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Radarstrafe ?? DAUER Zustellung in Zeiten von Digitalradargeräten auf der Autobahn


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Es gibt auch nur einen Bereich, in dem sich die Exekutive bzw. die Strafbehörde bewegen kann/darf. Da gibts auch Ermessensspielraum. Abhängig von der Höhe der Überschreitung, äußeren Umstände (Schule in der Nähe,....), Gefährdung anderer Verkehrsteilnemer (zu wenig Abstand auf der AB weil zu schnell,....) usw. kann das von bis sein.
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Vor allem kann der Führerschein auch weg sein, wenn man auch nur ein km/h zu schnell fährt. Das wissen die Wenigsten wirklich. Wenn man gefährdend oder unkontrolliert fährt, dann darf auch hier der Polizist den Schein zwicken. Das ist Ermessenssache der Polizei. Und es müssen nicht diese 40 bzw. 50 km/h zu viel sein. Gehört hab ich allerdings von so einem Fall noch nie. Dabei sollten z.B. die Drängler gleich viel öfter damit bestraft werden.
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Wobei mah hier relativierend festellen muss, dass die österreichische Verwaltung angehalten ist, "effizient" zu arbeiten. Sprich: ist die Verfolgung eines Strafbestandes in der Exekution teurer als die Höhe der Strafe selbst wird das Verfahren eingestellt. Wie das durch die Anhebung der Strafen künftig aussieht, bleibt abzuwarten. Da tu ma lieber gesetzeskonform fahren :D

 

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