-philipp- Geschrieben 17. November 2009 Geschrieben 17. November 2009 Klingt sehr dubios.... Zitieren
soulman Geschrieben 17. November 2009 Geschrieben 17. November 2009 dubios impliziert unwahrheiten, ich würd eher meinen dass die gschicht ziemlich verdreht dargestellt wurde und wir daher einigen missverständnissen unterliegen. in jedem fall dürfte der typ um den es da geht nicht rechnen können. und dass der seine kohle jemals wieder sieht, bezweifle ich ernsthaft - wenn die gschicht so is wie ich sie verstanden hab. Zitieren
Joga Geschrieben 17. November 2009 Geschrieben 17. November 2009 I hab von dem ersten Thread sowieso nix kapiert. Nur da ein Freund und durt a Freund und der hat Geld von dem weil der das da einestecken hätt sollen... also wirklich einleuchtend ists für mi net. Und genau deswegen lass i die Finge von solche Sachen. Zitieren
Kuglblitz Geschrieben 17. November 2009 Geschrieben 17. November 2009 Die ganze Sache hat mE zwei Komponenten: eine zivilrechtliche und eine strafrechtliche. Vielleicht auch noch eine gewerberechtliche, das wäre noch zu klären. Wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt (also nur eine mündliche Abmachung), dann steht wohl Aussage gegen Aussage. Wer immer von wem Geld oder Sachen zurück haben möchte, soll es einfach einklagen, das ist im Geschäftsleben ja nichts Ungewöhnliches (leider). Ansonsten die Sache abschreiben. Leuten zu drohen geht aber sicher nicht, und da sind wir bei der strafrechtlichen Komponente. Am besten also klarstellen, dass bei Drohungen jeglicher Art eine Anzeige folgt, die "Freudschaft" und wohl auch den Radständer abhaken. Wenn das Geld tatsächlich ohne Gegenleistung geschenkt wurde, sich darüber freuen. Aus Schaden wird man zudem angeblich klug. Zitieren
-philipp- Geschrieben 17. November 2009 Geschrieben 17. November 2009 I hab von dem ersten Thread sowieso nix kapiert. Nur da ein Freund und durt a Freund und der hat Geld von dem weil der das da einestecken hätt sollen... also wirklich einleuchtend ists für mi net. Das hab ich mir beim ersten Lesen auch gedacht. Zitieren
fredf Geschrieben 17. November 2009 Geschrieben 17. November 2009 Wenn das Geld tatsächlich ohne Gegenleistung geschenkt wurde, sich darüber freuen. Dann wär hier noch das Finanzstrafgesetz.. am besten mal tief durchatmen und möglichst objektiv an die Sache herangehen Zitieren
Quellekatalog Geschrieben 25. Februar 2011 Geschrieben 25. Februar 2011 Hallo, ich will nicht ein eigenes Thema anfangen und würde kurz die rechtliche Situation zu folgenden Fall interessieren. Ich habe ein Konto bei der Raiffeisenbank und bekomme am 09.02.2011 eine eine Gutschrift von € 400 mit folgendem Text: Gutschrift Auftraggeber: Sparkasse XX Behebung vom 08.02. Geld nicht entnommen Heute bekomme ich einen Anruf von meiner Bank (Raika), dass sie von der Sparkasse informiert wurde, dass der Sparkasse ein Fehler unterlaufen ist und der Betrag eigentlich auf ein Sparkassekonto hätte überwiesen werden sollen und ob ich daher nicht etwas unterschreiben will, damit sie den Fehler berichtigen. Wie sieht es hierbei aus, wenn ich nicht unterschreibe? Ich weiß ich habe eigentlich keinen Anspruch auf das Geld.......aber umgekehrt muss ich den Fehler von der Sparkasse durch meine Einwilligung korrigieren............(würde nicht fragen, wenn der Geschädigte nicht die Bank sondern eine Person wäre). Danke für eure Rechtliche Hilfe. Zitieren
der Markus Geschrieben 25. Februar 2011 Geschrieben 25. Februar 2011 Danke für eure Rechtliche Hilfe. Was genau willst Du jetzt hören? Fehlbuchung bleibt Fehlbuchung. Dass der Geschädigte die Bank wäre glaubst Du doch auch nicht wirklich, oder? Betrachtet man, was sich "die Banken" vor allem in der vergangenen Zeit so heraus nehmen, ist doch klar, dass "die Banken" nie die Geschädigten sind, sondern wohl eher die Kunden. Zitieren
shroeder Geschrieben 25. Februar 2011 Geschrieben 25. Februar 2011 geld nehmen das einem ned ghoert is oasch. wurscht ob ma unterschreiben muss oder ned um kein oasch zu sein... aber auch wenns irrtuemlich bei dir glandet is, is es ned dei eigentum und die sparkasse wird sichs zurueckholn koennen. Zitieren
Fl0 Geschrieben 27. Februar 2011 Geschrieben 27. Februar 2011 (bearbeitet) geld nehmen das einem ned ghoert is oasch. wurscht ob ma unterschreiben muss oder ned um kein oasch zu sein... aber auch wenns irrtuemlich bei dir glandet is, is es ned dei eigentum und die sparkasse wird sichs zurueckholn koennen. das mit geld und eigentum ist eben so eine sache. im übrigen begründet aber ein kontostand nicht eigentum am geld sondern eine schuldrechtliche forderung gegen die bank. letztendlich ist das aber alles wurscht, weil sich die sparkasse so oder so, bei nicht freiwilliger herausgabe, das geld bei dir einklagen kann. von daher würd ich das mal lieber unterschreiben... Bearbeitet 27. Februar 2011 von Fl0 Zitieren
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