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Radunfallopfer und nun Anzeige wegen Körperverletzung


16S rDNA
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Hallo! Wer hat Erfahrung bzw. ev. etwas gesehen?

 

Ich bin heute, Do, 3.7.2008 um ca. 14:15 auf der Donauinsel Höhe Wasserspielplatz (500 m stromabwärts der Reichsbrücke) Richtung Reichsbrücke geradelt. Locker und nicht besonders flott. Vor mir eine ca. 20-köpfige Kindergruppe (10-14 Jahre) am äußerst rechten Fahrbahnrand u. tw. Wiese mit 3 Betreuerinnen. Links fahren div. Radler vorbei, ich bremse auf Schrittempo, rolle äußerst links vorbei und ein Kind läuft rückwärts plötzlich aus der Gruppe in mein Vorderrad. Wir beide landen links in der Wiese, ich mit kaputtem Vorderrad, Lenker und leicht blauem Knie, der Kleine ebenfalls mit einem Schürfer am Knie.

Die Tanten versorgen den Kleinen und wollen sich vom Acker machen. Ich verlange einen Ausweis, keiner der Tanten hat einen und verweigern die Unfallaufnahme. Nach Androhung, dass ich die Polizei hole (was ich tun hätte sollen) zeigt mir eine ihren Führerschein und die Gruppe hat es wieder sehr eilig weg zu kommen. Ich repariere notdürftig mein Rad (hatte auch einen Patschen, weil irgendwas in der Wiese eingefahren), frage bei dem Standel beim Wasserpark nach wie der Platz heist und rolle heim.

Als ich bei der Polizei Anzeige erstatten will - immerhin hab ich ja einen Schaden, werde ich plötzlich zum Täter: Fahrlässige Körperverletzung undn Entfernung vom Unfallort. Kanns das sein? Ein Kind welches in Obsorge von "Profis" ist läuft mir rein (ok, kann passieren), ich nehme nach längerem Diskutieren die Daten auf, ich entferne mich vom Unfallort lange nachdem die Gruppe weg ist (weil Rad geflickt), ich melde das der Polizei, bin genauso wenig "verletzt" wie das Kind und bin plötzlich der Böse?

 

Der Ratschlag des ÖAMTC: Entweder sofort und gleich Polizei rufen oder wenn meine Identität nicht feststellbar ist, abhauen. Sehr toll.

 

Mal abgesehen von der Verschuldensfrage, die ev. ein Streitfall wäre: Warum wird derjenige der die Meldung macht und sich nicht schnell schleicht, zum Täter?

 

hat zufällig jemand etwas gesehen (auch wenn sehr unspektakulär)und könnte mir als Zeuge gehen (die Tanten werden sich sicher absprechen)?

War mit einem schwarz-roten Scott CR1 und der weißen Sportnora Kleidung unterwegs, weißer Helm.

 

Danke im Vorraus!

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Rechtschutz schon informiert.

Und Entfernung vom Unfallort... ja, nachdem die Gruppe schon 20' weg war. Ich hätte die Bullen rufen müssen, die dann meine Daten auf der Insel aufnehmen. Na, jetzt haben sie sie im Kommissariat aufgenommen...

V.a. hab ich (noch) keine Anzeige wegen "Fahrerflucht", sondern wegen fahrlässiger Körperverletzung. Wo ich mich frage warum ich und ned die oder niemand?

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also, mit meinem bescheidenen strafrechtlichen wissen kann ich glaub ich folgendes sagen:

 

die entscheidende frage für die beurteilung der fahrlässigkeit ist, ob ein maßgerechter, rechtstreuer und einsichter mensch genauso gehandelt hätte wie du oder ob dein verhalten nicht so war (was aber dem sachverhalt so zu entnehmen ist...schritttempo). war dein verhalten objektiv sorgafaltswidrig (hätte ein anderer zB ACHTUNG gerufen oder sonst was) dann ist das leider schon fahrlässig....das zu beurteilen obliegt aber dem richter. und offen gesagt wird das nicht so wild werden, wenn das kind nur eine maginalverletzung hat.

 

ein rechtsanwalt sollte sich aber das verhalten der tanten ansehen, wenngleich das auch nicht viel bringen wird.....

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...also mal zuallererst...gut, dass nicht mehr passiert ist.

 

Zum Sachverhalt;

Im Gegensatz zu den Betreuerinnen...gehe mal davon aus, dass es sich um Erzieherinnen handelte...hast du dich richtig verhalten!

 

Ein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist m.M.n. definitiv nicht gegeben.

 

1. Du hast von dir aus einen Personalienaustausch angeregt...auch wenn dieser vielleicht nicht beiderseitig vollzogen wurde, da ggf. die Erzieherinnen nicht darauf bestanden haben!

 

Hierbei ist auch ganz entscheidend, dass diese Damen die Garantenstellung für die Kinder, somit auch für den Kleinen hatten. Somit hätten diese in Vertretung der Sorgeberechtigten die Rechte und Ansprüche stellvertretend wahrnehmen müssen.

 

2. Hast du den Vorfall/Unfall unverzüglich!!!(also ohne große Aufschiebung...deine persönliche ärztliche Versorgung, wie Reinigung der Wunde und Erstversorgung mittels Pflaster/Verband ist hierbei legitim) der nächsten Polizeidienststelle gemeldet.

 

Hierbei wäre ggf. der Versuch des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort seitens der Erzieherinnen strafrechtlich in Betracht zu ziehen.

 

3.Fahrlässige Körperverletzung ist ein Delikt, welches bei einem solchen Vorfall stets erst einmal als führendes Ereignis geführt wird.

Hierbei wird später dann überprüft/festgestellt, ob du die jedem Verkehrsteilnehmer auferlegte Sorgfaltspflicht nachgekommen bist oder nicht.

 

Fraglich bleibt hier auch, ob die Erzieherinnen sich nicht wegen Fahrlässiger KV strafbar gemacht haben.

Hierbei beziehe ich mich schon auf meine zuvor angeführten Ausführungen bezüglich der Garantenstellung.

 

 

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, sofort informieren und einen Anwalt kontaktieren. Zuvor die Tagebuch-/Vorgangsnummer der Polizeidienststelle einholen.

 

Würde mir allerdings nicht zu große Gedanken machen...würde bei derzeitigem Stand der Dinge (sofern sich die Eltern oder die Erzieherinnen nicht in einen Gerichtskrieg ziehen wollen und es keine Sachverhaltserweiterungen gibt) von einem Einstellen des Verfahrens seitens der Staatsanwaltschaft ausgehen.

 

 

Zivilrechtliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt!

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Ich denke für die Kinder gilt der Vertrauensgrundsatz. D.h. im Zweifelsfall wird für die Kinder entschieden.

 

Das sich die Erwachsenen nicht sehr auskunftsfeudig zeigten ist zwar in der Situation komisch, wird aber an der Sache nix ändern.

 

Realistischer Weise die einzige pragmatische Vorgangsweise (weil dir Schaden entstanden ist):

Abwicklung via Haushaltsversicherung

 

Polizei bzw. gerichtlicher Klärung ist 1. mühsam und 2. mit eher geringem (soferne das zutrifft) Sachschaden setzen die Berhörden ihre Resourcen anders ein.

 

Ciao

Paolo | Laie

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Hmm. Ich will ja niemanden was reinwürgen. Ich finde es nur eigenartig, dass zwei - nennen wir es mal Unfallgegner - einen Unfall hatten, die eine Partei schleicht sich, versucht dem Personalienaustausch aus dem Weg zu gehen, die andere fährt - nachdem der Unfallgegner abgehaut ist unverzüglich auf die Polizei und wird gleich mal beschuldigt fahrlässig gehandelt zu haben. Die Partei die sich schleicht und quasi flüchtet ist auf einmal das Opfer.

 

Abgesehen davon: Was ist fahrlässig? Ich hab die Straße jetzt abgemessen. Ich bin im Schrittempo in mindestens 3 m Abstand vorbeigerollt. Das Kind ist mir in die Seite reingelaufen, also da ist nix mehr mit Achtung schreien etc. Und dass Radfahrer auf einem Radweg unterwegs sind ist ja auch keine Neuigkeit.

 

Ich gebe dem Kind nicht wirklich die Schuld - ok, das nächste Mal schaut es halt (hoffentlich). Die Betreuerinen wollten sich rasch aus dem Staub machen - zwar verständlich aber nicht akzeptabel.

Was mich nur so wütend macht ist, da geht man zu den Bullen und sagt "mir is ana einegerennt, hat an Schaden verursacht und wollte abhauen" und bekommt als Antwort: "Da müssen wir Sie jetzt wegen fahrlässiger KV anzeigen".

Tolles Rechtsempfinden. Das nächste mal fladert mir einer mein Auto und ich bekomm a Anzeige wegen was-weiß-ich.:k:

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naja, es erweckt echt den eindruck dass das ein bisserl eine bananenrepublikartige haltung ist.

 

aber wie die offensichtliche äußerst rechtskundige Dr.Angelika schon richtig gesagt hat allzu groß wird die sache nicht werden und von der KV wird sicherlich nix über bleiben.

 

werd aktiv, hol dir einen anwalt oder red mit einem befreundeten versicherungsmakler welche chance du hast regress zu bekommen.....

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wenn ich ehrlich bin, finde ich es äußerst überzogen, hier sofort an Klage und Schadenersatz zu denken!

 

Du kannst von Glück sagen, dass dem Kind und dir nicht mehr passiert ist.

 

Ich denke nicht, dass man einer Kindergärtnerin einen vorwurf daraus machen kann, wenn soetwas auf der Donauinsel passiert. Auch wenn dort offiziell die StVo gilt, sollte man bedenken, dass die DI ein Erholungsgebiet ist, also von Familien, Kindergärten, etc. häufig genutzt. Das weiß ein jeder, darum sollte man dort besonders aufpassen, wenn man mit dem Rad unterwegs ist.

Jetzt ganz zu schweigen, wie hoch ein subjektiv gefühltes "Schritttempo" dann tatsächlich ist (ohne dir was unterstellen zu wollen, ich wunder mich selbst oft wenn ich dann auf den tacho schau).

 

Also ich würd mal drüber nachdenken, ob du da nicht eh mit einem blauen Aug davon gekommen bist. Es hätte genauso gut sein können, dass das Kind sich etwas gebrochen hätte oder noch schwerer verletzt gewesen wäre. Da kanns dann leicht sein, dass du schneller auf der Anklagebank sitzt, als du glaubst.

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, wie hoch ein subjektiv gefühltes "Schritttempo" dann tatsächlich ist (ohne dir was unterstellen zu wollen, ich wunder mich selbst oft wenn ich dann auf den tacho schau).

.

 

Wie in der obigen Ausführung, ist das Kind (immerhin in einem Alter wo es alleine unterwegs sein kann, darf und wird) mir rücklinks in die Seite gelaufen. Also defacto egal wie schnell ich war oder wie sehr gebremst wurde.

 

Wäre v.a. mir mehr passiert, hätten sich die Tanten wahrscheinlich noch schneller geschlichen.

Dem Kind wurde also von den "Erzieherinnen" folgendes vermittelt: Wenn du einen Unfall verursachst, weil du rücklinks einem anderen reinlaufst, ihm Schaden o.ä. zufügst, hau ab und verweigere ihm die Unfallaufnahme....ich hoffe er merkt sich das nicht bis zur Führerscheinprüfung in ein paar Jahren.

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Ich denke für die Kinder gilt der Vertrauensgrundsatz. D.h. im Zweifelsfall wird für die Kinder entschieden.

 

du meinst vermutlich "Ich denke für die Kinder gilt der Vertrauensgrundsatz NICHT.". oder? seh das dann auch so.

 

umgekehrt standen sie aber unter aufsicht. haben vielleicht die gar ihre aufsichtspflicht verletzt?

 

abgesehen vom weniger angenehmen schicksal der betroffenen ein interessanter fall, denke ich. gibts dazu vergleichbare urteile?

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meiner "praxiserfahrung" nach solltest du dir betreffend der fahrläss kve keine allzugrossen sorgen machen; da würde es mich wundern, wenn das verfahren nicht eingestellt werden würde.

 

zivilrechtl (dh schmerzengeld, schadenersatz) könnte es freilich anders aussehen; da rate ich _wie e´h schon oben gemeint - im bedarfsfall ab zum rechtsanwalt.

 

berichte uns vom fortgang

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irgendwie kommt mir das komisch vor. wie kann man bei schritttempo (wie du ja sagst) also ca. 6km/h sein vorderrad und den lenker kaputt kriegen?

 

Indem dir jemand seitlich ins Rad rennt, dieses verschlägt und beide mit dem Körpergewicht am Carbonlenker landen. Rechne dir aus: Ich, 70 kg, Kind 40 kg oder mehr, Lenkerhöhe ca. 1 m, Erdanziehung 9,81 ms(-2). D.h. abgesehen von der Anfangsgeschwindigkeit, kommt eine Kraft von 1080 Nm (Newtonmeter) auf den Lenker....

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Such dir einen fähigen Rechtsanwalt. Wenn das tatsächlich

genauso abgelaufen ist wie du schreibst (ich war ja nicht dabei)

, dann kann das nicht sein das du in den sauren Apfel beißt.

 

PS: Das mit den "Beschuldigen" von der Polizei ist so eine Sache.

Mir is mal wer in mein Auto gefahren (ich hatte 100% Vorrang).

Ergebnis war, dass ich verletzt war, mein Auto einen totalschaden

hatte. Mein Unfallgegner war unverletzt und hatte nur einen kleinen

Sachschaden.

 

Auf der Polizei musste ich dennoch eine "Beschuldigtenvernehmung"

machen. Ziemlich krass - da wird man wie ein "Verbrecher"

hingestellt obwohl man eigenltich nichts Falsches getan hat.

 

Aber der Polizist hat mir das erklärt das dass eben so abläuft

und ich mir den Kopf darüber nicht zerbrechen sollte.

Ein "Sachverständiger" klärt wer was getan hat und das wars.

(hoffentlich)

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Auf der Polizei musste ich dennoch eine "Beschuldigtenvernehmung"

machen. Ziemlich krass - da wird man wie ein "Verbrecher"

hingestellt obwohl man eigenltich nichts Falsches getan hat.

 

deswegen: immer vorsichtig sein, wenn der polizist jd etwas in den Mund legt (vor allem beim protokollschreiben) & immer genau aufpassen, was man unterschreibt.

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Indem dir jemand seitlich ins Rad rennt, dieses verschlägt und beide mit dem Körpergewicht am Carbonlenker landen. Rechne dir aus: Ich, 70 kg, Kind 40 kg oder mehr, Lenkerhöhe ca. 1 m, Erdanziehung 9,81 ms(-2). D.h. abgesehen von der Anfangsgeschwindigkeit, kommt eine Kraft von 1080 kN auf den Lenker....

 

Wenn knapp 100 Tonnen auf deinen Carbonlenker einwirken dürften aber nur Staubkörner über bleiben!!

 

Ein Airbus A310 bringt einen MaxSchub von 2 x ~260kN aus seinen Triebwerken.

 

Irgenwie hast da nen Rechen- oder Einheitenfehler! :rolleyes:

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Wenn knapp 100 Tonnen auf deinen Carbonlenker einwirken dürften aber nur Staubkörner über bleiben!!

 

Ein Airbus A310 bringt einen MaxSchub von 2 x ~260kN aus seinen Triebwerken.

 

Irgenwie hast da nen Rechen- oder Einheitenfehler! :rolleyes:

 

 

Sorry, sollte Nm (Newtonmeter) heißen!

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hab den vorfall beobachtet - kann dir sowohl den unfallhergang selbst bezeugen wie auch die tatsache, dass du als einziger noch längere zeit danach anwesend warst....habe mich direkt dort mit nen freund getroffen und auch dieser kann bezeugen, dass du dort noch länger an deinem bike gebastelt hast(den unfall selbst hat er allerdings nicht gesehen....ist erst später dazugekommen)

solltest du unsere aussagen benötigen...... meld dich einfach

 

ach ja.....tut mir leid, dass ich nicht direkt zu dir gekommen bin...aber die ganze sache sah so unspektakulär aus.... naja jedenfalls kurz vorher hat eines der kid´s schon fast einen rollerblader zu sturz gebracht..... die tanten dürften wohl nur aus dekorativen gründen dabei sein hihi

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hab den vorfall beobachtet - kann dir sowohl den unfallhergang selbst bezeugen wie auch die tatsache, dass du als einziger noch längere zeit danach anwesend warst....habe mich direkt dort mit nen freund getroffen und auch dieser kann bezeugen, dass du dort noch länger an deinem bike gebastelt hast(den unfall selbst hat er allerdings nicht gesehen....ist erst später dazugekommen)

solltest du unsere aussagen benötigen...... meld dich einfach

 

ach ja.....tut mir leid, dass ich nicht direkt zu dir gekommen bin...aber die ganze sache sah so unspektakulär aus.... naja jedenfalls kurz vorher hat eines der kid´s schon fast einen rollerblader zu sturz gebracht..... die tanten dürften wohl nur aus dekorativen gründen dabei sein hihi

 

 

Super, danke. Schick dir ne PM, falls ich dich/euch brauche!

Danke!

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Wenn man diese ganzen Story da durchliest, bleibt man am Besten gleich zu Hause. Sonst kriegt man da bei uns gleich Lebenslänglich für einen kleinen Sturz.

 

Würd mich auch sehr interessieren wie die Sache ausgeht.

 

Ich kann da nur den Kopf schütteln. Ich hätt da nicht anders reagiert und als Lohn kriegst eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletztung. Klingt nach einem Aprilscherz.

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man sollte die kirche schon im dorf lassen. es ist das natürlichste der welt, dass man nach einem verkehrsunfall mit personenschaden eine anzeige wegen fahrlässiger körperverletzung bekommt. des wird dann geprüft und gegebenfalls eingestellt.

 

hatte mal einen frontalcrash, weil jemand sich eingebildet hat, nach einer kurve meine fahrbahn zu benutzen. nachdem er zur beobachtung ins krankehaus gekommen ist, hab ich auch eine anzeige bekommen. verfahren wurde dann eingestellt, nachdem die körperliche beeinträchtigung nicht über einen gewissen zeitraum gegangen ist bzw. wäre eben später eingestellt geworden, nachdem vor gericht seine alleinige schuld am unfall festgestellt wurde.

 

der sachverhalt muss halt zuerst geprüft werden, bevor man jemanden kategorisch von jeder schuld freispricht und einseitige ermittlungen will wohl auch keiner, oder?

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