josh-E Geschrieben 10. Juni 2009 Teilen Geschrieben 10. Juni 2009 vielleicht kann mir ja wer von euch weiterhelfen bzw. einen nützlichen link posten: ab welcher uhrzeit darf man an sonn- u. feiertagen seine nachbarn mittels "baustellenlärm" (schlagbohrmaschine, preßlufthammer, ...) aus dem schlaf reissen? wurde nämlich an den letzen beiden wochenenden "relativ unsanft" geweckt (einmal 08:00 und einmal 09:00) und der werte herr nachbar ist sich seiner sache ziemlich sicher und meint er darf das. (???) kennt wer von euch die rechtliche lage? josh-E Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
m0le Geschrieben 10. Juni 2009 Teilen Geschrieben 10. Juni 2009 is glaub i von Gemeinde bzw Ortschaft zu Ortschaft unterschiedlich! 8 Uhr is eh human! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Supermerlin Geschrieben 10. Juni 2009 Teilen Geschrieben 10. Juni 2009 8 Uhr is eh human! Ich wollt es nicht schreiben - ich hatte einmal einen Nachbarn der hat um 6.30 am Sa und So angefangen, es nicht einmal der Mühe wert gefunden uns vorab zu informieren. So pflegt man gute nachbarschaftliche Kontakte - pardon Konflikte lg, Supermerlin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bikebertl Geschrieben 10. Juni 2009 Teilen Geschrieben 10. Juni 2009 du regst dich bei 8 auf? meiner fängt jeden tag schon um kurz vor 7 an, baustelle ist direkt vor meinem fenster, hab zwar so kein problem unter da woche, weil dann verschlaf ich wenigstens nicht, aber jetzt im urlaub ist es ein wenig zach :s: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuglblitz Geschrieben 10. Juni 2009 Teilen Geschrieben 10. Juni 2009 Das wird meines Wissens nach kommunal geregelt. An Feiertagen und Wochenenden muss normalerweise aber Ruhe sein. Erkundige dich doch beim örtlichen Magistrat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Isa_tu Geschrieben 10. Juni 2009 Teilen Geschrieben 10. Juni 2009 um 6.30 am Sa und So angefangen, WAAAAHHHHHHH i würd auszucken - aber wir haben dafür unter uns a Urwaldtschuschin (= Brasilianerin ) die sich jedes WE mindestens 4 andere von ihrer Art samt Gschroppn einladet - wies da zugeht kann ma sich denken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoControl Geschrieben 10. Juni 2009 Teilen Geschrieben 10. Juni 2009 Urwaldtschuschin (= Brasilianerin ) i brunt mi au Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoControl Geschrieben 10. Juni 2009 Teilen Geschrieben 10. Juni 2009 ich glaub man darf am SA vormittag wirbel machen ... am SO muss dann ruhe sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rookie2006 Geschrieben 10. Juni 2009 Teilen Geschrieben 10. Juni 2009 An Feiertagen und Wochenenden muss normalerweise aber Ruhe sein. "in der stadt" ist beispielsweise rasenmähen an sonn und feiertagen erlaubt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sudanger Geschrieben 10. Juni 2009 Teilen Geschrieben 10. Juni 2009 "in der stadt" ist beispielsweise rasenmähen an sonn und feiertagen erlaubt. Wäre mir neu. Samstag vormittag erlaubt, ab dann is Ruhe im Gebüsch. Edit: (mit Verbrennungsmotor...mit dem E-Kasperl darf man natürlich sein 4qm Reihenhausgarten niederwalzen...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
murdoc Geschrieben 10. Juni 2009 Teilen Geschrieben 10. Juni 2009 "in der stadt" ist beispielsweise rasenmähen an sonn und feiertagen erlaubt. In welcher "Stadt"???? Rasenmähen (egal ob Verbrennungs- oder E-Motor) ist in der Stadt in welcher ich wohne(Gemeindeverordnung) Samstag ab 15.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr verboten. Aber zur Frage des josh-E: Sieh dir diesen Link an: http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d31/Nachbarrecht_Ratgeber05.pdf Grundsätzlich ist aber jede Art von "Lärmerregung" verboten. Zu jeder Tages- und Nachtzeit (auch das Märchen das bis 22.00 Uhr gelärmt werden darf, ist eben ein Märchen). Der Tatbestand der Lärmerregung ist aber in den Bundesländern (in OÖ. im OÖ Sicherheitspolizeigesetz) einzeln geregelt. Nachfrage bei der zuständigen Bezirksverwaltungbehörde oder Polizeiinspektion ist anzuraten. Unter "störendem Lärm" sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wegen ihrer Lautstärke für das menschliche Empfindungsvermögen unangenehm in Erscheinung tretende Geräusche zu verstehen, mögen sie durch Betätigung der menschlichen Sprechorgane oder durch Anwendung von Werkzeugen und dgl unmittelbar oder mittelbar hervorgerufen werden. Nach Art VIII Abs 1 lit a 3. Fall EGVG 1950 ist aber nicht schon die Erregung von störendem Lärm strafbar, sondern es muß noch ein weiteres Tatbestandsmerkmal hinzukommen, daß nämlich dieser störende Lärm ungebührlicherweise erregt wurde. Der Lärm ist dann ungebührlicherweise erregt, wenn das Tun oder Unterlassen, das zur Erregung des Lärms führt, gegen ein Verhalten verstößt, wie es im Zusammenleben mit anderen verlangt werden muß, dh es muß jene Rücksichten vermissen lassen, die die Umwelt verlangen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GrazerTourer Geschrieben 10. Juni 2009 Teilen Geschrieben 10. Juni 2009 Wenn jemand Umbauarbeiten durchführt, dann soll er das doch bitte machen dürfen. Auch in der Früh. Ich bin schwer dagegen solchen Leuten Steine in den Weg zu legen. Anders sieht's natürlich aus wenn jemand ständig Parties macht, dauern hrumnbrüllt oder übertrieben laut Musik hören muß. Bei Umbauarbeiten oder andern Dingen finde ich ein bisserl Lärm schon OK. Es kann ja jeden Treffen. Ich bin froh gewesen, daß ich bedenkenlos arbeiten konnte als ich meine Whnung bezogen habe. Die Nachbarn haben eingesehen, daß ich arbeiten muß und die Samstage und späten Nachmittage nach der Arbeit leider öfters laut werden. Man kann sich alles ausmachen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blomma Geschrieben 10. Juni 2009 Teilen Geschrieben 10. Juni 2009 bei uns da im nirgendwo regelt das die gemeinde. landmaschinen haben narrenfreiheit und die kleinhäusler machen einen auf selfman, außer sonntags (meistens). ist aber gemeindesache!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skiinginmind Geschrieben 11. Juni 2009 Teilen Geschrieben 11. Juni 2009 ] - aber wir haben dafür unter uns a Urwaldtschuschin (= Brasilianerin ) die sich jedes WE mindestens 4 andere von ihrer Art samt Gschroppn einladet - wies da zugeht kann ma sich denken wahrscheinlich lustig, während oben die xenophoben grantscherm sitzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mautschi Geschrieben 11. Juni 2009 Teilen Geschrieben 11. Juni 2009 Wir haben auch so einen gestörten Nachbarn. Der fängt im Sommer des öfteren um 22.00 Uhr zum Rasenmähen an. Ich glaub der kennt das Rasenmäherlied vom Hans Söllner no net:devil::devil: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Geschrieben 11. Juni 2009 Teilen Geschrieben 11. Juni 2009 Wenn jemand Umbauarbeiten durchführt, dann soll er das doch bitte machen dürfen. Auch in der Früh. Ich bin schwer dagegen solchen Leuten Steine in den Weg zu legen. Vielleicht sollten wir mal Wohnung tauschen, dann überlegst Du dir das mit deiner Toleranz ;-) Mein Nachbar beginnt seit mittlerweile 2,5 Jahren (seit er in Pension ist) mehrmals pro Woche gegen 7:15 zu bohren, hämmern oder sägen (seine Frau geht um 7 ausser Haus). Am Samstag beginnt er spätestens um 8:30 (da geht seine Frau ins Fitnessstudio). Und wenn er mal gar nichts zu bohren hat (soviel wie der bohrt, muß er die Löcher dazwischen sowieso wieder zugipsen, sonst hätte er schon keine Wände mehr), dann beschäftigt er sich mit anderen lärmenden Dingen wie Schneeschaufeln (oder eher -kratzen, bei nichtmal 1cm Neuschnee) - auf einer 3m² Loggia! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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