day Geschrieben 5. September 2003 Teilen Geschrieben 5. September 2003 is des net ziel fast jeden fahrradfahrers mal ein schönes action-foto zu bekommen? *gg* i geb immer gas bei den kastln, aber meistens sinds nur in der ebene in 70er zonen, wo ich so fahr - d.h. leider ghet da nix, auch net mitn rennrad, so fest treten kann i dann auch net Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tschakaa Geschrieben 5. September 2003 Teilen Geschrieben 5. September 2003 ich bin leider a no ned eingfoahrn ins radar. bei uns in da buckligen welt gibts leider ned so fülee.... wiso auf der A2 stehn eh so viele und bei euch geht die eh ganz schön bergab! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EineDrahra Geschrieben 5. September 2003 Teilen Geschrieben 5. September 2003 Original geschrieben von day is des net ziel fast jeden fahrradfahrers mal ein schönes action-foto zu bekommen? *gg* da stellt sich doch die frage für den fuxl ob man nicht mit anderen fahrbaren untersätzen auch ins radar fahrn kann... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bike_R Geschrieben 5. September 2003 Teilen Geschrieben 5. September 2003 wenn ihr ein radarfoto machen wollt, dann empfehle ich biedermannsdorf bzw. wr. neudorf. dort gibt es viele 30er zonen. bis jetzt bin ich 3 mal mit dem radl geblitzt worden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
irieman420 Geschrieben 5. September 2003 Teilen Geschrieben 5. September 2003 ...foto des jahres eigentlich wäre dann, wenn die bbcommunity das gesamte chaotenteam auf die radln bringen würde und dann ein feiner belgischer kreisl eröffnet wird, die geschwindigkeit (leicht bergab sollts sein) auf 75 rauf, dann müssts sich bei einem 50er kastl ausgehn ... DAMIT SCHAFFN WIRS SICHER IN DIE KRONENZEITUNG - auflagenstärkstes blatt :k: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dixi Geschrieben 5. September 2003 Teilen Geschrieben 5. September 2003 § 20. Fahrgeschwindigkeit. (1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf auch nicht so schnell fahren, daß er andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies vermeidbar ist. Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, daß er den übrigen Verkehr behindert. ein fahrrad fällt zwar unter die begriffsbestimmung "fahrzeug", aber wenn jemand mit einer laserpistole gemessen wird und dann zahlt ist, finde ich selber schuld, da nirgends was von einem tacho steht (welche ja nur bei kraftfahrzeugen vorgesehen sind). somit kann ich bei meinem rad nicht selbst überprüfen wie schnell ich bin (auch wenn ich einen tacho montiert habe, aber der muß ja nicht stimmen) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mikeva Geschrieben 5. September 2003 Teilen Geschrieben 5. September 2003 geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle fahrzeuge............. als radlfahrer musst schätzen...............laut juridischer auskunft ; wennst kan tacho hast.............strafe zahlst in jedem fall Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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