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Stopp der Rennrad-Trainingsausfahrt durch ungerechtfertige Amtshandlung der Exekutive


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Geschrieben
Vielleicht hat er gar nicht gelogen...

 

Sagen wir er war an diesem Tag der Ranghöchste, bzw. der Dienstälteste, dann war er auch Kommandant :zwinker:

 

Und der Rang des Kommandanten hängt von der Wertigkeit des Postens ab.

 

Okay, Kommandant schon, aber auch Postenkommandant? Aber egal, mir reichte damals schon seine Aussage er habe keinen Vorgesetzten... :s:

 

Wie schon geschrieben, meinte er nach nochmaligem fragen, er sei der Postenkommandant und seine Vorgesetzen seien in dem Bezirkspolizeikommando Mürzzuschlag.

 

Daher - wie auch immer mit Postenkommandant - der Polizist hat einfach irgendwas dahergeredet. Und das zipft mich an.

 

LG

Geschrieben

Laut ARBÖ-Rechtsreferat:

 

Autofahrer, (ich nehme zu Recht an, dass dies für jeden angehaltenen Verkehrsteilnehmer bzw. jede angehaltene Person gilt) die von einer Zivilstreife aufgehalten werden und Zweifel an der "Echtheit" der nicht-uniformierten Polizisten hegen, haben das Recht, nach uniformierten Polizisten zu rufen. Dies stellt Gerald Hufnagel vom ARBÖ-Rechtsreferat angesichts der jüngsten Vorfälle rund um falsche Zivilstreifen auf heimischen Autobahnen, Westautobahn (A1) und Außenring-autobahn (A21), klar. Man kann sich auch über die Notrufnummer 133 bei der Polizei erkundigen.

 

Wer weder Lust noch Zeit hat, die uniformierte Polizei zu rufen, kann auf eigene Faust an Ort und Stelle die Echtheit der strafenden Organe prüfen, fügt der ARBÖ-Rechtsexperte hinzu. Für den selbstständigen Polizisten-Check listet er fünf pragmatische Punkte auf:

 

1. Dienstausweis und Dienstnummer: Wie bei jeder Anhaltung durch die Polizei kann man auch bei einer Anhaltung durch Zivilstreifen den Dienstausweis verlangen. "Dort steht auch die Dienstnummer, die man sich aufschreiben kann und darf", so Hufnagel.

 

2. Einsatzfahrzeuge in Zivil geben sich durch blaues Drehlicht zu erkennen.

 

3. Am Heck leuchtet "Stopp, Polizei - bitte folgen" (sogenanntes Anhalteboard)

 

4. In der Regel wird eine Kelle zum Stoppen verwendet.

 

5. Auch Zivilstreifen kann man an ihrer Polizeiwarnweste erkennen. Sie gehört zur Grundaus-stattung der Polizisten.

 

Siehe auch Link des BMI:

 

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2007/03_04/files/Falsche_Polizisten.pdf

Seite 2 - letzter Absatz ist interessant.

Gast User#240828
Geschrieben
Die Polizei hat keine Ausweisweispflicht - ABER die Dienstnummer muss auf Wunsch angegeben werden!

 

drei posts über dir wurde die frage von mir schon beantwortet..ausserdem hat ein polizist seinen dienstausweis mitzuführen..

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Nachdem wir innerhalb von einer Woche Antwort vom Landeshauptmann erhalten haben, ist am 12. Juni ein Brief des geschätzten Landespolizeikommandos Niederösterreich eingelangt.

 

Zusammenfassung: Beschwerde wurde als Anlass genommen den Sachverhalt zu prüfen ...

 

* wir gaben keine Handzeichen

* fuhren zu dritt nebeneinander

* nötigten den Gegenverkehr

* Diskussion war anders als wir uns das einbilden

* die Visitenkarte des Kommandanten wurde an uns übergeben (was ja nicht stimmt, wir bekamen ja die von der Kollegin)

* wir haben den Polizisten missinterpretiert

* usw.

 

Ist aber eh logisch, dass sich die beiden Polizisten herausreden und mir ists ehrlich gesagt völlig wurscht. Hauptsache es ist was passiert, die beiden mussten einen hoffentlich mühsamen Bericht abgeben, sie haben einen "peinlichen" Anruft von der Landeshauptmannschaft bekommen und beim nächsten Mal lassens die Radlfahrer so Gott will in Ruhe.

Gast User#240828
Geschrieben
Nachdem wir innerhalb von einer Woche Antwort vom Landeshauptmann erhalten haben, ist am 12. Juni ein Brief des geschätzten Landespolizeikommandos Niederösterreich eingelangt.

 

Zusammenfassung: Beschwerde wurde als Anlass genommen den Sachverhalt zu prüfen ...

 

* wir gaben keine Handzeichen

* fuhren zu dritt nebeneinander

* nötigten den Gegenverkehr

* Diskussion war anders als wir uns das einbilden

* die Visitenkarte des Kommandanten wurde an uns übergeben (was ja nicht stimmt, wir bekamen ja die von der Kollegin)

* wir haben den Polizisten missinterpretiert

* usw.

 

Ist aber eh logisch, dass sich die beiden Polizisten herausreden und mir ists ehrlich gesagt völlig wurscht. Hauptsache es ist was passiert, die beiden mussten einen hoffentlich mühsamen Bericht abgeben, sie haben einen "peinlichen" Anruft von der Landeshauptmannschaft bekommen und beim nächsten Mal lassens die Radlfahrer so Gott will in Ruhe.

 

wenn das so ist, warum wurde keine anzeige gegen euch erstattet? oder wurde das gemacht?

Geschrieben
Brief des geschätzten Landespolizeikommandos Niederösterreich eingelangt.

 

... fuhren zu dritt nebeneinander ....

 

 

da muss man sich fragen, wo das Landespolizeikommando es her hat, dass man mit dem Rennrad nicht zu DRITT nebeneinanderfahren darf?! :s:

Geschrieben
da muss man sich fragen, wo das Landespolizeikommando es her hat, dass man mit dem Rennrad nicht zu DRITT nebeneinanderfahren darf?! :s:

 

ist wahrscheinlich eine blöde Ausrede....aber selbst wenn man dürfte, ich weiß es nicht...zu dritt nebeneinander muss wirklich nicht sein....

Geschrieben
ist wahrscheinlich eine blöde Ausrede....aber selbst wenn man dürfte, ich weiß es nicht...zu dritt nebeneinander muss wirklich nicht sein....

 

war auch nicht so. ein einzelner fahrer wurde just in diesem Moment von 2 anderen überholt ....

 

lg

Thomas

Geschrieben

Der Fahrstreifen ist ein Teil der Fahrbahn, also jenes Bereiches der Straße, der von einem Fahrzeug befahren werden kann. Er unterteilt die Fahrbahn in jene Bereiche, in denen sich ein mehrspuriges Fahrzeug problemlos bewegen kann, wobei man zwischen jenen Straßen unterscheiden muss, die einspurig benützt werden können und bei denen ein Fahrstreifen gleichgesetzt ist mit der Fahrtrichtung und jenen Straßen wie etwa Autobahnen, bei denen mehrere Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung vorgesehen sind.

 

 

Das heißt für mich wir können den rechten Fahrstreifen komplett nutzen, was ja beim Kantefahren Sinn macht. Also egal, ob 2 oder 6 nebeneinenderfahren, nur nicht über den Fahrstreifen rausfahren.

 

Da die Polizei nicht die STVO kennt, wie soll das dann ein Autofahrer wisssen. Dabei ist es so einfach,

 

Rennfahrer müssen keinen Radweg benutzen und dürfen nebeneinender fahren.

 

Bin ich glücklich in Österreich zu sein, die armen deutschen Radfahrer.

Geschrieben

Zitat von MikeK

Die Polizei hat keine Ausweisweispflicht - ABER die Dienstnummer muss auf Wunsch angegeben werden!

 

 

nach den vorfällen auf der der S1 mit den falschen polizisten und jetzt wieder fackel ich nicht lange wenn mir so was passieren würde: Polizeinotruf absetzen mit der kfz-nummer des polizisten und identitätsfeststellung verlangen - dann haben die ein problem.

Geschrieben

Als Reaktion bekam ich etwa eine Woche später einen Brief, in dem mir mitgeteilt wurd, dass das bestimmt nicht so war und ich mich geirrt habe.

 

Natürlich ist nicht jeder Polizist so, aber dass es welche gibt, die die Gesetze nicht kennen und danach äußerst Arrogant werden ist mMn einfach nicht okay und stellt die Ausbildung und die Eignungskriterien in Frage.

 

LG Luki

 

wieder eine menge gelernt:

wenn ich mal so ein gespräch führen muß, werde ich es am telefon (mein handy kann das) mitschneiden, und dann verschicken -- diese gesichter möchte ich sehen wenn die alles hören !!!!

um den tonmittschnitt anzuzweifeln müßten sie mich wegen fälschung verklagen und dies auch beweisen.

Geschrieben
wieder eine menge gelernt:

wenn ich mal so ein gespräch führen muß, werde ich es am telefon (mein handy kann das) mitschneiden, und dann verschicken -- diese gesichter möchte ich sehen wenn die alles hören !!!!

um den tonmittschnitt anzuzweifeln müßten sie mich wegen fälschung verklagen und dies auch beweisen.

 

nur das das bei uns meines wissens nach nicht als beweis gilt? oder lieg ich da falsch? d.h. das gericht würde diesen beweise gar nicht anhören sondern vorher ablehnen

 

http://www.eurolawyer.at/pdf/OGH-1-Ob-172-07m.pdf

(hab das aber jetzt nicht alles durchgelesen...)

Geschrieben

 

Da die Polizei nicht die STVO kennt, wie soll das dann ein Autofahrer wisssen. Dabei ist es so einfach,

 

Rennfahrer müssen keinen Radweg benutzen und dürfen nebeneinender fahren.

 

Bin ich glücklich in Österreich zu sein, die armen deutschen Radfahrer.

 

... wieso ... dürfen das unsere deutschen Freunde ggg nicht ?!? :devil:

  • 11 Monate später...
Geschrieben
Nachdem wir innerhalb von einer Woche Antwort vom Landeshauptmann erhalten haben, ist am 12. Juni ein Brief des geschätzten Landespolizeikommandos Niederösterreich eingelangt.

 

Zusammenfassung: Beschwerde wurde als Anlass genommen den Sachverhalt zu prüfen ...

 

* wir gaben keine Handzeichen

* fuhren zu dritt nebeneinander

* nötigten den Gegenverkehr

* Diskussion war anders als wir uns das einbilden

* die Visitenkarte des Kommandanten wurde an uns übergeben (was ja nicht stimmt, wir bekamen ja die von der Kollegin)

* wir haben den Polizisten missinterpretiert

* usw.

 

Ist aber eh logisch, dass sich die beiden Polizisten herausreden und mir ists ehrlich gesagt völlig wurscht. Hauptsache es ist was passiert, die beiden mussten einen hoffentlich mühsamen Bericht abgeben, sie haben einen "peinlichen" Anruft von der Landeshauptmannschaft bekommen und beim nächsten Mal lassens die Radlfahrer so Gott will in Ruhe.

Ist es dabei geblieben oder hat es noch etwas gegeben?

Sozusagen ein (Exekutiv-)Erdbeben :zwinker:

 

Du/Kollegas könntest aber auch mal nachfragen, damit wieder ein "mühsamer Bericht" abgegeben werden muss :devil:

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