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Nebeneinanderfahren auf der Straße


StyrianBiker86
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mtb dürfen auch nur dann auf der straße fahren, wenn sie lt. stvo ausgerüstet sind! d.h. diverse reflektoren, klingel, beleuchtung (kann abnehmbar sein)

 

Das wurde ja abgeschafft, oder? Weil sich so viele darüber aufgeregt habn--> unfair. da gab es auch hier einige Threads und Unterschriftensammlungen

 

 

@deathhero: naja, das würde ich nicht gleich behaupten :)

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es ist in der StVO bzw. der Fahrrad-Verordnung des Bundesministers für Verkehr (und anderes...) geregelt;

 

Darin wird einerseits gesagt, dass das Nebeneinanderfahren auf "normalen" Straßen mit "Rennfahrrädern" zu Trainingsfahrten erlaubt ist, in der FahrradV selbst wird definiert, was ein Rennfahrrad und was eine Trainingsfahrt ist...

 

...und wennst dir die Definitionen durchgelesen hast, dann weißt du, dass es schwer argumentierbar ist, mit dem MTB nebeneinander zu fahren und dass dem Juristen, der die Definition erfunden hat, sicherlich mindestens einer während dem Schreiben abgegangen ist :cool: :s: ....so furchtbar lächerlich pseudowissenschaftlich, dass es schon wieder witzig ist! :D

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Das wurde ja abgeschafft, oder? Weil sich so viele darüber aufgeregt habn--> unfair. da gab es auch hier einige Threads und Unterschriftensammlungen

 

du meinst wahrscheinlich die kürzlich (sommer 2004??) ergangene, diesbezüglich novelle/änderung der StVO, die ein paar erleichterungen in der aussattung der räder für den straßenverkehr gebracht hat?!

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Rennräder dürfen nebeneinader fahren bei Trainingszwecken, okay. Doch wie sieht es mit MTBikes aus? Gibt es einen Paragraphen der das ausrdücklich verbietet?

 

Den mein Fahrlehrer sagte zu mir: "Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt" Wie war der Satz ist weiß ich leider net :)

 

@TomCool: Dann scheinbar doch nicht :);)

Wie gesagt kenne mich in der Gesetzeslage überhaupt net aus, deswegen auch meine Fragen

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Rennräder dürfen nebeneinader fahren bei Trainingszwecken, okay. Doch wie sieht es mit MTBikes aus? Gibt es einen Paragraphen der das ausrdücklich verbietet?

 

Den mein Fahrlehrer sagte zu mir: "Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt" Wie war der Satz ist weiß ich leider net :)

 

 

es dürfen jene fahrräder nebeneinander fahren, die der (etwas schwammigen definition) von "rennfahrrädern" in der Fahrradverordnung entsprechen, egal ob das entsprechende gefährt auch im "volksmund" oder in der allgemeinen Meinung als REnnrad gesehen wird oder nicht, MTB dürfen dann nciht nebeneinander fahren, wenn sie dieser definition eben nicht entsprechen.

 

Text der Fahrradverordnung:

 

"Rennfahrräder

§ 4. (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden

technischen Merkmalen:

1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;

2. Rennlenker;

3. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und

4. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm."

 

Entspricht ein MTB dieser Definition (bloß das keiner weiß, was ein "Rennlenker" ist...), dann darf es im Zuge einer Trainingsfahrt nebeneinander bewegt werden.

 

Eine mögliche Definition des Rennlenkers kommt aus einem Kommentar zu StVO und FahrradV:

"Eine im Radrennsport übliche Lenkstange, die in der Regel einen nach vorne udn unten gekrümmten Griff aufweißt."

 

Die Ansätze, "Trainingsfahrt" zu definieren, habe ich angehängt als Bildfile...

 

Jetz klar, wozu wir Juristen brauchen? :D

 

 

P.S.: Dieser § 4 regelt in Absatz 2:

(2) Rennfahrräder dürfen ohne die in § 1 Abs. 1 Z 2 bis 8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden; bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.

Damit sind die ganzen Sicherheitsdinger, Reflektoren, ... gemeint - das meintest du mit "weggefallen"!

Trainingsfahrt.jpg

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""§ 4. (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:

1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;

2. Rennlenker;

3. äusserer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und

4. äussere Felgenbreite höchstens 23 mm.

(2) Rennfahrräder dürfen ohne die in § 1 Abs. 1 Z 2-8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden; bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.""

 

Ein 28" Bike von Gary Fisher schafft glaube ich den Felgendurchmesser, nur glaube ich versteht der Gestzgeber unter "Rennlenker" keine MTB-Lenker...... :-(

 

Es gibt aber die....

 

"""Gleichwertigkeitsklausel

§ 8. Von den in den §§ 1- 7 beschriebenen Anforderungen für Fahrräder, Fahrradanhänger und zugehörige

Ausrüstungsgegenstände darf dann abgegangen werden, wenn diese in anderen Mitgliedstaaten der

Europäischen Union sowie in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR rechtmäßig hergestellt

oder in Verkehr gebracht werden dürfen und die Anforderungen dasselbe Niveau für den Schutz der

Gesundheit und für die Verkehrssicherheit gewährleisten, wie in dieser Verordnung verlangt."""

 

Wenn es also ein EU Land gibt, wo im Gesetz drinnen steht, dass auch MTB ohen Lichter und Reflektoren betrieben werden dürfen - Dann hätten wird gewonnen (und viele unnötige Gramm gespart :-)

Ich kenne allerdings keines :-(

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""§ 4. (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:

1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;

2. Rennlenker;

3. äusserer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und

4. äussere Felgenbreite höchstens 23 mm.

(2) Rennfahrräder dürfen ohne die in § 1 Abs. 1 Z 2-8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden; bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.""

 

uih, noch ein Jurist (ich bin ja nur ein halber) unterwegs? :D:wink:

 

Ein 28" Bike von Gary Fisher schafft glaube ich den Felgendurchmesser, nur glaube ich versteht der Gestzgeber unter "Rennlenker" keine MTB-Lenker...... :-(

 

wenn ich mich (gemeinsam mit meinem (Taschenrechner) nicht irre, dann sind 630mm in etwa 24,8 zoll, also dürfte das jedes 26"-MTB schaffen, die 12 kilo könnten auch kein problem sein, bloß der rennlenker...die passage wurde wohl von einem geschrieben, dem nicht bewusst war, dass es auch "MTB-R E N N E N" mit entsprechenden (RENN)Lenkern gibt...

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vor einigen wochen ist im irenental ein kieberermobil auf gleich gezogen und hat meinen nebenherfahrer, der grad il trampone war, und mich gefragt, ob wir eine lizenz hätten. hat mich gewundert, daß, oder ob das eine rolle spielt...

 

von lizenz steht nix im gesetz, wollt sich mal wieder einer wichtig machen.

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von lizenz steht nix im gesetz, wollt sich mal wieder einer wichtig machen.

 

bin auch der meinung, dass das kenesfalls herausgelesen oder hineininterpretiert wird - das gesetz definiert ja nicht, was eine trainigsfahrt ist, wir werden wohl auf die ersten urteile des OGH warten und uns bis dahinmit den (teilweise schon strutzgeilen) definitionen der kommentare zur StVO begnügen (müssen)...

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jo der rennlenker tut uns weh.......

 

aber um ehrlich zu sein: mit den reflektorpickerln und den dünnen speichenreflektoren geht es eh (gewichtsmäßig und optsich), oder? und bevor ich mich deswegen abschiesen lasse....

(ich habe ja vorne die gabelbrücke beklebt, das sind genau 20 cm2 und fällt optisch nicht auf)

 

und die klingel taugt mir mittlerweile sogar. "früher musste" ich immer schreien, jetzt schone ich die stimme :D

 

@ queicheng: bist leider der einzige jurist derweilen, ich bin verkehrsplaner (und kenne und habe daher die stvo zu hause)

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jo der rennlenker tut uns weh.......

 

aber um ehrlich zu sein: mit den reflektorpickerln und den dünnen speichenreflektoren geht es eh (gewichtsmäßig und optsich), oder? und bevor ich mich deswegen abschiesen lasse....

(ich habe ja vorne die gabelbrücke beklebt, das sind genau 20 cm2 und fällt optisch nicht auf)

 

und die klingel taugt mir mittlerweile sogar. "früher musste" ich immer schreien, jetzt schone ich die stimme :D

 

@ queicheng: bist leider der einzige jurist derweilen, ich bin verkehrsplaner (und kenne und habe daher die stvo zu hause)

 

und die reflektoren auf den pedalen? auch aufgeklebt?

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