NoRun Geschrieben 27. Februar 2007 Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 habe gerade eine Anonymverfügung über 90 EUR bekommen und habe folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 30 Abs.1 IG-L, i.V.m § 6 Abs. 1 Ziffer 1 LGBl. 131/2006 auf gut Deutsch...ich bin im Raum Graz in einem IG-L Gebiet mit 127 km/h statt mit 100 km/h gefahren. Soweit ich weiß kann sich aber die BH-Graz ihre Strafe auf den Bauch haun. Nur die, die die Strafe einbezahlt haben, haben Pech gehabt. Meine Frage...Muß ich Einspruch erheben, oder brauch ich einfach nicht einbezahlen und kann den Wisch in meinem Schreibtisch verschwinden lassen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomCool Geschrieben 27. Februar 2007 Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 Zahl gfälligst du Verbrecher! Du Umweltverschmutzer!! Du... Du.... Du NoRun DU!!!! :s: :s: :s: :devil: :D (hast übrigens dein schönes Konterfei gesehen in der letzten Samstagsbeilage der Salburger Nachrichten???) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoRun Geschrieben 27. Februar 2007 Autor Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 (hast übrigens dein schönes Konterfei gesehen in der letzten Samstagsbeilage der Salburger Nachrichten???) nein hab ich nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mini Geschrieben 27. Februar 2007 Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 Erkundige dich am besten beim OEAMTC! Lass es uns wissen, was dabei rausgekommen ist! Aber ich schätze einen Einspuch mußt Du schon erheben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Magier Geschrieben 27. Februar 2007 Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 Seit wann muß man IG-L's nicht mehr zahlen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomCool Geschrieben 27. Februar 2007 Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 nein hab ich nicht? mist, kann das pdf ned hochladen. :-( Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mini Geschrieben 27. Februar 2007 Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 Weil die Tafel nur auf der rechten Strassenseite aufgestellt war! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoRun Geschrieben 27. Februar 2007 Autor Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 mist, kann das pdf ned hochladen. :-( schicks mir bitte an bek@tuv.at´ Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Siegfried Geschrieben 27. Februar 2007 Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 Also was ich von der Dienstprüfungszeit her noch weiß, ist, dass, wenn du keinen Einspruch erhebst, ein ordentliches Ermittlungsverfahren nach VStG eingeleitet wird. Abhängig von der Höhe der Strafe werden dann nach den Aspekten der "Wirtschaftlichkeit der Verwaltung" Abwägungen getroffen, ob in Anbetracht der Höhe der Strafe ein Ermittlungsverfahren gerechtfertigt ist (puncto Aufwand) oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomCool Geschrieben 27. Februar 2007 Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 schicks mir bitte an bek@tuv.at´ Danke hab's auf fat hochgeladen: http://freshandtasty.at/_uploads/_elements/1387_file1.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 27. Februar 2007 Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 ..wenns wirklich eine Anonymverfügung ist (bitte nicht bös sein, dass ich das so schreib, aber viele Leute verwechseln dire Dinger und für alle gilt was anderes), dann löst das Nichtstun ein ordentliches Verfahren aus, also in der Regel kommt dann eine Lenkererhebung und dann ein Strafbescheid. Chancen sind im Moment wirklich nicht so schlecht, weil irrsinnig viele Leute "Einspruch" (nicht juristisch gemeint!) gegen die Strafen erheben und schon aus diesem Grund viele Verfahren nicht (rechtzeitig) erledigt werden können. Im übrigen sind die Argumente der mangelhaften Kundmachung durchaus schlagkärftig. Btw: Hat doch irgendsoein Verwaltungswappler die Meinung vertreten, Kundmachungsmangel könne gar keiner vorliegen, weil im Landesgesetzblatt wars ja eh kundgemacht, dass ab sofort von "Trippstrill bis Schasknappersdorf" 100 gilt.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 27. Februar 2007 Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 hab's auf fat hochgeladen: http://freshandtasty.at/_uploads/_elements/1387_file1.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joga Geschrieben 27. Februar 2007 Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 http://freshandtasty.at/_uploads/_elements/1387_file1.pdf Iiiiiiiih... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Simon Geschrieben 27. Februar 2007 Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 hab's auf fat hochgeladen: http://freshandtasty.at/_uploads/_elements/1387_file1.pdf Hey Tom, wann kost Du die Tierchen wieder mal?? Steh total auf die kleinen Hüpfer!! *schmatz* Hast schon mal diese fetten weissen Larven aus Australien gekostet? :love: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomCool Geschrieben 27. Februar 2007 Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 Scheißviecher sind in Wien kaum aufzutreiben. nur im Tierfutterladen um ein unglaubliches heidengeld. :f: Das Zeug zu importieren ist fehlgeschlagen, hat sich das landwirtschaftsministerium quer gelegt. Anfragen wegen Showcooking hätte ich schon zig gehabt. Sollte das Ministerium mal auf Verdienstentgang klagen oder so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lacky Geschrieben 27. Februar 2007 Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 hab's auf fat hochgeladen: http://freshandtasty.at/_uploads/_elements/1387_file1.pdf gibts die auch beim mäci? :k: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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