eine Richtung. Von weiten ist eine Person am Strassenrand zu sehen die keine Anstalten macht die Strassenseite zu wechseln da in einem Gespräch verwickelt. Person setzt sich dann doch in bewegung und will die Strasse ohne zu schauen queren. Der erste Radfahrer kann gerade noch ausweichen. Der Fußgänger erschrickt und springt dem 2ten Radfahrer ins Rad. Fußgänger fällt zu Boden und erleidet möglicherweise eine Gehirnerschüterung. Radfahrer kommt ebenso zu Fall und erleidet Abschürfungen, desweiteren eine gebrochenes Carbonlaufrad und Kratzer am Carbonrahmen. Im anschliessendem Gespräch gibt der Fußgänger alles zu und möchte den Unfall ohne Polizei und Rettung klären. Der Radfahrer besteht darauf die Rettung zu kontaktieren doch der Fußgänger winkt immer ab als ob er etwas zu verbergen hätte. Radfahrer kontaktieret daraufhin Polizei, weil sonst Fahrerflucht im Spiel wäre. Ein absolvierter Alkotest ergibt bei beiden Personen nichts. Wie könnte diese Geschichte ausgehn?? Bearbeitet 10. August 2010 von Eraser Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ernie77 Geschrieben 9. August 2010 Teilen Geschrieben 9. August 2010 würde mal die Rechtsberatung vom Öamtc/Arbö kontaktieren... wennst Autofahrer bist ... wenns nur bei leichten Verletzungen bleibt wirds wohl auf eine Versicherungssache rauslaufen.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 9. August 2010 Teilen Geschrieben 9. August 2010 Unter der Annahme, dass Radfahrer 2 ausreichend schnell reagiert hat und nicht mit gesenktem Haupt im Windschatten von 1 hing, 100% Schuld des Fussgehers. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ernie77 Geschrieben 9. August 2010 Teilen Geschrieben 9. August 2010 Sehe ich zwar auch so; abgesehen davon war das Rufen der Rettung auch goldrichtig; und wenn er Dir(?) SEITLICH reingekracht ist, dann siehts auch net gut aus für ihn. Abgesehen davon hast DU einen Zeugen(?). Trotzdem; Genaueres beim Rechtsschutz! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 9. August 2010 Teilen Geschrieben 9. August 2010 Unter der Annahme, dass Radfahrer 2 ausreichend schnell reagiert hat und nicht mit gesenktem Haupt im Windschatten von 1 hing, 100% Schuld des Fussgehers. das mitm windschatten is gut, so eigentlich wär ja windschattenfahrn prinzipiell und grundsätzlich verboten der stvo nach, ned wahr? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ernie77 Geschrieben 9. August 2010 Teilen Geschrieben 9. August 2010 (bearbeitet) das mitm windschatten is gut, so eigentlich wär ja windschattenfahrn prinzipiell und grundsätzlich verboten der stvo nach, ned wahr? Naja, sonst wär ja der ERSTE Rennradler mitn Fussgänger zsammdeppert. Allerdings hat dieser ja ein Ausweichmanöver gemacht um den Unfall zu vermeiden... Der zweite Radler konnte dies nicht wegen schlechter Sicht(?!)... also doch net so gut? Genauere Klärung bedarf wohl eines RA? Bearbeitet 9. August 2010 von Ernie77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gylgamesh Geschrieben 9. August 2010 Teilen Geschrieben 9. August 2010 (bearbeitet) Nachhinein ist man immer schlauer, aber in nur einen knappen Jahr Wien radfahren bin ich der felsenfeste Überzeugung dass man JEDER Fußgänger der sich weniger als 5m von meiner Fahrbahn befindet angeglockt bzw. laut angepfiffen werden muss. Ins besonders wenn man mit über 25 km/h fährt und keine Felgenbremsen hat. Es ist ein FATALER Fehler sich auch nur zur 1% auf andere mit denen man die Straßen teilen muss zu verlassen. Sie alle hassen, ignorieren oder verniedlichen die Radfahrer zur Spottfiguren im Verkehr, sogar die anderen Radfahrer. Deswegen fahre ich in meiner Freizeit so gut wie nie auf Verkehrstrassen, um den Stress auf einen Minimum zu halten. Vorsicht: beim Regen werden viele Radglocken leiser, zum Teil gar nicht mehr wahrnehmbar. Laut pfeifen MUSS man können als Radfahrer! * * * * * Was den Streitfall betrifft, ohne eine ausreichende Rechtsschutzversicherung ist jeder Gang zum RA teuer -> von € 60/h aufwärts. Es gibt auch die Rechtshilfe für die die sich keinen RA leisten können/wollen. Bearbeitet 9. August 2010 von gylgamesh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eraser Geschrieben 9. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 9. August 2010 (bearbeitet) Naja, sonst wär ja der ERSTE Rennradler mitn Fussgänger zsammdeppert. Allerdings hat dieser ja ein Ausweichmanöver gemacht um den Unfall zu vermeiden... Der zweite Radler konnte dies nicht wegen schlechter Sicht(?!)... also doch net so gut? Genauere Klärung bedarf wohl eines RA? Radfahrer 2 war ned im Windschatten sondern mehr in der Windkante. Er hat den Fußgänger ja auch schon vorher gesehn und ist auch rechtzeitig ausgewichen. Der Fußgänger ist dem Radfahrer ja ins Radgesprungen nachdem er sich vor Radfahrer 1 erschrocken hat. Rechtschutzversicherung ist Vorhanden! Interessant wäre halt ob das Laufrad ersezt wird. Der Fußgänger hat keinen zahlungskräftigen eindruck gemacht! Bearbeitet 9. August 2010 von Eraser Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ernie77 Geschrieben 9. August 2010 Teilen Geschrieben 9. August 2010 Radfahrer 2 war ned im Windschatten sondern mehr in der Windkante. Er hat den Fußgänger ja auch schon vorher gesehn und ist auch rechtzeitig ausgewichen. Der Fußgänger ist dem Radfahrer ja ins Radgesprungen nachdem er sich vor Radfahrer 1 erschrocken hat. Also seitlich rein? Dann wär m.E. klar der Fussgänger schuld. Das Radl ersetzt die Versicherung... Probleme könnten evt. Verletzungen machen (Personenschaden) AB ZUM RECHTSSCHUTZ!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dodl Geschrieben 9. August 2010 Teilen Geschrieben 9. August 2010 Jo, wenns ne Versicherung gibt. Der Fussgaenger muesste ja haftpflichtversichert sein, ich hab sowas via Haushaltsversicherung erst seit kurzem. Davor haette man mich wohl pfänden muessen... cu martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eraser Geschrieben 10. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 10. August 2010 Jo, wenns ne Versicherung gibt. Der Fussgaenger muesste ja haftpflichtversichert sein, ich hab sowas via Haushaltsversicherung erst seit kurzem. Davor haette man mich wohl pfänden muessen... cu martin edit : heute erfahren: Fußgänger Arbeitslos und nicht Versichert!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Scorpio Geschrieben 10. August 2010 Teilen Geschrieben 10. August 2010 Jo, wenns ne Versicherung gibt. Der Fussgaenger muesste ja haftpflichtversichert sein, ich hab sowas via Haushaltsversicherung erst seit kurzem. Davor haette man mich wohl pfänden muessen... cu martin warum sollte ein Fussgänger haftpflichtversichert sein ?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 10. August 2010 Teilen Geschrieben 10. August 2010 warum sollte ein Fussgänger haftpflichtversichert sein ?? weil er zbsp als verkehrsteilnehmer sich fehlerhaft verhalten und an unfall verursachen könnt bei welchem a anderer verkehrsteilnehmer schaden leidet der ersetzt oder wieder gut gemacht werden will? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ernie77 Geschrieben 11. August 2010 Teilen Geschrieben 11. August 2010 edit : heute erfahren: Fußgänger Arbeitslos und nicht Versichert!!!! Zahlen wird er trotzdem müssen ... hat die Polizei den Unfall aufgenommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eraser Geschrieben 11. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 11. August 2010 Zahlen wird er trotzdem müssen ... hat die Polizei den Unfall aufgenommen? Ja Polizei war da!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SuperMario71 Geschrieben 12. August 2010 Teilen Geschrieben 12. August 2010 empfehle für die Zukunft : http://www.powerfanfaren.com/?gclid=CISV4c7As6MCFQxgZwodxVENtg :devil::devil::devil: LG Mario Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ernie77 Geschrieben 12. August 2010 Teilen Geschrieben 12. August 2010 Na dann solltest Du eh zu Deinem "Recht" kommen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
portelizabeth Geschrieben 12. August 2010 Teilen Geschrieben 12. August 2010 Stimmt, da teile ich die Meinung von Ernie... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
murdoc Geschrieben 12. August 2010 Teilen Geschrieben 12. August 2010 (bearbeitet) VORSICHT!!! Wenn der "schuldige Fußgänger " keine entsprechende Versicherung (Haushalt z.B.) oder kein entsprechendes Vermögen hat, bleibt bei einer Klage der "unschuldige RR Fahrer" auf sämtlichen Kosten sitzen. Wichtig wäre - da zumindest ein Unfallbeteiligter verletzt ist handelt es sich vermutlich um § 88/1 StGB = fahrlässige Körperverletzung - sich einem eventuellen Strafverfahren als Privatbeteiligter anzuschließen (das kostet nichts und muß bei der Polizei angegeben werden). Als Privatbeteiligter erhält man bei einem ev. Strafverfahren welches zu Gunsten des "RR Fahrers" abgehandelt wird einen sogenannten Rechtstitel zugesprochen. Das scheint im ersten Moment zwar gar nichts zu bringen, erleichtert aber jede privatrechtliche Klage ungemein. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, so wäre diese sofort zu kontaktieren. Auf keinen Fall eigenmächtige - wenn auch gutgemeinte - Telefonate, E-Mails oder sonstiges mit dem "Unfallgegener". Und um den Postings " ... dann solltest du zu deinem Recht kommen ..." und ähnlichen mal ein klein wenig zu widersprechen: Klar kommt er zu seinem Recht. Nur nützt das herzlich wenig, wenn er "Recht" bekommt, aber keinerlei finanziellen Schadenersatz. In diesem Falle müßte der Geschädigte warten bis der Zahlungspflichtige ein pfändbares Einkommen hat .... da wünsche ich viel Glück und Ausdauer. Bearbeitet 12. August 2010 von murdoc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eraser Geschrieben 12. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 12. August 2010 VORSICHT!!! Wenn der "schuldige Fußgänger " keine entsprechende Versicherung (Haushalt z.B.) oder kein entsprechendes Vermögen hat, bleibt bei einer Klage der "unschuldige RR Fahrer" auf sämtlichen Kosten sitzen. Wichtig wäre - da zumindest ein Unfallbeteiligter verletzt ist handelt es sich vermutlich um § 88/1 StGB = fahrlässige Körperverletzung - sich einem eventuellen Strafverfahren als Privatbeteiligter anzuschließen (das kostet nichts und muß bei der Polizei angegeben werden). Als Privatbeteiligter erhält man bei einem ev. Strafverfahren welches zu Gunsten des "RR Fahrers" abgehandelt wird einen sogenannten Rechtstitel zugesprochen. Das scheint im ersten Moment zwar gar nichts zu bringen, erleichtert aber jede privatrechtliche Klage ungemein. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, so wäre diese sofort zu kontaktieren. Auf keinen Fall eigenmächtige - wenn auch gutgemeinte - Telefonate, E-Mails oder sonstiges mit dem "Unfallgegener". Und um den Postings " ... dann solltest du zu deinem Recht kommen ..." und ähnlichen mal ein klein wenig zu widersprechen: Klar kommt er zu seinem Recht. Nur nützt das herzlich wenig, wenn er "Recht" bekommt, aber keinerlei finanziellen Schadenersatz. In diesem Falle müßte der Geschädigte warten bis der Zahlungspflichtige ein pfändbares Einkommen hat .... da wünsche ich viel Glück und Ausdauer. 1:1 heute vom Anwalt gehört! Die Geschichte ist jetzt aber doch noch um einiges komplizierter. Kann ich aber leider nicht mehr öffentlich mitteilen! Ab jetzt falls einen Anwalt oder dergleichen interessiert --->PN Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
murdoc Geschrieben 13. August 2010 Teilen Geschrieben 13. August 2010 Alles klar @ Eraser. Mich und sicher einige andere User würde aber interessieren wie den der Vorfall ausgegangen ist wenn es den einmal soweit ist. In der Zwischenzeit wünsche ich dir das es sich gütlich regeln lässt. Aber dein RA wird dich sicher absolut gut beraten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Damz Geschrieben 13. August 2010 Teilen Geschrieben 13. August 2010 empfehle für die Zukunft : http://www.powerfanfaren.com/?gclid=CISV4c7As6MCFQxgZwodxVENtg :devil::devil::devil: LG Mario wo gibtz das teil???? willhaben!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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