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Geschrieben
:rofl: ... glaubst wirklich :rolleyes:

 

Die ersten hundert oder zweihundert der Ergebnisliste würde ich gerne mal bei 10 Marathons überprüfen lassen - wären 1000 Proben - mind. 20 % wären positiv !

 

mit 08/15 hobetten habe ich nicht die gemeint, die >20(?) wochenstunden trainieren, sponsor-verträge haben, etc. die findest auch nicht unbedingt unter den ersten 100 ... ;)

 

dass aber 20 der ersten 200 von so einer radtouristik-veranstaltung :rolleyes: gedopt sind, das würde mich nicht überraschen.

sind wahrscheinlich alles abgehalfterte ex-"profis", die's gar nicht anders mehr bringen, außer gedopt :D

Geschrieben
sind wahrscheinlich alles abgehalfterte ex-"profis", die's gar nicht anders mehr bringen, außer gedopt :D

da hast mehr recht als du denkst, bei denen geht clean echt nyx mehr.

 

aber es gibt auch verblüffend gute saubere Leistungen, und das schlimme ist, dass deren leistung auch angezweifelt wird. Es gibt bei marathons auch fahrer, die clean gewinnen können !

 

gutes argument mit dem alktest, nur:

definitiv positiv getestete treten immer wieder an, aber einige davon werden regelrecht verfolgt.

ob da auch zufall dahinter steckt wie beim erwischt-werden beim alkotest?

 

@flo

mir ist das schon passiert, lies bitte was peter b dazu schreibt

da muss ma echt lernen drüberzustehn. Und den :bump: beim

nächstn mal abhängen (na gut, versuchen halt)

Gast User#240828
Geschrieben
Du befürchtest allen Ernstes, dass sich jemand, der nachweislich gedopt und sich damit selbst gesundheitlich gefährdet hat in einem Rechtsstreit darauf berufen könnte, dass er sich gesundheitlich betätigen will?

 

 

das wäre jezt wirklich schwere rechtliche materie aber ich versuch es zu argumentieren:

 

wenn ein rennen getarnt als volksportevent durchgeführt wird, fördert das land/der staat dieses mit geldmittel und günstigeren tarifen bei der exekutiven überwachung. die stvo gilt, die streckensicherung ist weit nicht so kniffelig wie bei einem echten rennen und daher auch nicht so teuer..usw..! das heisst, es wird ein öffentlich zugänglicher event, weil der veranstalter nur so abcashen kann!

 

nun kann ich niemand von einem solchen öffentlichen event ausschliessen weil er gedopt war/gesperrt ist..

ich kann auch keine alkoholiker oder raucher ausschliessen und es geht auch nicht darum ob sich der einzelne gesundheitlich betätigen will, sondern ob der gesamtevent als volksgesundheitlich einzustufen ist! denn nur wenn er diese tut, ist er förderungswürdig!

 

z.b. kann ein wirt in wahrheit niemandem von sich aus lokalverbot geben, wenn das lokal kein club ist, sonder ein öffentlich zugänglicher ort! (während der öffnungszeiten)..dies muss zusammen mit der behörde ausgesprochen und verlautbart werden..klingt komisch? ist es aber nicht!

 

 

der hund liegt darin begraben, dass es ums geld geht, und um nix anderes und das es eine zeitnehmung gibt...und oftmals start oder preisgelder...

wir bezahlen keinem unserer stars einen groschen...und wir zahlen auch nicht aus...auch ist alkohol verboten...und doping sowieso..nur überprüfen können wir das nicht...

 

 

die willkür die der hü angesprochen hat ist tatsache und unfair...

ein berufsradfahrer bekommt sowieso berufsverbot..kein geld, presse gegen ihn, öffentliche hatz, schwere geldstrafen..oft karriereende...

die fahren den marathon ja nicht, dass sie hobetten ärgern können sondern weil sie zumeist von irgendjemand geld bekommen..vom veranstalter oft..lustig oder..und von sponsoren...

 

wer ein talent hat fürs radfahren, will auch das talent nutzen, um geld zu verdienen..auch ander berufsgruppen pfuschen....

nur, wenn man sich sein eigenes haus billig aufstellen lässt/wohnung/auto/motrrad richten etc..., ist es ja was anderes..;o))

 

ich will nichts am doping beschönigen, es verfälscht den wettkampf, die natürlichen leistungsgrenzen und ist gefährlich für die gesundheit..

aber jeder profi ist vom talent her zehnmal mehr radfahrer als alle (scheinheiligen) hobetten zusammen..auch nicht präpariert..

Geschrieben
das wäre jezt wirklich schwere rechtliche materie aber ich versuch es zu argumentieren:

 

...

 

 

Es tut mir leid, aber das ist rechtlich überhaupt keine schwierige Materie und das was Du schreibst völlig falsch.

 

Es gibt in Österreich grundsätzlich keinen Kontrahierungszwang, schon gar nicht bist Du als Veranstalter eines Radtouristikveranstaltung gezwungen, einen wegen Dopings gesperrten Fahrer starten zu lassen.

 

Du bestätigst jedoch meine Kritik an den Veranstaltern - wie Du selbst zugibst, werden offensichtlich Dopingsünder nicht nur an den Start gelassen, sondern auch noch dafür bezahlt. Was an dieser Kritik scheinheilig sein soll, ist mir nicht klar.

 

Beste Grüße

 

Martin

Geschrieben
[...]das heisst, es wird ein öffentlich zugänglicher event, weil der veranstalter nur so abcashen kann!

 

[...] sondern ob der gesamtevent als volksgesundheitlich einzustufen ist! denn nur wenn er diese tut, ist er förderungswürdig!

das ist m.e. ein widerspruch. wenn veranstalter abcashen wollen, dann müssen's nicht unbedingt gefördert werden; insbes. dann wenn man bewußt in kauf nimmt, dass das drumherum der "volksgesundheit" nicht förderlich ist.

 

z.b. kann ein wirt in wahrheit niemandem von sich aus lokalverbot geben, wenn das lokal kein club ist, sonder ein öffentlich zugänglicher ort! (während der öffnungszeiten)..dies muss zusammen mit der behörde ausgesprochen und verlautbart werden..klingt komisch? ist es aber nicht!

es ist dem wirt auch untersagt, an besoffene (und minderjährige) alkohol auszuschenken. und ein behördliches lokalverbot ... entspricht ja durchaus einer sperre durch den verband, oder?

 

der hund liegt darin begraben, dass es ums geld geht, und um nix anderes und das es eine zeitnehmung gibt...und oftmals start oder preisgelder...

[...] auch ist alkohol verboten...und doping sowieso..nur überprüfen können wir das nicht...

das ist eine frage des aufwandes, wieviel der veranstalter abcashen will und ob und wieviel er bereit ist, für kontrollen auszugeben.

 

 

ein berufsradfahrer bekommt sowieso berufsverbot..kein geld, presse gegen ihn, öffentliche hatz, schwere geldstrafen..oft karriereende...

die fahren den marathon ja nicht, dass sie hobetten ärgern können sondern weil sie zumeist von irgendjemand geld bekommen..vom veranstalter oft..lustig oder..und von sponsoren...

da haben's die berufsradlfahrer ja super, im vergleich zb zu ärzten. wenn die einen kapitalfehler begehen, kommen's nicht einmal mehr als "naturheiler" in einem "gesundheitszentrum" unter ...

oder juristen, die "eine linke drehen" und dabei erwischt werden ... oder besoffene lkw-fahrer ...

und alle haben mit karriere-beendenden konsequenzen zu rechnen.

 

ich will nichts am doping beschönigen, es verfälscht den wettkampf, die natürlichen leistungsgrenzen und ist gefährlich für die gesundheit..

aber jeder profi ist vom talent her zehnmal mehr radfahrer als alle (scheinheiligen) hobetten zusammen..auch nicht präpariert..

die profis sollten sich auch nicht mit (scheinheiligen) hobetten messen müssen, sondern mit "ihresgleichen". aber wozu sonst sollte doping gut sein, als mangelndes talent (und dazu gehört auch entspechender trainingswille, ...) wettzumachen???

Geschrieben
Es gibt in Österreich grundsätzlich keinen Kontrahierungszwang, schon gar nicht bist Du als Veranstalter eines Radtouristikveranstaltung gezwungen, einen wegen Dopings gesperrten Fahrer starten zu lassen.

Du bestätigst jedoch meine Kritik an den Veranstaltern - wie Du selbst zugibst, werden offensichtlich Dopingsünder nicht nur an den Start gelassen, sondern auch noch dafür bezahlt. Was an dieser Kritik scheinheilig sein soll, ist mir nicht klar.

 

mit dem nicht bestehenden Abschlußzwang hast recht.

bist mit pfuschern, rad am gehsteig, zeitung klaun usw. auch so streng wie bei den "dopingSÜNDERN" ?

 

scheinheilig ist:

Fahrer, die Dopingkontrollen mit der Lizenzlösung zugestimmt haben werden gemeinsam mit hobbyfahrern gewertet, die ja gar nicht getestet werden KÖNNEN.

Du stellst die dann als opfer der sündhaften Profis dar.

 

Glaubst denn es gibt net genug, die dich clean abhängen?

WER CLEAN IST UND VOR ALLEM WER NICHT WEIß NIEMAND !

 

gefragt sind nicht schuldzuweisungen, sondern Lösungen,

wie zB verpflichtend eigene wertungsklasse für Lizenzierte bei Bewerben, wo der Veranstalter Elitefahrer zuläßt. Wenns dort gute Preise gibt und in der Hobbyklasse Pokale wird sich auch keiner "verirren".

Geschrieben

 

gefragt sind nicht schuldzuweisungen, sondern Lösungen,

wie zB verpflichtend eigene wertungsklasse für Lizenzierte bei Bewerben, wo der Veranstalter Elitefahrer zuläßt. Wenns dort gute Preise gibt und in der Hobbyklasse Pokale wird sich auch keiner "verirren".

 

Würd ich auch für gut finden wenn es wieder Lizenzklassen geben würde. Es sollten für alle die in einer Klasse gewertet werden auch dieselben Regeln und damit auch die Dopingregeln gelten!

Gast User#240828
Geschrieben

sobald der event aus öffentlicher hand gefördert ist, sehe ich keine rechtliche grundlage einen gesperrten fahrer auszuschließen, wenn es kein rennen ist...da ich in dieser materie meine brötchen verdiene, gönne ich mir meine rechtsmeinung..

 

mit scheinheilig war ein hobbist gemeint, der selber im verborgenen mittel nimmt, und auf gesperrte profis hinhauen will...

 

wer sich angesprochen fühlt, soll sich angesprochen fühlen..

 

@roadandtrack

 

du warst damit eigentlich nicht gemeint..

 

lg

Geschrieben
sobald der event aus öffentlicher hand gefördert ist, sehe ich keine rechtliche grundlage einen gesperrten fahrer auszuschließen, wenn es kein rennen ist...

lg

 

 

Kann mir mal einer erklären was ein "Rennen" ist?? Und wo wird nicht in irgendeiner Weise durch die öffentliche Hand gefördert?

Geschrieben

aber es gibt auch verblüffend gute saubere Leistungen, und das schlimme ist, dass deren leistung auch angezweifelt wird. Es gibt bei marathons auch fahrer, die clean gewinnen können !

 

das ist ja das drama an der ganzen "geschichte". und ich glaube, es wäre durchaus im interesse dieser cleanen fahrer, die doping-kontrollen weniger als schikane für ein paar arme profis, sondern als bestätigung einer einwandfrei erbrachten leistung zu sehen.

 

mit dem nicht bestehenden Abschlußzwang hast recht.

bist mit pfuschern, rad am gehsteig, zeitung klaun usw. auch so streng wie bei den "dopingSÜNDERN" ?

:D ich bin zwar kein jurist, aber "sündigen" kommt höchstens im kirchenrecht vor ...

... und der ausdruck dopingSÜNDER rückt dieses vergehen ein bisserl in die richtung "ich-habe-gesündigt-und-zwei-stück-schwarzwälder-kirsch-torte-gegessen"

 

scheinheilig ist:

Fahrer, die Dopingkontrollen mit der Lizenzlösung zugestimmt haben werden gemeinsam mit hobbyfahrern gewertet, die ja gar nicht getestet werden KÖNNEN.

Du stellst die dann als opfer der sündhaften Profis dar.

ich glaube, es geht a) nicht um profis allgemein, sondern um solche, die gesperrt sind und b) um gedopte, egal ob profi oder scheinheiliger hobett.

 

gefragt sind nicht schuldzuweisungen, sondern Lösungen,

wie zB verpflichtend eigene wertungsklasse für Lizenzierte bei Bewerben, wo der Veranstalter Elitefahrer zuläßt. Wenns dort gute Preise gibt und in der Hobbyklasse Pokale wird sich auch keiner "verirren".

wie der reini geschrieben hat: es geht (direkt oder indirekt) um's geld. sobald man bei hobetten-rennen die unsitte von preisgeldern wieder aufgibt, wird sich das doping-problem in dieser leistungsklasse vielleicht nicht so ausbreiten. da scheinen die veranstalter gefordert, aber auch die teilnehmer, die auf der einen seite stolz sind bei einer "rad-touristik" von einem "profi" hergebrannt worden zu sein, und im gleichen atemzug über das doping jammern ... [aber das ist nicht scheinheilig, sondern schlichtweg dumm]

Geschrieben

mit scheinheilig war ein hobbist gemeint, der selber im verborgenen mittel nimmt, und auf gesperrte profis hinhauen will...

 

ich dachte, eine krähe hackt einer anderen kein auge aus ... ;)

Geschrieben

Jeder der behauptet, dass im spitzenbereich des professionellen ausdauersportes, egal ob rad, ski nordisch oder wo auch immer, nicht gedopt wird, hat entweder keine ahnung oder lügt sich selbst in den sack. und nachdem alle das gleiche tun, sind die leistungen auch wieder vergleichbar - und trotz doping beeindruckend.

das im topbereich der hobbyrennen auch schon sehr hohe leistungslevel erreicht werden, ist fakt. also ist es ebenso naheliegend, dass auch hier verbotene substanzen verwendet werden.

 

das erwischt werden ist so eine sache, viele, die einmal erwischt wurden bzw. eine zeit lang ganz genau kotrolliert wurden (siehe die finnen vor ca. 5 Jahren im langlauf) sind dann halt ganz genau bei den anderen, weil sie ihr eigenes schicksal unfair finden.

 

und ob bei hobbyrennen kotrolliert wird ist nicht zuletzt auch eine kapazitätsfage der kontrollstellen - nicht nur wie von reini bereits dargestellt ein unheimliches logistisches problem.

 

man könnte natürlich auch überlegen, ob dopingkontrollen in manchen sportarten nich fallengelassen werden ( ich weiß persönlich, dass z.B. snowboard freestyler regelmäßig kontrolliert werden - völlig absurd, weil doping in keiner form dort irgend etwas bringen würde), und dafür kapazitäten für kontrollen in hobbyausdauersportarten frei würden.

 

das ganze thema kann nur jeder für sich selbst beantworten und seine eigene lösung finden. wenn einer ein profi ist, hat er das gesundheitsrisiko, finanzielle probleme und die gefahr der sperre, bei einer hobbetten bleibt nur das gesundheitliche risiko....

 

für mich persönlich reicht das völlig aus, aber für mich ist auch ganz klar, dass keiner, der auf längere zeit ganz vorne sein will, ohne verbotene substanzen auskommen wird..

Geschrieben
sobald der event aus öffentlicher hand gefördert ist, sehe ich keine rechtliche grundlage einen gesperrten fahrer auszuschließen, wenn es kein rennen ist...da ich in dieser materie meine brötchen verdiene, gönne ich mir meine rechtsmeinung..

 

mit scheinheilig war ein hobbist gemeint, der selber im verborgenen mittel nimmt, und auf gesperrte profis hinhauen will...

 

wer sich angesprochen fühlt, soll sich angesprochen fühlen..

 

@roadandtrack

 

du warst damit eigentlich nicht gemeint..

 

lg

 

 

Dass Du keine Rechtsgrundlage siehst, mag sein. Du kannst mir aber glauben, dass Du als Veranstalter mit niemandem einen Vertrag abschließen musst, Du kannst jederzeit sagen, dass Du eine bestimmte Person nicht fahren lässt. Dies gilt um so mehr bei einem vom Verband gesperrten Fahrer. Mit "Materie" meinst Du wahrscheinlich das Veranstalten von Rennen und nicht die Rechtswissenschaft - dabei würden mit solchen Rechtsansichten nicht sehr viele Brötchen rausschauen.

 

Wenn Du das unter Scheinheiligkeit verstehts, hast Du natürlich recht. Ich verstehe auch Folgendes darunter:

 

"Welche Einstellung hast Du zum Thema Doping?

Kommt für mich nicht in Frage! Ein leidiges Thema (in jedem Fall sind die Sportler die Verlierer)" Christian Pfannberger zu cycling4fans.de am 23.11.2002.

 

@ Croco-Hü: Die Frage ist nicht, ob ich streng bin. Zur Diskussion steht ja, dass gesperrte Fahrer weiterhin an Rennen teilnehmen und welche Wirkung das auf andere Fahrer und die Öffentlichkeit hat. Hier teile ich die Meinung von manchen im Forum, dass sie dort nichts zu suchen haben.

Geschrieben
das wäre jezt wirklich schwere rechtliche materie aber ich versuch es zu argumentieren:

 

wenn ein rennen getarnt als volksportevent durchgeführt wird, fördert das land/der staat dieses mit geldmittel und günstigeren tarifen bei der exekutiven überwachung. die stvo gilt, die streckensicherung ist weit nicht so kniffelig wie bei einem echten rennen und daher auch nicht so teuer..usw..! das heisst, es wird ein öffentlich zugänglicher event, weil der veranstalter nur so abcashen kann!

 

nun kann ich niemand von einem solchen öffentlichen event ausschliessen weil er gedopt war/gesperrt ist..

.

 

wir reden aneinander vorbei: reini, wenn die veranstaltung vom örv genehmigt ist, ist es nebensächlich ob is sich dabei um ein bierkistentauchen oder einen marathon handelt - der gesperrte hat dort nyx verloren!!! das sind fakten, deswegen gibt es ein reglement (und nicht dieses reglement, welches du erstellst, sonder dieses, welches der örv unter der aufsicht der uci erstellt!)

Geschrieben

 

z.b. kann ein wirt in wahrheit niemandem von sich aus lokalverbot geben, wenn das lokal kein club ist, sonder ein öffentlich zugänglicher ort! (während der öffnungszeiten)..dies muss zusammen mit der behörde ausgesprochen und verlautbart werden..klingt komisch? ist es aber nicht!

..

 

... aber der wirt unterliegt keinem reglement, dem ist es egal, ob sein gast schon einmal beim alkoholisiertem autofahren erwischt wurde, der fragt nicht, ob er einen führerschein hat, wenn er ihm noch ein achterl einschenkt.

 

der veranstalter eines mtb-rennens muß sich sehr wohl erkundigen, ob alle seine starter makellos sind. und wenn ein gesperrter dabei ist und wenn die veranstaltung vom örv genehmigt ist, dann is er draußen, der gute mann.

 

somit wird für alle anderen starter garantiert, dass kein offizieller dopingsünder am start steht - dafür gibt es das reglement!

 

und wer sich nicht daran hält, sei es nun veranstalter oder fahrer, der gehört bestraft!!!

 

nichtwissen schützt vor strafe nicht!

Gast User#240828
Geschrieben

@mr. t.

 

komischerweise hacken sich gerade die krähen die augen aus, weils um den selben kuchen (käse) geht...;o)))))

 

 

@schurli u. hü

 

völlig eurer meinung, nur das mit dem snowboard..gibts nicht doch ein mittelchen, dass die schwerkraft ausser kraft setzt?;o)))))

 

 

@manitou

 

 

da hast du recht, wenn es um ein vom örv genehmigtes rennen geht..

sind aber die meisten strassenmarthons nicht, weil es eben jedermannveranstaltungen sind...

nur, ich würde als veranstalter es logistisch nicht hinbekommen, hunderte fahrer aus dem in und ausland auf ihre (pre)sauberkeit prüfen zu lassen..da haben wir andere sorgen..

 

 

 

@raodandtrack

 

nein ich meine schon rechtsmaterie:

 

wenn ich heute einen radmarathon veranstalte der keine örv genehmigung erfordert, weil es kein rennen ist - dann geh ich zur gemeinde/bh/der mag.

und mache eine ortsverhandlung...weil erstmals die strecke von der behörde abgesegnet werden muss!

 

dabei gebe ich an es ist kein rennen

es gilt die stvo

jedermann/frau ist startberechtigt

der event dient als sportliche betätigung der volksgesundheit

 

unter diesen aspekten erlässt die behörde dann einen bescheid, auf dem steht wieviele exekutivbeamte wie lange, mit wieviele fahrzeugen wo was zu tun haben..sicherheitspolizeilich und zur einhaltung der stvo

der anweisung der exekutive ist folge zu leisten (kleiner scherz;o)

 

so gibt es dann im spg - sicherheitspolizeigesetz - tarife deren höhe sich danach richten, ob es z.b. eben um ein rennen oder eine veranstaltung handelt, die der volksgsundheit dient..da letzteres der fall ist, kommt der veranstalter mit weit weniger exekutive aus und auch mit dem allerbilligsten tarifen!

 

nun, erstes wäre dann geschafft...

dann geh ich zum bürgermeister und hole mir eine förderung

dann geh ich zur landesregierung, sage wieder bla bla bla..jeder darf kommen...touristik wird angekurbelt, zimmer werden ausgebucht sein, land und gemeinden sind im tv/printmedien und der event macht die leute gesund:

 

bitte eine förderung (je nach land verschieden, formulare via internet, alles muss belegbar sein) - hat geklappt...

 

dann geh ich zum touristikverband des landes und lasse mir von der marketing abteilung eine "födern" ;o) und gebe wieder das gleiche zur sache an...

 

sponsoren werden auch mit ähnlichen argumenten an board geholt!

 

 

fazit:

es ist kein rennen, es gilt die stvo - jede haftung wird ausgeschlossen

 

es ist kein rennen, es dient der volksgesundheit, mit der anmeldung gibt der beteiligte an, er wäre gesundheitlich in der lage, eine solche sportliche leistung zu tätigen..kein arzt hätte einen einwand...haftung wird auch hier keine übernommen....

 

es ist eine veranstaltung von öffentlicher hand auf öffentlichem grund und boden...jetzt kommt der gesperrte herr xsportprofi und meldet sich an!

 

frage:

 

mit welcher begründung sollte ich einen solchen menschen, der auf eine solche veranstaltung kommt (ist nicht viel anders als ein feuerwehrheurigen) nach den grundsätzen der gleichbehandlung - verankert in vielen gesetzen - ausschliessen?

 

wie soll die 13jährige helferin bei der nachnennung wissen, wer profi ist und wer gesperrt ist????

 

wer soll bei einem riesenstarterfeld nachschauen, wer sich gemeldet hat, ob der eine lizenz besitzt und ob er irgendwo oder international gesperrt ist????

 

 

bei dem akuten personalmangel die jede veranstaltung hat...

bei dem wirtschaftlichen denken die jeder veranstalter hat..?????

 

 

 

realität:

 

der veranstalter kauft sich schnelle fahrer um zugpferde zu haben, denn der hobbytiger c will sich mit den besten der welt messen...nicht mit den anderen hobbytigern..weil sonst könnte er sich nicht aussreden....

 

"ist ja keine schande gegen den hr. x zu verlieren..und gedopt ist er auch noch...des könnt i aaaaaa (spricht der esel)"

 

wenn der beste der welt dann auch noch gesperrt ist, ist das umso besser, denn dann ist er billiger...

 

oder

 

der gesperrte x wird von einem privaten lokalhero eingekauft, um auch einmal am stockerl zu stehen...oder von einem ortsansässigen erotikmagazin engagiert...um dort mit einem shirt von besagtem erotikmagazin zu gewinnen..(nebenbei ärgern wir noch hobbetten he he he) nur um am nächsten tag von der zeitung zu lachen..:

x gesponsert vom team f.b.u.o (name kann selbst dazugedacht werden) gewann die superlange, superschwere, superheisse strecke a!

 

super für den veranstalter, denn der musste für x. nix zahlen, und hat ihn aber zuvor in allen medien super angekündigt und beim start noch super interviewt und betont wie super stolz er ist, dass x. gekommen sei...;o))

 

 

die/ der (um alle gleichzubehandeln;o) 13/14/15 jährige/r, der kinderarbeit verdächtige - würde bei der nachnennung lance und jan nicht persönlich erkennen, würden die sich beim marathon in tipsdrü anmelden...

 

 

danach zählt der veranstalter das geld, zahlt die kinderarbeiter zu spät oder garnicht und gibt dem gesperrten hr. x nur 50% von der gage, weil er keinen super weltrekord gefahren ist, wie eigentlich verprochen..

unfälle gab es auch noch? leute liegen im krankenhaus oder sind gestorben?

macht nix, war ja eine jedermannveranstaltung und es galt die stvo...

war ein verkehrsunfall....ist ja eine öffentliche strasse...kein rennen also..

 

und gesperrte fahrer haben bei einer solchen edelveranstaltung schon garnix verloren, aus gründen der moral und ethik...;o)

 

 

pfu...vü arbeit mit einer gipshand..

 

lg

Geschrieben

@raodandtrack

 

 

 

frage:

 

mit welcher begründung sollte ich einen solchen menschen, der auf eine solche veranstaltung kommt (ist nicht viel anders als ein feuerwehrheurigen) nach den grundsätzen der gleichbehandlung - verankert in vielen gesetzen - ausschliessen?

 

wie soll die 13jährige helferin bei der nachnennung wissen, wer profi ist und wer gesperrt ist????

 

wer soll bei einem riesenstarterfeld nachschauen, wer sich gemeldet hat, ob der eine lizenz besitzt und ob er irgendwo oder international gesperrt ist????

 

 

bei dem akuten personalmangel die jede veranstaltung hat...

bei dem wirtschaftlichen denken die jeder veranstalter hat..?????

 

Du vermischst hier unzulässigerweise zwei verschiedene Fragen - einerseits die, ob es zulässig ist, bestimmte Fahrer auszuschliessen, andererseits die der faktischen Überprüfungsmöglichkeit.

 

Zur ersten Frage: Wenn Du als Veranstalter auftrittst - egal ob es sich um ein Rennen oder eine sonstige Sportveranstaltung handelt - schließt Du mit jedem einzelnen Fahrer einen Vertrag ab. Dazu bist Du jedoch nicht verpflichtet, Du kannst grundsätzlich nach Belieben jeden ausschließen. Daran ändert auch eine etwaige Förderung durch die öffentliche Hand nichts. Der Gleichheitssatz gilt nur für den Staat (der dürfte das eben nicht), aber nicht für Dich als Privaten.

 

Zur zweiten Frage: So viele gesperrte Radfahrer gibt es ja in Österreich wohl doch nicht, ich gehe davon aus, dass Du als Profi sie auswendig weißt.

 

So - ich fahr jetzt zu einem Wettkampf und schau, wieviele Teilnehmer gedopt sind - nämlich alle, die vor mir landen ;)

Gast User#240828
Geschrieben
Du vermischst hier unzulässigerweise zwei verschiedene Fragen - einerseits die, ob es zulässig ist, bestimmte Fahrer auszuschliessen, andererseits die der faktischen Überprüfungsmöglichkeit.

 

Zur ersten Frage: Wenn Du als Veranstalter auftrittst - egal ob es sich um ein Rennen oder eine sonstige Sportveranstaltung handelt - schließt Du mit jedem einzelnen Fahrer einen Vertrag ab. Dazu bist Du jedoch nicht verpflichtet, Du kannst grundsätzlich nach Belieben jeden ausschließen. Daran ändert auch eine etwaige Förderung durch die öffentliche Hand nichts. Der Gleichheitssatz gilt nur für den Staat (der dürfte das eben nicht), aber nicht für Dich als Privaten.

 

Zur zweiten Frage: So viele gesperrte Radfahrer gibt es ja in Österreich wohl doch nicht, ich gehe davon aus, dass Du als Profi sie auswendig weißt.

 

So - ich fahr jetzt zu einem Wettkampf und schau, wieviele Teilnehmer gedopt sind - nämlich alle, die vor mir landen ;)

 

 

 

wie können fragen die ich in einem diksussionsfourm (zusammen) stelle unzulässig sein??????????????????????????????????????????????????

ist ja kein gerichtssaal hr. doktor ;o)

 

das nur der staat einen gleichbehandlungsauftrag hat, ist unrichtig...

selbst in den einführungsgesetzen zu den verwaltungsverfahrensgesetzen wird eindeutig festgelegt, dass es zum beispiel nicht gerechtfertigt und unter strafe gestellt ist wenn:

 

"Personen allein auf Grund ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres religiösen Bekenntnisses oder einer Behinderung ungerechtfertigt benachteiligt oder sie hindert, Orte zu betreten oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt sind"

 

das ist nur ein beispiel und in vielen anderen gesetzen finden sich ähnliche bestimmungen...über das betreten oder benützen von orten des öffentlichen gebrauchs...oder berufsverbote...wenn ein (auch gesperrter) profi nach wie vor vom radfahren (sponsorgeldern ) lebt....noch dazu veröffentlichen die meisten reglements wer startberechtigt ist, nämlich eben jedermann der über 18 jahre alt ist und bei dem keine gesundheitlichen gründe gegen eine teilnahme sprechen..so wurde schon von vorneherein an alle anderen mittels veröffentlichung die willenserklärung abgegeben, dass es sonst keine ausschliessungsgründe gibt und diese ergo sehr wohl bestandteil eines (stillen) mündlichen oder schriftlichen vertrages darstellen..

 

aber wie schon in threads zuvor wird es jetzt eine rechtsbetrachtung die stark subjektiviert ist....von dir und mir...

zur erinnerung: nach wie vor wurde kein einziger profi im bundesland wegen betruges verurteilt...

 

für mich ist fakt, dass meine aussagen auf der gängigen praxis beruhen und sich deshalb auch nichts ändern wird, in naher zukunft...

ich kenne nicht alle profis die je gesperrt wurden auswendig, aber wie schon gesagt sehe ich keine grund, warum bei der kraftwerk trophy ein gesperrter oder ehemals gesperrter profi nicht antreten sollte, wo es keinerlei möglichkeit für uns gibt, hobbisten auf verbotene mittel zu prüfen..

 

auch würde ich mich nicht auf den rechtsweg begeben um einen start eines solchen zu verhindern und es haben schon gerichte entschieden, dass ein gesperrter profi bei rennen starten darf, obwohl ihn die wada/uci offiziell gesperrt hatte....weil es unstimmigkeiten/fehler bei der behandlung der dopingproben gegeben hat...und ein berufsverbot nicht zulässig ist und nur weil ein profi gesperrt ist, heisst das nicht, dass er nicht etwa im langstreckenbereich unter der UMCA nicht auch berufsradfahrer sein kann...

 

dazu § 16 abgb

Die ua. aus § 16 ABGB abgeleiteten Rechte der Person nehmen im österreichischen Zivilrecht einen hohen Rang ein. Es handelt sich um absolute Rechte, die als solche Schutz gegen unberechtigte Eingriffe Dritter genießen. Der hohe Stellenwert dieser Rechte kommt nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck, dass sich der Einzelne schon gegen eine bloße Gefährdung seiner Rechtsposition zur Wehr setzen kann. Gegen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte oder gegen deren Gefährdung kann er mit Unterlassungsklage vorgehen. Darüber hinaus kann der in seinen Persönlichkeitsrechten Beeinträchtigte die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes und Schadenersatz verlangen. In bestimmten Fällen gewährt ihm das Zivilrecht dabei auch Anspruch auf den Ersatz ideeller Nachteile, etwa bei Eingriffen in die körperliche Integrität, in die geschlechtliche Selbstbestimmung oder in die persönliche Freiheit. Die absolut geschützten Persönlichkeitsrechte werden in § 16 ABGB selbst nicht näher definiert. Vielmehr werden aus dieser Bestimmung im Zusammenhalt mit anderen gesetzlichen Regelungen einzelne Rechte und Ansprüche abgeleitet.

 

 

schon durch die generalklausel des § 16 abgb fliessen die grundrechte nach der emrk und des bvg in alltägliche verhalten der einzelnen bürger und personen ein.....also ist dazu nicht nur der staat verpflichtet...

 

 

aber ich verstehe viele der gebrachten argumente aller und deinerseits...sehe in der praxis aber sher oft das gegenteilige..

 

lg

Geschrieben
dass z.B. snowboard freestyler regelmäßig kontrolliert werden - völlig absurd, weil doping in keiner form dort irgend etwas bringen würde

 

hier handelt es sich um einen weit verbreiteten Irrglauben, dass es Sportarten gibt, in denen Doping nichts bringt

 

Fakt ist, dass es Sportarten gibt, in denen Doping weniger verbreitet ist und vielleicht gibt es sogar welche, wo aufgrund mangelnder Dichte noch keiner auf die Idee gekommen ist, zu unerlaubten Mitteln zu greifen, aber es gibt ausnahmslos keine einzige Sportart in der Doping nichts bringen würde, alles andere ist Unsinn

 

es gibt kraft,- ausdauer- und konzentrationssteigernde Mittel, die auf der Verbotsliste stehen und somit ist das gesamte Spektrum des Sports abgedeckt

Geschrieben

 

...konzentrationssteigernde Mittel, die auf der Verbotsliste stehen und somit ist das gesamte Spektrum des Sports abgedeckt

 

ja, da geb ich dir recht, und man könnte beim Freestylen derartige mittel einsetzen, aber ich kenne ziemlich viele leute in der Wettkampfszene und von denen nimmt keiner was, außer dass er sich ab und zu einraucht, aber sicher nicht, um seine leistung im wettkampf zu steigern..

aber du hast recht, viele sportarten werden immer ernsthafter (professioneller? ) wenn wir pech haben könnte sich da auch in bereichen, die bisher großteils von dem problem verschont waren, etwas entwickeln

 

Aber zum Glück gibt es ( noch?) viele Sportarten, wo der stellenwert von doping, auch auf grund des erzielbaren wesentlich geringeren vorteiles durch verbotene substanzen, eine ganz geringe bedeutung im gegensatz zum Einsatz im Kraft- undAusdauerbereich hat

Geschrieben

stimmt- leider

 

@straßenbahnfahrer

 

Zitat:

@ Croco-Hü: Die Frage ist nicht, ob ich streng bin. Zur Diskussion steht ja, dass gesperrte Fahrer weiterhin an Rennen teilnehmen und welche Wirkung das auf andere Fahrer und die Öffentlichkeit hat. Hier teile ich die Meinung von manchen im Forum, dass sie dort nichts zu suchen haben.

 

 

 

 

bitte auch ein wenig auf die tatsachen schaun,

wir sind keine politiker, wo oft in erster linie die "optik" zählt.

 

fakten sind: großer grad an verseuchung im Sport- ganz allgemein.

viele experten resignieren im kampf dagegen.

talentierte sportler haben die wahl, profisport so zu betreiben wie er ist-

also wie schon zu lesen war, mit "tuning" -solangs nicht erwischt werden.

oder halt aufhörn.

im hobbybereich gibts keine kontrollen, alles ist möglich, viel wird auch getan.

 

schade, aber so schauts halt aus.

 

wer hat da das recht, jemanden, der diesen sport- so wie er eben ist- professionell betreiben will, als "Sünder" darzustellen?

(danke an Mr. T, dem der ausdruck auch nicht grad gefällt)

 

wer hat was davon, wenn der öffentlichkeit gegenüber die heile welt des sports gegeben werden soll?

Solange durch real umsetzbare reglements nicht chancengleichheit erzielt werden kann, ist dieser weg scheinheilig und führt zu einer FORTSCHREIBUNG des Problems.

 

@ manitou:

bitte um vorsicht mit so kategorischen aussagen

(" nichtwissen schützt vor strafe nicht")

das reglement hinsichtlich teilnahme von lizenzfahrern an bewerben mit unlizenzierten teilnehmern ist KEINESWEGS KLAR!

(du hast selbst geschrieben, dass du dich nicht mehr auskennst!)

zur Erinnerung: das ÖRV-Reglement fordert bei örv-kontrollierten bewerben (rennen), dass alle Teilnehmer eine Lizenz haben.

Dieses ziel hat mir Rudi Massak (ÖRV) in einem netten, offenen telefonat

bestätigt.

 

Unwissen bei so einer unklaren situation kann NIEMALS strafbar sein,

die MRK verlangt bei strafgesetzen eine absolute klarheit der strafbaren Tatbestände,

 

gelten die menschenrechte auch für radfahrer?

Geschrieben

Zu sagen: "So sieht die Realität aus, es ist zwar schade, aber da kann man halt nichts machen" ist verständlich, vielleicht auch vernünftig, richtig ist es nicht!

Habt ihr euch schon einmal gefragt, was in einem talentierten, enthusiastischen, idealistischen 10-jährigen Sportler vorgeht, wenn man ihm sagt, daß er es trotz seines außergewöhnlichen Talents nur dann zu etwas bringen wird, wenn er später (vielleicht schon in 6 Jahren) Medikamente nimmt, die gesundheitsschädlich und deshalb verboten sind?

Geschrieben
Habt ihr euch schon einmal gefragt, was in einem talentierten, enthusiastischen, idealistischen 10-jährigen Sportler vorgeht, wenn man ihm sagt, daß er es trotz seines außergewöhnlichen Talents nur dann zu etwas bringen wird, wenn er später (vielleicht schon in 6 Jahren) Medikamente nimmt, die gesundheitsschädlich und deshalb verboten sind?

Es gibt Sportarten in denen man mit außergewöhnlichem Talent und Einsatz ohne unerlaubte Mittel der Beste werden kann, sogar sehr viele (ich würde sogar sagen die meisten) Sportarten. Umso höher der technische Anteil einer Sportart ist, desto leichter ist dieses Ziel zu verwirklichen, (was aber nicht heißen muss, dass der supertalentierte Sportler mit unerlaubten Mittel nicht noch einen (kleinen) Tick besser werden könnte)

 

Wir befinden uns hier aber in erster Linie in einem Kraftausdauer-Board und hier ist die Wahrscheinlichkeit, dass Talent und Zielstrebigkeit allein ausreichen, um der Beste zu werden, eher gering.

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