reign Geschrieben 21. Februar 2014 Teilen Geschrieben 21. Februar 2014 Hallo bikeboard, vllt finden sich ja hier einige schlaue Köpfe die mir weiterhelfen können. Folgende Situation ist seit einigen Tagen: Vor ca. 1 Jahr sind wir in eine vom Land STMK geförderte Wohnung gezogen (erstbezug) Der Mietvertrag wurde unbefristet unterzeichnet. Der jetzige Eigentümer will nun diese Wohnungen alle Verkaufen. Vor kurzem war ein Herr im Auftrag des Eigentümer/Bauträgers mit einem Intressenten hier. Dieser will nun die Wohnung kaufen WENN er in die Wohnung auch einziehen kann. Leider deckt meine Rechtsschutzversicherung das nicht ab, aber ich hab es sofort dazugenommen und ist erst in 3 Monaten gültig bzw. kann ich erst ab dann in anspruch nehmen,. Der Eigentümer/Bauträger hat mir nun ein Angebot gemacht im selben Haus in eine andere Wohnung zu ziehen und XY Monate mietfrei zu wohnen, diese Wohnungen sind aber kleiner. 2 weitere Angebotene Wohnungen sind zwar größer, jedoch seit dem Bau wieder in renovierung da die Wände komplett nass waren. Ich habe jetzt einmal mit der AK und VKI telefoniert, diese sagten mir auf gut Deutsch: "Die kennan mir den buckl owirutschn" Also nehme ich an, ich muss das Angebot nicht annehmen und kann weiterhin in meiner Wohnung bleiben?!? Die Dame von der AK sagte mir, der neue Eigentümer kann den Eigenbedarf erst in 10 Jahre geltend machen. Hmmm d.h. in 10 Jahren kann er mich rauswerfen?! Wenn, dann wäre mir das Wurst, weil ich bis dahin mein eigenes Haus bauen werde :-) Wie würdet ihr euch nun gegenüber dem jetzigen Eigentümer/Bauträger verhalten?! Ich kann mir vorstellen, das dieser mir dann ärger machen wird, wenn ich nicht nach seinen Vorstellungen handle. LG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MalcolmX Geschrieben 21. Februar 2014 Teilen Geschrieben 21. Februar 2014 wenn du mit der kleineren Wohnung zurechtkommst, würde ich natürlich auf eine entsprechend geringere Miete pochen... sonst würde ich persönlich ws. versuchen, nicht allzuviel Ärger damit zu haben, weil es letztenendes noch deine Nerven sind... vor allem wenn du eh nicht mehr ewig da sein willst... wenn die kleinere Wohnung natürlich zu klein ist, wird's schwieriger... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigair Geschrieben 21. Februar 2014 Teilen Geschrieben 21. Februar 2014 der "dringende Eigenbedarf" ist natürlich sehr situationselastisch - wie man jetzt zu sagen pflegt. wenn er dir aber kleinere/größere Wohnungen anbietet, dann seh ich eigentlich keinen Grund, warum er seinen Eigenbedarf nicht dort stillt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 21. Februar 2014 Teilen Geschrieben 21. Februar 2014 dann seh ich eigentlich keinen Grund, warum er seinen Eigenbedarf nicht dort stillt. weils um den wohnbedarf des kaufinteressenten, ned des jetzigen eigentümers (bauträger) geht. Ich habe jetzt einmal mit der AK und VKI telefoniert, diese sagten mir auf gut Deutsch: "Die kennan mir den buckl owirutschn" Hmmm d.h. in 10 Jahren kann er mich rauswerfen?! 1. ja, würd ich auch so sehen. 2. wenn er (neuer eigentümer) den eigenbedarf schlüssig beweisen kann, vermutlich ja. prinzipiell wäre der käufer rechtsnachfolger auch im bezug auf den mit dir geschlossenen mietvertrag, der mietvertrag behält also uneingeschränkt gültigkeit. wär mir die angebotene kleine wohnung groß genug, würd ich bei entsprechender mietzinsfreistellung drauf eingehn, warum ned geld sparen, wenn ich eh haus baun will? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
reign Geschrieben 21. Februar 2014 Autor Teilen Geschrieben 21. Februar 2014 Weil ich nicht zu 2. auf 30m2 wohnen will. :-) Da drehe ich durch... Gesendet von meinem Nexus 4 mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
riffer Geschrieben 21. Februar 2014 Teilen Geschrieben 21. Februar 2014 @shroeder: Hat nicht ein unbefristeter Mietvertrag auch beiderseitig die Möglichkeit zur Kündigung innerhalb einer bestimmten Frist? (bzw. falls dem so wäre: Oder ist das in dem Fall insofern auch nicht relevant, weil eben der Eigenbedarf am Zeitablauf hängt?) @reign: Wie groß ist die jetzige Wohnung? Aber 30m² würde ich mir zu zweit auch nicht antun, das ist beziehungsgefährdend... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MalcolmX Geschrieben 21. Februar 2014 Teilen Geschrieben 21. Februar 2014 ok 30m2 ist nix... dachte, die hat vielleicht hald 50 statt 60m2 oder so... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
reign Geschrieben 21. Februar 2014 Autor Teilen Geschrieben 21. Februar 2014 Jetzt haben wir um die 60m2 und 14m2 balkon... Was ich jetzt aus dem Mietrecht auf der AK gelesen habe, kann er bei unbefristet nur wenn: Ich zahl nix Er bauchts selber mi kündigen. Da der jzige Eigentümer gewerblicher Natur is und die Wohnung vom Land gefördert werden als privatwohungen bzw. Wohnbedarf, kann der Bauträger keinen eigenbedarf stellen, weil eben Gewerblich. Der neue Eigentümer darf erst nach 10 Jahren Eigendbedarf stellen. Ich hoffe ich liege damit richtig... Ich lass die einmal jz beinhart anlaufen...wenn ich was brauchte hab ich ewig warten müssen oder es wurde gar net erledigt. Jz wollen die von mir was...und ich soll so eine entscheidung in 2 Tagen treffen. Die Wohnungen sind net einmal anzuschauen, da noch Baustelle. Und in eine nasse Wohnung zieh ich sowieso nicht... 3 Monate übertauchen...dann greift der Rechtsschutz und die sollen sich darum schern... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MalcolmX Geschrieben 21. Februar 2014 Teilen Geschrieben 21. Februar 2014 klingt nach einem pragmatischen, sinnvollen Ansatz... nur nicht emotional werden dabei... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 21. Februar 2014 Teilen Geschrieben 21. Februar 2014 @shroeder: Hat nicht ein unbefristeter Mietvertrag auch beiderseitig die Möglichkeit zur Kündigung innerhalb einer bestimmten Frist? (bzw. falls dem so wäre: Oder ist das in dem Fall insofern auch nicht relevant, weil eben der Eigenbedarf am Zeitablauf hängt?) nö, kündigungsmöglichkeit hat idr (bei befristung erst nach dem ersten jahr) nur der mieter (ausgenommen - wie der te richtig sagt - mieter zahlt nicht/eigentümer hat eigenbedarf) auf 30m² möchte ich ned mal mit mir selbst wohnen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der Markus Geschrieben 21. Februar 2014 Teilen Geschrieben 21. Februar 2014 ..auf 30m² möchte ich ned mal mit mir selbst wohnen... +1! ..3 Monate übertauchen...dann greift der Rechtsschutz und die sollen sich darum schern... Mein Rechtsverständnis ist nicht das beste, aber das wäre, als würde ich morgen mein neues Auto zamhaun, übermorgen eine Vollkasko abschließen und überübermorgen den Schaden melden. Stimmt da nicht was mit der Reihenfolge nicht? Schon klar, so ein Fall lässt sich nicht so genau auf ein (Beginn)datum fixieren wie ein Unfall, aber irgendwie will das nicht in meinen Kopf.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
reign Geschrieben 21. Februar 2014 Autor Teilen Geschrieben 21. Februar 2014 (bearbeitet) @ malcom: Das mit dem emotional werden is halt so ne sache. Wir haben uns jz eingelebt und fühlen uns so richtig wohl,da will ma uns raushaben?!? edith sagt: Natürlich darf die versicherung das net wissen das sich etwas anbannen könnte. Das weiß die Versicherung auch nicht wie es hier abläuft. Kenne meinen Vertreter jz gut 10 Jahre und mein Vater ihn schon 25 Jahre, der sagte mir das wenn was kommt,haut das hin. Der weiß von der Sache und hat mjr bei anderen Dingen schon geholfen. Der wird da keinen pfusch machen, unsere ganze Familie is bei ihm und das kann er net riskieren so einen Kundenstamm zu verlieren/bescheissen. Das weiß er auch :-) Gesendet von meinem Nexus 4 mit Tapatalk Bearbeitet 21. Februar 2014 von reign Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigair Geschrieben 21. Februar 2014 Teilen Geschrieben 21. Februar 2014 weils um den wohnbedarf des kaufinteressenten, ned des jetzigen eigentümers (bauträger) geht. dachte der kauft das ganze haus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der Markus Geschrieben 21. Februar 2014 Teilen Geschrieben 21. Februar 2014 Der wird da keinen pfusch machen, unsere ganze Familie is bei ihm und das kann er net riskieren so einen Kundenstamm zu verlieren/bescheissen. Das weiß er auch :-) Bescheissen tut ja nicht er... Viel Glück auf jeden Fall! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
reign Geschrieben 21. Februar 2014 Autor Teilen Geschrieben 21. Februar 2014 Bescheissen tut ja nicht er... Viel Glück auf jeden Fall! Naja ich sozusagen ja auch nicht. Da mir der jurist von der ak und vki gesagt haben sie können mich nicht kündigen. Das ist nur ne absicherung für die zukunft Gesendet von meinem Nexus 4 mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DirkD. Geschrieben 22. Februar 2014 Teilen Geschrieben 22. Februar 2014 Schick mir PM, Ich könnte ev. helfen ! LG Hallo bikeboard, vllt finden sich ja hier einige schlaue Köpfe die mir weiterhelfen können. Folgende Situation ist seit einigen Tagen: Vor ca. 1 Jahr sind wir in eine vom Land STMK geförderte Wohnung gezogen (erstbezug) Der Mietvertrag wurde unbefristet unterzeichnet. Der jetzige Eigentümer will nun diese Wohnungen alle Verkaufen. Vor kurzem war ein Herr im Auftrag des Eigentümer/Bauträgers mit einem Intressenten hier. Dieser will nun die Wohnung kaufen WENN er in die Wohnung auch einziehen kann. Leider deckt meine Rechtsschutzversicherung das nicht ab, aber ich hab es sofort dazugenommen und ist erst in 3 Monaten gültig bzw. kann ich erst ab dann in anspruch nehmen,. Der Eigentümer/Bauträger hat mir nun ein Angebot gemacht im selben Haus in eine andere Wohnung zu ziehen und XY Monate mietfrei zu wohnen, diese Wohnungen sind aber kleiner. 2 weitere Angebotene Wohnungen sind zwar größer, jedoch seit dem Bau wieder in renovierung da die Wände komplett nass waren. Ich habe jetzt einmal mit der AK und VKI telefoniert, diese sagten mir auf gut Deutsch: "Die kennan mir den buckl owirutschn" Also nehme ich an, ich muss das Angebot nicht annehmen und kann weiterhin in meiner Wohnung bleiben?!? Die Dame von der AK sagte mir, der neue Eigentümer kann den Eigenbedarf erst in 10 Jahre geltend machen. Hmmm d.h. in 10 Jahren kann er mich rauswerfen?! Wenn, dann wäre mir das Wurst, weil ich bis dahin mein eigenes Haus bauen werde :-) Wie würdet ihr euch nun gegenüber dem jetzigen Eigentümer/Bauträger verhalten?! Ich kann mir vorstellen, das dieser mir dann ärger machen wird, wenn ich nicht nach seinen Vorstellungen handle. LG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
prototyp Geschrieben 22. Februar 2014 Teilen Geschrieben 22. Februar 2014 situationselastisch --> ich liebe solche Wörter :-) - Leider geil ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 22. Februar 2014 Teilen Geschrieben 22. Februar 2014 was noch a option wär, vielleicht lässt sich das mietrecht ja durch a geldsumme ablösen und a andere gleich große wohnung (für die zeit bis haus fertig is) finden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cipollini1 Geschrieben 23. Februar 2014 Teilen Geschrieben 23. Februar 2014 nö, kündigungsmöglichkeit hat idr (bei befristung erst nach dem ersten jahr) nur der mieter (ausgenommen - wie der te richtig sagt - mieter zahlt nicht/eigentümer hat eigenbedarf) auf 30m² möchte ich ned mal mit mir selbst wohnen... :rofl: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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