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Mit Bike ins Radar...


Joga
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Empfohlene Beiträge

...foto des jahres eigentlich wäre dann, wenn die bbcommunity das gesamte chaotenteam auf die radln bringen würde und dann ein feiner belgischer kreisl eröffnet wird, die geschwindigkeit (leicht bergab sollts sein) auf 75 rauf, dann müssts sich bei einem 50er kastl ausgehn :D ...

 

DAMIT SCHAFFN WIRS SICHER IN DIE KRONENZEITUNG - auflagenstärkstes blatt :D :k: :D

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§ 20. Fahrgeschwindigkeit.

 

(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den

gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen,

insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie

den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf auch

nicht so schnell fahren, daß er andere Straßenbenützer oder an der

Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies

vermeidbar ist. Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam

fahren, daß er den übrigen Verkehr behindert.

 

ein fahrrad fällt zwar unter die begriffsbestimmung "fahrzeug", aber wenn jemand mit einer laserpistole gemessen wird und dann zahlt ist, finde ich selber schuld, da nirgends was von einem tacho steht (welche ja nur bei kraftfahrzeugen vorgesehen sind). somit kann ich bei meinem rad nicht selbst überprüfen wie schnell ich bin (auch wenn ich einen tacho montiert habe, aber der muß ja nicht stimmen) :confused:

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