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Geschrieben
Du darfst einen amtlichen Lichtbildausweise nicht FARBkopieren - das wäre Urkundenfälschung. S/W-Kopie ist kein Problem, auch eine Farbkopie mit dem Vermerk "Kopie" darüber wäre rechtlich zulässig, wird aber nirgendwo verlangt.
Gast User#240828
Geschrieben (bearbeitet)

ausweise können kopiert werden, ob schwarz weiss oder farbe spielt dabei keine rolle.

 

strafrechtlich relevant (urkundenfälschung) wird sowas erst, wenn man schon beim kopierern den vorsatz hat, sie rechtswidrig zu verwenden - was schwer zu beweisen sein wird - aber vor allem, wenn man eine (ebenfalls verfälschte) kopie als echt im rechtsverkehr verwendet.

 

edit: um missverständnissen vorzubeugen, ergänze ich den gesetzestext:

 

§ 223 STGB

 

(1) Wer eine falsche Urkunde mit dem Vorsatz herstellt oder eine echte Urkunde mit dem Vorsatz verfälscht, daß sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

 

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine falsche oder verfälschte Urkunde im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht.

 

absatz 1 zeilt auf die (bedingt vorsätzliche) herstellung einer falschen oder verfälschung einer echten urkunden - um sie später im rechtsverkehr zu verwenden..

 

absatz 2 zielt auf den tatsächlichen gebrauch der falschen oder verfälschten urkunde im rechtsverkehr

Bearbeitet von User#240828
Geschrieben

Gut, MUß ich meinen Ausweis kopieren lassen od reicht es den Ausweis vorzuzeigen. Ein Notar wollte nämlich unbedingt meinen Ausweis kopieren, was mir nicht recht ist. Der Nachteil, ich brauche den Notar!!!!

lg Corsa

Geschrieben
Gut, MUß ich meinen Ausweis kopieren lassen od reicht es den Ausweis vorzuzeigen. Ein Notar wollte nämlich unbedingt meinen Ausweis kopieren, was mir nicht recht ist. Der Nachteil, ich brauche den Notar!!!!

lg Corsa

wie sagt die Versicherung: "Ihre Sorgen möchten wir haben"....

Geschrieben

grundsätzlich ist es immer besser den originalausweis vorzuzeigen. mit der post verschicken würde ich aber ein original niemals, sondern immer nur eine vom notar beglaubigte kopie.

was sind aber deine bedenken gegen die kopie vom notar? verstehe deine sorgen nicht so ganz.

Gast User#240828
Geschrieben
Gut, MUß ich meinen Ausweis kopieren lassen od reicht es den Ausweis vorzuzeigen. Ein Notar wollte nämlich unbedingt meinen Ausweis kopieren, was mir nicht recht ist. Der Nachteil, ich brauche den Notar!!!!

lg Corsa

 

niemand wird dich zwingen können, aber es spricht mmn. - speziell in zusammenhang mit einem notariatsakt - nichts dagegen, eine kopie dem akt beizulegen...

 

wenn ein ausweis einfach kopiert wird, inhaltlich also nicht verändert, und die identität des urkundeninhabers nicht fälschlich vorgeätuscht wird, kann es meiner meinung nach sowieso niemals eine fälschung sein...ich verstehe nur die eingängliche frage nun nicht mehr...was hat das eine, mit dem anderen zu tun?

Geschrieben

Danke für die vielen Antworten, war nur ein kurzes Steitgespäch und ich wollte recht behalten! Ist aber scheinbar nicht so! Man darf Ausweise kopieren aber es genügt auch nur den Ausweis herzuzeigen. So das hab ich jetzt so verstanden. Danke nochmals und schönen Tag noch.

Corsa

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