bigair Geschrieben 30. Januar 2010 Teilen Geschrieben 30. Januar 2010 (wieso hast auf den Autobahnen wenn gestanden wird sonst die Warnblinker?) warnbinker = warnung wegen gefahr was ja auf der autobahn bei einem stauende zutrifft. auch wenn man plötzlich stark abbremsen muss und es dann langsamer weitergeht, ists schlau die warnblinker kurz einzuschalten, damit die hinten wissen das sie ordentlich abbremsen müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ClemensR Geschrieben 30. Januar 2010 Teilen Geschrieben 30. Januar 2010 sondern dass die Karre bremst ok, das natürlich auch, aber ich glaub das braucht man nicht extra betonen. Weil jemand der ein an einer Ampel ohne Bremslichter stehendes Auto übersieht, hat noch viel größere Probleme, als ich mit unnötigen Bremslichtern und noch unnötigeren Nebelrückleuchten. nebelleuchte is wieder was anderes - versteh zwar auch nicht, wie man die vergessen kann, aber was solls. ist ja nicht bös gemeint, aber ich find es einfach absurd das man sich von der leuchtkraft eines bremslichtes ernsthaft geblendet fühlt. jedes auto mit abblendlicht leuchtet dich stärker an, manche ampeln, oft auch blinker... + unendlich viele andere leuchtende dinge am strassenrand. von normalem tageslicht und blauem himmel ganz abgesehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flo-S Geschrieben 30. Januar 2010 Teilen Geschrieben 30. Januar 2010 @fl0 - der Auszug/die Stelle aus der StVO ist mir bekannt. Ich meinte ja auch nicht, dass ich in einer solchen Sitation permanent mit eingeschaltener Leuchte fahre, sondern das nachfahrende Kfz "erinnern" will. Hier sagt die Rechtslage meines Wissens, das dies zu unterlassen ist (genauso wie das "Grüßen" des Gegenverkehrs vor Verkehrskontrollen) Meines Wissens ist die Verwendung von Nebelscheinwerfern UND Abblendlicht bei ausreichender Sicht genauso verboten wie die der Nebelschlussleuchte (ebenfalls bei ausreichender Sicht) ... oder liege ich hier falsch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Geschrieben 30. Januar 2010 Teilen Geschrieben 30. Januar 2010 Meines Wissens ist die Verwendung von Nebelscheinwerfern UND Abblendlicht bei ausreichender Sicht genauso verboten wie die der Nebelschlussleuchte (ebenfalls bei ausreichender Sicht) Ich bilde mir auch ein, dass man Nebelscheinwerfer zwar als Tagfahrlicht verwenden darf, aber nicht in Kombination mit dem Abblendlicht. Ich finde es auf alle Fälle extremst mühsam, wenn diverse GTIs mit Kennzeichen aus dem ländlichen Raum sogar im Ortsgebiet wie ein Christbaum beleuchtet herumurven :f: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fl0 Geschrieben 30. Januar 2010 Teilen Geschrieben 30. Januar 2010 Da ich jetzt mal zu Faul in in der StVO zu blättern beziehe ich mich mal darauf: http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1102572&menu_active=0386 -Demnach ist die kombination TFL(!) + Nebler nicht erlaubt -Nebler als TFL aber sehr wohl -Ebenfalls erlaubt ist Abblendlicht + Nebler (sowohl bei schlechter als auch guter sicht egal ob Tag/Nacht) Somit darfst egal welche witterung/sicht vorherscht das Abblendlicht + Neblscheinwerfer betreiben. Hingegen das TFL mit Nebelscheinwerfern nicht. Das hört sich zwar komisch an und ist auch für mich nur teilweise nachvollziehbar, aber so ist es nun mal... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yellow Geschrieben 30. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 30. Januar 2010 aso? wurde das geändert? Im jahr 2001 musst ich fast mal strafe zahlen weil ich sie eingeschaltet hatte obwohl kein nebel war.Das war ein Zeitpunkt, zu dem das KFV alle "Lichtfahrer" und besonders die mit Neblern + Abblendlicht als aus dem Verkehr zu verbannende Raser und Drängler verkauft hat, kurz darauf sind die dann selbst umgekippt und jetzt isses toll so zu fahren PS: ich hab kürzlich einen Ibiza als Ersatzwagen gehabt, bei dem ist das Übersehen der Rückleuchtenanzeige die einfachste Sache der Welt, voll unsichtbar. Da gehört einmal eine Regelung: wenn Zündung aus, fällt ein Relais ab und die Nebellampe ist aus. Bis der Schalter wieder betätigt wird. An sich die logischste Sache der Welt, geht aber wohl nur über Zwang an die Hersteller. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-philipp- Geschrieben 31. Januar 2010 Teilen Geschrieben 31. Januar 2010 -Nebler als TFL aber sehr wohl -Ebenfalls erlaubt ist Abblendlicht + Nebler (sowohl bei schlechter als auch guter sicht egal ob Tag/Nacht) Somit darfst egal welche witterung/sicht vorherscht das Abblendlicht + Neblscheinwerfer betreiben. Hingegen das TFL mit Nebelscheinwerfern nicht. Das hört sich zwar komisch an und ist auch für mich nur teilweise nachvollziehbar, aber so ist es nun mal... Das gibt's aber no ned so lange, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
darkfire Geschrieben 31. Januar 2010 Teilen Geschrieben 31. Januar 2010 - wenns Bergauf geht mit der Feststellbremse. Also ich habe den Führerschein vor 4 Jahren gemacht und habe das in der Fahrschule so gelernt: Linker Fuß am Kupplungspedal, rechter Fuß am Bremspedal; wenn's Grün wird, den linken Fuß langsam vom Kupplungspedal nehmen bis das Auto anfängt leicht zu vibrieren (= Haltepunkt) und dann mit dem rechten Fuß weg vom Bremspedal und rüber zum Gaspedal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fl0 Geschrieben 31. Januar 2010 Teilen Geschrieben 31. Januar 2010 [quote name=';2074461]Das gibt's aber no ned so lange' date=' oder?[/quote'] seit 2006. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zec Geschrieben 1. Februar 2010 Teilen Geschrieben 1. Februar 2010 Also ich habe den Führerschein vor 4 Jahren gemacht und habe das in der Fahrschule so gelernt: Linker Fuß am Kupplungspedal, rechter Fuß am Bremspedal; wenn's Grün wird, den linken Fuß langsam vom Kupplungspedal nehmen bis das Auto anfängt leicht zu vibrieren (= Haltepunkt) und dann mit dem rechten Fuß weg vom Bremspedal und rüber zum Gaspedal. So habs ich auch gelernt, aber das kannst dir wahrscheinlich nur mit einem Diesel erlauben. Bei meinem (schwachen) Benziner stirbt der Motor ab wennst bei Haltepunkt net a gewisse Drehzahl hast. Ansonsten kann ich es mir erlauben bei uns an der Ampel den Gang raus zu nehmen - weil Zeit zum Einlegen hast genug . In der Zeit wo in Wien schon vier Autos nach dem Grünlicht über die Kreuzung drüber sind, ist in Klagenfurt/Villach evtl. der erste in der Schlange drüber gezuckelt :s: . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
roadrunner82 Geschrieben 1. Februar 2010 Teilen Geschrieben 1. Februar 2010 Geh bitte. Das hab ich vor 10? Jahren im 70PS Benziner Opel sogar so gelernt. Am Hang stehen bleiben, das Auto leicht zurück rollen lassen und nur mit der Kupplung wieder einfangen. Also jetzt als Übung und net bei der Ampel. *g* Aber das wird in der Stadt halt eher schwer gehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-philipp- Geschrieben 1. Februar 2010 Teilen Geschrieben 1. Februar 2010 seit 2006. Danke für die Info. Der FS ist bei mir scho a bissl länger aus... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zec Geschrieben 1. Februar 2010 Teilen Geschrieben 1. Februar 2010 Geh bitte. Das hab ich vor 10? Jahren im 70PS Benziner Opel sogar so gelernt. Am Hang stehen bleiben, das Auto leicht zurück rollen lassen und nur mit der Kupplung wieder einfangen. OK, da habe ich wohl verallgemeinert, weil ich außer meinem Benziner sonst keinen kenne . Aber zumindest von meinem 75PS Flocki kann ich behaupten, dass er in Punkto Kupplung loslassen ohne Gas zu geben ein Mimöschen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stetre76 Geschrieben 1. Februar 2010 Teilen Geschrieben 1. Februar 2010 also die Handbremse (oder richtigerweise die Feststellbremse) verwend ich eigentlich nur selten, manchmal wenn ich parke, dann leg ich sie rein, einfach das sie einmal betätigt wird. ansosnten, auf ebener Fahrbahn bleib ich stehen und dann Fuss von der Bremse, das Auto rollt ja eh ned weg. wenn ich seh, dass von hinten einer recht schnell daher kommt, dann halt wieder den Fuss auf die Bremse. wegen den Neblern als TFL: das WAR erlaubt, nämlich als Licht am Tag vorgeschrieben war. Als Licht am Tag gefallen ist, hat man auch die Nebler wieder aus der Regelung genommen >>> man darf die nur mehr eingeschalten haben, wenn die Nebler als TFL geschalten sind. ansonsten nicht. mMn eine idotische Regelung, denn Nebler an und für sich sind weiter erlaubt, sobald sie eben technisch als TFL geschlten sind, sonst aber nicht der ÖAMTC ist über die Regeöung übrigens auch nicht glücklich, weil schwachsinnig. warum ich's weiss: weil ich bzw auch mein Vater schon aufgehalten wurden, weil wir (unabhängig von einander) mit den Neblern untwerwegs waren. Ich hab bei der Kontrolle aber schnell genug geschlaten und der Spielleitung erklärt, dass die Nebler mein TFL sind... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yellow Geschrieben 6. Februar 2010 Autor Teilen Geschrieben 6. Februar 2010 also auf den letzten Seiten kommt hier irgendwie die Ansicht durch, dass Leute die die Handbremse verwenden offenbar schlechte Autofahrer sein müssen. Als ob die völlig individuelle Entscheidung das eine, oder das andere, zu machen, nen Rückschluss auf Fähigkeiten lässt Ist wohl wieder Zeit für einen BB-Kart-Day, damit die die das wirklich glauben, mal wieder ordentlich Beton von einem dezidierten und überzeugten Handbremse-am-Hang-für-Anfahren-Fahrer bekommen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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