Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
ich habe da auch eine Frage:

Wie siehts denn bei gebrauchten Artikeln die ich mir im Ausland kaufe??

 

Gebraucht ändert nur was am Preis. Soll heisen: Gekauft hast es Dir, sollt aber auch auf der Rechnug stehen und das Teil sollt auch nicht neuwertig aussehen/riechen,.... Sonnst wird geschätzt (das können Zoller gar nicht) + ein Verfrahren wegen Versuchten blabla-Dingsbums. (Fallt ma grad nicht ein wie es richtig heiszt)

Geschrieben
Vielen Dank einmal!

 

Natürlich würde sie die Uhr mit Rechnung kaufen, macht sonst ja auch keinen Sinn!

 

Ihr Hauptwohnsitz ist tatsächlich noch immer USA, da es steuerlich viel attraktiver ist.

 

Meine Überlegung war, wenn sie mir das mitbringt, muss sie vl keinen Zoll zahlen; anscheinend dürfte das nur gehen, wenn sie die selber am Handgelenk tragen kann, richtig?

 

mfg

 

Fakt ist

 

1) Sie kann die Uhr mitbringen

2) Sie sollte - eurer Freundschaft willen - eine Rechnung für das Teil haben

3) SIe sollte sie deklarieren

4) Wenn sie die Uhr am Handgelenk trägt, und sagt, sie sei "gebraucht", hat die Uhr so lange ein Zöllner in seinem Kastl liegen, bis sie ihm per Rechnung belegen kann, dass die Uhr "gebraucht" ist

 

...ist also auch wieder a Grüne!

 

So passiert bei einem "schlauen" Spetzl vom örtlichen MTB-Club, der glaubte, er könne ein "abgefucktes" Macbook (das nat. neu war) aus USA mitbringen ;)

 

Also bitte entweder den offiziellen Weg einschlagen, oder weiterhin glauben, dass die Zöllner auf der Nudlsupp´n dahergschwommen sind und hintennach ärgern.

Geschrieben
:confused:

 

Bekommst noch was vom Finanzamt dazu?

 

Auch in den Vereinigten Staaten bekommt man Preisnachlässe. Die EUR 1.000,- erspare ich mir schon auf den dortigen Listenpreis.

 

mfg

Geschrieben
Fakt ist

 

Also bitte entweder den offiziellen Weg einschlagen, oder weiterhin glauben, dass die Zöllner auf der Nudlsupp´n dahergschwommen sind und hintennach ärgern.

 

Mir ist es nie darum gegangen, eine Finanzstraftat zu begehen oder jemanden dzu zu bestimmen. Mich hat einzig interessiert, ob ein US Staatsbürger, der auch dort seinen Wohnsitz hat, Zoll zu bezahlen hat, wenn er mir etwas mitbringt.

 

Es ist nie darum gegangen, wie kann ich am besten Schmuggeln oder sonst was.

 

Danke für die Ausführungen!

Geschrieben
Vielen Dank einmal!

 

Natürlich würde sie die Uhr mit Rechnung kaufen, macht sonst ja auch keinen Sinn!

 

Ihr Hauptwohnsitz ist tatsächlich noch immer USA, da es steuerlich viel attraktiver ist.

 

Meine Überlegung war, wenn sie mir das mitbringt, muss sie vl keinen Zoll zahlen; anscheinend dürfte das nur gehen, wenn sie die selber am Handgelenk tragen kann, richtig?

 

mfg

 

und?

muß mann/frau jetzt zoll zahlen oder nicht ...

:confused:

 

wenn jemand etwas mit rechnung bezahlt, amerikanischer staatsbürger ist und das der zollbehörde bei der einreise (in eu)bekannt gibt, was passiert dann?

muß der/ die jenige dann bei der ausreise wieder bekannt geben, dass er/sei das teil wieder mit hat oder ...:confused:

 

ein beispiel:

wenn ich als eu bürger nach amerika(USA) fliege, fragt doch bei der einreise auch keiner wie alt ist dies oder das ... oder??

Geschrieben
und?

muß mann/frau jetzt zoll zahlen oder nicht ...

:confused:

 

wenn jemand etwas mit rechnung bezahlt, amerikanischer staatsbürger ist und das der zollbehörde bei der einreise (in eu)bekannt gibt, was passiert dann?

muß der/ die jenige dann bei der ausreise wieder bekannt geben, dass er/sei das teil wieder mit hat oder ...:confused:

 

ein beispiel:

wenn ich als eu bürger nach amerika(USA) fliege, fragt doch bei der einreise auch keiner wie alt ist dies oder das ... oder??

 

ist ja eh schon gesagt worden. geht nicht darum welche staatsbürgerschaft der einreisende hat. eine nicht EU ware wird in ein EU land importiert -> abgaben fällig. wird das ding nicht importiert sondern nur quasi an der hand mitgenommen sind keine steuern fällig, muss aber auch wieder ausgeführt werden

Geschrieben
ist ja eh schon gesagt worden. geht nicht darum welche staatsbürgerschaft der einreisende hat. eine nicht EU ware wird in ein EU land importiert -> abgaben fällig. wird das ding nicht importiert sondern nur quasi an der hand mitgenommen sind keine steuern fällig, muss aber auch wieder ausgeführt werden

 

danke

jetz is ma kloar ...:klatsch:

und wo stand das bis jetzt in diesem thread ?

Geschrieben
Mir ist es nie darum gegangen, eine Finanzstraftat zu begehen oder jemanden dzu zu bestimmen. Mich hat einzig interessiert, ob ein US Staatsbürger, der auch dort seinen Wohnsitz hat, Zoll zu bezahlen hat, wenn er mir etwas mitbringt.

 

Es ist nie darum gegangen, wie kann ich am besten Schmuggeln oder sonst was.

 

Danke für die Ausführungen!

 

Ach nein,wie konnten wir das nur glauben...

 

Und dein Beitrag beim "federgabelimport"war auch nur als Spaß zu verstehen,oder was?

 

Lass dir das Teil via Post schicken und und gib einen Zettel dazu auf dem steht dass es ein Geschenk wäre.

 

Geschenke sind nicht Zoll und Steuerpflichtig und sollte das Paket geöffnet werden, hat die wer ein Geschenk gemacht. ;-)

 

mfg

 

:o

Geschrieben

Sind wir uns schon einig, dass es ein gewaltiger Unterschied ist, ob ich etwas zulässiges mache, bei dem ich mir Geld spare, oder eben Sachen hereinschmuggle...

 

Blöd anreden kannst du dir sparen...

 

mfg

Geschrieben
Gebraucht ändert nur was am Preis. Soll heisen: Gekauft hast es Dir, sollt aber auch auf der Rechnug stehen und das Teil sollt auch nicht neuwertig aussehen/riechen,.... Sonnst wird geschätzt (das können Zoller gar nicht) + ein Verfrahren wegen Versuchten blabla-Dingsbums. (Fallt ma grad nicht ein wie es richtig heiszt)

 

Hmm, das heißt der Typ sollte eine Rechnung dazu tun wo ein angemessener Betrag drauf steht?

Genauer gehts um folgendes: Ein DH Rahmen gebraucht und hat auch einige Gebrauchsspuren.

 

Dazu kommt dann Zoll + Steuer oder nur Zoll?

Geschrieben

Was ich mich nämlich gerade Frage:

lt. der Zoll-HP: https://www.bmf.gv.at/Zoll/Wissenswertes/Postverkehr/InternetShopping/_start.htm

 

Steht dort folgendes:

Die Freigrenzen bzw. Freimengen für Waren aus Drittländern, z. B. für Zigaretten, Alkohol etc. gelten NUR für Reisende (Einfuhr im Gepäck des Reisenden) und in sehr eingeschränktem Maß für private Geschenksendungen. Sobald eine Ware bei einem Versandhändler bestellt wird, fallen die vollen Einfuhrabgaben an.

 

Waren, die z. B. in den USA, Asien oder Südafrika per Internet-Bestellung gekauft und importiert werden und einen Warenwert von über 22 Euro aufweisen sind einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Zoll muss zusätzlich ab einem Warenwert von 150 Euro entrichtet werden. Die Höhe der Zollsätze richtet sich nach der Ware selbst, dem Wert und nach dem Ursprungsland der Ware.

 

Nun meine Frage: ein Privtverkäufer ist doch keine Versandhändler? Oder ist das jetzt eine Falsche Ansicht von mir?

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...