Magier Geschrieben 21. Juli 2006 Geschrieben 21. Juli 2006 Hätte mal - wie das Topic schon sagt - eine Frage an die Bauexperten... Gibt es eigentlich eine maximal zulässige Breite von Silikonfugen bei einem Neubau? Ich frag mich nur, da unser Fliesenleger oberhalb vom Türrahmen eine mind. 1cm breite (oder noch breitere, hatte leider keinen Rollmeter dabei) Silikonfuge eingesetzt hat, um seinen schiefen Fliesenschnitt auszugleichen. Liegt sowas noch innerhalb einer Toleranz oder kann ich das reklamieren? Zitieren
Elmar Geschrieben 21. Juli 2006 Geschrieben 21. Juli 2006 Die Fuge sollte maximal so breit wie alle anderen sein, alles andere ist Pfusch. Ob die Reklamation hält, weiß ich nicht. Zitieren
slowly Geschrieben 21. Juli 2006 Geschrieben 21. Juli 2006 Reklamieren. Auch wenn der fliesenschnitt am Ende nur 0.5 cm breit ist, muss er eine Fliese einsetzen. Übrigens lernen alle guten Fliesenleger einen Fliesenspiegel so zu beginnen, dass es am Ende nicht mit Ministücken ausgeht. Zitieren
Magier Geschrieben 21. Juli 2006 Autor Geschrieben 21. Juli 2006 Naja, der Schwachkopf hat die Fliesen zwischen Türrahmen und Decke ausgeschnitten, bevor der Türrahmen gesetzt war, d.h. er wußte nichtmal, wie hoch das Ding im Endeffekt genau ausfällt. Er kannte nur den Spalt zwischen ausgeschnittenem Durchgang und Decke, der rund 10cm hoch war. (ja, wir haben sehr hohe Türen *g*)... Also hat er die einfache Variante gewählt und seine bereits ausgeschnittene Fliese verwendet und eine 1cm breite Fuge hingeknallt, was zwar über den Türrahmen nicht gravierend ist, aber trotzdem nicht ok und erst recht nicht schön ist (ich zahl schließlich auch nicht wenig für seine Arbeit - und das ist alles offiziell, nix im Pfusch erledigt)... Naja, werd ichs wohl mal auf die Reklamation ankommen lassen. War sowieso ein Deppenunternehmen - hat eine Dehnfuge (im Boden) direkt durch eine Fliese durchlaufen lassen! Die ist jetzt bei einer Breite von 30cm und einer Länge von 60cm schön in der Mitte mit einer Silikonfuge durchgetrennt (d.h. 15cm auf beiden Seiten)... Zitieren
soulman Geschrieben 21. Juli 2006 Geschrieben 21. Juli 2006 ganz klarer baumangel, den du beim bauträger mittel eingeschriebenen brief reklamieren musst. genaue beschreibung und beilage eines aussagekräftigen fotos hilft. Zitieren
Magier Geschrieben 21. Juli 2006 Autor Geschrieben 21. Juli 2006 ganz klarer baumangel, den du beim bauträger mittel eingeschriebenen brief reklamieren musst. genaue beschreibung und beilage eines aussagekräftigen fotos hilft. Tjaja, ist ja leider Gottes eh nicht der Einzige. Die Digicam platzt schon bald aus allen Nähten... Eingeschriebener Brief ist ein guter Tip - werd ich wirklich so machen... Aber erstmal auf die Bauabnahme am Freitag warten. Da kann ich ihm dann die Meinung auch noch persönlich geigen und ihm sagen, wo er sich die rausgespitzten Fliesen hinstecken kann! :s: Zitieren
hermes Geschrieben 21. Juli 2006 Geschrieben 21. Juli 2006 Tjaja, ist ja leider Gottes eh nicht der Einzige. Die Digicam platzt schon bald aus allen Nähten... Eingeschriebener Brief ist ein guter Tip - werd ich wirklich so machen... Aber erstmal auf die Bauabnahme am Freitag warten. Da kann ich ihm dann die Meinung auch noch persönlich geigen und ihm sagen, wo er sich die rausgespitzten Fliesen hinstecken kann! :s: sagen ist schön, aber schreiben ist besser. entweder gibts eh ein abnahmeprotokoll, oder du schreibst die punkte halt so zusammen. Zitieren
Magier Geschrieben 21. Juli 2006 Autor Geschrieben 21. Juli 2006 Jupp, hab eh schon eine Liste im Word, aber die hätt ich dann am nächsten Freitag mitgegeben... Aber Einschreiben ist sicher noch gscheiter, weil dann gibts kein "Hab i ned kriegt"... Zitieren
LBJ Geschrieben 21. Juli 2006 Geschrieben 21. Juli 2006 is es eine Genossenschaftswohnug oder Eigentumswohnung? Brief an die Hausverwaltung(Bauherrn)! Falls es als Baumangel deklariert wird, wir die Baufirma oder Generalunternehmer dies in die Gewährleistung hineinnehmen. Wenn du die Wohnung so übernimmst ..... aufpassen! Schriftlich festhalten und an alle Parteien schicken und bestätigen lassen, weil nach 3 Jahren gibts eine Mängelbegehung (da läuft im Normalfall die Gewährleistungsfrist ab) und solche Mängel werden behoben. d.h. wennst du den Pfusch schon vorher aufzeigst wird der Mangel noch vor Übergabe des Gebäudes(Wohnung) an den Bauherrn oder Mieter oder Eigentümmer behoben werden müssen , von der ausführenden Firma, die es dann ja sicher noch gibt (weil das ist heutzutage ja nimmer so sicher! ) Wohnung nicht übernehmen, bevor diese jene "Mängel" nicht behoben sind! Zitieren
Magier Geschrieben 21. Juli 2006 Autor Geschrieben 21. Juli 2006 Das ganze ist eine stinknormale Eigentumswohnung - allerdings ein Neubau, d.h. da war noch niemand vorher drin. Offizielle Abnahmebegehung (oder Übernahme? Wurscht, wie immer das heißen mag) ist nächsten Donnerstag oder Freitag (vermutlich Freitag) - soll ich in dem Fall die Mängel also schon vorher aufzeigen, d.h. diese Woche noch? Oder bis zum Freitag warten und dann die Liste übergeben? Dein Posting klingt so, als sollte ich alles, was mir schon auffällt, früher melden und bestätigen lassen, damits noch vor der Abnahme repariert wird - hab ich das richtig verstanden? Zitieren
headnut2 Geschrieben 21. Juli 2006 Geschrieben 21. Juli 2006 Hi, geh auf nummer sicher und sende dem Bauträger vorab, eingeschrieben die Mängelliste und bei der Abnahme nochmals :s: Die solln das gefälligst in Ordnung bringen und wenns dir die Fliesen wieder rausreißen!! Denn den "Pfusch" mußt du dir über Jahre anschauen! LG Zitieren
Magier Geschrieben 21. Juli 2006 Autor Geschrieben 21. Juli 2006 Glaubt ihr, man kann bei der Dehnfuge in den Bodenfliesen auch was machen? toll schaut das nämlich nicht grad aus, aber der Fliesenleger argumentiert, daß der Estrichleger dran schuld ist (weil der die Estrichfugen so dämlich eingeteilt hat). Ich weiß schon, einer schiebts auf den anderen, aber als Laie hat man natürlich auch keinen Plan, wer recht hat und wer nicht. Zitieren
headnut2 Geschrieben 21. Juli 2006 Geschrieben 21. Juli 2006 Wenns möglich ist gibts ein paar Fotos von den "Schandtaten"?? LG Zitieren
Nils76 Geschrieben 21. Juli 2006 Geschrieben 21. Juli 2006 ad Dehnfuge: Wenn der Fliesenleger mit der Vorleistung des Estrichlegers nicht zufrieden ist um sein Gewerk mängelfrei herzustellen, muß er dich vor dem Einbau des Fugenprofils darauf aufmerksam machen. Wenn er dies nicht tut, ist es sein Problem wenns dann nicht paßt. Zitieren
slowly Geschrieben 21. Juli 2006 Geschrieben 21. Juli 2006 Normal legen die Fliesenleger die ganzen Fliesen an der Dehnfuge rechts und links an. Wenn sie ausserirdisch motiviert sind machen sie dann noch einen toleranzstreifen, dessen Breite sie vorher berechnet haben um den Raum rum und müssen so keine Fliese in Ministücke schneiden. (soweit die Theorie) Zudem sind die angeschnittenen Fliesen an der Dehnfuge nicht korrekt, da der Übergang oft nicht sauber verkittet werden kann. (Schau mal ob scharfe Kanten übrig sind) Bei der Reklamation: Am besten ist es wenn Du die andere Käufer auch informierst und Dich bei Unwillen des Bauträgers über einen möglichen Sachverständigen (auch wegen anderer Mängel) austauscht. Davor haben die Bauträger am meisten Repekt. Sonst schicken die Deine Rüge in den Orbit zwischen GU, GÜ, U und SU. Dann verhungerst an der langen Hand. zudem: IMMER SCHRIFTLICH, IMMER EINGESCHRIEBEN! :s: Was sind die anderen Mängel? P.S:Bauträger rechnen mit ca 10% Mängelbeseitigungskosten. Das was Du da hast scheint noch sehr harmlos. Ecco: Glück gehabt. Zitieren
Magier Geschrieben 21. Juli 2006 Autor Geschrieben 21. Juli 2006 Fotos gibts, aber ich bin grad auf der Arbeit. Da hab ich sie nicht mit. Bzgl. Dehnfuge: Er hats mir gezeigt, aber nicht gesagt, daß ich da eine Wahl habe. Er hat nur gesagt: "Da kann ich nix machen, das muß so gemacht werden." Zitieren
slowly Geschrieben 21. Juli 2006 Geschrieben 21. Juli 2006 ad Dehnfuge: Wenn der Fliesenleger mit der Vorleistung des Estrichlegers nicht zufrieden ist um sein Gewerk mängelfrei herzustellen, muß er dich vor dem Einbau des Fugenprofils darauf aufmerksam machen. Wenn er dies nicht tut, ist es sein Problem wenns dann nicht paßt. Die Lage der Fuge halte ich, es sei denn sie ist wirklich vollkommen schwachsinnig, für keinen Estrichleger-Mängel. Abgesehen sie war woanders geplant. Der Käufer der Wohnung wird selbstverständlich nicht informiert. Der Bauleiter vielleicht. Der kann es dann an den Bauherrenvertreter weiterleiten, wenn es bei der Behebung Ärger gibt. Zitieren
Komote Geschrieben 21. Juli 2006 Geschrieben 21. Juli 2006 der fliesenleger hat warn- und hinweispflicht, wenn vorarbeiten von einem anderen professionisten mangelhaft sind. auf jedenfall dem fliesenleger keinen weiteren cent zuschieben, solange bis die sache nicht behoben ist. Zitieren
Magier Geschrieben 21. Juli 2006 Autor Geschrieben 21. Juli 2006 So, anbei mal ein Bild der Wohnung. Die dicken Striche sind Wände (Türen sind keine eingezeichnet), die dünnen sind die Estrichfugen. Zitieren
Magier Geschrieben 21. Juli 2006 Autor Geschrieben 21. Juli 2006 Und hier jetzt mit den Fliesen... die mit einem roten X gekennzeichnete Fuge ist die, wo er quer durchgezogen hat (also dehnfuge der länge nach - die fugen haben 30x60cm und liegen von west nach ost verlegt, wenn norden auf der karte oben ist). Die zwei mit dem waagrechten Strich sind der höhe nach durchgeschnitten (also irgendwo zwischen 0 und 60cm einen schnitt durch), die mit dem X hat den Schnitt durch die 30cm durch (also auf beiden Seiten ca. 15 cm) und die mit dem senkrechten Strich liegt normal. EDIT: Hab noch ein paar Fliesen eingezeichnet, falls meine wirre beschreibung bzgl. der Ausrichtung und Form der Fliesen nicht klar ist. Zitieren
hermes Geschrieben 21. Juli 2006 Geschrieben 21. Juli 2006 So, anbei mal ein Bild der Wohnung. Die dicken Striche sind Wände (Türen sind keine eingezeichnet), die dünnen sind die Estrichfugen. die bei der nische im wohnzimmer (?) entspricht in keinster weise der norm :s: Zitieren
Magier Geschrieben 21. Juli 2006 Autor Geschrieben 21. Juli 2006 Wenn du das große Zimmer ganz im Norden meinst (ist eigentlich Süden, aber wurscht *g*) - ja, stimmt, das ist das WZ. Die Nische, die auf dem Bild links unten zu dem Zimmer gehört, ist der Küchenbereich. Zitieren
slowly Geschrieben 21. Juli 2006 Geschrieben 21. Juli 2006 Meiner Meinung nach wäre das auch mit 2 Fugen gegangen. Bischen paranoid der Estrichleger. Mit dem Fliesenformat und der Verlegerichtung ist das wirklich ein bischen heikel. Wie gross ist die Wohnung das man so viele Fugen braucht? 250m2 Würde ich Dir gönnen Zitieren
hermes Geschrieben 21. Juli 2006 Geschrieben 21. Juli 2006 Meiner Meinung nach wäre das auch mit 2 Fugen gegangen. Bischen paranoid der Estrichleger. kennst ja die norm: seitenverhältnis max. 1:2, feldgröße max 25m². die norm ist paranoid, wennst mich fragst. wennst dich an die hältst, bekommst in jeder wohnung kilometer an fugen zusammen (naja, bisserl übertrieben) Zitieren
Magier Geschrieben 21. Juli 2006 Autor Geschrieben 21. Juli 2006 Die Wohnung hat 96qm... Anbei ein Foto, wie die längs durchgeschnittenen Fugen ausschauen! :s: Zitieren
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