MP_Graz Geschrieben 9. Juli 2024 Geschrieben 9. Juli 2024 Ohne öffentliche Videoaufzeichnung läuft es halt leider oft auf Einstellung aufgrund von "is halt Aussage gegen Aussage". Bei meiner letzten wirklich unguten Szene war ich mit meinen 2 Kids am Weg nach Statteg zum Pumptrack. Der Kleine (2 Jahre alt) vorne in der Kiste vom Lastenrad, der große auf seinem Fahrrad rechts neben mir. Mit Kindern ist nebeneinander fahren ja erlaubt. Auf einmal ertönt hinter uns ein wildes Hupkonzert. Ich drehe mich um und blicke in die entgeisterten Augen zweier älterer Personen (~80 Jahre alt) im Auge hinter mir und erkenne, dass der riesige Pickup hinter ihnen gehupt hat. Ich hab einfach meine Fahrt fortgesetzt, weil für mich kein Problem erkennbar war. 2 Sekunden später überholt mich der Pickup und der Fahrer beschimpft mich wüst und zeigt mir den Mittelfinger bei definitiv überhöhter Geschwindigkeit. Nach meiner Antwort schneidet er uns rechts rein und macht eine Vollbremsung und springt aus dem Auto auf die Fahrbahn in unsere Richtung. Wir haben es glücklicherweise geschafft auszuweichen und sind zur Sicherheit einfach so schnell wie möglich und haben uns auf den bald beginnenden Radweg gerettet. Fahrer steigt wieder ein, holt uns ein, droht mir beim Vorbeifahren mit "Dich schieß ich schon noch einmal alleine". Vom Pumptrack aus hab ich mich dann bei der Polizei gemeldet. Die haben mich gebeten zu ihnen zu kommen, um die Sache anzuzeigen. (Kennzeichen habe ich mir sofort am Pumptrack im Handy notiert) Der aufnehmende Beamte war tatsächlich sehr nett. Die Anzeige lautete dann auch Nötigung und gefährliche Drohung. 2 Monate ist nichts passiert, dann flatterte der Brief der Staatsanwaltschaft ein, dass das Verfahren eingestellt wurde. Bisschen Aufwand wirds dem Typen schon verursacht haben, daher würde ich alle ähnlichen Situationen weiterhin anzeigen. Konkret für uns bleibt aber über, dass der Gefährder vermeintlich keine Strafe erhalten hat, weil Einstellung aufgrund "Aussage gegen Aussage" und zumindest mein Großer seit dem Vorfall einen leichten psychischen Knacks hat und jedes Mal am Weg nach Stattegg Angst hat, dass der böse orange Pickup wieder kommt und uns dieses Mal anfahrt. Die Frage ist nun, wie kann man eine derartige Situation zukünftig besser abwickeln? Ohne Augenzeug*innen steht es wohl immer Aussage gegen Aussage und dann zieht wohl irgendwie die Unschuldsvermutung. Helmkamera eine Option? Leider eher nicht, weil man eigene Videos aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht für Anzeigen verwenden darf. Der angezeigte Autofahrer allerdings dürfte sich mit einem Dashcam-Video von der selben Situation aber verteidigen. Haben wir jemanden im Forum, der*die sich mit der entsprechenden Rechtsmaterie auskennt? Ich habe mir mittlerweile eine günstige Helmkamera zugelegt und dokumentiere meine Fahrten zukünftig, um die schöne Landschaft für mich festzuhalten. Und zur Not kann ich die Aufnahmen dann zumindest als Gedankenstütze für ein Protokoll bei der Anzeige nutzen. Hat jemand Erfahrung mit Videos als Beweis bei einer Anzeige? LG und alles Gute allen 1 Zitieren
NoNick Geschrieben 9. Juli 2024 Geschrieben 9. Juli 2024 vor 22 Minuten schrieb MP_Graz: Leider eher nicht, weil man eigene Videos aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht für Anzeigen verwenden darf. Der angezeigte Autofahrer allerdings dürfte sich mit einem Dashcam-Video von der selben Situation aber verteidigen Wie soll das gehen? Der eine darf, der andere nicht? Deinem Buben kann ich das nach empfinden Zitieren
NoDoc Geschrieben 9. Juli 2024 Geschrieben 9. Juli 2024 Auch "illegale" Videoaufnahmen müssen als Beweismittel verwendet werden. Es gibt keinerlei Verwertungsverbot von Beweisen im Ö Rechtssystem (lassen wir jetzt einmal Extrembeispiele wie Folter etc. beiseite...). Dem möglichen Problem mit den Datenschutzquerulanten begegnet man, indem man die Aufnahme als ein "Zufallsergebnis" darstelle. Man war dabei, Material für ein Freizeitvideo aufzunehmen, "Unser schönster Ferientag in Stattegg", als dabei zufällig auch der ggst. Vorfall auf die Speicherkarte kam. Ich filme zB am Motorrad meine Fahrten, weil ich vorhabe, irgendwann den abendfüllenden Blockbuster "Die schönsten Fahrten durch den Berufsverkehr in Wien" nach Hollywood zu bringen... Aber das eigentliche Problem ist unsere im Regelfall nicht gerade "leistungsaffine" Staatsanwaltschaft. Mit der Einstellung sollte man (als Opfer) auch über die weiteren Möglichkeiten belehrt worden sein: Einstellung des Verfahrens Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein (§ 190 StPO), wenn der weiteren Verfolgung der bzw. des Beschuldigten rechtliche Gründe entgegenstehen (z.B. wenn die Tat bereits verjährt ist) oder der Nachweis der Schuld nicht erbracht werden kann (z.B. wenn eine Verurteilung nicht überwiegend wahrscheinlich ist). Die Staatsanwaltschaft hat das Opfer von der Einstellung des Verfahrens zu informieren (§ 194 StPO). Das Opfer kann die Fortführung des Verfahrens beantragen (§ 195 StPO). Will die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht von sich aus fortführen, entscheidet darüber das Gericht. Zumindest sollte man die STA dazu zwingen, sich die Mühe zu machen, die Einstellung ordentlich zu begründen (siehe dazu § 194 StPO) 2 4 Zitieren
MP_Graz Geschrieben 9. Juli 2024 Geschrieben 9. Juli 2024 vor 2 Stunden schrieb NoDoc: Auch "illegale" Videoaufnahmen müssen als Beweismittel verwendet werden. Es gibt keinerlei Verwertungsverbot von Beweisen im Ö Rechtssystem (lassen wir jetzt einmal Extrembeispiele wie Folter etc. beiseite...). Dem möglichen Problem mit den Datenschutzquerulanten begegnet man, indem man die Aufnahme als ein "Zufallsergebnis" darstelle. Man war dabei, Material für ein Freizeitvideo aufzunehmen, "Unser schönster Ferientag in Stattegg", als dabei zufällig auch der ggst. Vorfall auf die Speicherkarte kam. Ich filme zB am Motorrad meine Fahrten, weil ich vorhabe, irgendwann den abendfüllenden Blockbuster "Die schönsten Fahrten durch den Berufsverkehr in Wien" nach Hollywood zu bringen... Aber das eigentliche Problem ist unsere im Regelfall nicht gerade "leistungsaffine" Staatsanwaltschaft. Mit der Einstellung sollte man (als Opfer) auch über die weiteren Möglichkeiten belehrt worden sein: Einstellung des Verfahrens Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein (§ 190 StPO), wenn der weiteren Verfolgung der bzw. des Beschuldigten rechtliche Gründe entgegenstehen (z.B. wenn die Tat bereits verjährt ist) oder der Nachweis der Schuld nicht erbracht werden kann (z.B. wenn eine Verurteilung nicht überwiegend wahrscheinlich ist). Die Staatsanwaltschaft hat das Opfer von der Einstellung des Verfahrens zu informieren (§ 194 StPO). Das Opfer kann die Fortführung des Verfahrens beantragen (§ 195 StPO). Will die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht von sich aus fortführen, entscheidet darüber das Gericht. Zumindest sollte man die STA dazu zwingen, sich die Mühe zu machen, die Einstellung ordentlich zu begründen (siehe dazu § 194 StPO) die belehrung habe ich natürlich erhalten. lieber wäre es mir eben gewesen, wenn mir der staatsanwalt gleich die tatsächliche begründung zuschickt. in dem fall war mein bedenken, dass der einzige "hebel" eine aussage von meinen söhnen wäre und die noch einmal durch das trauma zu schicken, wollte ich nicht. es gab nämlich zwischenzeitlich mal die erkundigung vom ermittelnden polizisten, ob der mann alleine im auto saß. ich befürchte, dass da allfällig eine falschaussage dahintersteckt, aber die einzigen gegenzeugen wären eben meine buben gewesen. ich werde in zukunft ja auch einfach meine schönsten commutes für mich dokumentieren und dann zufällig die leute die mich gefährden auf kamera haben. danke dir für den beitrag. ich werde auch mal kurz über meine rechtsschutzversicherung mit einem anwalt dazu plaudern. falls sich da was ergibt in richtung videoaufnahmen als "beweis" für eine anzeige verwenden, gebe ich hier was ein. lg Zitieren
MP_Graz Geschrieben 9. Juli 2024 Geschrieben 9. Juli 2024 vor 3 Stunden schrieb NoNick: Wie soll das gehen? Der eine darf, der andere nicht? Deinem Buben kann ich das nach empfinden ich finds auch strange, aber dazu hat die autorevue (ja ich weiß, auto eben) einen artikel mit rechtsinterpretation erstellt, aus dem das so hervorgeht https://autorevue.at/ratgeber/dashcam-oesterreich-verboten-oder-erlaubt#:~:text=Wer mittels Dashcam den öffentlichen,Es ist also verboten Nachweis von Straftaten anderer Wer eine vermutete oder tatsächliche Straftat bzw. ein Fehlverhalten mittels Dashcam filmt und diese Aufnahmen der Polizei oder Behörde übergibt, verstößt gegen das Recht auf Schutz von personenbezogenen Daten. Folglich drohen Strafen und zivilrechtliche Unterlassungsansprüche. Auch das ist also verboten. Nachweis der eigenen (Un-)Schuld Ein aufgenommenes Video, welches ggf. die eigene Unschuld beweist ist dann unbedenklich, wenn alle unbeteiligten Personen und Kennzeichen unkenntlich sind bzw. gemacht wurden. Bedenken sollte man aber, dass man sich durch ein solches Video auch selbst belasten könnte, wenn eine strittige Situation vom Gericht anders eingeschätzt wird. Es ist also erlaubt, jedoch kann man sich ggf. selber mit dem Material belasten. Die Versicherungsgesellschaft Zurich Connect schreibt dazu: „Bei einem Unfall oder einer Straftat wird behauptet, dass Sie Schuld tragen. Beweisen mit der Dashcam gemachte Aufnahmen Ihre Unschuld, dürfen Sie das Material an die Polizei übermitteln. Personen und andere Fahrzeuge müssen unkenntlich gemacht werden.“ Zitieren
GrazerTourer Geschrieben 9. Juli 2024 Geschrieben 9. Juli 2024 vor 5 Stunden schrieb MP_Graz: Ohne öffentliche Videoaufzeichnung läuft es halt leider oft auf Einstellung aufgrund von "is halt Aussage gegen Aussage". Bei meiner letzten wirklich unguten Szene war ich mit meinen 2 Kids am Weg nach Statteg zum Pumptrack. Der Kleine (2 Jahre alt) vorne in der Kiste vom Lastenrad, der große auf seinem Fahrrad rechts neben mir. Mit Kindern ist nebeneinander fahren ja erlaubt. Auf einmal ertönt hinter uns ein wildes Hupkonzert. Ich drehe mich um und blicke in die entgeisterten Augen zweier älterer Personen (~80 Jahre alt) im Auge hinter mir und erkenne, dass der riesige Pickup hinter ihnen gehupt hat. Ich hab einfach meine Fahrt fortgesetzt, weil für mich kein Problem erkennbar war. 2 Sekunden später überholt mich der Pickup und der Fahrer beschimpft mich wüst und zeigt mir den Mittelfinger bei definitiv überhöhter Geschwindigkeit. Nach meiner Antwort schneidet er uns rechts rein und macht eine Vollbremsung und springt aus dem Auto auf die Fahrbahn in unsere Richtung. Wir haben es glücklicherweise geschafft auszuweichen und sind zur Sicherheit einfach so schnell wie möglich und haben uns auf den bald beginnenden Radweg gerettet. Fahrer steigt wieder ein, holt uns ein, droht mir beim Vorbeifahren mit "Dich schieß ich schon noch einmal alleine". Vom Pumptrack aus hab ich mich dann bei der Polizei gemeldet. Die haben mich gebeten zu ihnen zu kommen, um die Sache anzuzeigen. (Kennzeichen habe ich mir sofort am Pumptrack im Handy notiert) Der aufnehmende Beamte war tatsächlich sehr nett. Die Anzeige lautete dann auch Nötigung und gefährliche Drohung. 2 Monate ist nichts passiert, dann flatterte der Brief der Staatsanwaltschaft ein, dass das Verfahren eingestellt wurde. Bisschen Aufwand wirds dem Typen schon verursacht haben, daher würde ich alle ähnlichen Situationen weiterhin anzeigen. Konkret für uns bleibt aber über, dass der Gefährder vermeintlich keine Strafe erhalten hat, weil Einstellung aufgrund "Aussage gegen Aussage" und zumindest mein Großer seit dem Vorfall einen leichten psychischen Knacks hat und jedes Mal am Weg nach Stattegg Angst hat, dass der böse orange Pickup wieder kommt und uns dieses Mal anfahrt. Die Frage ist nun, wie kann man eine derartige Situation zukünftig besser abwickeln? Ohne Augenzeug*innen steht es wohl immer Aussage gegen Aussage und dann zieht wohl irgendwie die Unschuldsvermutung. Helmkamera eine Option? Leider eher nicht, weil man eigene Videos aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht für Anzeigen verwenden darf. Der angezeigte Autofahrer allerdings dürfte sich mit einem Dashcam-Video von der selben Situation aber verteidigen. Haben wir jemanden im Forum, der*die sich mit der entsprechenden Rechtsmaterie auskennt? Ich habe mir mittlerweile eine günstige Helmkamera zugelegt und dokumentiere meine Fahrten zukünftig, um die schöne Landschaft für mich festzuhalten. Und zur Not kann ich die Aufnahmen dann zumindest als Gedankenstütze für ein Protokoll bei der Anzeige nutzen. Hat jemand Erfahrung mit Videos als Beweis bei einer Anzeige? LG und alles Gute allen @NoDoc ? kannst du da evtl Auskunft bzgl der Rechtslage geben? Was für grindige Leute es gibt..... 1 Zitieren
NoDoc Geschrieben 9. Juli 2024 Geschrieben 9. Juli 2024 @GrazerTourer Hab ich bereits ein paar Beiträge weiter oben. lG Michael 1 Zitieren
GrazerTourer Geschrieben 9. Juli 2024 Geschrieben 9. Juli 2024 vor 5 Minuten schrieb NoDoc: @GrazerTourer Hab ich bereits ein paar Beiträge weiter oben. lG Michael oh, danke! da habe ich die weiteren Antworten irgendwie übersehen Zitieren
BikeBär Geschrieben 9. Juli 2024 Geschrieben 9. Juli 2024 vor 6 Stunden schrieb NoDoc: Einstellung des Verfahrens Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein (§ 190 StPO), wenn der weiteren Verfolgung der bzw. des Beschuldigten rechtliche Gründe entgegenstehen (z.B. wenn die Tat bereits verjährt ist) oder der Nachweis der Schuld nicht erbracht werden kann (z.B. wenn eine Verurteilung nicht überwiegend wahrscheinlich ist). Die Staatsanwaltschaft hat das Opfer von der Einstellung des Verfahrens zu informieren (§ 194 StPO). Das Opfer kann die Fortführung des Verfahrens beantragen (§ 195 StPO). Will die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht von sich aus fortführen, entscheidet darüber das Gericht. Zumindest sollte man die STA dazu zwingen, sich die Mühe zu machen, die Einstellung ordentlich zu begründen (siehe dazu § 194 StPO) Aaah, danke! Das falsifiziert dann das weiter oben auch von mir abgegebe Halbwissen, dass man als Anzeigender im weiteren Verlauf nur mehr Zeuge ist ohne eine Art "Parteienstellung". Zitieren
BikeBär Geschrieben 9. Juli 2024 Geschrieben 9. Juli 2024 vor 3 Stunden schrieb MP_Graz: es gab nämlich zwischenzeitlich mal die erkundigung vom ermittelnden polizisten, ob der mann alleine im auto saß. ich befürchte, dass da allfällig eine falschaussage dahintersteckt, aber die einzigen gegenzeugen wären eben meine buben gewesen. Na Oida, das is ja glei die nächste depperte Aktion. Aber ja, Schwamm drüber is wohl gscheiter. Hatte das vor Ewigkeiten, als mir im Irland-Urlaub ein Local in den Mietwagen gefahren is. Monate später hat sich die Mietwagenfirma gemeldet: "Seine Frau bezeugt, dass...", ich nur "Welche Frau???". Zitieren
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